{"id":24010,"date":"2026-09-02T10:17:40","date_gmt":"2026-09-02T08:17:40","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=24010"},"modified":"2026-09-02T10:17:40","modified_gmt":"2026-09-02T08:17:40","slug":"tax-omnibus-richtlinie-folgen-besteuerung-deutsche-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/tax-omnibus-richtlinie-folgen-besteuerung-deutsche-unternehmen\/","title":{"rendered":"Die Tax Omnibus-Richtlinie: Folgen f\u00fcr die Besteuerung deutscher Unternehmen"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Europ\u00e4ische Union plant eine weitreichende <strong>Modernisierung der internationalen Unternehmensbesteuerung<\/strong>. Mit der vorgeschlagenen <strong><a href=\"https:\/\/taxation-customs.ec.europa.eu\/document\/download\/c981c6cf-a3e8-4ae6-a49d-6eb0b1e047e4_en?filename=Explanatory%20Memorandum_Proposal%20for%20a%20Council%20Directive%20-%20Taxation_0.pdf\" title=\"\">Tax Omnibus-Richtlinie<\/a><\/strong> will die Europ\u00e4ische Kommission bestehende Regelungen vereinfachen, administrative H\u00fcrden senken und grenz\u00fcberschreitende Investitionen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union erleichtern.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Fokus stehen gerade die Unternehmen und Unternehmerfamilien, deren Strukturen sich <strong>\u00fcber mehrere EU-Mitgliedstaaten verteilen<\/strong>. Betroffen sein k\u00f6nnen insbesondere Holdinggesellschaften, operative Gruppen und Beteiligungsstrukturen, Finanzierungen innerhalb des Konzerns, Lizenzmodelle sowie grenz\u00fcberschreitende Umwandlungen. Auch f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Unternehmen mit Auslandstochtergesellschaften oder einer europ\u00e4ischen Expansionsstrategie er\u00f6ffnet der Vorschlag neue Chancen. Zugleich bleiben Missbrauchsregeln und steuerliche Substanzanforderungen von erheblicher Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplanten Ma\u00dfnahmen sind noch Gegenstand der Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Sie zeigen aber bereits heute, in welche Richtung sich das europ\u00e4ische und damit auch das deutsche Steuerrecht entwickeln wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weniger Quellensteuerh\u00fcrden bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine zentrale Erleichterung betrifft <strong>Zahlungen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union<\/strong>. Bei Dividenden nach der Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011\/96\/EU) liegt die derzeit erforderliche Mindestbeteiligung bei 10%. Bei Zins- und Lizenzzahlungen nach der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003\/49\/EG) liegt sie bei 25%. Beide Schwellenwerte sollen nach dem Vorschlag <strong>vollst\u00e4ndig entfallen<\/strong>. Damit k\u00f6nnten k\u00fcnftig auch deutlich kleinere Beteiligungen von einer <strong>Quellensteuerentlastung<\/strong> profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr deutsche Unternehmensgruppen w\u00e4re dies besonders relevant, wenn Dividenden an europ\u00e4ische Muttergesellschaften ausgesch\u00fcttet oder Finanzierungs- und Lizenzzahlungen an Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten geleistet werden. Derzeit sind die Entlastungen h\u00e4ufig an formelle Anforderungen, Beteiligungsquoten und ein aufwendiges und kostenintensives Verfahren beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorschlag sieht vor, dass ein vorheriges <strong>Freistellungsverfahren<\/strong> k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich <strong>nicht mehr erforderlich<\/strong> sein soll. Unternehmen m\u00fcssten die Voraussetzungen der Entlastung eigenst\u00e4ndig pr\u00fcfen und dokumentieren. Die Finanzverwaltung k\u00f6nnte die Angaben sp\u00e4ter kontrollieren. F\u00fcr Deutschland w\u00e4re dies eine tiefgreifende Verfahrens\u00e4nderung. Insbesondere die Regelungen zur Freistellung und Erstattung von Kapitalertragsteuer und Quellensteuer m\u00fcssten in diesem Fall angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entlastung w\u00e4re jedoch nicht uneingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgbar: Die Europ\u00e4ische Union will weiterhin verhindern, dass Gewinne an niedrig besteuerte oder nicht besteuerte Unternehmen in Drittstaaten verschoben werden. Bei Beteiligungsstrukturen mit au\u00dfereurop\u00e4ischen Investoren, Finanzierungsgesellschaften oder IP-Gesellschaften bleibt daher eine <strong>sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung<\/strong> von Substanz, Besteuerung und wirtschaftlicher Berechtigung unverzichtbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umstrukturierungen und Finanzierungen: Mehr Spielraum f\u00fcr Unternehmen in der EU<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr <strong>grenz\u00fcberschreitende Reorganisationen<\/strong> soll die Steuer-Fusions-Richtlinie (Richtlinie 2009\/133\/EG) erweitert werden. K\u00fcnftig sollen zus\u00e4tzliche gesellschaftsrechtliche Umwandlungsformen erfasst werden. Hinzukommen sollen ausdr\u00fcckliche Vorgaben f\u00fcr <strong>steuerneutrale grenz\u00fcberschreitende Sitzverlegungen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Das kann f\u00fcr Familienunternehmen und Unternehmensgruppen relevant werden, die ihre europ\u00e4ische Pr\u00e4senz neu ordnen, Gesellschaften zusammenf\u00fchren oder den Sitz einer Gesellschaft innerhalb der Europ\u00e4ischen Union verlagern m\u00f6chten. Bislang entstehen in solchen F\u00e4llen oft erhebliche Unsicherheiten bei der Frage, ob stille Reserven aufgedeckt werden oder eine <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/unternehmen\/steuerliche-umstrukturierung.html\" title=\"\">Umwandlung steuerneutral gestaltet<\/a><\/strong> werden kann. Deutschland m\u00fcsste die Vorgaben unter anderem im Umwandlungssteuergesetz umsetzen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/vsn-insider.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.<\/strong><\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Auch die Zinsschranke soll neu gefasst werden. Der bisherige Grundsatz, nach dem der <strong>Abzug von Nettozinsaufwendungen begrenzt<\/strong> ist, bleibt erhalten. Vorgesehen sind aber mehrere Erleichterungen. Fremdfinanzierungen durch nicht verbundene Dritte sollen unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen werden. Au\u00dferdem soll aus der deutschen <strong>Freigrenze von 3 Mio. Euro<\/strong> ein echter Freibetrag werden. Bis zu diesem Betrag w\u00e4ren Zinsaufwendungen <strong>stets abzugsf\u00e4hig<\/strong>. Nur der dar\u00fcber liegende Betrag w\u00fcrde der Zinsschranke unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr wachstumsorientierte Mittelst\u00e4ndler kann dies bei Bankfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen und Investitionsvorhaben sp\u00fcrbare Auswirkungen haben. Deutschland m\u00fcsste insbesondere \u00a7 4h EStG und \u00a7 8a KStG \u00fcberarbeiten. Die Details der Finanzierung und die Abgrenzung zwischen externen und konzerninternen Darlehen werden dabei entscheidend bleiben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">EU plant Erleichterungen bei Forschungsinvestitionen und grenz\u00fcberschreitenden Steuerregelungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Aspekt des Vorschlags betrifft die Forschung und Entwicklung. Bestimmte Investitionen in materielle Wirtschaftsg\u00fcter, die <strong>unmittelbar f\u00fcr Forschungszwecke eingesetzt<\/strong> werden, sollen sofort oder innerhalb eines begrenzten Zeitraums steuerlich abziehbar sein. Nicht erfasst w\u00e4ren dagegen immaterielle Wirtschaftsg\u00fcter. F\u00fcr technologieorientierte Unternehmen und innovative Mittelst\u00e4ndler k\u00f6nnte dies ein zus\u00e4tzlicher Investitionsimpuls sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Von besonderer praktischer Relevanz ist die geplante <strong>Entlastung bei der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht\/hinzurechnungsbesteuerung.html\" title=\"\">Hinzurechnungsbesteuerung<\/a><\/strong>. Unternehmensgruppen, die bereits der globalen Mindeststeuer unterliegen, sollen grunds\u00e4tzlich nicht zus\u00e4tzlich den Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung unterfallen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen nach dem Vorschlag von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Deutschland h\u00e4tte dies Auswirkungen auf die \u00a7\u00a7 7 ff. AStG. Bei international aufgestellten Unternehmen und Konzernen w\u00e4re sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob eine bestehende Hinzurechnungsbesteuerung k\u00fcnftig entf\u00e4llt oder ob Ausnahmen greifen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorgesehen ist au\u00dferdem, die Regeln f\u00fcr sogenannte <strong>importierte hybride Gestaltungen<\/strong> zu streichen. Diese Regeln betreffen <strong>grenz\u00fcberschreitende Strukturen<\/strong>, bei denen steuerliche Unterschiede zwischen mehreren Staaten zu einem doppelten Betriebsausgabenabzug oder zu einem Betriebsausgabenabzug ohne entsprechende Besteuerung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Deutschland k\u00f6nnte dies eine Aufhebung von \u00a7 4k Abs. 5 EStG erforderlich machen. Die Vorschrift kann relevant sein, wenn Zahlungen \u00fcber mehrere Gesellschaften oder Staaten geleitet werden und ein steuerlicher Vorteil aus einer hybriden Gestaltung mittelbar in eine deutsche Finanzierungs- oder Beteiligungsstruktur einflie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Jetzt mit WINHELLER Handlungsoptionen pr\u00fcfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die vorgeschlagenen Regelungen sollen nach dem derzeitigen Zeitplan <strong>fr\u00fchestens ab 2029 gelten<\/strong>. Einzelne \u00c4nderungen zur Zinsschranke sind erst f\u00fcr einen sp\u00e4teren Zeitpunkt vorgesehen. Bis dahin k\u00f6nnen Inhalt, Umfang und \u00dcbergangsregeln noch erheblich ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichwohl lohnt eine <strong>strukturierte Analyse der bestehenden Beteiligungs-, Finanzierungs- und Lizenzstrukturen<\/strong>. Wer fr\u00fchzeitig pr\u00fcft, kann m\u00f6gliche Entlastungen identifizieren, Dokumentationsprozesse fr\u00fchzeitig vorbereiten und Umstrukturierungen mit Blick auf die k\u00fcnftige Rechtslage planen.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders sinnvoll ist eine Analyse, wenn Dividenden, Zinsen oder Lizenzgeb\u00fchren innerhalb der Europ\u00e4ischen Union gezahlt werden, wenn Auslandsgesellschaften in niedrig besteuerten Staaten bestehen, wenn eine grenz\u00fcberschreitende Umstrukturierung ansteht oder wenn die Unternehmensgruppe den Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung unterliegt. <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" title=\"\">Melden Sie sich gerne bei uns!<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Union plant eine weitreichende Modernisierung der internationalen Unternehmensbesteuerung. 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