{"id":23720,"date":"2026-07-06T12:23:28","date_gmt":"2026-07-06T10:23:28","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=23720"},"modified":"2026-07-06T12:23:30","modified_gmt":"2026-07-06T10:23:30","slug":"ausweitung-sachgrundlose-befristung-npo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/ausweitung-sachgrundlose-befristung-npo\/","title":{"rendered":"Geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung: Gro\u00dfer Gewinn f\u00fcr Planungssicherheit von NPOs"},"content":{"rendered":"\n<p>Das am 02.07.2026 vorgestellte \u201e<strong>Programm f\u00fcr Aufschwung und Besch\u00e4ftigung<\/strong>\u201c der Bundesregierung bringt frischen Wind in das deutsche Arbeitsrecht. Geplant ist unter anderem, die <strong>sachgrundlose Befristung von Arbeitsvertr\u00e4gen<\/strong> von <strong>24 <\/strong>auf <strong>48<\/strong> Monate zu <strong>verl\u00e4ngern <\/strong>und bis zu sechs statt bisher drei <strong>Verl\u00e4ngerungen <\/strong>zu erlauben. Zudem soll die Vorbesch\u00e4ftigungsgrenze gelockert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr NPOs ist dies ein gro\u00dfer Gewinn, da sie so <strong>flexibel <\/strong>auf unsichere F\u00f6rdergelder und Projektlaufzeiten von mehr als zwei Jahren reagieren k\u00f6nnen, ohne wertvolle Mitarbeitende nach zwei Jahren auf Basis einer besonders risikobehafteten Projektbefristung weiterbesch\u00e4ftigen oder k\u00fcndigen zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum die Befristungsreform f\u00fcr Nonprofit-Organisationen ein Meilenstein ist<\/h2>\n\n\n\n<p>WINHELLER ber\u00e4t t\u00e4glich gemeinn\u00fctzige Organisationen, Stiftungen und Vereine zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und kennt die t\u00e4glichen Herausforderungen genau. Projekte h\u00e4ngen oft von befristeten F\u00f6rdergeldern, Spenden oder zeitlich begrenzten \u00f6ffentlichen Mitteln ab. Oft sind sie auf eine <strong>Laufzeit von drei bis vier Jahren<\/strong> angelegt, was NPOs im Hinblick auf die bisher geltenden Regelungen zur sachgrundlosen Befristung vor gro\u00dfe Herausforderungen und Rechtsunsicherheiten stellt, da sie sachgrundlos besch\u00e4ftigte Mitarbeiter nach Ablauf von zwei Jahren<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>entweder k\u00fcndigen,<\/li>\n\n\n\n<li>in ein unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis \u00fcbernehmen oder<\/li>\n\n\n\n<li>auf Basis einer oft teuren, schwer rechtfertigbaren und daher besonders risikobehafteten Sachgrundbefristung weiterbesch\u00e4ftigen mussten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Die von der Bundesregierung zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes geplante Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist f\u00fcr NPOs ein gro\u00dfer Gewinn und wird bei tats\u00e4chlicher entsprechender Umsetzung viele der vorgenannten Probleme l\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verdoppelung der Laufzeit<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Arbeit vieler NPOs ist abh\u00e4ngig von befristeten F\u00f6rdergeldern, \u00f6ffentlichen Zusch\u00fcssen oder zeitlich gebundenen Spendenkampagnen. Bisher konnten Mitarbeiter ohne Sachgrund nur f\u00fcr maximal zwei Jahre befristet eingestellt werden. Lief ein wichtiges F\u00f6rderprojekt drei Jahre lang, mussten Organisationen oft auf teure und schwer rechtfertigbare Befristungen mit Sachgrund ausweichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplante Ausweitung auf 48 Monate (bei bis zu sechs Verl\u00e4ngerungen) deckt sich nun ideal mit der Lebensdauer vieler Projektf\u00f6rderungen und erm\u00f6glicht eine entsprechende sachgrundlos befristete Besch\u00e4ftigung von Mitarbeitern f\u00fcr die gesamte Projektdauer, ohne auf K\u00fcndigung, unbefristete Besch\u00e4ftigung oder rechtlich unsichere Sachgrundbefristungen ausweichen zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Verdoppelung der Verl\u00e4ngerungsoptionen<\/h3>\n\n\n\n<p>Auch schafft die neu eingef\u00fchrte sechsmalige Verl\u00e4ngerungsm\u00f6glichkeit die dringend ben\u00f6tigte Flexibilit\u00e4t in der Projektplanung. Damit erhalten NPOs deutlich mehr Planungssicherheit und k\u00f6nnen Personalressourcen besser an die tats\u00e4chlichen Projektlaufzeiten anpassen, ohne arbeitsrechtliche Risiken einzugehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wiedereinstellung von Mitarbeitenden wird leichter<\/h2>\n\n\n\n<p>Bislang war eine sachgrundlose Befristung verboten, wenn der Mitarbeiter zuvor bereits beim selben Arbeitgeber besch\u00e4ftigt war (<strong>Vorbesch\u00e4ftigungsverbot<\/strong>). F\u00fcr NPOs war das besonders bitter, wenn engagierte Projektmitarbeiter nach einer Pause nochmal f\u00fcr das gleiche oder ein neues, \u00e4hnliches Projekt zur\u00fcckkehren wollten. Die neuen Regelungen sollen eine \u201e<strong>erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber<\/strong>\u201c erlauben. Das vereinfacht das Wiedersehen mit bereits eingearbeiteten und motivierten Fachkr\u00e4ften enorm.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorteile der sachgrundlosen Befristung f\u00fcr Vereine, Stiftungen und Co.<\/h2>\n\n\n\n<p>Die geplanten Regelungen bringen in der t\u00e4glichen Praxis erhebliche Vorteile f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen mit sich:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>1. Bessere Anpassung an Projektlaufzeiten<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Da viele F\u00f6rderprogramme, Stiftungs- und EU-Projekte l\u00e4nger als zwei Jahre angelegt sind, deckt die neue H\u00f6chstdauer von vier Jahren die meisten Projektzyklen perfekt ab. Auch kann aufgrund der Erh\u00f6hung der Verl\u00e4ngerungsoptionen innerhalb der Projektlaufzeiten deutlich flexibler auf zeitlich befristet bewilligte F\u00f6rdergelder reagiert werden, ohne in rechtliche Grauzonen zu geraten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">2. Kontinuit\u00e4t in der Projektarbeit<\/h4>\n\n\n\n<p>Die neuen Regelungen schaffen erhebliche Vorteile auch in der Projektt\u00e4tigkeit selbst, da hierdurch erm\u00f6glicht wird, dass das gleiche Team von Mitarbeitern auch bei l\u00e4ngeren Projektlaufzeiten unver\u00e4ndert an den Projekten weiterarbeiten kann. Teure, zeitaufw\u00e4ndige Personalwechsel mit umfangreichen \u00dcbergaben und Einarbeitungszeiten, die regelm\u00e4\u00dfig nicht durch die bewilligten F\u00f6rdergelder vollst\u00e4ndig abgedeckt werden, werden so verhindert. Die Teamarbeit wird erheblich verbessert, was f\u00fcr alle Parteien von erheblichem Vorteil ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">3. Geringeres finanzielles Risiko<\/h4>\n\n\n\n<p>Die l\u00e4ngere Befristungsm\u00f6glichkeit schafft Planungssicherheit auch in Bezug auf die Besch\u00e4ftigungsdauer der Mitarbeiter, da Vertr\u00e4ge nun \u00fcber 24 Monate hinaus rechtssicher befristet werden k\u00f6nnen. So entf\u00e4llt die Notwendigkeit, auf rechtlich unsichere betriebsbedingte K\u00fcndigungen zur\u00fcckzugreifen oder kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse zu riskieren, die h\u00e4ufig in einer ungewollten unbefristeten Besch\u00e4ftigung mit erheblichen finanziellen Folgen enden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">4. Verbesserung der Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeit von qualifizierten Fachkr\u00e4ften<\/h4>\n\n\n\n<p>Auch d\u00fcrften diese Regelungen zu einer Verbesserung der Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten von qualifizierten Fachkr\u00e4ften f\u00fchren, denn h\u00e4ufig scheitert die Zusammenarbeit daran, dass diese Mitarbeiter sich nicht auf eine kurze Besch\u00e4ftigungsdauer von maximal zwei Jahren einlassen wollen, sondern sich mehr Planungssicherheit und l\u00e4ngere Vertragslaufzeiten w\u00fcnschen. Vor diesem Hintergrund d\u00fcrften die geplanten Neuregelungen auch aus Sicht der Mitarbeiter einen erheblichen Gewinn darstellen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Befristungsreform steht noch aus: Vorsicht bei der Vertragsgestaltung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die geplante Reform er\u00f6ffnet gemeinn\u00fctzigen Organisationen (gGmbHs, Stiftungen und Vereinen) v\u00f6llig <strong>neue Spielr\u00e4ume<\/strong>. Die gezielte Nutzung der l\u00e4ngeren Befristungen kann die Stabilit\u00e4t von Projekten und Teams in den kommenden Jahren sichern. Allerdings ist zu beachten, dass die angek\u00fcndigten \u00c4nderungen Teil eines Ma\u00dfnahmenpakets sind, das erst noch den parlamentarischen <strong>Gesetzgebungsprozess durchlaufen<\/strong> m\u00fcssen. Als Arbeitgeber sollten NPOs bestehende Vertr\u00e4ge genau pr\u00fcfen und erst nach der finalen Verk\u00fcndung des Gesetzes neue Vertr\u00e4ge \u00fcber die l\u00e4ngere Laufzeit abschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\" title=\"Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Arbeitsrecht\">Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Arbeitsrecht<\/a><\/strong> verfolgen den weiteren Prozess gespannt und werden Sie \u00fcber die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das am 02.07.2026 vorgestellte \u201eProgramm f\u00fcr Aufschwung und Besch\u00e4ftigung\u201c der Bundesregierung bringt frischen Wind in das deutsche Arbeitsrecht. 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