{"id":21180,"date":"2024-12-23T11:06:02","date_gmt":"2024-12-23T09:06:02","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=21180"},"modified":"2024-12-23T11:06:04","modified_gmt":"2024-12-23T09:06:04","slug":"aberkennung-gemeinnutzigkeit-fehlverhalten-organ","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/aberkennung-gemeinnutzigkeit-fehlverhalten-organ\/","title":{"rendered":"Keine Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch Fehlverhalten eines Organs"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit-fehlverhalten-organ.webp\" alt=\"Keine Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit durch Fehlverhalten eines Organs\" class=\"wp-image-21186\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit-fehlverhalten-organ.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit-fehlverhalten-organ-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Das Finanzgericht D\u00fcsseldorf hat in einem Urteil vom 15.04.2024 (6 K 2425\/21) entschieden, dass die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\">Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong> einer K\u00f6rperschaft nicht allein aufgrund des eigenm\u00e4chtigen Handelns eines Organs erfolgen kann, wenn der Aufsichtsrat seine <strong>\u00dcberwachungspflichten<\/strong> nicht grob vernachl\u00e4ssigt hat. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergr\u00fcnde und die wesentlichen Erw\u00e4gungen des Gerichts.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">gGmbH zahlt \u00fcberh\u00f6htes Gehalt an Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/gemeinnuetzige-gmbh.html\">gemeinn\u00fctzige GmbH<\/a><\/strong> stritt mit dem Finanzamt \u00fcber die Aberkennung ihrer Gemeinn\u00fctzigkeit f\u00fcr die Jahre 2013 bis 2018. Grund hierf\u00fcr waren <strong>\u00fcberh\u00f6hte Gehaltszahlungen<\/strong> an die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin, die ohne vorherigen Beschluss des nach dem Gesellschaftsvertrag als Gesamtgremium zust\u00e4ndigen Aufsichtsrats erfolgt waren. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin hatten heimlich \u2013 <strong>ohne Beteiligung des Aufsichtsrats<\/strong> und unter konsequenter Geheimhaltung \u2013 Verg\u00fctungserh\u00f6hungen vereinbart und umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00dcberwachungspflichten des Aufsichtsrats<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte fest, dass<strong> eigenm\u00e4chtiges Handeln eines Organs<\/strong> der K\u00f6rperschaft nur dann zugerechnet werden kann, wenn andere Organe ihre <strong>\u00dcberwachungspflichten grob vernachl\u00e4ssigt<\/strong> haben. Eine solche grobe Vernachl\u00e4ssigung liegt nach dem Urteil vor, wenn die Aufsichtsratsmitglieder die Sorgfalt, zu der sie nach ihren pers\u00f6nlichen F\u00e4higkeiten verpflichtet und imstande gewesen w\u00e4ren, in ungew\u00f6hnlich hohem Ma\u00dfe und nicht entschuldbarer Weise verletzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Aufsichtsrat einer K\u00f6rperschaft ist verpflichtet, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung zu \u00fcberwachen. Eine grobe Vernachl\u00e4ssigung dieser Pflicht setzt voraus, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen obliegende Sorgfalt <strong>in erheblichem Ma\u00dfe<\/strong> missachtet haben. Im vorliegenden Fall konnte das Gericht keine solche Vernachl\u00e4ssigung feststellen, da der Aufsichtsrat auf die Berichte der Wirtschaftspr\u00fcfer vertraute und keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine unangemessene Verg\u00fctung vorlagen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? 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Eine solche objektive Mittelfehlverwendung f\u00fchrt jedoch nicht automatisch zur Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit, wenn sie der K\u00f6rperschaft nicht zurechenbar ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kein \u00dcberwachungsverschulden des Aufsichtsrats<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Zurechenbarkeit k\u00e4me vorliegend dann in Betracht, wenn der Aufsichtsrat die ihm obliegenden \u00dcberwachungs- und Kontrollpflichten grob vernachl\u00e4ssigt und hierdurch das sch\u00e4digende Verhalten erst erm\u00f6glicht h\u00e4tte. Eine <strong>grobe Pflichtverletzung<\/strong> w\u00fcrde \u2013 in Abgrenzung zur einfachen Pflichtverletzung \u2013 voraussetzen, dass die Aufsichtsratsmitglieder die Sorgfalt, zu der sie nach ihren pers\u00f6nlichen F\u00e4higkeiten verpflichtet und imstande gewesen w\u00e4ren, in ungew\u00f6hnlich hohem Ma\u00dfe und nicht entschuldbarer Weise verletzt h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies verneinte das Gericht im Fall, insbesondere stellte es dabei die erhebliche kriminelle Energie der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin und des Aufsichtsratsvorsitzenden heraus, mit der die Aufsichtsratsmitglieder nicht rechnen mussten. Zudem sei zu ber\u00fccksichtigen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats <strong>ehrenamtlich t\u00e4tig<\/strong> gewesen seien. Nach Auffassung des Gerichts sei bei ehrenamtlich t\u00e4tigen Organen im Hinblick auf ein \u00dcberwachungsverschulden ein <strong>anderer Ma\u00dfstab<\/strong> an die Kontrollpflichten zu stellen als bei gro\u00dfen Einrichtungen mit hauptamtlichen Organen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit wegen Fehlverhaltens einzelner Organe<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte auch klar, dass eine K\u00f6rperschaft keine Person durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen darf. Im vorliegenden Fall wurde die Kl\u00e4gerin jedoch <strong>nicht aktiv beg\u00fcnstigt<\/strong>, sondern gesch\u00e4digt, was in einem gesonderten Verfahren bereits durch das Landgericht best\u00e4tigt wurde, das <strong>Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong> der Kl\u00e4gerin gegen die Verantwortlichen feststellte.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Erw\u00e4gungen verdeutlichen, dass die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit nicht allein aufgrund von Fehlverhalten einzelner Organe erfolgen kann, sondern eine <strong>umfassende Pr\u00fcfung der \u00dcberwachungspflichten<\/strong> und deren Einhaltung erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Anspruchsverfolgung nach Kenntnis erforderlich<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gericht ist bei der Pr\u00fcfung der Mittelfehlverwendung darauf eingegangen, dass auch deshalb nicht von einer sch\u00e4dlichen Mittelfehlverwendung auszugehen ist, weil die Kl\u00e4gerin im Nachhinein die ihr gegen die Sch\u00e4diger zustehenden <strong>Anspr\u00fcche verfolgt<\/strong> hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wahrnehmung von \u00dcberwachungspflichten<\/h2>\n\n\n\n<p>Dieses Urteil zeigt, dass die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit einer K\u00f6rperschaft nicht zwingende Konsequenz von <strong>eigenm\u00e4chtigem Handeln eines Organs<\/strong> ist. Es ist auch entscheidend, ob die Handlungen der K\u00f6rperschaft zurechenbar sind, beispielsweise weil ein bestehendes Kontrollorgan seine \u00dcberwachungspflichten nicht erf\u00fcllt hat. Wurden die \u00dcberwachungspflichten aber ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt, kann eine der K\u00f6rperschaft zurechenbare Mittelfehlverwendung verneint werden. Es ist aber unbedingt erforderlich, dass nach Kenntnis vom eigenm\u00e4chtigen Handeln eine <strong>Inanspruchnahme der Sch\u00e4diger<\/strong> durch die gesch\u00e4digte K\u00f6rperschaft erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Urteil ist von gro\u00dfer Relevanz f\u00fcr gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften und ihre Organe, da es die Bedeutung der <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfen Wahrnehmung von \u00dcberwachungspflichten<\/strong> \u2013 auch f\u00fcr den Erhalt der Gemeinn\u00fctzigkeit \u2013 hervorhebt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Individuelle Beratung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen<\/h2>\n\n\n\n<p>Unser NPO-Team steht Ihnen f\u00fcr Beratung zu allen Themen rund um die Gemeinn\u00fctzigkeit, insbesondere auch die Ausgestaltung von \u00dcberwachungsstrukturen und <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/corporate-governance.html\">Corporate-Governance-Systemen<\/a><\/strong> zur Verf\u00fcgung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft zu verstehen und Ihre Organe auf die richtige Weise zu \u00fcberwachen. Kontaktieren Sie uns f\u00fcr eine individuelle Beratung.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\">Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/entzug-gemeinnuetzigkeit-fehlende-anfallsklausel\/\" title=\"\">Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit wegen fehlender Anfallsklausel<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Finanzgericht D\u00fcsseldorf hat in einem Urteil vom 15.04.2024 (6 K 2425\/21) entschieden, dass die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit einer K\u00f6rperschaft nicht allein aufgrund des eigenm\u00e4chtigen Handelns eines Organs erfolgen kann, wenn der Aufsichtsrat seine \u00dcberwachungspflichten nicht grob vernachl\u00e4ssigt hat. 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