{"id":22762,"date":"2026-01-13T13:45:45","date_gmt":"2026-01-13T11:45:45","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=22762"},"modified":"2026-01-13T13:45:47","modified_gmt":"2026-01-13T11:45:47","slug":"workation-homeoffice-ausland-steuerfalle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/workation-homeoffice-ausland-steuerfalle\/","title":{"rendered":"Workation und Co.: Wird Homeoffice im Ausland zur Steuerfalle?"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte durch grenz\u00fcberschreitendes Arbeiten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Arbeitswelt hat sich ver\u00e4ndert und mit ihr die <strong>steuerlichen Spielregeln<\/strong>. Am 19.11.2025 ver\u00f6ffentlichte die OECD ein umfassendes Update ihres Musterkommentars zu Art. 5 des <strong>OECD-Musterabkommens<\/strong>. Im Fokus steht die Frage, wann ein <strong>Homeoffice im Ausland eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet<\/strong> und damit weitreichende steuerliche Konsequenzen ausl\u00f6st. F\u00fcr international t\u00e4tige Unternehmen und grenz\u00fcberschreitend arbeitende Mitarbeiter bringt dies l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige Rechtssicherheit, aber auch neue Herausforderungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die 50-Prozent-Schwelle als neue Orientierungshilfe<\/h2>\n\n\n\n<p>Die zentrale Neuerung liegt in der Einf\u00fchrung einer <strong>50%-Grenze f\u00fcr die Arbeitszeit<\/strong>. Arbeitet ein Mitarbeiter <strong>weniger als 50%<\/strong> seiner gesamten Arbeitszeit innerhalb eines beliebigen Zw\u00f6lfmonatszeitraums von einem ausl\u00e4ndischen Homeoffice aus, soll grunds\u00e4tzlich <strong>keine feste Gesch\u00e4ftseinrichtung<\/strong> und damit keine Betriebsst\u00e4tte des Unternehmens vorliegen. Dies gilt auch f\u00fcr T\u00e4tigkeiten von Zweitwohnsitzen, Ferienunterk\u00fcnften oder der Wohnung von Bekannten und Verwandten.<br>Diese Regelung schafft Planungssicherheit f\u00fcr flexible Arbeitsmodelle wie \u201eWorkation&#8220; oder hybride Arbeitsformen. Ein Mitarbeiter, der gelegentlich drei Monate aus dem Ausland arbeitet oder ein bis zwei Tage pro Woche von seinem ausl\u00e4ndischen Wohnsitz t\u00e4tig ist, begr\u00fcndet damit f\u00fcr das Unternehmen, f\u00fcr das er t\u00e4tig ist, <strong>keine dauerhafte Betriebsst\u00e4tte im Ausland<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftlicher Grund: Das entscheidende Kriterium<\/h2>\n\n\n\n<p>\u00dcberschreitet die Homeoffice-T\u00e4tigkeit die 50%-Marke, wird es komplexer. Dann kommt es entscheidend darauf an, ob ein <strong>gesch\u00e4ftlicher Grund<\/strong> f\u00fcr die Anwesenheit der Person im Ausland besteht. Die OECD nennt hierzu konkrete Beispiele, wann ein solcher gesch\u00e4ftlicher Zusammenhang gegeben ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Regelm\u00e4\u00dfige Treffen mit lokalen Kunden oder Lieferanten<\/li>\n\n\n\n<li>Aufbau neuer Gesch\u00e4ftsbeziehungen im betreffenden Land<\/li>\n\n\n\n<li>Erbringung von Dienstleistungen f\u00fcr Kunden in Echtzeit \u00fcber Zeitzonen hinweg (z.B. Callcenter, IT-Support)<\/li>\n\n\n\n<li>Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vor Ort<\/li>\n\n\n\n<li>Physische Anwesenheit beim Kunden erforderlich (Schulungen, Reparaturen)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Arbeit im Ausland aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden<\/h2>\n\n\n\n<p>Arbeitet ein Mitarbeiter hingegen lediglich <strong>aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden<\/strong> im Ausland, etwa weil ihm das von seinem Arbeitgeber aus Gr\u00fcnden der Mitarbeiterbindung oder zum Zweck der Kostenersparnis gestattet ist oder auch aus privater Pr\u00e4ferenz, liegt nach OECD-Auffassung <strong>kein wirtschaftlicher Grund<\/strong> vor, der eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorsicht bei der praktischen Umsetzung: Manche Staaten wollen abweichen<\/h2>\n\n\n\n<p>So eindeutig die neuen OECD-Leitlinien auf den ersten Blick erscheinen, so sehr ist bei der praktischen Anwendung Vorsicht geboten. Die OECD empfiehlt zwar eine dynamische Interpretation, bei der die neueste Version des Musterkommentars auch zur Auslegung bestehender <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht\/doppelbesteuerungsabkommen-dba.html\" title=\"\">Doppelbesteuerungsabkommen<\/a><\/strong> herangezogen werden sollte. Doch mehrere L\u00e4nder haben bereits Vorbehalte angemeldet und lehnen die aktualisierte Kommentierung ab. Sie wollen von einer <strong>Betriebsst\u00e4tte<\/strong> ausgehen, <strong>sobald Homeoffice-T\u00e4tigkeiten f\u00fcr das Unternehmen ausge\u00fcbt werden<\/strong> &#8211; unabh\u00e4ngig von Zeitgrenzen oder gesch\u00e4ftlichen Gr\u00fcnden. Andere Staaten m\u00f6chten bilateral vereinbaren, bis zu welchem <strong>Prozentsatz<\/strong> die Homeoffice-Nutzung unsch\u00e4dlich bleibt bzw. behalten sich das Recht vor, <strong>abweichende Vereinbarungen<\/strong> zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/vsn-insider.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.<\/a><\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Und nat\u00fcrlich gibt es auch Staaten, deren nationales Recht per se gro\u00dfz\u00fcgig ist und in denen die <strong>H\u00fcrde f\u00fcr die Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte hoch<\/strong> ist. In diesen F\u00e4llen kommt es auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen und auch auf das Musterabkommen und die neue OECD-Kommentierung ggf. gar nicht an.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WINHELLER unterst\u00fctzt bei Remote-Work-Policies<\/h2>\n\n\n\n<p>Unternehmen sollten ihre <strong>Remote-Work-Policies \u00fcberpr\u00fcfen<\/strong> und k\u00fcnftig insbesondere dokumentieren, aus welchen Gr\u00fcnden Mitarbeitende im Ausland t\u00e4tig sind. Insbesondere bei Mitarbeitenden, die regelm\u00e4\u00dfig <strong>mehr als 50 Prozent ihrer Arbeitszeit aus dem Ausland arbeiten<\/strong>, empfiehlt sich eine detaillierte Analyse der T\u00e4tigkeiten und der Gesch\u00e4ftsbeziehungen im jeweiligen Land. Eine sorgf\u00e4ltige Dokumentation der Beweggr\u00fcnde &#8211; etwa pers\u00f6nliche Pr\u00e4ferenzen versus gesch\u00e4ftliche Notwendigkeit &#8211; kann im Streitfall entscheidend sein.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kommen Sie gern auf uns zu!<\/h3>\n\n\n\n<p>Das OECD-Update ist ein Meilenstein f\u00fcr moderne Arbeitsformen &#8211; doch die T\u00fccke liegt im Detail. Gerade bei T\u00e4tigkeiten in L\u00e4ndern mit <strong>abweichender Verwaltungspraxis<\/strong> ist eine steuerliche Beratung unerl\u00e4sslich. Gerne stehen wir Ihnen f\u00fcr eine <strong>individuelle Beratung<\/strong> zur Verf\u00fcgung. Kommen Sie gern f\u00fcr ein unverbindliches Angebot auf uns zu!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Begr\u00fcndung einer Betriebsst\u00e4tte durch grenz\u00fcberschreitendes Arbeiten Die Arbeitswelt hat sich ver\u00e4ndert und mit ihr die steuerlichen Spielregeln. 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