{"id":22599,"date":"2025-11-24T12:57:20","date_gmt":"2025-11-24T10:57:20","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=22599"},"modified":"2025-11-24T12:57:21","modified_gmt":"2025-11-24T10:57:21","slug":"auslaendische-familienstiftungen-deutsche-perspektive","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/auslaendische-familienstiftungen-deutsche-perspektive\/","title":{"rendered":"Ausl\u00e4ndische Familienstiftungen aus deutscher Perspektive: Flexibilit\u00e4t vs. Risiko"},"content":{"rendered":"\n<p>In Zeiten global vernetzter Verm\u00f6gensstrukturen greifen wohlhabende Familien und Unternehmer zunehmend auf Stiftungsl\u00f6sungen im Ausland zur\u00fcck,<strong> um das Familienverm\u00f6gen und die Nachfolgeplanung zu sichern<\/strong>. Im Gegensatz zu einer inl\u00e4ndischen L\u00f6sung locken hier auf den ersten Blick <strong>mehr Flexibilit\u00e4t, weniger B\u00fcrokratie und vor allem steuerliche Vorteile<\/strong> in L\u00e4ndern wie beispielsweise Liechtenstein. Doch <strong>Vorsicht<\/strong>: Wer hier nicht genau plant, landet statt im Steuerparadies schnell in einem B\u00fcrokratie-Labyrinth voller unerwarteter Steuer- und Haftungsfallen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Worin liegen die Vorteile ausl\u00e4ndischer Familienstiftungen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Viele Rechtsordnungen bieten gro\u00dfz\u00fcgigere Gestaltungsm\u00f6glichkeiten beim Zuschnitt einer <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/vermoegen-stiftung-nachfolge\/familienstiftung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Familienstiftung\"><strong>Familienstiftung<\/strong><\/a> als das deutsche Recht, das deutlich schlankere Strukturen vorsieht. Eine <strong>Auslandsl\u00f6sung kann gerade aus steuerlicher Sicht in Einzelf\u00e4llen vorteilhaft<\/strong> sein: So genie\u00dfen ausl\u00e4ndische Familienstiftungen h\u00e4ufig eine noch g\u00fcnstigere Besteuerung und sind in der Regel von der deutschen Ersatzerbschaftsteuer befreit. Gleichzeitig er\u00f6ffnet die internationale Ausrichtung neue M\u00f6glichkeiten zur Absicherung und Professionalisierung der Nachfolge. In vielen L\u00e4ndern genie\u00dfen Stiftungsl\u00f6sungen zudem ein hohes Ma\u00df an Vertraulichkeit und Privatsph\u00e4re \u2013 sowohl in Bezug auf die Stiftungskonstruktion als auch auf die Beg\u00fcnstigten und die verwalteten Verm\u00f6genswerte. Zu sch\u00f6n, um wahr zu sein, oder?<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Risiken bestehen bei Stiftungsl\u00f6sungen im Ausland?<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit jeder ausl\u00e4ndischen Struktur steigt die Komplexit\u00e4t. Wer als Deutscher Verm\u00f6gen in eine Auslandsstiftung einbringt, sollte zun\u00e4chst die <strong>Schenkungsteuer nicht untersch\u00e4tzen<\/strong> \u2013 gerade weil die ung\u00fcnstige Steuerklasse III mit niedrigen Freibetr\u00e4gen greift.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem k\u00f6nnen die Regelungen zur sogenannten Zurechnungsbesteuerung nach \u00a7 15 AStG (Au\u00dfensteuergesetz) \u2013 je nach Ausgestaltung der Stiftung \u2013 dazu f\u00fchren, dass nicht nur tats\u00e4chlich erhaltene Ertr\u00e4ge, sondern auch thesaurierte Gewinne der Stiftung den deutschen Beg\u00fcnstigten sofort steuerlich zugerechnet werden. Das kann zu erheblichen<strong> (Doppel-)Belastungen<\/strong> f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer zudem Management oder Entscheidungen zu stark \u201enach Deutschland zieht\u201c, riskiert, dass die Stiftung als inl\u00e4ndisch gilt, in Deutschland unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig wird und damit die eigentlich gew\u00fcnschten steuerlichen Vorteile verliert.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem bestehen nach \u00a7 138 der Abgabenordnung (AO) umfangreiche Mitwirkungs- und Meldepflichten gegen\u00fcber den deutschen Finanzbeh\u00f6rden, die es zwingend zu beachten gilt. So einfach ist es also doch nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ersatzerbschaftsteuer, Escape-Klausel und \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen ins Ausland<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof schuf 2024 und 2025 hinsichtlich einzelner Aspekte mehr Klarheit: So trifft die deutsche Ersatzerbschaftsteuer auch solche Auslandsstiftungen, die als rechtsf\u00e4hig und von Deutschland aus verwaltet gelten (vgl. BFH, Urteil vom 04.06.2025, II R 30\/22). Gut hingegen ist: Neben Familienstiftungen im EU\/EWR-Raum k\u00f6nnen nun auch Familienstiftungen in Drittstaaten zuk\u00fcnftig von steuerlichen Privilegien wie der sogenannten \u201eEscape-Klausel\u201c profitieren (vgl. BFH, Urteil vom 03.12.2024, IX R 32\/22). Das bedeutet, dass auch f\u00fcr inl\u00e4ndische Beg\u00fcnstigte von Familienstiftungen mit Sitz in Drittstaaten die Zurechnung der Eink\u00fcnfte der Stiftung entfallen kann, wenn sie tats\u00e4chlich keine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber das Stiftungsverm\u00f6gen haben und ein ausreichender Informationsaustausch zwischen den Staaten besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings steigen dadurch die <strong>Anforderungen an Dokumentation und Compliance<\/strong> sp\u00fcrbar. Was die Versagung des Steuerklassenprivilegs bei Errichtung einer Auslandsstiftung angeht, hat der EuGH erst k\u00fcrzlich best\u00e4tigt, dass das deutsche Recht europarechtskonform ist: Die \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen auf eine Auslandsstiftung darf daher (deutlich) ung\u00fcnstiger besteuert werden als die \u00dcbertragung von Verm\u00f6gen auf eine Inlandsstiftung (vgl. EuGH v. 13.11.2025, C-142\/24).<\/p>\n\n\n\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/vsn-insider.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Internationale Stiftungsl\u00f6sungen nur bei individueller Planung sinnvoll<\/h2>\n\n\n\n<p>Internationale Familienstiftungen sind weder Selbstl\u00e4ufer noch pauschale Steuersparmodelle. Sie bieten <strong>attraktive Optionen, bedeuten aber auch viel Beratungs- und Pr\u00fcfungsaufwand<\/strong>. Ohne sorgf\u00e4ltige steuerliche und rechtliche Planung einer individuellen und sinnvollen L\u00f6sung drohen erhebliche Risiken. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie die Errichtung einer Familienstiftung im Ausland ins Auge fassen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/deutsche-familienstiftungen-mit-auslaendischen-beguenstigten-vorsicht-steuerfallen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Deutsche Familienstiftungen mit ausl\u00e4ndischen Beg\u00fcnstigten: Vorsicht Steuerfallen!\">Deutsche Familienstiftungen mit ausl\u00e4ndischen Beg\u00fcnstigten: Vorsicht Steuerfallen!<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Zeiten global vernetzter Verm\u00f6gensstrukturen greifen wohlhabende Familien und Unternehmer zunehmend auf Stiftungsl\u00f6sungen im Ausland zur\u00fcck, um das Familienverm\u00f6gen und die Nachfolgeplanung zu sichern. 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