{"id":21874,"date":"2025-05-28T12:53:15","date_gmt":"2025-05-28T10:53:15","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=21874"},"modified":"2025-05-28T12:53:17","modified_gmt":"2025-05-28T10:53:17","slug":"satzungsaenderung-stiftung-familienprivilegien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/satzungsaenderung-stiftung-familienprivilegien\/","title":{"rendered":"Satzungs\u00e4nderung einer Stiftung: Familienprivilegien auf dem Pr\u00fcfstand"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/satzungsaenderung-stiftung-familienprivilegien.webp\" alt=\"Mann mit Krawatte unterschreibt einen Vertrag\" class=\"wp-image-21923\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/satzungsaenderung-stiftung-familienprivilegien.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/satzungsaenderung-stiftung-familienprivilegien-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat entschieden, dass die von einer <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht\/gemeinnuetzige-stiftung.html\" title=\"\">gemeinn\u00fctzigen Stiftung<\/a><\/strong> beschlossenen Satzungs\u00e4nderungen, die Familienprivilegien streichen sollten, nicht wirksam und daher <strong>nicht genehmigungsf\u00e4hig<\/strong> sind. Das Gericht stellt klar: Ma\u00dfgeblich ist der zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung objektivierte <strong>Wille der Stifterin<\/strong> \u2013 und dieser steht den gew\u00fcnschten \u00c4nderungen entgegen. Der Fall zeigt, wie eng die Grenzen f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen im Stiftungsrecht gezogen sind und welche Bedeutung dem Stifterwillen zukommt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stiftungsvorstand m\u00f6chte Satzung anpassen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist eine gemeinn\u00fctzige Stiftung, deren Satzung auf mehreren Testamenten der Stifterin basiert. Die Stifterin hatte der Stiftung umfangreiche Aufgaben und Zwecke zugewiesen, darunter auch <strong>Auflagen zugunsten ihrer Familie<\/strong>: So sollte der Familie das Nutzungsrecht am Stiftungsschloss zustehen und m\u00f6glichst ein Familienmitglied im Vorstand vertreten sein. Nach Wegfall der finanziellen Unterst\u00fctzung durch die Familie beschloss der Stiftungsvorstand 2023, diese Privilegien aus der Satzung zu streichen. Die zust\u00e4ndige Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung K\u00f6ln <strong>verweigerte die Genehmigung der Satzungs\u00e4nderung<\/strong> \u2013 dagegen klagte die Stiftung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzungs\u00e4nderung genehmigungsf\u00e4hig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Kern des Urteils ist die Frage, ob die Satzungs\u00e4nderungen wirksam und mithin genehmigungsf\u00e4hig sind. Das Gericht pr\u00fcfte zun\u00e4chst, ob f\u00fcr die \u00c4nderungen eine beh\u00f6rdliche Genehmigung erforderlich war. Unabh\u00e4ngig davon, ob das alte oder neue Stiftungsrecht anwendbar ist, sieht die Satzung der Stiftung selbst einen <strong>Genehmigungsvorbehalt<\/strong> vor. Damit k\u00f6nnen \u00c4nderungen nur mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht wirksam werden \u2013 ein von der Stifterin bewusst gew\u00e4hlter \u201eSchutzmechanismus\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wille der Stifterin ma\u00dfgeblich<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Mittelpunkt der Entscheidung steht der <strong>Stifterwille<\/strong>. Nach Auffassung des Gerichts ist bei jeder Satzungs\u00e4nderung der bei Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommene Wille der Stifterin ma\u00dfgeblich. Dieser Wille ist objektiviert im Stiftungsgesch\u00e4ft und der Satzung dokumentiert. Das Gericht betont, dass sp\u00e4tere Entwicklungen oder ein \u201ehypothetischer Wille\u201c der Stifterin \u2013 also \u00dcberlegungen, wie sie sich bei Kenntnis sp\u00e4terer Umst\u00e4nde entschieden h\u00e4tte \u2013 keine Rolle spielen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Richter analysieren ausf\u00fchrlich die Testamente und Satzungsfassungen. Die Stifterin hat die Familienprivilegien \u2013 das Nutzungsrecht am Schloss und die Vorstandsbeteiligung \u2013 <strong>bewusst und ohne Bedingungen<\/strong> in die Satzung aufgenommen. Eine Koppelung an finanzielle Leistungen der Familie oder eine Absicht, diese Rechte nur bei fortdauernder Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren, l\u00e4sst sich nicht feststellen. Auch die sp\u00e4tere \u00c4nderung der konkreten Vorstandsbesetzung im Testament 1985 \u00e4ndert daran nichts: Die Stifterin hat die Privilegien f\u00fcr die Familie in der Satzung <strong>ausdr\u00fccklich beibehalten<\/strong> und nicht gestrichen. Das Gericht sieht darin einen klaren, objektivierten Willen, der auch f\u00fcr die Zukunft bindend ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gemeinn\u00fctzigkeit der Stiftung nicht gef\u00e4hrdet<\/h2>\n\n\n\n<p>Zudem verneint das Gericht, dass die \u00c4nderungen zur Sicherung der Gemeinn\u00fctzigkeit erforderlich w\u00e4ren. Die Satzung enth\u00e4lt bereits eine Begrenzung, dass maximal ein Viertel des Stiftungseinkommens f\u00fcr die Familienprivilegien verwendet werden darf. Diese Regelung wurde auf Anregung des Finanzministeriums eingef\u00fcgt und gen\u00fcgt den <strong>Anforderungen des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts<\/strong>. Die Gemeinn\u00fctzigkeit der Stiftung ist daher nicht gef\u00e4hrdet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stifterwille muss \u00c4nderung zulassen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil des VG K\u00f6ln unterstreicht die <strong>starke Bindungswirkung des Stifterwillens<\/strong>: Satzungs\u00e4nderungen, die in den Kernbereich der urspr\u00fcnglichen Stiftungskonzeption eingreifen, sind nur m\u00f6glich, wenn der Stifterwille dies zul\u00e4sst. Nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderungen der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse oder wirtschaftliche Erw\u00e4gungen reichen nicht, um von klaren Satzungsbestimmungen abzuweichen. F\u00fcr die Praxis bedeutet das: Wer eine Stiftung errichtet, sollte sich der <strong>langfristigen Wirkung<\/strong> seiner Regelungen bewusst sein und diese m\u00f6glichst klar und vorausschauend formulieren. F\u00fcr bestehende Stiftungen empfiehlt es sich, Satzungs\u00e4nderungen sorgf\u00e4ltig zu begr\u00fcnden und fr\u00fchzeitig mit der Stiftungsaufsicht abzustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Sie in Ihrer Stiftung \u00e4hnliche Regelungen, die sich heute als problematisch erweisen? Planen Sie Satzungs\u00e4nderungen und sind unsicher, ob der Stifterwille dies zul\u00e4sst? Oder m\u00f6chten Sie wissen, wie Sie Ihre Stiftungssatzung rechtssicher und flexibel gestalten k\u00f6nnen? Die Experten unseres NPO-Teams beraten Sie gerne individuell zu allen Fragen rund um das <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht.html\" title=\"\">Stiftungsrecht<\/a><\/strong> und die Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=VG+K%C3%B6ln+Urteil+14.11.2024+4+K+4809%2F23\" title=\"\">VG K\u00f6ln, Urteil v. 14.11.2024, 4 K 4809\/23<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/stiftungsrecht\/stiftungssatzung.html\" title=\"\">Stiftungssatzung \u2013 Inhalt, Gestaltung und Anpassung<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/konflikte-stiftungserrichtung-loesungen\/\" title=\"\">Konflikte bei der Stiftungserrichtung: Rechtsstreitigkeiten und L\u00f6sungswege<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat entschieden, dass die von einer gemeinn\u00fctzigen Stiftung beschlossenen Satzungs\u00e4nderungen, die Familienprivilegien streichen sollten, nicht wirksam und daher nicht genehmigungsf\u00e4hig sind. Das Gericht stellt klar: Ma\u00dfgeblich ist der zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung objektivierte Wille der Stifterin \u2013 und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":62,"featured_media":21925,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[22],"tags":[],"class_list":["post-21874","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-stiftungsrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21874","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/62"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21874"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21874\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21926,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21874\/revisions\/21926"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/21925"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21874"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=21874"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=21874"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}