{"id":22246,"date":"2025-08-12T10:30:45","date_gmt":"2025-08-12T08:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=22246"},"modified":"2025-09-23T10:56:40","modified_gmt":"2025-09-23T08:56:40","slug":"abtreibungsverbot-kirchliche-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/abtreibungsverbot-kirchliche-arbeitgeber\/","title":{"rendered":"Abtreibungsverbot f\u00fcr Chefarzt: Sieg f\u00fcr kirchliche Arbeitgeber"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein <strong>katholisch getragener Krankenhausverbund<\/strong> seinem Chefarzt verbieten darf, Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchzuf\u00fchren \u2013 sowohl im Klinikum selbst, als auch in dessen Privatpraxis. Damit konnten sich die <strong>kirchlichen Arbeitgeber<\/strong> mit ihren Wertvorstellungen gerichtlich durchsetzen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Hintergr\u00fcnde und die zentrale rechtliche Argumentation, die f\u00fcr kirchliche Einrichtungen von bundesweiter Bedeutung ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fusion von evangelischem und katholischem Krankenhaus<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der Fusion eines evangelischen Krankenhauses mit katholischen H\u00e4usern entstand das \u201eKlinikum Lippstadt \u2013 Christliches Krankenhaus\u201c. Bedingung f\u00fcr den Zusammenschluss war, dass fortan auch medizinisch indizierte <strong>Schwangerschaftsabbr\u00fcche<\/strong> ab Februar 2025 <strong>grunds\u00e4tzlich untersagt<\/strong> sind \u2013 mit Ausnahme dringender Notf\u00e4lle, etwa bei Lebensgefahr f\u00fcr die Schwangere. F\u00fcr Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz, der zuvor \u00fcber Jahre rechtm\u00e4\u00dfig Abbr\u00fcche vorgenommen hatte, kam diese Weisung einem tiefen Eingriff in seinen \u00e4rztlichen Auftrag gleich. Er klagte dagegen, unterst\u00fctzt durch Proteste und eine gro\u00dfe Onlinepetition.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kirchliches Arbeitsrecht: Warum darf die Kirche Abtreibung verbieten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Mittelpunkt stand das sogenannte <strong>kirchliche Arbeitsrecht<\/strong>. Im deutschen Recht haben Kirchen und ihre Einrichtungen ein eigenes arbeitsrechtliches Selbstbestimmungsrecht. Das bedeutet, sie k\u00f6nnen von ihren Besch\u00e4ftigten verlangen, die Werte und Glaubensgrunds\u00e4tze \u2013 hier den besonderen Schutz ungeborenen Lebens \u2013 am Arbeitsplatz zu achten. Genau das hatte der katholische Tr\u00e4ger in seinem Gesellschaftsvertrag und in Form einer <strong>dienstlichen Weisung<\/strong> festgelegt. Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitgeber im Rahmen seines sogenannten Direktionsrechts Weisungen geben darf, die mit dem Zweck und den Wertvorstellungen des Unternehmens \u00fcbereinstimmen. In christlichen Krankenh\u00e4usern darf die Leitung demnach verlangen, dass auch leitende \u00c4rzte keine Schwangerschaftsabbr\u00fcche vornehmen, sofern es der <strong>religi\u00f6sen \u00dcberzeugung<\/strong> entspricht. Dies gelte nach Ansicht des Arbeitsgerichts nicht nur f\u00fcr das Arbeitsverh\u00e4ltnis in der Klinik, sondern im konkreten Fall sogar f\u00fcr privat\u00e4rztliche T\u00e4tigkeiten, weil sich der Chefarzt als Repr\u00e4sentant der Leitung des Hauses verstehe und auch au\u00dferhalb des Krankenhauses nach au\u00dfen wirken k\u00f6nne.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Chefarzt argumentierte zwar mit seinem \u00e4rztlichen Gewissen und seiner Verantwortung f\u00fcr das Patientenwohl, das Gericht befand jedoch, dass die <strong>Weisung des Arbeitgebers Vorrang<\/strong> habe. Rechtlich war dies m\u00f6glich, weil die Fusion einen sogenannten <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/betriebsuebergang.html\" title=\"\">Betriebs\u00fcbergang<\/a><\/strong> darstellte und der Arzt keinen Widerspruch gegen den \u00dcbergang seines Arbeitsvertrags eingelegt hatte. Die gesetzlichen Sonderrechte f\u00fcr kirchliche Arbeitgeber finden sich in Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit der Weimarer Reichsverfassung und werden durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs anerkannt. Das Gericht wies darauf hin, dass es dem Gesetzgeber zustehe, den Rahmen f\u00fcr dieses Selbstbestimmungsrecht zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bedeutung f\u00fcr die Praxis kirchlicher Krankenh\u00e4user<\/h2>\n\n\n\n<p>Dieses Urteil hat Signalwirkung: Kirchliche Krankenh\u00e4user behalten auch nach Fusionen mit konfessionslosen oder anderskonfessionellen H\u00e4usern ihre Freiheit, Vorgaben zu Lebensschutz und Ethik zu erlassen \u2013 und zwar auch dann, wenn die gew\u00e4hlte Position f\u00fcr einzelne (\u00e4rztliche) Mitarbeiter eine berufliche Einschr\u00e4nkung bedeutet. Die Entscheidung zeigt zudem, dass die <strong>spezifischen Vorgaben konfessioneller Arbeitgeber<\/strong> selbst das (auch durch Grundrechte gesch\u00fctzte) \u00e4rztliche Handeln in der Praxis beschr\u00e4nken k\u00f6nnen, solange dies nicht offen gegen geltendes Gesetz verst\u00f6\u00dft. F\u00fcr Einrichtungen bleibt dennoch rechtlich zu pr\u00fcfen, wie weit diese Weisungen reichen \u2013 etwa im Hinblick auf private Nebent\u00e4tigkeiten, denn <strong>hohe Anforderungen an Transparenz<\/strong> und Begr\u00fcndung solcher Eingriffe bestehen weiterhin.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wertvorgaben fr\u00fch offenlegen<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr kirchliche Arbeitgeber ist das Urteil ein deutlicher Sieg: Ihr Selbstbestimmungsrecht bleibt weitgehend unangetastet und gibt ihnen die M\u00f6glichkeit, ihr Profil und ihre Werte auch nach au\u00dfen konsequent zu vertreten. F\u00fcr leitende \u00c4rzte und andere Besch\u00e4ftigte bedeutet dies jedoch, bereit zu sein, sich auf diese Werte einzulassen \u2013 oder <strong>kritisch zu pr\u00fcfen<\/strong>, ob sie im kirchlichen Dienst weiterhin t\u00e4tig sein wollen. In der Praxis empfiehlt sich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und konfessionelle Tr\u00e4ger, ihre <strong>Wertvorgaben klar und m\u00f6glichst fr\u00fch<\/strong>, idealerweise bereits im Bewerbungsprozess und Vertragsinhalt, offenzulegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beratung zum kirchlichen Arbeitsrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Haben Sie als Einrichtung oder als leitender Mitarbeiter offene Fragen zur rechtlich sicheren Gestaltung Ihrer Arbeitsvertr\u00e4ge angesichts konfessioneller Vorgaben? Sind Sie unsicher, welche Weisungen Sie erteilen d\u00fcrfen oder hinnehmen m\u00fcssen? Die Experten unseres NPO-Teams beraten Sie gerne individuell zur rechtssicheren Gestaltung \u2013 und zu allen weiteren Fragen rund um Gemeinn\u00fctzigkeit und kirchliche Organisationen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Sind Ihre arbeitsvertraglichen Regelungen mit den Anforderungen kirchlicher Vorgaben noch zeitgem\u00e4\u00df?<\/li>\n\n\n\n<li>Wie sichern Sie sich als Tr\u00e4ger gegen m\u00f6gliche Streitf\u00e4lle ab?<\/li>\n\n\n\n<li>Gibt es Unsicherheiten bei der Umsetzung von Wertvorgaben in Ihrer Einrichtung?<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Sprechen Sie uns an! Unsere Experten aus dem NPO-Team helfen gerne weiter.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=ArbG+Hamm+Urteil+08.08.2025+Az.+2-CA-182%2F25\" title=\"\">ArbG Hamm, Urteil v. 08.08.2025, Az. 2-CA-182\/25<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kundigung-nach-kirchenaustritt-grenzen\/\" title=\"\">K\u00fcndigung nach Kirchenaustritt: Grenzen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/betriebsuebergang.html\" title=\"\">Betriebs\u00fcbergang: Arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein katholisch getragener Krankenhausverbund seinem Chefarzt verbieten darf, Schwangerschaftsabbr\u00fcche durchzuf\u00fchren \u2013 sowohl im Klinikum selbst, als auch in dessen Privatpraxis. 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