{"id":21050,"date":"2024-11-22T16:30:02","date_gmt":"2024-11-22T14:30:02","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=21050"},"modified":"2024-11-22T16:30:03","modified_gmt":"2024-11-22T14:30:03","slug":"auskunftsersuchen-finanzamt-krpyto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/auskunftsersuchen-finanzamt-krpyto\/","title":{"rendered":"Auskunftsersuchen vom Finanzamt erhalten \u2013 Krpytowerte offenlegen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"228\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/auskunftsersuchen-finanzamt.webp\" alt=\"Auskunftsersuchen des Finanzamts\" class=\"wp-image-21068\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/auskunftsersuchen-finanzamt.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/auskunftsersuchen-finanzamt-300x171.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Finanzamt fordert Auskunft: Das m\u00fcssen Krypto-Anleger wissen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Eink\u00fcnfte aus Kryptow\u00e4hrungen sind l\u00e4ngst im Fokus der deutschen Finanzbeh\u00f6rden angekommen, auch solche, die bisher f\u00e4lschlicherweise noch <strong>nicht in die Steuererkl\u00e4rung eingeflossen<\/strong> sind. \u201eWird schon keiner merken! Wie wollen die das denn herausfinden?\u201c waren und sind typische Bemerkungen\/Aussagen\/Annahmen von Anlegern, die es mit der Besteuerung von Kryptowerten bisher etwas zu leicht genommen haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Auch Bitcoin.de-Nutzer betroffen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Unter anderem Nutzer der Plattform <strong>Bitcoin.de<\/strong> sehen sich seit Monaten mit <strong>Anschreiben<\/strong> infolge des dort durchgef\u00fchrten sogenannten Sammelauskunftsersuchens konfrontiert, die zur Aufarbeitung m\u00f6glicher Steuerhinterziehungen dienen. Doch was bedeutet das f\u00fcr Betroffene? Gibt es M\u00f6glichkeiten, ein Strafverfahren abzuwenden, und welche Ma\u00dfnahmen sollten dazu ergriffen werden?<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Sammelauskunft Bitcoin.de: Finanzamt erh\u00e4lt Daten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Im Zuge intensiver Steuerfahndungen haben deutsche Beh\u00f6rden ein <strong>Sammelauskunftsersuchen <\/strong>an die Plattform Bitcoin.de gestellt. Dabei wurden Daten von rund <strong>4.000 Nutzern <\/strong>\u00fcbermittelt, die in den Jahren 2015\u20132017 durch Kryptow\u00e4hrungstransaktionen mindestens 50.000 Euro Umsatz pro Jahr erzielt haben. Die Steuerfahndung nutzt diese Daten, um <strong>Gewinne abzugleichen<\/strong> und m\u00f6gliche nicht erkl\u00e4rte <strong>Eink\u00fcnfte aufzudecken<\/strong>. Sie l\u00e4sst die gewonnenen Daten durch ein Analysetool laufen und stellt unter anderem fest, welche weiteren Kryptob\u00f6rsen noch im Zusammenhang mit dem Wallet auf Bitcoin.de genutzt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Betroffene erhalten daraufhin individuelle Auskunftsersuchen vom Finanzamt. Schon deren Betreff deutet die unheilvolle Richtung an: Dieser lautet z.B. \u201e<strong>Steuerermittlungsverfahren der Steuerfahndungsstellen gem\u00e4\u00df \u00a7 208 Abs. 1 S 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO<\/strong>)\u201c. Mit den Anschreiben werden detaillierte Informationen zu Kryptotransaktionen und deren Versteuerung meist ab den Jahren 2015-2017 innerhalb einer Frist verlangt. Wer Gewinne mit Kryptow\u00e4hrungen gemacht hat, sie bislang aber nicht erkl\u00e4rt hat, wird aufgefordert, diese r\u00fcckwirkend unter Ber\u00fccksichtigung von First-in-First-out-Regelungen und einer getrennten Darstellung pro Wallet (\u201eDepottrennung\u201c) offenzulegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die \u201egoldene Br\u00fccke\u201c: Selbstanzeige noch m\u00f6glich<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die gute Nachricht: Die Beh\u00f6rde bereitet dem Steuerpflichtigen mit dem Auskunftsersuchen i.d.R. eine Art \u201egoldene Br\u00fccke\u201c. Steuerpflichtige k\u00f6nnen ihre steuerlichen Verh\u00e4ltnisse trotz erster Ermittlungen der Beh\u00f6rde also noch korrigieren und durch eine rechtzeitige und <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer\/steuerhinterziehung-kryptowaehrungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"vollst\u00e4ndige Nacherkl\u00e4rung\">vollst\u00e4ndige Nacherkl\u00e4rung<\/a><\/strong> verhindern, sich strafbar gemacht zu haben. Dies ist \u00fcbrigens nicht ganz selbstverst\u00e4ndlich, denn da das Schreiben i.d.R. bereits von der Steuerfahndungsstelle kommt, k\u00f6nnte es durchaus der Fall sein, dass bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, was dann eine <strong>strafbefreiende Selbstanzeige<\/strong> unm\u00f6glich machen w\u00fcrde. \u00dcblicherweise enthalten die Schreiben daher ausdr\u00fccklich den Hinweis, dass ein Ermittlungsverfahren noch nicht er\u00f6ffnet wurde. Insoweit kann der Steuerpflichtige also beruhigt durchatmen. Gleichwohl ist ein unverz\u00fcgliches Handeln angezeigt, denn die gesetzten Fristen sind meist \u00e4u\u00dferst knapp bemessen \u2013 zumindest f\u00fcr diejenigen, die bisher ihre Kryptotransaktionen kaum oder gar nicht dokumentiert haben. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Selbstanzeige nach Auskunftsersuchen durch Finanzamt<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Es gibt viele unterschiedliche Begriffe, die als Synonyme f\u00fcr eine Selbstanzeige verwendet werden, z.B.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Berichtigungsanzeige,<\/li><li>steuerliche Offenlegung,<\/li><li>Selbstkorrektur,<\/li><li>nachtr\u00e4gliche Erkl\u00e4rung,<\/li><li>Nacherkl\u00e4rung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Sie alle meinen im Wesentlichen dasselbe: Wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverk\u00fcrzung im Raum stehen, f\u00fchrt die nachtr\u00e4gliche Korrektur der Fehler dazu, dass der Steuerpflichtige sich <strong>keiner Straftat schuldig<\/strong> macht bzw. wegen der Straftat <strong>keine Strafverfolgung<\/strong> zu bef\u00fcrchten hat. Eine Selbstanzeige bewirkt also nachtr\u00e4glich die Strafbefreiung f\u00fcr eine bereits begangene strafbare Handlung. Mit einer Selbstanzeige kehrt der Steuerpflichtige gewisserma\u00dfen in die Steuerehrlichkeit zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wann ist eine Selbstanzeige strafbefreiend wirksam?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Hauptpunkte f\u00fcr eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Rechtzeitigkeit<\/strong>: Sie muss vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfolgen. Wenn die Beh\u00f6rde dem Steuerpflichtigen schon \u201eauf die Schliche\u201c gekommen ist, ist eine Selbstanzeige also nicht mehr m\u00f6glich bzw. f\u00fchrt nicht mehr zur Straffreiheit. In Einzelf\u00e4llen kann sie dennoch noch sinnvoll sein, weil sie immerhin den Schuldvorwurf reduziert und damit eine geringere Bestrafung nach sich ziehen kann.<\/li><li><strong>Vollst\u00e4ndigkeit<\/strong>: Alle unversteuerten Eink\u00fcnfte aus den betroffenen, regelm\u00e4\u00dfig der letzten zehn Jahre m\u00fcssen erkl\u00e4rt werden. Der Aufwand f\u00fcr eine solche Selbstanzeige kann also durchaus sehr hoch sein. Auch kleinere Betr\u00e4ge sollten miteinbezogen werden, um keine L\u00fccken zu hinterlassen. Andererseits ist es auch nicht n\u00f6tig, p\u00e4pstlicher als der Papst zu sein: Wenn Unklarheiten verbleiben, sollte der Steuerpflichtige gro\u00dfz\u00fcgig, also zu seinen Lasten, sch\u00e4tzen und die Sch\u00e4tzgrundlagen mitteilen.<\/li><li>Schlie\u00dflich muss die Steuer dann auch tats\u00e4chlich gezahlt werden k\u00f6nnen und gezahlt werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zinsen und Strafzahlungen: Ein Beispiel aus der Kryptowelt<\/h2>\n\n\n\n<p>Betrachten wir die Nachversteuerung von Kryptoeink\u00fcnften f\u00fcr die Jahre <strong>2016 <\/strong>und <strong>2017<\/strong>. Angenommen, ein Steuerpflichtiger hat f\u00fcr diese Jahre Eink\u00fcnfte aus Kryptow\u00e4hrungen in H\u00f6he von <strong>1.150.000 Euro<\/strong> (2016) und <strong>75.000 Euro<\/strong> (2017) nicht gemeldet. Sein bisher erkl\u00e4rter Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte betr\u00e4gt jeweils <strong>100.000 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Berechnungen (stark vereinfacht ohne Solidarit\u00e4tszuschlag):<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Krypto-Eink\u00fcnfte 2016<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Urspr\u00fcngliche Steuer f\u00fcr bisherige Eink\u00fcnfte (100.000 Euro): <strong>33.605,00 Euro<\/strong><\/li><li>Einkommensteuer auf 1.250.000 Euro: <strong>519.532,43 Euro<\/strong><\/li><li>Zus\u00e4tzliche Steuer f\u00fcr die nacherkl\u00e4rten 1.150.000 Euro: 519.532,43 Euro &#8211; 33.605 Euro = <strong>485.927,43 Euro<\/strong><\/li><li>Nachzahlungszinsen gem. \u00a7 233a AO, Zinssatz: 6% p.a. (ab 01.01.2019 1,8% p.a.), Monate: 60, Zinsen: <strong>145.778,23 Euro<\/strong><\/li><li>Strafzahlung 15% (\u00a7 398a AO): <strong>72.889,11 Euro<\/strong> (da hinterzogene Steuer&gt; 100.000 &nbsp;und &lt;1.000.000 Euro)<\/li><li><strong>Gesamtsumme der Nachzahlung: <\/strong>485.927,43 Euro + 145.778,23 Euro + 72.889,11 Euro<strong> = 704.594,77 Euro<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Krypto-Eink\u00fcnfte 2017<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Urspr\u00fcngliche Steuer f\u00fcr bisherige Eink\u00fcnfte (100.000 Euro): <strong>33.524,00 Euro<\/strong><\/li><li>Einkommensteuer auf 175.000 Euro: <strong>65.024 Euro<\/strong><\/li><li>Zus\u00e4tzliche Steuer f\u00fcr die nacherkl\u00e4rten 75.000 Euro: 65.024 Euro &#8211; 33.524 Euro = <strong>31.500 Euro<\/strong><\/li><li>Nachzahlungszinsen: Zinssatz: 6%, Monate: 48, Zinsen: <strong>7.560 Euro<\/strong><\/li><li>Strafzahlung 10% (\u00a7 398a AO):<strong> 3.150 Euro<\/strong> (da die hinterzogene Steuer &gt; 25.000 und &lt;100.000 Euro)<\/li><li><strong>Gesamtsumme der Nachzahlung<\/strong>: 31.500 Euro + 7.560 Euro + 3.150 Euro = <strong>42.210 Euro<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Gesamtverbindlichkeit<\/strong>: 704.594,77 Euro (2016) + 42.210 Euro (2017) = <strong>746.804,77 Euro<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dieses Beispiel zeigt, dass Zinsen und Strafzahlungen die Nachzahlung <strong>erheblich erh\u00f6hen<\/strong> k\u00f6nnen. Je l\u00e4nger die Eink\u00fcnfte unversteuert bleiben, desto teurer wird es. Das o.g. Beispiel ber\u00fccksichtigt auch nicht die Jahre 2018 ff. Wenn der Anleger, wie \u00fcblich, auch in diesen nachfolgenden Jahren noch Eink\u00fcnfte nachzuerkl\u00e4ren hat, erh\u00f6ht sich der nachzuzahlende Betrag entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus Vereinfachungsgr\u00fcnden wurde in dem Beispiel auf die Hinterziehungszinsen (6% p.a.) verzichtet, da die Nachzahlungszinsen auf diese anrechenbar sind und die Nachzahlungszinsen erst ab dem 01.01.2019 nur noch mit 1,8% p.a. erfasst werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was tun bei Post vom Finanzamt?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie ein Auskunftsersuchen vom Finanzamt erhalten haben, sollten Sie <strong>z\u00fcgig Ihre Kryptohistorie aufbereiten<\/strong> und alles daf\u00fcr tun, Ihre bisher nicht korrekt erkl\u00e4rten Kryptoeink\u00fcnfte zu ermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu geh\u00f6rt z.B.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Daten aufbereiten<\/strong>: Beschaffen Sie alle Unterlagen zu Ihren Kryptotransaktionen (Einzahlungen, Auszahlungen, Wallet-Aktivit\u00e4ten). Eine l\u00fcckenlose Dokumentation ist essenziell. Wir empfehlen die Benutzung von Cointracking.info, andere bekannte Programme sind z.B. Blockpit und Koinly.<\/li><li><strong>Rechtliche und steuerliche Hilfe<\/strong>: Ziehen Sie einen erfahrenen Steuerberater oder Fachanwalt f\u00fcr Steuerrecht hinzu, der Sie bei der Aufarbeitung und Selbstanzeige und ggf. der Aufbereitung der Kryptohistorie unterst\u00fctzt. Fehlerhafte oder unvollst\u00e4ndige Angaben k\u00f6nnen verheerende Folgen haben. Gerade das Verfahrensrecht ist bei Selbstanzeigen nicht zu untersch\u00e4tzen.<\/li><li><strong>Agieren im Geist der Dringlichkeit<\/strong>: Reagieren Sie unverz\u00fcglich (idealerweise durch Ihren Berater) auf Auskunftsersuchen. Eine proaktive Selbstanzeige kann Strafen abwenden oder mindern, w\u00e4hrend Passivit\u00e4t ein Strafverfahren wahrscheinlich macht. Gegebenenfalls erfordert die Datenaufbereitung mehr Zeit, dann kann es wichtig sein, eine (oder mehrere) Fristverl\u00e4ngerung(en) zu beantragen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Blick in die Zukunft: Mit den kommenden Regulierungen wie der <strong>DAC-8-Richtlini<\/strong>e und dem CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) wird die \u00dcberwachung des Kryptomarkts weiter intensiviert. Kryptob\u00f6rsen werden k\u00fcnftig <strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kryptoboersen-melden-transaktionen-finanzamt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Kryptob\u00f6rsen melden zuk\u00fcnftig Transaktionen an Finanz\u00e4mter\">verpflichtet, umfassende Nutzerinformationen an Steuerbeh\u00f6rden zu melden<\/a><\/strong>. Dadurch verringert sich die Anonymit\u00e4t der Blockchain weiter und die Analysem\u00f6glichkeiten der Beh\u00f6rden nehmen erheblich zu. Jetzt ist daher die Zeit, Transparenz zu schaffen und etwaige nicht versteuerte Kryptoertr\u00e4ge nachzuerkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>WINHELLER ber\u00e4t beim Erhalt von Auskunftsersuchen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die aktuellen Ermittlungen bei Bitcoin.de und anderen B\u00f6rsen sind nur ein Vorgeschmack auf die kommenden Regulierungen im Bereich Kryptow\u00e4hrungen. Zuk\u00fcnftig m\u00fcssen <strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kryptoboersen-melden-transaktionen-finanzamt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Kryptob\u00f6rsen melden zuk\u00fcnftig Transaktionen an Finanz\u00e4mter\">Kryptob\u00f6rsen automatisiert durch die DAC-8 viele Daten an die Finanz\u00e4mter schicken<\/a><\/strong>. Wer also jetzt fr\u00fchzeitig handelt, kann Strafen vermeiden und unn\u00f6tige finanzielle Belastungen abwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nat\u00fcrlich entstehen im Rahmen einer Nacherkl\u00e4rung viele Fragen, z.B. ob bisher nicht erkl\u00e4rte Verluste in einzelnen Jahren noch mit den nicht erkl\u00e4rten Gewinnen aus anderen Jahren verrechnet werden k\u00f6nnen. Und welche Rechtsmeinung ist eigentlich die Richtige bei Tokenstaking, Liquidity-Mining, NFTs und anderen Kryptoaktivit\u00e4ten? Und was tun, wenn Sie sowohl privat als auch gewerblich mit Krypto gehandelt haben?<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Sie ein Auskunftsersuchen erhalten? WINHELLER hilft Ihnen gerne bei der Aufbereitung Ihrer Daten, dem notwendigen Schriftverkehr, der Abw\u00e4gung, welcher Rechtsmeinung in Bezug auf bestimmte Kryptoaktivit\u00e4ten Sie im Einzelfall folgen sollten, und nat\u00fcrlich beim Aufsetzen der Nacherkl\u00e4rung\/Selbstanzeige selbst. Kommen Sie gern mit Ihren Fragen <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"auf uns zu\">auf uns zu<\/a><\/strong>!<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kryptoboersen-melden-transaktionen-finanzamt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Kryptob\u00f6rsen melden zuk\u00fcnftig Transaktionen an Finanz\u00e4mter\">Kryptob\u00f6rsen melden zuk\u00fcnftig Transaktionen an Finanz\u00e4mter<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading\/bitcoinundsteuer\/steuerhinterziehung-kryptowaehrungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Steuerhinterziehung bei Kryptow\u00e4hrungen\">Steuerhinterziehung bei Kryptow\u00e4hrungen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzamt fordert Auskunft: Das m\u00fcssen Krypto-Anleger wissen Eink\u00fcnfte aus Kryptow\u00e4hrungen sind l\u00e4ngst im Fokus der deutschen Finanzbeh\u00f6rden angekommen, auch solche, die bisher f\u00e4lschlicherweise noch nicht in die Steuererkl\u00e4rung eingeflossen sind. \u201eWird schon keiner merken! 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