{"id":23537,"date":"2026-05-21T09:02:33","date_gmt":"2026-05-21T07:02:33","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=23537"},"modified":"2026-05-21T09:02:35","modified_gmt":"2026-05-21T07:02:35","slug":"testament-erbschaft-gute-rechtzeitige-planung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/testament-erbschaft-gute-rechtzeitige-planung\/","title":{"rendered":"Testament und Erbschaft: Gute und rechtzeitige Planung zahlt sich aus"},"content":{"rendered":"\n<p>Nur jeder dritte Erblasser in Deutschland hat ein Testament. Bei den unter 50-J\u00e4hrigen sind es sogar nur 11 %. Das bedeutet, dass viele Familien und Erblasser f\u00fcr unvorhergesehene Ereignisse nicht vorbereitet sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in jungen Jahren kann sich eine testamentarische Absicherung auszahlen, damit nicht \u00fcber die <strong>gesetzliche Erbfolge<\/strong> Stiefgeschwister Erben werden oder es an einer umfassenden Versorgung des Ehepartners bzw. der Kinder <strong>fehlt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber das Thema Erbschaft und Testament wird oft nur nach Erkrankungen oder anderen Schicksalsschl\u00e4gen gesprochen oder manchmal auch vor dem Antritt einer l\u00e4ngeren Reise. In jedem Fall lohnt sich eine <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/nachfolgeplanung-erbrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung\">umfassende rechtliche und steuerrechtliche Beratung<\/a><\/strong>, um keine ungewollten \u00dcberraschungen zu erleben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Unklare Bedingungen in Testament k\u00f6nnen zu ungewollter Erbfolge f\u00fchren<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In einem vom OLG M\u00fcnchen entschiedenen Fall (OLG M\u00fcnchen, Beschluss vom 7.10.2025 \u2013 33 Wx 25\/25e, ZEV 2026, 232) hatte die ledige und kinderlose Erblasserin in einem dem Gericht nur als Fotokopie vorliegenden Testament vor einer gr\u00f6\u00dferen Reise verf\u00fcgt, dass in dem Fall, dass <strong>ihr und ihrem Bruder<\/strong> etwas auf den Reisen passieren sollte, eine <strong>andere Person<\/strong> Erbe werden sollte. Zwar lie\u00df das Gericht auch das Vorliegen einer blo\u00dfen Fotokopie des Testaments als Nachweis f\u00fcr ein <strong>formwirksam errichtetes Testament <\/strong>gen\u00fcgen. Allerdings verneinte das Gericht eine Erbeinsetzung der im Testament genannten Erbin, da nach Auslegung des Testaments die Erblasserin die Alleinerbeneinsetzung an die Bedingung gekn\u00fcpft habe, dass zum Zeitpunkt ihres Versterbens ihr Bruder<strong> mit- oder vorverstorben<\/strong> ist. Da der Bruder der Erblasserin erst nach der Erblasserin verstarb, verneinte das Nachlassgericht eine Alleinerbenstellung der im Testament genannten Erbin und sah den vorverstorbenen Bruder der Erblasserin als Alleinerben an. Es lagen keine Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass die Erblasserin tats\u00e4chlich auch ohne Eintritt der Bedingung des Vorversterbens ihres Bruders die im Testament genannte Person als Erbin einsetzen wollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei <strong>jeder Testamentserrichtung<\/strong> ist daher <strong>genau zu pr\u00fcfen<\/strong>, ob die gew\u00fcnschte Erbeinsetzung und Verm\u00f6gensverteilung in dieser Art gew\u00fcnscht ist. Sie sollte auch in regelm\u00e4\u00dfigen Zeitabst\u00e4nden \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Formvorschriften im Testament unbedingt beachten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Oft bereitet auch die Form der Testamentserrichtung Schwierigkeiten. Wenn nicht ein <strong>notarielles Testament<\/strong> (mit kostenpflichtiger notarieller Beurkundung) gew\u00e4hlt wird, muss das Testament <strong>handschriftlich verfasst und unterschrieben<\/strong> werden. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament <strong>unwirksam<\/strong>. Das OLG M\u00fcnchen hat mit Beschluss vom 9.10.2025 (33 Wx 44\/25e, ErbR 2026, 42) jedoch zu Gunsten des Erblassers entschieden, dass durch einen <strong>Brief<\/strong>, der die zuvor getroffene Erbeinsetzung in einem wegen fehlender Unterschrift formunwirksam errichteten Testament best\u00e4tigt (\u201eBrieftestament\u201c), eine wirksame Erbeinsetzung als \u201eBrieftestament\u201c vorgenommen werden kann, wenn der Erblasser den Brief mit Testierwillen verfasst hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gemeinschaftliches Testament erfordert Zustimmung beider Ehegatten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Ehegatten durch ein gemeinschaftliches Testament testieren wollen, ist entscheidend, dass eine <strong>wirksame Verf\u00fcgung beider Ehegatten<\/strong> vorliegt. Ein gemeinschaftliches, eigenh\u00e4ndiges Testament von Ehegatten ist <strong>unwirksam<\/strong>, wenn der mitunterzeichnende Ehegatte die Haupterkl\u00e4rung des Testaments <strong>weder gelesen noch sich dessen Inhalt zu eigen gemacht <\/strong>hat. Die blo\u00dfe Mitunterzeichnung gen\u00fcgt nicht, um die Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit der Testamentserrichtung zu vermuten. Insofern tr\u00e4gt auch derjenige, der sich auf die Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments beruft, hierf\u00fcr die <strong>Beweislast <\/strong>(OLG Brandenburg Beschluss vom 10.02.2026 &#8211; 3 W 14\/23, NJW-Spezial 2026, 23).<\/p>\n\n\n\n<p>In Hinblick auf die formelle und materielle Wirksamkeit eines Testaments macht es daher Sinn, sich bei der Errichtung <strong>rechtlich beraten<\/strong> zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ohne Testament drohen Konflikte bei Unternehmensnachfolge<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>An eine testamentarische Regelung sollte immer auch dann gedacht werden, wenn der Erblasser <strong>Unternehmensverm\u00f6gen <\/strong>oder <strong>Anteile an Gesellschaften<\/strong> h\u00e4lt, da die gesetzliche Erbfolge der Nachfolgeregelung im <strong>Gesellschaftsvertrag widersprechen<\/strong> kann. Dies kann schwerwiegende zivil- und steuerrechtliche <strong>Folgen <\/strong>nach sich ziehen, die auch eine Ver\u00e4u\u00dferung des Verm\u00f6gens (mit erneuten ertragsteuerlichen Folgen) erforderlich machen kann. Nur durch eine testamentarische Regelung kann der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge verhindert und die Zuwendung bestimmter Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde an bestimmte Personen (durch Verm\u00e4chtnisanordnung) neben der Erbanordnung erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fr\u00fche Testamentsgestaltung ratsam<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Soweit m\u00f6glich, sollte bereits <strong>fr\u00fchzeitig <\/strong>(auch in jungen Jahren) eine vorausschauende Verm\u00f6gens- und Nachfolgeplanung erfolgen, die insbesondere die Versorgungsbed\u00fcrfnisse des engsten Familienkreises angemessen ber\u00fccksichtigt. Im Rahmen der \u00dcberlegungen f\u00fcr eine testamentarische Gestaltung k\u00f6nnen dann im Vorfeld auch <strong>steuerrechtliche Gesichtspunkte<\/strong> beachtet und ggf. auch eine \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen zu Lebzeiten durch eine vorweggenommene Erbfolge vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine fr\u00fchzeitige testamentarische Regelung zahlt sich auf jeden Fall aus. Wenn Sie Fragen rund um Ihre pers\u00f6nliche Nachlassgestaltung, <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/vermoegen-stiftung-nachfolge\/unternehmensnachfolge.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Unternehmensnachfolge \">Unternehmensnachfolge <\/a><\/strong>oder ein sonstiges Anliegen haben, kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern auf Ihre pers\u00f6nliche Situation zugeschnitten.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nur jeder dritte Erblasser in Deutschland hat ein Testament. Bei den unter 50-J\u00e4hrigen sind es sogar nur 11 %. 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