{"id":24339,"date":"2026-09-28T12:16:11","date_gmt":"2026-09-28T10:16:11","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=24339"},"modified":"2026-09-28T12:16:13","modified_gmt":"2026-09-28T10:16:13","slug":"anschaffungskosten-kryptowerte-nachweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/anschaffungskosten-kryptowerte-nachweisen\/","title":{"rendered":"Anschaffungskosten von Kryptowerten nachweisen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum ein Herkunftsnachweis \u00fcber Ihre Steuerlast entscheidet<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten seiner Coins nicht belegen kann, riskiert k\u00fcnftig einen Steuerabzug auf einen nur unterstellten Gewinn. Besonders betroffen sind Anleger mit langen Transaktionsketten, dezentralem Handel und zahlreichen Krypto-zu-Krypto-Tauschvorg\u00e4ngen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bislang hatte der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/krypto-herkunftsnachweise.html\" title=\"Herkunftsnachweis f\u00fcr Kryptowerte \"><strong>Herkunftsnachweis f\u00fcr Kryptowerte<\/strong> <\/a>vor allem zwei Adressaten: die <strong>Bank<\/strong> und die <strong>B\u00f6rse<\/strong>. Wer Erl\u00f6se aus Bitcoin oder Ether auf sein Konto \u00fcberweisen wollte, musste der Compliance-Abteilung plausibel machen, woher das Geld stammt. Das Finanzamt spielte dabei nur eine Nebenrolle.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Anschaffungszeitpunkt und Preis herausfinden und belegen<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Kryptobesteuerung aus September 2026 verschiebt sich das Bild. Ob der Entwurf in dieser Form Gesetz wird oder die Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne erst sp\u00e4ter kommt: F\u00fcr die Besteuerung werden k\u00fcnftig vor allem zwei Fragen entscheidend sein \u2013 <strong><em>wann<\/em> <\/strong>ein Coin angeschafft wurde und <em><strong>zu welchem Preis<\/strong><\/em>. Beides l\u00e4sst sich h\u00e4ufig nur kl\u00e4ren, wenn seine Herkunft und die vorausgegangenen <strong>Transaktionen im Detail nachvollzogen<\/strong> werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer <strong>Anschaffungszeitpunkt<\/strong> und <strong>Anschaffungskosten <\/strong>nicht belegen kann, riskiert bei einer k\u00fcnftigen Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne teures Lehrgeld: Der Steuerabzug kann deutlich h\u00f6her ausfallen, als es dem tats\u00e4chlichen Gewinn entspricht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ab 01.01.2027: Kryptogewinne sind Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Entwurf mit dem Titel \u201e<strong>Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen<\/strong>\u201c befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus, das parlamentarische Verfahren ebenso. Die Eckpunkte sind gleichwohl bekannt:<\/p>\n\n\n\n<p>Gewinne aus der Ver\u00e4u\u00dferung sogenannter <strong>Tauschkryptowerte<\/strong> \u2013 im Kern Bitcoin, Ether und anderer Krypto-Coins, die als Tauschmittel akzeptiert werden, ohne von einer Zentralbank oder \u00f6ffentlichen Stelle ausgegeben zu sein \u2013 sollen ab dem <strong>1. Januar 2027<\/strong> nicht mehr als private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte nach \u00a7 23 EStG, sondern als <strong>Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen nach \u00a7&nbsp;20 EStG<\/strong> behandelt werden. Die einj\u00e4hrige Haltefrist entf\u00e4llt f\u00fcr diese Best\u00e4nde; stattdessen greift die Abgeltungsteuer von 25 % zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, unabh\u00e4ngig davon, wie lange der Coin gehalten wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Erfasst werden sollen nur Kryptowerte, die <strong>nach dem 31. Dezember 2026<\/strong> angeschafft oder zugeflossen sind. F\u00fcr Altbest\u00e4nde bleibt es beim bisherigen Regime, einschlie\u00dflich der steuerfreien Ver\u00e4u\u00dferung nach Ablauf eines Jahres. Ab dem <strong>1. Januar 2028<\/strong> sollen inl\u00e4ndische Kryptowerte-Dienstleister zudem Kapitalertragsteuer an der Quelle einbehalten, so wie es Banken bei Aktienertr\u00e4gen l\u00e4ngst tun.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die entscheidende Regelung: 50 % Ersatzbemessungsgrundlage<\/h2>\n\n\n\n<p>Der in der \u00f6ffentlichen Diskussion bislang kaum beachtete Punkt steckt in der Systematik des Steuerabzugs. Kann der Steuerpflichtige der abzugsverpflichteten Plattform <strong>Anschaffungszeitpunkt <\/strong>und <strong>Anschaffungskosten <\/strong>seiner Tauschkryptowerte <strong>nicht mitteile<\/strong>n, soll die Ver\u00e4u\u00dferung zun\u00e4chst als <strong>steuerpflichtig <\/strong>behandelt werden \u2013 selbst wenn die Coins tats\u00e4chlich bereits bis Ende 2026 angeschafft wurden. Zus\u00e4tzlich greift eine <strong>Ersatzbemessungsgrundlage<\/strong>: Der Steuerabzug bemisst sich nach <strong>50 % des Ver\u00e4u\u00dferungspreises<\/strong>. Der Fiskus unterstellt damit sowohl einen Erwerb nach dem 31. Dezember 2026 als auch einen Gewinn in H\u00f6he der H\u00e4lfte des Verkaufserl\u00f6ses. Das kann selbst Altbest\u00e4nde oder Transaktionen erfassen, bei denen der tats\u00e4chliche Gewinn deutlich niedriger liegt oder gar ein Verlust entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hoher Steuerabzug bei unbekannten Anschaffungskosten<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Vorgehen ist aus dem Wertpapierbereich bekannt: \u00a7 43a Abs. 2 Satz 7 EStG sieht dort eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % vor. F\u00fcr Kryptowerte setzt der Entwurf mit 50 % deutlich h\u00f6her an, ohne dass sich der Grund f\u00fcr diese Versch\u00e4rfung aufdr\u00e4ngt. In der Praxis bedeutet das: Wer Coins f\u00fcr 100.000 Euro ver\u00e4u\u00dfert und die Anschaffungskosten nicht belegen kann, muss mit einem <strong>Steuerabzug auf einen unterstellten Gewinn<\/strong> von 50.000 Euro rechnen \u2013 selbst wenn der tats\u00e4chliche Gewinn nur einen Bruchteil davon betr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein \u00fcberh\u00f6hter Steuerabzug l\u00e4sst sich zwar grunds\u00e4tzlich im Veranlagungsverfahren korrigieren. Daf\u00fcr muss der Steuerpflichtige jedoch die tats\u00e4chlichen Anschaffungskosten belegen. Ihn treffen insoweit die Mitwirkungspflichten nach \u00a7 90 AO; fehlt eine belastbare Tatsachengrundlage, kann das Finanzamt nach \u00a7 162 AO sch\u00e4tzen. Die Pauschale ist deshalb <strong>nicht nur ein vor\u00fcbergehender Liquidit\u00e4tsnachtei<\/strong>l: Ohne ausreichende Dokumentation kann ihre wirtschaftliche Belastung im Ergebnis bestehen bleiben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Warum das Problem nicht erst 2027 beginnt<\/h3>\n\n\n\n<p>Der <strong>Nachweis von Anschaffungskosten<\/strong> ist keine Erfindung des Referentenentwurfs. Schon heute muss jeder, der innerhalb der Jahresfrist ver\u00e4u\u00dfert, seinen Gewinn nach \u00a7 23 Abs. 3 EStG ermitteln und daf\u00fcr die Anschaffungskosten kennen. Wer sich auf die Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist beruft, muss im Zweifel au\u00dferdem belegen k\u00f6nnen, dass gerade die ver\u00e4u\u00dferten Einheiten l\u00e4nger als ein Jahr gehalten wurden. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei der wallet- oder depotbezogenen <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer\/fifo-lifo-gewinnermittlung.html\" title=\"FIFO-Betrachtung\">FIFO-Betrachtung<\/a><\/strong> nach dem BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten gelingt das regelm\u00e4\u00dfig nur mit einer l\u00fcckenlosen <strong>Transaktionshistorie<\/strong>. Nach vielen Jahren und zahlreichen Krypto-zu-Krypto-Tauschvorg\u00e4ngen kann die Rekonstruktion deshalb weit in die Vergangenheit zur\u00fcckreichen \u2013 und erheblichen Aufwand verursachen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Krux: dezentraler Handel und Krypto-zu-Krypto-Tausch<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Anlegern, die ausschlie\u00dflich \u00fcber eine deutsche B\u00f6rse per Bank\u00fcberweisung gekauft und dort gehalten haben, wird die Plattform die <strong>Anschaffungsdaten <\/strong>in aller Regel selbst vorhalten. Die Zielgruppe der Ersatzbemessungsgrundlage ist eine andere: alle, deren Best\u00e4nde eine Geschichte haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Coins zwischen Wallets und B\u00f6rsen bewegt, <\/li>\n\n\n\n<li>\u00fcber dezentrale Handelspl\u00e4tze getauscht, <\/li>\n\n\n\n<li>an Liquidit\u00e4tspools teilgenommen oder <\/li>\n\n\n\n<li>\u00fcber Jahre hinweg von einem Coin in den n\u00e4chsten gewechselt hat,<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>kann die Anschaffungskosten des heute gehaltenen Bestands nicht aus einem einzelnen Kaufbeleg ablesen. <strong>Jeder Tausch ist steuerlich eine Ver\u00e4u\u00dferung<\/strong> des hingegebenen und eine Anschaffung des erhaltenen Coins, jeweils zum Marktwert im Tauschzeitpunkt. Die Anschaffungskosten des aktuellen Bestands ergeben sich also erst aus der <strong>l\u00fcckenlosen Rekonstruktion der gesamten Kette<\/strong>. Und diese Kette endet in vielen F\u00e4llen dort, wo alles begann: bei der ersten Fiat-Einzahlung vor vielen Jahren \u2013 auf einer B\u00f6rse, die es m\u00f6glicherweise nicht mehr gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Rekonstruktion ist die Aufgabe erfahrener <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/datenaufbereitung.html\" title=\"Blockchain-Analysten und -Forensiker\">Blockchain-Analysten und -Forensiker<\/a><\/strong>. Sie verfolgen Transaktionen \u00fcber Wallets, B\u00f6rsen und Protokolle hinweg und schaffen damit eine belastbare Grundlage f\u00fcr zwei unterschiedliche Nachweise: gegen\u00fcber Banken und Plattformen, dass die Kryptowerte aus legitimen Quellen stammen, und gegen\u00fcber dem Finanzamt, wann die Coins angeschafft wurden und welche Anschaffungskosten ihnen zuzuordnen sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Steuerherkunftsnachweis: Dokumentation, die vor dem Finanzamt Bestand hat<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/krypto-herkunftsnachweise.html\" title=\"Herkunftsnachweis f\u00fcr steuerliche Zwecke \">Herkunftsnachweis f\u00fcr steuerliche Zwecke<\/a><\/strong> geht dabei \u00fcber den klassischen, auf geldw\u00e4scherechtliche Anforderungen zugeschnittenen Nachweis der Verm\u00f6gensherkunft hinaus. Er muss die Transaktionshistorie so aufbereiten, dass Anschaffungszeitpunkte, Anschaffungskosten und Haltedauern nach dem geltenden sowie dem geplanten Recht nachvollziehbar sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Rekonstruktion der Anschaffungskosten<\/strong> \u00fcber alle Wallets, B\u00f6rsen und dezentralen Protokolle hinweg \u2013 bis zur urspr\u00fcnglichen Fiat-Einzahlung, soweit die Kette es erfordert.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Nachweis der Haltedauer und des Anschaffungszeitpunkts<\/strong> f\u00fcr jede ver\u00e4u\u00dferte Einheit, insbesondere zur Abgrenzung von Alt- und Neubestand zum Stichtag 31. Dezember 2026.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Bewertung s\u00e4mtlicher Tauschvorg\u00e4nge<\/strong> anhand nachvollziehbarer und dokumentierter Kursquellen f\u00fcr den jeweiligen Tauschzeitpunkt.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Trennung entgeltlicher und unentgeltlicher Zug\u00e4nge<\/strong> (Airdrops, Bounties, Forks) mit Blick auf den durch den Referentenentwurf vorgesehenen Null-Ansatz von Anschaffungskosten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Aufbereitung in einer Form<\/strong>, die sowohl gegen\u00fcber einer abzugsverpflichteten Plattform als auch im Veranlagungsverfahren und in einer etwaigen Betriebspr\u00fcfung bzw. Au\u00dfenpr\u00fcfung verwendbar ist.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Das Ergebnis ist eine Dokumentation, die nicht nur die Frage \u201ewoher\u201c beantwortet, sondern zus\u00e4tzlich die Fragen \u201ewann\u201c und \u201ezu welchem Preis\u201c \u2013 und damit die Grundlage daf\u00fcr schafft, dass die Besteuerung auf dem tats\u00e4chlichen Gewinn beruht und nicht auf einer fiktiven Pauschale.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was Kryptoinvestoren jetzt tun sollten<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Entwurf kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch \u00e4ndern \u2013 in einzelnen Details ebenso wie in seinen Grundz\u00fcgen. Der praktische Handlungsbedarf besteht dennoch: Schon nach geltendem Recht h\u00e4ngt die zutreffende Besteuerung davon ab, dass Anschaffungszeitpunkte, Anschaffungskosten und Transaktionswege <strong>nachvollziehbar dokumentiert<\/strong> sind. Wer seine Daten jetzt sichert und ordnet, ist deshalb unabh\u00e4ngig vom weiteren Verlauf der Reform vorbereitet:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Transaktionshistorie sichern.<\/strong> Exportieren Sie jetzt vollst\u00e4ndige Handels- und Einzahlungshistorien aller je genutzten Plattformen. B\u00f6rsen schlie\u00dfen, Zug\u00e4nge verfallen, Aufbewahrungsfristen laufen ab.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Alt- und Neubestand trennen.<\/strong> Wer nach dem Jahreswechsel weiter kauft, sollte dies \u00fcber separate Wallets oder Accounts tun, um den Bestandsschutz f\u00fcr Altbest\u00e4nde nachweisbar zu halten.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>L\u00fccken fr\u00fchzeitig identifizieren.<\/strong> Je l\u00e4nger eine Rekonstruktion aufgeschoben wird, desto teurer wird sie \u2013 und desto wahrscheinlicher wird es, dass einzelne Glieder der Kette nicht mehr belegbar sind.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Anschaffungen vor dem Stichtag pr\u00fcfen.<\/strong> Wer ohnehin K\u00e4ufe plant, kann durch ein zeitliches Vorziehen noch vom alten Recht profitieren \u2013 vorausgesetzt, die Anschaffung ist sp\u00e4ter auch nachweisbar.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der <strong>Herkunftsnachweis <\/strong>war bislang vor allem f\u00fcr Banken und B\u00f6rsen wichtig. K\u00fcnftig kann er unmittelbar \u00fcber die <strong>H\u00f6he der Steuerlast<\/strong> entscheiden. Wer dezentral gehandelt, h\u00e4ufig getauscht oder Best\u00e4nde \u00fcber Jahre zwischen Plattformen und Wallets bewegt hat, sollte deshalb nicht bis zur ersten Ver\u00e4u\u00dferung unter dem neuen Regime warten, sondern seine Transaktionshistorie noch vor dem Jahreswechsel sichern und pr\u00fcfen lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WINHELLER erstellt Herkunftsnachweise f\u00fcr steuerliche Zwecke<\/h2>\n\n\n\n<p>Unterstellter Gewinn statt tats\u00e4chlicher Steuerlast? Das muss nicht sein. WINHELLER rekonstruiert Ihre Krypto-Transaktionshistorie \u00fcber Wallets, B\u00f6rsen und DeFi-Protokolle hinweg und erstellt einen <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/krypto-herkunftsnachweise.html\" title=\"steuerlichen Herkunftsnachweis\">steuerlichen Herkunftsnachweis<\/a><\/strong>, der vor Plattformen und dem Finanzamt Bestand hat. Sichern Sie Ihre Belege jetzt, bevor die ersten Glieder der Kette verloren gehen. Kommen Sie f\u00fcr ein unverbindliches Angebot gern <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" title=\"auf uns zu\">auf uns zu<\/a><\/strong>!<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum ein Herkunftsnachweis \u00fcber Ihre Steuerlast entscheidet Wer Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten seiner Coins nicht belegen kann, riskiert k\u00fcnftig einen Steuerabzug auf einen nur unterstellten Gewinn. 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