{"id":23190,"date":"2026-03-24T11:20:54","date_gmt":"2026-03-24T09:20:54","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=23190"},"modified":"2026-03-24T11:20:56","modified_gmt":"2026-03-24T09:20:56","slug":"betriebsstaette-bmf-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/betriebsstaette-bmf-2026\/","title":{"rendered":"Betriebsst\u00e4tte reloaded: Das plant das BMF f\u00fcr 2026"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gesamtbetrachtung statt Einzelfallpr\u00fcfung: Was der neue BMF-Entwurf zur Betriebsst\u00e4tte \u00e4ndert<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Homeoffice in M\u00fcnchen, eine Holdinggesellschaft in Luxemburg, die aus Deutschland heraus geleitet wird, ein IT-Berater aus dem Ausland, der seit Monaten beim Kunden vor Ort in Stuttgart arbeitet. Was diese Situationen gemeinsam haben? Sie alle k\u00f6nnen<strong> unter dem neuen BMF-Entwurf eine steuerliche Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcnden<\/strong>, was erhebliche Folgen f\u00fcr die Frage haben kann, wo Gewinne zu versteuern sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 13. Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen ein 51-seitiges <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Downloads\/BMF_Schreiben\/Internationales_Steuerrecht\/Allgemeine_Informationen\/2026-02-13-ENTWURF-betriebsstaettenbegriff.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Entwurfsschreiben \"><strong>Entwurfsschreiben<\/strong><\/a> ver\u00f6ffentlicht, das die bisherigen Verwaltungsgrunds\u00e4tze aus dem Jahr 1999 im Kern abl\u00f6st. Das Schreiben soll nach seiner Finalisierung\u00a0in allen offenen F\u00e4llen gelten, also<strong> auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr laufende Veranlagungszeitr\u00e4ume<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Neue Bewertungskriterien f\u00fcr Betriebsst\u00e4ttenpr\u00fcfung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Bislang wurden die Tatbestandsmerkmale einer <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht\/betriebsstaetten.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Betriebsst\u00e4tte\">Betriebsst\u00e4tte<\/a><\/strong> (feste Gesch\u00e4ftseinrichtung, \u00f6rtliche und zeitliche Verfestigung, Verf\u00fcgungsmacht) in der steuerrechtlichen Praxis regelm\u00e4\u00dfig isoliert und nacheinander gepr\u00fcft. Das BMF gibt diese Methodik nun ausdr\u00fccklich auf. Stattdessen gilt k\u00fcnftig eine Gesamtbetrachtung, d.h. die <strong>Merkmale stehen in Wechselwirkung<\/strong> zueinander, sodass ein schwach ausgepr\u00e4gtes Kriterium durch ein anderes kompensiert werden kann. Das klingt nach mehr Flexibilit\u00e4t, bedeutet in der Praxis aber auch, dass Strukturen, die bislang als unbedenklich galten, <strong>neu bewertet <\/strong>werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Betriebsst\u00e4ttenrisiken durch Homeoffice und Auslandst\u00e4tigkeit<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das blo\u00dfe Homeoffice eines Arbeitnehmers begr\u00fcndet f\u00fcr den Arbeitgeber in der Regel noch keine Betriebsst\u00e4tte, weil es diesem an der erforderlichen Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber die private Wohnung des Arbeitnehmers fehlt. Auch ein Mietvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber \u00e4ndert daran typischerweise nichts. Doch der Entwurf kennt <strong>wichtige Ausnahmen<\/strong>: Wer im Homeoffice <strong>Leitungsaufgaben<\/strong> wahrnimmt, kann dort eine Gesch\u00e4ftsleitungsbetriebsst\u00e4tte begr\u00fcnden. Wer zudem regelm\u00e4\u00dfig Vertr\u00e4ge im Namen des Arbeitgebers anbahnt oder abschlie\u00dft, riskiert eine Vertreterbetriebsst\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p>Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Arbeitnehmern, die <strong>dauerhaft vom Ausland aus t\u00e4tig <\/strong>sind. Als Orientierungswert f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigkeiten nennt das BMF eine Schwelle von 50% der gesamten Arbeitszeit. Wird die Schwelle \u00fcberschritten, besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer im Ausland eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/vsn-insider.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Nutzung fremder Fl\u00e4chen ist keine Absicherung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch wer keine eigenen R\u00e4ume unterh\u00e4lt, ist nicht automatisch auf der sicheren Seite. Die Nutzung von Einrichtungen eines Gesch\u00e4ftspartners, Auftraggebers oder Kooperationspartners kann eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcnden, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige <strong>\u00fcbt dort seine eigene unternehmerische T\u00e4tigkeit<\/strong> aus. Ein ausl\u00e4ndischer IT-Berater, der \u00fcber Monate hinweg beim Kunden vor Ort ein System implementiert und dabei feste Arbeitspl\u00e4tze nutzt, ist ein klassischer Anwendungsfall. Auch das Desk-Sharing schlie\u00dft eine Betriebsst\u00e4tte in diesem Fall nicht zwingend aus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Holding- und Managementstrukturen unter der Lupe<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wer Dienstleistungen an eine externe Gesellschaft auslagert, wird feststellen, dass allein diese Auslagerung keine Betriebsst\u00e4tte in den R\u00e4umen der Managementgesellschaft begr\u00fcndet. Anders verh\u00e4lt es sich, wenn dieselben Personen bei beiden Gesellschaften als Leitungsorgane fungieren oder wenn fortlaufend eine pers\u00f6nliche \u00dcberwachung der Gesch\u00e4fte vor Ort stattfindet. Gerade bei Family-Office-Strukturen und Beteiligungsvehikeln <strong>lohnt sich eine genaue Pr\u00fcfung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Anti-Fragmentierung: Wenn k\u00fcnstliche Aufspaltung zur Steuerfalle wird<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wer Funktionen bewusst auf mehrere Gesellschaften oder Einrichtungen aufteilt, um unterhalb der Betriebsst\u00e4tten-Schwelle zu bleiben, wird es k\u00fcnftig schwerer haben. Hierzu erl\u00e4utert das BMF die sogenannte <strong>Anti-Fragmentierungsklausel des OECD-Musterabkommens<\/strong>, d.h. T\u00e4tigkeiten verbundener Unternehmen k\u00f6nnen zusammengerechnet werden, wenn sie wirtschaftlich als Einheit funktionieren. Gerade f\u00fcr international t\u00e4tige Unternehmensgruppen lohnt sich hier eine sorgf\u00e4ltige Bestandsaufnahme der bestehenden Strukturen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Influencer und Content-Creator erstmals geregelt<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Zum ersten Mal bezieht das BMF ausdr\u00fccklich Stellung zur T\u00e4tigkeit von Content-Erstellern und Influencern: Wer nachhaltig <strong>audio- oder audiovisuelle Inhalte<\/strong>, etwa \u00fcber soziale Medien, ver\u00f6ffentlicht und daraus gewerbliche Eink\u00fcnfte erzielt, kann eine Gesch\u00e4ftsleitungsbetriebsst\u00e4tte begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vorsorglich handeln mit WINHELLER<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem r\u00fcckwirkenden Anwendungsbereich in allen offenen F\u00e4llen entfaltet das Schreiben erhebliche <strong>praktische Sprengkraft<\/strong>. Eine strukturierte Analyse bestehender Holding-, Remote-Work- und Vertretermodelle sollte daher nicht auf die lange Bank geschoben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Als <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/ueber-uns\/rechtsanwaelte.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"erfahrene Berater\">erfahrene Berater<\/a> im internationalen Steuerrecht unterst\u00fctzen wir Sie gerne dabei, Ihre Risiken zu identifizieren und passgenaue L\u00f6sungen zu entwickeln, ehe die Finalisierung des Schreibens, das bislang nur einen Entwurf darstellt, neue Fakten schafft.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesamtbetrachtung statt Einzelfallpr\u00fcfung: Was der neue BMF-Entwurf zur Betriebsst\u00e4tte \u00e4ndert Ein Homeoffice in M\u00fcnchen, eine Holdinggesellschaft in Luxemburg, die aus Deutschland heraus geleitet wird, ein IT-Berater aus dem Ausland, der seit Monaten beim Kunden vor Ort in Stuttgart arbeitet. 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