{"id":22830,"date":"2026-01-23T12:33:23","date_gmt":"2026-01-23T10:33:23","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=22830"},"modified":"2026-01-23T12:44:04","modified_gmt":"2026-01-23T10:44:04","slug":"steueroasenabwehrgesetz-steuerliche-risiken-russland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/steueroasenabwehrgesetz-steuerliche-risiken-russland\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Russland: Risiken durch das Steueroasenabwehrgesetz"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG) ist l\u00e4ngst kein Randthema mehr, sondern betrifft zunehmend Unternehmen, die <strong>international Dienstleistungen und Waren beziehen<\/strong>. Seit der Einstufung Russlands als nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet sind auch alle <strong>Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit russischen Vertragspartnern<\/strong> besonders sensibel.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir informieren, an welchen Stellen <strong>praktische Risiken<\/strong> liegen k\u00f6nnen und warum fr\u00fchzeitige Struktur und Vertragspr\u00fcfungen empfehlenswert sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Aufnahme von Russland in Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Steueroasenabwehrgesetz soll aggressive Steuergestaltungen \u00fcber sogenannte <strong>Steueroasen unattraktiv machen<\/strong>, indem es u.a. Betriebsausgaben beschr\u00e4nkt, Quellensteuern ausweitet und Steuerverg\u00fcnstigungen einschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Grundlage ist eine <strong>Liste sogenannter nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete<\/strong>, die \u00fcber die Steueroasenabwehrverordnung (StAbwV) <strong>laufend angepasst<\/strong> wird. Zu den betroffenen Staaten z\u00e4hlen nach aktueller Rechtslage insbesondere Amerikanisch Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu sowie die Russische F\u00f6deration. Wichtig ist, dass Zu- und Abg\u00e4nge auf der EU Blacklist <strong>zeitversetzt in die deutsche Verordnung \u00fcbernommen werden<\/strong>, sodass Unternehmen laufend pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob neue Staaten in den Anwendungsbereich des StAbwG hineinwachsen oder ausscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Russland<\/strong> wurde im Rahmen der verabschiedeten Wirtschaftssanktionen mit Wirkung zum 20.12.2023 aufgenommen. Seit dem <strong>01.01.2024<\/strong> greifen damit die Abwehrma\u00dfnahmen der \u00a7\u00a7 7 ff. StAbwG auch f\u00fcr Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit russischen Partnern, auch wenn Russland nicht als klassische Steueroase anzusehen ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ma\u00dfnahmen des Steueroasenabwehrgesetzes<\/h2>\n\n\n\n<p>Das StAbwG arbeitet mit einem B\u00fcndel von Instrumenten, die an unterschiedliche Arten von Gesch\u00e4ftsbeziehungen ankn\u00fcpfen. Zentrale Bausteine sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>das Verbot des <strong>Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs<\/strong> (\u00a7 8 StAbwG),<\/li>\n\n\n\n<li>eine versch\u00e4rfte <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht\/hinzurechnungsbesteuerung.html\" title=\"\">Hinzurechnungsbesteuerung<\/a><\/strong> (\u00a7 9 StAbwG),<\/li>\n\n\n\n<li>erweiterte <strong>Quellensteuerma\u00dfnahmen<\/strong> (\u00a7 10 StAbwG)<\/li>\n\n\n\n<li>sowie die Versagung von <strong>Steuerbefreiungen f\u00fcr Gewinnaussch\u00fcttungen und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne<\/strong> aus Beteiligungen in Steueroasen (\u00a7 11 StAbwG).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem sieht \u00a7 12 StAbwG <strong>gesteigerte Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten<\/strong> vor, um Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4nge mit Bezug zu gelisteten Gebieten transparenter zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein praktisches Detail ist der <strong>zeitliche Anwendungsmechanismus<\/strong>: W\u00e4hrend Quellensteuerma\u00dfnahmen typischerweise ab dem Folgejahr der Listung des Staates greifen, ist das Betriebsausgabenabzugsverbot erst nach einer mehrj\u00e4hrigen \u201eEinschleifphase\u201c anzuwenden, um Unternehmen Gelegenheit zur Umstrukturierung zu geben. Unternehmen m\u00fcssen daher nicht nur pr\u00fcfen, ob ein Staat aktuell gelistet ist, sondern auch, ab welchem Veranlagungszeitraum eine bestimmte Ma\u00dfnahme tats\u00e4chlich wirksam wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Folgen des Steueroasenabwehrgesetzes<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Betriebsausgabenabzugsverbot nach \u00a7 8 StAbwG f\u00fchrt dazu, dass Aufwendungen aus Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit gelisteten Staaten den steuerlichen Gewinn nicht mehr mindern d\u00fcrfen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Bezieht ein deutsches Unternehmen beispielsweise Beratungs oder Lizenzleistungen von einem in Panama ans\u00e4ssigen Dienstleister, k\u00f6nnen die hierauf entfallenden Verg\u00fctungen <strong>steuerlich nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden<\/strong>, sofern den Aufwendungen kein korrespondierender inl\u00e4ndischer oder hinzurechnungsbesteuerter Ertrag gegen\u00fcbersteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch unmittelbarer wirkt \u00a7 10 StAbwG: Hier wird fingiert, dass bestimmte Eink\u00fcnfte eines in einer Steueroase ans\u00e4ssigen Empf\u00e4ngers in Deutschland quasi <strong>beschr\u00e4nkt steuerpflichtig<\/strong> sind, sodass der deutsche Verg\u00fctungsschuldner, also der Leistungsempf\u00e4nger, 15% Quellensteuer zuz\u00fcglich Solidarit\u00e4tszuschlag einbehalten und an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern abf\u00fchren muss. Unterbleibt der Einbehalt, drohen <strong>Nachversteuerung<\/strong>, <strong>Haftung des Unternehmens<\/strong> und <strong>steuerstrafrechtliche Risiken<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Praktische Schritte f\u00fcr Anmeldung und Abf\u00fchrung der Steuer<\/h2>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst wird eine <strong>gesonderte Steuernummer<\/strong> f\u00fcr das Abzugsverfahren nach \u00a7 10 StAbwG beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt) ben\u00f6tigt. Das entsprechende Antragsformular stellt das BZSt online zur Verf\u00fcgung. Parallel ist eine Registrierung im BZSt Online Portal (BOP) einschlie\u00dflich Zertifikat erforderlich, da die Steueranmeldungen elektronisch \u00fcber das BOP abzugeben sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Die einbehaltene <strong>Quellensteuer ist quartalsweise anzumelden<\/strong> und an das BZSt zu zahlen. Die Anmeldung erfolgt \u00fcber das spezielle Formular \u201eAnmeldung \u00fcber den Steuerabzug nach \u00a7 10 Steueroasenabwehrgesetz\u201c, das elektronisch auszuf\u00fcllen, als PDF zu speichern und im BOP \u00fcber die Funktion \u201eBelegnachreichung\u201c hochzuladen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Frist:<\/strong> Die im Quartal einbehaltene Steuer ist jeweils bis zum 10. des auf das betroffene Quartal folgenden Monats beim BZSt anzumelden und zu \u00fcberweisen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auch zahlreiche Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Russland betroffen<\/h2>\n\n\n\n<p>Betroffen sind grunds\u00e4tzlich jegliche <strong>Verg\u00fctungen f\u00fcr Dienstleistungen, Lizenznutzungen, Finanzierungsentgelte oder Handel mit bestimmten Waren und Dienstleistungen<\/strong>, sofern die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Speziell f\u00fcr deutsche Unternehmer mit Leistungsbeziehungen nach Russland ist entsprechend Obacht geboten. Oftmals flie\u00dfen gr\u00f6\u00dfere Geldsummen im Rahmen von Startup-Finanzierungen oder \u00c4hnlichem als Darlehen in Richtung Deutschland. Die <strong>R\u00fcckzahlung dieser Darlehen<\/strong>, bei denen die Zinsverg\u00fctungen somit an Unternehmer mit Sitz in einer Steueroase flie\u00dfen, wird ebenfalls von den Vorschriften des StAbwG erfasst. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bezug von IT-Dienstleistungen<\/strong>, <strong>Beratungen<\/strong> oder <strong>klassische Warenlieferungen<\/strong> aus Russland sind ebenfalls betroffen. Das <strong>Hosting<\/strong> oder der <strong>Betrieb von Mining-Hardware<\/strong> auf russischem Boden ist in den letzten Jahren immer verbreiteter geworden und kann genauso unter den Anwendungsbereich des StAbwG fallen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rechtssichere internationale Gesch\u00e4ftsbeziehungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Sind Vertragsverlagerungen auf Gesellschaften in Drittstaaten steuerlich, sanktionsrechtlich und organisatorisch konsistent dokumentiert und gepr\u00fcft worden? Sind Ihre internen Abl\u00e4ufe so aufgesetzt, dass neue Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit gelisteten Steuerhoheitsgebieten fr\u00fchzeitig erkannt und steuerlich richtig eingeordnet werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Oftmals k\u00f6nnte bei Sachverhalten, die eine Relevanz f\u00fcr das Steueroasenabwehrgesetz haben, auch die Erstellung einer <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/zollrecht\/awv-meldepflichten.html\" title=\"\">AWV-Meldung<\/a><\/strong> im Rahmen von Auslands\u00fcberweisungen ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>WINHELLER unterst\u00fctzt Sie gerne dabei, Ihre internationalen Gesch\u00e4ftsbeziehungen StAbwG konform und rechtssicher auszugestalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG) ist l\u00e4ngst kein Randthema mehr, sondern betrifft zunehmend Unternehmen, die international Dienstleistungen und Waren beziehen. 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