{"id":2818,"date":"2012-11-29T18:31:08","date_gmt":"2012-11-29T17:31:08","guid":{"rendered":"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/?p=2818"},"modified":"2016-10-27T10:27:44","modified_gmt":"2016-10-27T08:27:44","slug":"sponsoring-danke-sagen-und-logonutzung-steuerfrei-bmf-schafft-klarheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/sponsoring-danke-sagen-und-logonutzung-steuerfrei-bmf-schafft-klarheit\/","title":{"rendered":"Sponsoring: \u201eDanke\u201c sagen und Logonutzung steuerfrei \u2013 BMF schafft Klarheit"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das BMF kl\u00e4rt endlich einen seit langem schwelenden Streit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings. Ab 01.01.2013 erbringen gemeinn\u00fctzige Organisationen keine umsatzsteuerpflichtige Leistung mehr, wenn sie auf einen Sponsor mit dessen Logo dezent hinweisen. Das Sponsoring bleibt dennoch ein Gebiet mit zahlreichen steuerlichen Fallstricken.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vom lokalen Fu\u00dfballverein bis zur internationalen Hilfsorganisation \u2013 \u00fcberall haben Sponsoren ein Interesse, soziales Engagement auch \u00f6ffentlich zu nutzen. Gerade die Platzierung des Sponsoren-Logos schafft die notwendige Verbindung zum gemeinn\u00fctzigen und positiv wahrgenommenen Handeln der Nonprofit-Organisation. F\u00fcr die steuerliche Behandlung der Sponsoringzahlungen an die NPO ist entscheidend, was der Sponsor im Gegenzug f\u00fcr sein Geld bekommt. Ein blo\u00dfes \u201eDanke!\u201c f\u00fchrt bei der NPO zu steuerfreien Spendeneinnahmen, aktive Werbeleistungen begr\u00fcnden hingegen einen ertragsteuerpflichtigen Gesch\u00e4ftsbetrieb und sind \u00fcberdies umsatzsteuerpflichtig. Wie aber ist die Verwendung des Namens und des Logos des Sponsors, z.B. im Programmheft oder auf der Website, zu behandeln?<\/p>\n<p>Allgemeine Auffassung war bisher, solche Gegenleistungen als sog. \u201eDuldungsleistungen\u201c einzustufen, die \u2013 trotz gleichzeitiger Ertragsteuerfreiheit \u2013 mit dem erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatz von 7% zu besteuern waren (vgl. z.B. die <a title=\"Verf\u00fcgung der OFD Frankfurt zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsoring\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2009\/07\/15\/verfugung-der-ofd-frankfurt-zur-umsatzsteuerlichen-behandlung-des-sponsoring\/\" target=\"_blank\">OFD Frankfurt<\/a>). Folge war dann aber auch, dass eine Rechnung mit Steuerausweis auszustellen war, was gerne \u00fcbersehen wurde. Die OFD Magdeburg hingegen <a title=\"Umsatzsteuer beim Sponsoring\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2010\/07\/19\/umsatzsteuer-beim-sponsoring\/\" target=\"_blank\">vertritt neuerdings eine andere Meinung<\/a>. Im Zeigen des Sponsoren-Logos erkennt sie regelm\u00e4\u00dfig noch keine wesentliche Gegenleistung und schlie\u00dft daraus, dass es sich bei ihr nicht um einen umsatzsteuerbaren Vorgang handeln k\u00f6nne. Dem schlie\u00dft sich nun das BMF an. Wenn eine NPO also auf Plakaten, Flyern, Katalogen, der Internetseite oder in sonstiger Weise auf die Unterst\u00fctzung durch den Sponsor hinweist und dabei dessen Namen oder Logo verwendet, erbringt sie ab 2013 keine umsatzsteuerbare Leistung mehr. Damit bedarf es auch keiner Rechnung mehr. Sobald aber der Name oder das Logo besonders hervorgehoben werden oder weitere Leistungen wie die Verlinkung zur Webseite des Sponsors oder die Verbreitung von Werbebotschaften erbracht werden, bleibt es bei der bisherigen Handhabe: Derlei Leistungen sind aktiver Art und f\u00fchren bei der NPO zu Einnahmen aus (ertrag- und umsatz-) steuerpflichtigem wirtschaftlichem Gesch\u00e4ftsbetrieb.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify; background: #d9d9d9 0 50%;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"font-size: 9pt;\">Hinweis<\/span><\/span>: Die k\u00fcnftige Rechtssicherheit bei diesem Alltagsgesch\u00e4ft von Nonprofit-Organisationen ist sehr zu begr\u00fc\u00dfen. Sie greift jedoch erst im neuen Jahr. In der aktuellen Vorweihnachtszeit, w\u00e4hrend der gemeinn\u00fctzige Organisationen traditionsgem\u00e4\u00df einen Gro\u00dfteil ihrer Einnahmen verzeichnen, kann es weiterhin zu \u00dcberraschungen kommen.<\/p>\n<p>In die 7%ige Umsatzsteuerpflicht laufen \u00fcbrigens auch regelm\u00e4\u00dfig Nonprofit-Organisationen, die im Rahmen einer <a title=\"\u201eSpenden statt Geschenke\u201c \u2013 Steuerliche Fallstricke zur Weihnachtszeit\" href=\"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/2010\/11\/03\/spenden-statt-geschenke-steuerliche-fallstricke-zur-weihnachtszeit\/\" target=\"_blank\">\u201eSpenden statt Geschenke\u201c-Aktion<\/a> ihrerseits ihr Logo einem Sponsor zur Verf\u00fcgung stellen \u2013 daran wird sich auch 2013 nichts \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss bei der Werbung mit dem Sponsoren-Logo die neue Umsatzsteuerfreiheit auch nicht immer vorteilhaft sein. Der Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten f\u00fcr die Werbemedien entf\u00e4llt n\u00e4mlich ebenfalls. Das Sponsoring bleibt damit ein steuerliches Minenfeld, in dem jeder Schritt, wie beispielsweise Weihnachtsspendenaktionen, sorgf\u00e4ltig geplant und gepr\u00fcft werden sollte.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 8pt;\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/BMF_Umsatzsteuer_bei_Sponsoring_Logo.pdf\">BMF, Schreiben v. 13.11.2012, Az. IV D 2 \u2013 S 7100\/08\/10007:003.<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMF kl\u00e4rt endlich einen seit langem schwelenden Streit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Sponsorings. Ab 01.01.2013 erbringen gemeinn\u00fctzige Organisationen keine umsatzsteuerpflichtige Leistung mehr, wenn sie auf einen Sponsor mit dessen Logo dezent hinweisen. 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