{"id":21210,"date":"2024-12-23T11:05:01","date_gmt":"2024-12-23T09:05:01","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=21210"},"modified":"2024-12-23T11:05:03","modified_gmt":"2024-12-23T09:05:03","slug":"einberufung-mitgliederversammlung-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/einberufung-mitgliederversammlung-gericht\/","title":{"rendered":"Minderheitenschutz im Verein: Einberufung von Mitgliederversammlungen durch gerichtliche Erm\u00e4chtigung"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/einberufung-mitgliederversammlung-gericht-minderheitenschutz.webp\" alt=\"Einberufung von Mitgliederversammlungen durch gerichtliche Erm\u00e4chtigung\" class=\"wp-image-21216\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/einberufung-mitgliederversammlung-gericht-minderheitenschutz.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/einberufung-mitgliederversammlung-gericht-minderheitenschutz-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 05.09.2024 (Az. 27 W 73\/24) die Beschwerde eines Vereins gegen die gerichtliche Erm\u00e4chtigung zur Einberufung einer Mitgliederversammlung zur\u00fcckgewiesen. Der Fall zeigt, wie wichtig die <strong>Rechte der Vereinsmitglieder<\/strong> sind und wie diese wirksam durchgesetzt werden k\u00f6nnen, wenn der Vereinsvorstand unt\u00e4tig bleibt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Minderheitsbegehren im Verein<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Verein sah sich mit einem <strong>Minderheitsbegehren<\/strong> nach \u00a7 37 Abs. 1 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) konfrontiert. Diese Vorschrift gibt einer <strong>qualifizierten Minderheit<\/strong> von Vereinsmitgliedern das Recht, die Einberufung einer <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein.html\">Mitgliederversammlung<\/a><\/strong> zu verlangen, wenn der Vorstand dieser Pflicht nicht nachkommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Um ein Einberufungsverlangen geltend zu machen, m\u00fcssen folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Eine Minderheit von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder ein in der Satzung bestimmter geringerer Teil der Mitglieder muss das Verlangen geltend machen.<\/li><li>Das Verlangen muss schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde an den Vorstand gerichtet werden.<\/li><li>Der Vorstand muss dem Verlangen nicht nachgekommen sein.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im konkreten Fall hatte der <strong>Vorstand<\/strong> des Vereins trotz Ank\u00fcndigung <strong>keine Einladung<\/strong> zu einer beantragten Mitgliederversammlung verschickt. Eine urspr\u00fcnglich f\u00fcr den 26.04.2024 anberaumte Versammlung war ohne Angabe von Gr\u00fcnden abgesagt worden, und auch f\u00fcr einen sp\u00e4teren Termin war keine Einladung erfolgt. Das Amtsgericht (AG) Lemgo hatte daraufhin auf Antrag der Mitglieder eine <strong>gerichtliche Erm\u00e4chtigung<\/strong> zur Einberufung der Versammlung erteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Hiergegen wandte sich der Verein mit dem Argument, die Voraussetzungen f\u00fcr eine solche Erm\u00e4chtigung l\u00e4gen nicht vor.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Qualifizierte Minderheit kann Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das OLG Hamm wies die Beschwerde des Vereins als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck: Nach \u00a7 37 Abs. 1 BGB kann eine qualifizierte Minderheit die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen, wenn der Vorstand dieser Pflicht nicht nachkommt. Die gerichtliche Erm\u00e4chtigung soll den betroffenen Mitgliedern die M\u00f6glichkeit geben, ihr <strong>Recht auf Mitwirkung an Vereinsentscheidungen<\/strong> durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall seien diese Rechte durch das Verhalten des Vorstands verletzt worden, da weder die urspr\u00fcnglich geplante Versammlung durchgef\u00fchrt noch wie angek\u00fcndigt eine neue Einladung versandt worden sei. Die Mitglieder h\u00e4tten auch ein <strong>berechtigtes Interesse<\/strong> an einer zeitnahen Durchf\u00fchrung der Versammlung gehabt, da wichtige Entscheidungen \u2013 wie z.B. Vorstandswahlen \u2013 getroffen werden mussten. Solange der Vorstand seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sei, habe das Minderheitsbegehren Bestand. Das OLG Hamm f\u00fchrte hierzu aus, dass nur eine tats\u00e4chlich erfolgte Einladung durch den Vorstand dem Minderheitsbegehren die Grundlage entziehen k\u00f6nne. Die blo\u00dfe Ank\u00fcndigung einer Einberufung reiche nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte zudem klar, dass Beschl\u00fcsse einer aufgrund gerichtlicher Erm\u00e4chtigung einberufenen Versammlung die <strong>gleiche Wirksamkeit<\/strong> haben wie die einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mitgliederrechte wahren und Konflikte mit Mitgliedern vermeiden<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des OLG Hamm unterstreicht die <strong>Bedeutung der Mitgliederrechte<\/strong> im Verein und zeigt, dass Vorst\u00e4nde die Interessen der Mitglieder stets im Blick haben m\u00fcssen. Vorst\u00e4nde sind daher gut beraten, die Interessen der Mitglieder nicht aus den Augen zu verlieren. Vorst\u00e4nde sollten Mitgliederversammlungen <strong>rechtzeitig<\/strong> und <strong>fristgerecht<\/strong> einberufen und im Falle der Absage oder Verschiebung den Mitgliedern eine angemessene Begr\u00fcndung geben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann erhebliche Kosten und Reputationssch\u00e4den verursachen, daher sollten Konflikte m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig intern gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorst\u00e4nde m\u00fcssen daher die satzungsm\u00e4\u00dfigen und gesetzlichen Regelungen zur Wahrung der Mitgliederrechte genau kennen und beachten. Die Regelungen sollten auf die <strong>individuellen Bed\u00fcrfnisse des Vereins<\/strong> und seiner Mitglieder zugeschnitten sein und die Vereinsarbeit nicht l\u00e4hmen, z.B. durch missbr\u00e4uchliche Antr\u00e4ge. Minderheitenrechte sollten so ausgestaltet sein, dass ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen dem Schutz der Mitglieder und der Handlungsf\u00e4higkeit des Vorstands gewahrt bleibt. Eine gute Satzung ist auf die individuellen Bed\u00fcrfnisse des Vereins zugeschnitten und so gestaltet, dass sie einen Missbrauch der Mitglieder- und Minderheitenrechte erschwert, ohne diese auszuhebeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Experten unterst\u00fctzen Sie gerne bei der <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\">Gestaltung Ihrer Satzung<\/a><\/strong>. Wir beraten Sie individuell und helfen Ihnen, rechtssicher und im Sinne einer guten Vereinsf\u00fchrung zu handeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/minderheitsbegehren-verein-beachten\/\">Minderheitsbegehren im Verein: Das gilt es zu beachten!<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein.html\">Mitgliederversammlung im Verein: Einberufung, Durchf\u00fchrung, Digitalisierung<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 05.09.2024 (Az. 27 W 73\/24) die Beschwerde eines Vereins gegen die gerichtliche Erm\u00e4chtigung zur Einberufung einer Mitgliederversammlung zur\u00fcckgewiesen. Der Fall zeigt, wie wichtig die Rechte der Vereinsmitglieder sind und wie diese [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":21215,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[70],"tags":[],"class_list":["post-21210","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verbandsrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21210","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=21210"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21210\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":21245,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/21210\/revisions\/21245"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/21215"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=21210"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=21210"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=21210"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}