{"id":22377,"date":"2025-09-23T13:48:29","date_gmt":"2025-09-23T11:48:29","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=22377"},"modified":"2025-09-23T13:48:31","modified_gmt":"2025-09-23T11:48:31","slug":"uebertragung-betriebsvermoegen-erbschaft-und-schenkungsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/uebertragung-betriebsvermoegen-erbschaft-und-schenkungsteuer\/","title":{"rendered":"\u00dcbertragung von Betriebsverm\u00f6gen: BVerfG pr\u00fcft Erbschaft- und Schenkungsteuer"},"content":{"rendered":"\n<p>Erneut pr\u00fcft das Bundesverfassungsgericht (<strong>\u201e<\/strong>BVerfG\u201c) die <strong>Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes<\/strong>. In einem Verfahren (Az. 1 BvR 804\/22) wird ein Versto\u00df gegen den Gleichheitsgrundsatz ger\u00fcgt \u2013 konkret durch eine \u00dcberbeg\u00fcnstigung von Unternehmensverm\u00f6gen im Vergleich zum Privatverm\u00f6gen. F\u00fcr das Verfahren, das bereits seit dem Jahr 2022 anh\u00e4ngig ist, wird mit einer Entscheidung im laufenden Jahr gerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Beraterschaft sowie bei zahlreichen Unternehmern, die nach aktueller Gesetzeslage noch sog. <strong>\u201ebeg\u00fcnstigtes Betriebsverm\u00f6gen\u201c<\/strong> im Sinne des Erbschaftsteuerrechts besitzen, herrscht gro\u00dfe Unsicherheit. Es ist unklar, welche Auswirkungen eine Entscheidung des BVerfG<strong> <\/strong>auf die derzeit weitreichenden Beg\u00fcnstigungsnormen f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen nach \u00a7\u00a7 13a\u201313c, 28a ErbStG haben k\u00f6nnte. Die <strong>Prognosen<\/strong>, wie das BVerfG entscheiden k\u00f6nnte, reichen von der <strong>Unzul\u00e4ssigkeit der Antr\u00e4ge<\/strong> bzw. deren Nichtannahme zur Entscheidung \u00fcber eine best\u00e4tigende Entscheidung zugunsten des Steuergesetzgebers bis hin zur <strong>Feststellung der Verfassungswidrigkeit der aktuellen Rechtslage<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Neuregelung der Erbschaftsteuer: M\u00f6gliche Entscheidungen des BVerfG<\/h2>\n\n\n\n<p>Wird einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung stattgegeben, hebt das BVerfG grunds\u00e4tzlich nur die konkrete gerichtliche Entscheidung auf (\u00a7 95 Abs. 2 BVerfGG). Es kann jedoch auch eine Entscheidung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren, wenn diese auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht (\u00a7 95 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG). Das bedeutet, dass das BVerfG \u00fcber den konkreten Antragsgegenstand hinaus auch umfassend \u00fcber die Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes entscheiden k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie bereits bei den letzten \u00dcberpr\u00fcfungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den Jahren 2006 und 2014 ist es eher unwahrscheinlich, dass das BVerfG \u2013 sollte es die aktuelle Gesetzeslage f\u00fcr verfassungswidrig halten \u2013 die sofortige Nichtigkeit des Gesetzes erkl\u00e4rt. Wahrscheinlicher ist, dass das Gericht das Gesetz f\u00fcr mit dem Grundgesetz unvereinbar erkl\u00e4rt und dem Gesetzgeber unter Anordnung eines \u00dcbergangszeitraums Gelegenheit zur Neuregelung gibt.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00fcrde das Gericht das Gesetz mit sofortiger Wirkung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren und der Gesetzgeber daraufhin ein neues Gesetz mit r\u00fcckwirkender Geltung erlassen, stellt sich die Frage, <strong>ob eine echte oder unechte R\u00fcckwirkung<\/strong> vorliegt. <strong>Eine echte R\u00fcckwirkung<\/strong> \u2013 also ein vollst\u00e4ndig abgeschlossener Sachverhalt im R\u00fcckwirkungszeitraum \u2013 <strong>ist grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig<\/strong>. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der B\u00fcrger mit einer entsprechenden Entscheidung h\u00e4tte rechnen m\u00fcssen. Im Fall eines Neuerlasses des Erbschaftsteuergesetzes k\u00f6nnte diese Ausnahme einschl\u00e4gig sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weitere anh\u00e4ngige Verfahren zum Erbschaftsteuergesetz vor dem BVerfG<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben dem genannten Verfahren pr\u00fcft das BVerfG die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes auch in weiteren Verfahren. Besonders hervorzuheben ist ein abstraktes Normenkontrollverfahren, das die Bayerische Staatsregierung am 16. Juni 2023 beim BVerfG eingeleitet hat (Az. 1 BvF 1\/23). Ziel des Antrags ist eine verfassungsrechtliche \u00dcberpr\u00fcfung, um den Weg f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der pers\u00f6nlichen Freibetr\u00e4ge, eine Senkung der Steuers\u00e4tze sowie eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer zu ebnen. Das BVerfG k\u00f6nnte auch dieses Verfahren zum Anlass nehmen, um \u00fcber die Verschonungsregeln f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen (\u00a7\u00a7 13a\u201313c, \u00a7 28a ErbStG) zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Z\u00fcgig Handeln bei der \u00dcbertragung von Betriebsverm\u00f6gen!<\/h2>\n\n\n\n<p>Das laufende Jahr k\u00f6nnte zu erheblichen Ver\u00e4nderungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer f\u00fchren. Sollte das BVerfG das geltende Gesetz tats\u00e4chlich f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4ren, <strong>empfehlen wir eine zeitnahe \u00dcbertragung von Betriebsverm\u00f6gen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge<\/strong>. Nur so lassen sich die derzeit geltenden Beg\u00fcnstigungen nach \u00a7\u00a7 13a\u201313c, 28a ErbStG mit Sicherheit nutzen. <strong>Voraussetzung ist selbstverst\u00e4ndlich, dass es sich um sog. \u201ebeg\u00fcnstigtes Betriebsverm\u00f6gen\u201c handelt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es ist jedenfalls zu bef\u00fcrchten, dass die Regelungen zur Beg\u00fcnstigung von Unternehmensverm\u00f6gen im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung deutlich versch\u00e4rft werden \u2013 insbesondere im Hinblick auf die \u00dcbertragung von sog. \u201eGro\u00dfverm\u00f6gen\u201c (Unternehmensverm\u00f6gen \u00fcber EUR 26 Millionen).<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Fragen zu den aktuellen Entwicklungen und individuellen Gestaltungsm\u00f6glichkeiten rund um die \u00dcbertragung von Betriebsverm\u00f6gen <strong>stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite<\/strong>. <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Kontaktieren Sie uns\"><strong>Kontaktieren Sie uns<\/strong><\/a> \u2013 wir freuen uns darauf, Sie umfassend zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erneut pr\u00fcft das Bundesverfassungsgericht (\u201eBVerfG\u201c) die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. 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