{"id":23086,"date":"2026-03-16T12:16:02","date_gmt":"2026-03-16T10:16:02","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=23086"},"modified":"2026-03-16T12:16:04","modified_gmt":"2026-03-16T10:16:04","slug":"immobilien-dubai-ruecktritt-widerruf-kaufvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/immobilien-dubai-ruecktritt-widerruf-kaufvertrag\/","title":{"rendered":"Immobilien in Dubai: R\u00fccktritt und Widerruf von Kaufvertr\u00e4gen in Krisenzeiten"},"content":{"rendered":"\n<p>Die geopolitische Lage im Nahen Osten spitzt sich zu. Insbesondere die j\u00fcngsten Angriffe des Iran auf die Vereinigten Arabischen Emirate und speziell auf Dubai haben bei vielen internationalen Investoren zu <strong>erheblicher Verunsicherung<\/strong> gef\u00fchrt. Viele K\u00e4ufer von \u201eOff-Plan\u201c-Immobilien (Immobilien im Bau) oder Bestandsimmobilien in Dubai fragen sich derzeit besorgt: Wie kann ich mich von meinem <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/immobilienrecht\/immobilienkauf-immobilienkaufvertrag-rechtsanwalt.html\" title=\"\">Immobilienkaufvertrag<\/a><\/strong> l\u00f6sen und mein investiertes Geld zur\u00fcckerhalten?<\/p>\n\n\n\n<p>Die rechtlichen M\u00f6glichkeiten h\u00e4ngen ma\u00dfgeblich davon ab, <strong>wie und \u00fcber wen der Vertrag zustande kam<\/strong>. Dabei m\u00fcssen insbesondere drei rechtliche Hebel gepr\u00fcft werden: der Widerruf, der R\u00fccktritt und der Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage (Force Majeure).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Rolle des Maklers: Deutschland vs. Dubai<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein entscheidender Faktor bei der rechtlichen Bewertung ist die Frage, <strong>wo der vermittelnde Makler ans\u00e4ssig ist<\/strong>, da dies weitreichende Konsequenzen f\u00fcr das anwendbare Recht und den Gerichtsstand haben kann.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Makler mit Sitz in Deutschland:<\/strong> Wurde der Kontakt, die Beratung und der Vertragsabschluss \u00fcber einen Makler oder Vertriebspartner in Deutschland abgewickelt, greifen h\u00e4ufig <strong>deutsche Verbraucherschutzvorschriften<\/strong>. Gerade bei Vertr\u00e4gen, die rein elektronisch, telefonisch oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen wurden (Fernabsatzgesch\u00e4fte), stehen die Chancen gut, dass deutsche Gerichte zust\u00e4ndig sind und deutsches Verbraucherrecht anwendbar ist.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Makler mit Sitz in Dubai:<\/strong> Wenn Sie den Vertrag direkt mit einem Entwickler in Dubai oder \u00fcber einen dort ans\u00e4ssigen Makler geschlossen haben, unterliegt der Fall in der Regel dem <strong>Recht der Vereinigten Arabischen Emirate<\/strong>. Auch der Gerichtsstand liegt dann meistens in Dubai (z.B. vor den Gerichten des Dubai Land Department oder im Rahmen einer Schiedsgerichtsbarkeit).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Widerruf des Kaufvertrags f\u00fcr Immobilien in Dubai<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein <strong>gesetzliches Widerrufsrecht<\/strong> existiert vor allem im deutschen und europ\u00e4ischen Verbraucherschutzrecht. Wenn der Kaufvertrag \u00fcber einen in Deutschland ans\u00e4ssigen Makler als Fernabsatzgesch\u00e4ft (z.B. via Zoom, E-Mail oder Telefon) oder als Haust\u00fcrgesch\u00e4ft abgeschlossen wurde, steht Verbrauchern grunds\u00e4tzlich ein <strong>14-t\u00e4giges Widerrufsrecht<\/strong> zu. Wurde der K\u00e4ufer nicht ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber dieses Recht belehrt, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verl\u00e4ngern. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag r\u00fcckabgewickelt, und der K\u00e4ufer erh\u00e4lt seine Anzahlungen zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Vertr\u00e4gen, die nach dem Recht der VAE (z.B. \u00fcber Makler vor Ort) geschlossen wurden, ist ein solches verbrauchersch\u00fctzendes Widerrufsrecht in der Regel <strong>nicht gesetzlich vorgesehen<\/strong>. Hier ist man auf vertraglich vereinbarte R\u00fccktrittsrechte angewiesen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">R\u00fccktritt vom Kaufvertrag f\u00fcr Dubai-Immobilien<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein R\u00fccktritt (Rescission) ist <strong>in beiden Rechtsordnungen m\u00f6glich<\/strong>, setzt jedoch meist eine <strong>Vertragsverletzung der Gegenseite<\/strong> voraus.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn aufgrund der kriegerischen Handlungen <strong>Bauarbeiten dauerhaft gestoppt<\/strong> werden oder der Bautr\u00e4ger in Zahlungs- und Lieferschwierigkeiten ger\u00e4t, kann nach Fristsetzung ein R\u00fccktritt erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Auch nach VAE-Recht (Art. 272 des VAE-Zivilgesetzbuches) kann eine Partei die Aufl\u00f6sung des Vertrages verlangen, wenn die <strong>andere Partei ihre Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt<\/strong>. Oftmals weigern sich Bautr\u00e4ger jedoch, Anzahlungen freiwillig herauszugeben, sodass der Weg \u00fcber die Gerichte oder Schiedsgerichte in Dubai unumg\u00e4nglich wird.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage\/Force Majeure<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Angriff auf Dubai und die damit verbundene Kriegsgefahr stellt ein <strong>klassisches Szenario f\u00fcr \u201eH\u00f6here Gewalt\u201c<\/strong> dar.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Nach <strong>deutschem Recht<\/strong> spricht man vom <strong>\u201eWegfall der Gesch\u00e4ftsgrundlage\u201c<\/strong> (\u00a7 313 BGB). Wenn sich die Umst\u00e4nde, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend ver\u00e4ndert haben und das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, kann eine Vertragsanpassung oder gar die Aufl\u00f6sung verlangt werden. Wichtig ist dabei insbesondere auch die Frage, ob die Krise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar war und ob die wirtschaftlichen Schwankungen in einem \u00fcblichen unternehmerischen Risikorahmen liegen (vgl. <a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=Landgericht+Koblenz+Urteil+11.12.2024+14+O+278%2F24\" title=\"\">Landgericht Koblenz Urteil v. 11.12.2024, 14 O 278\/24<\/a>).<\/li>\n\n\n\n<li>Nach <strong>VAE-Recht<\/strong> existiert das <strong>Konzept der \u201eForce Majeure\u201c<\/strong> (Art. 273 VAE-Zivilgesetzbuch). Wird die Erf\u00fcllung eines Vertrages durch unvorhersehbare Ereignisse h\u00f6herer Gewalt unm\u00f6glich, erl\u00f6schen die entsprechenden Verpflichtungen und der Vertrag wird aufgel\u00f6st. Die Parteien sind dann so zu stellen, wie sie vor Vertragsabschluss standen \u2013 was eine R\u00fcckerstattung des Kaufpreises bedeutet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Individuelle Pr\u00fcfung von Immobilienkaufvertr\u00e4gen ist unerl\u00e4sslich<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Krisensituation im Nahen Osten bietet durchaus rechtliche Ansatzpunkte, um sich von Investitionen in Dubai zu l\u00f6sen. Ob ein Widerruf, ein R\u00fccktritt oder eine Berufung auf h\u00f6here Gewalt erfolgversprechend ist, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Die Bewertung h\u00e4ngt immer vom <strong>konkreten Einzelfall<\/strong>, dem <strong>genauen Wortlaut<\/strong> des Immobilienkaufvertrags, dem <strong>anwendbaren Recht<\/strong> und der Vertriebsstruktur (Sitz des Maklers) ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Sie in Dubai investiert und m\u00f6chten Ihre rechtlichen M\u00f6glichkeiten pr\u00fcfen lassen? Unsere Experten f\u00fcr internationales Vertragsrecht stehen Ihnen gerne f\u00fcr eine <strong>individuelle Pr\u00fcfung<\/strong> Ihres Falles zur Verf\u00fcgung. <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" title=\"\">Melden Sie sich gerne bei uns.<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die geopolitische Lage im Nahen Osten spitzt sich zu. Insbesondere die j\u00fcngsten Angriffe des Iran auf die Vereinigten Arabischen Emirate und speziell auf Dubai haben bei vielen internationalen Investoren zu erheblicher Verunsicherung gef\u00fchrt. 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