{"id":21024,"date":"2024-11-26T12:09:42","date_gmt":"2024-11-26T10:09:42","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=21024"},"modified":"2024-11-26T13:34:17","modified_gmt":"2024-11-26T11:34:17","slug":"staerkung-politische-betaetigung-npos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/staerkung-politische-betaetigung-npos\/","title":{"rendered":"Gutachten st\u00e4rkt politische Bet\u00e4tigung von NPOs"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/staerkung-politische-betaetigung-npo.webp\" alt=\"Gutachten st\u00e4rkt politische Bet\u00e4tigung von NPOs\" class=\"wp-image-21044\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/staerkung-politische-betaetigung-npo.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/staerkung-politische-betaetigung-npo-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die Positionierung <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" title=\"\">gemeinn\u00fctziger Organisationen<\/a><\/strong> in politischen Belangen ist ein umstrittenes Thema, das insbesondere in Zeiten des Wahlkampfes hei\u00df diskutiert wird. Dabei geraten insbesondere NPOs, die <strong>\u00f6ffentliche F\u00f6rderung<\/strong> erhalten, oft in einen Zwiespalt zwischen dem eigenen Wertgef\u00fcge, dem Recht auf Meinungs\u00e4u\u00dferung und den (vermeintlichen) f\u00f6rdermittelrechtlichen <strong>Verpflichtungen zur politischen Neutralit\u00e4t<\/strong>. Auch gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlich ist die Diskussion um M\u00f6glichkeiten und Grenzen politischer Bet\u00e4tigung von NPOs ein Dauerbrenner.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein aktuelles Gutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Friedhelm Hufen befasst sich mit der Bindung von zivilgesellschaftlichen Vereinigungen, die \u00f6ffentlich gef\u00f6rdert werden, an das parteipolitische Neutralit\u00e4tsgebot.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hintergrund: Neutralit\u00e4tsgebot und Kritik an Sachsens F\u00f6rderpraxis<\/h2>\n\n\n\n<p>Prof. Dr. Friedhelm Hufen hat am 14.08.2024 im Auftrag der Cellex Stiftung, unterst\u00fctzt von der Freudenberg Stiftung, der Sch\u00f6pflin Stiftung und der Amadeu Antonio Stiftung, ein <strong>Rechtsgutachten<\/strong> mit dem Titel <em>\u201eZur Bedeutung des sogenannten <strong>Neutralit\u00e4tsgebots<\/strong> f\u00fcr zivilgesellschaftliche Vereine der Demokratie- und Jugendarbeit \u2013 Unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Ausf\u00fchrungen des S\u00e4chsischen Rechnungshofs in seinem Sonderbericht zur Richtlinie Integrative Ma\u00dfnahmen (F\u00f6rderbereich Teil 1)\u201c<\/em> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies geschah vor dem Hintergrund eines Sonderberichts des s\u00e4chsischen Landesrechnungshofs zur Umsetzung der <strong>F\u00f6rderrichtlinie<\/strong> \u201eIntegrative Ma\u00dfnahmen\u201c. Die F\u00f6rderrichtlinie Integrative Ma\u00dfnahmen in Sachsen zielte darauf ab, die Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund zu f\u00f6rdern sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu st\u00e4rken. Bei der Pr\u00fcfung des Programms deckte der Landesrechnungshof <strong>M\u00e4ngel<\/strong> auf. In dem Sonderbericht, der der Unterrichtung des Landtags und der Staatsregierung dienen sollte, attestiert der Landesrechnungshof dem S\u00e4chsischen Staatsministerium f\u00fcr Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhebliche Defizite beim Vollzug der Richtlinie und <strong>bem\u00e4ngelt wesentliche Problemlagen der aktuellen F\u00f6rderpraxis<\/strong> des Freistaats, zu denen nach seiner Ansicht insbesondere die <strong>Verletzung der staatlichen Neutralit\u00e4tsverpflichtung<\/strong> und ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien durch fehlende Ber\u00fccksichtigung der parteipolitischen Neutralit\u00e4t beim Einsatz der F\u00f6rdermittel z\u00e4hlt. Bei einem Teil der Zuwendungsempf\u00e4nger habe eine Trennung zwischen politischen Aktivit\u00e4ten, Lobbyarbeit und Projektarbeit nur unzureichend stattgefunden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Landesrechnungshof \u00fcbersteigt seine Kompetenzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gutachten von Prof. Dr. Hufen stellt zun\u00e4chst heraus, dass der s\u00e4chsische Landesrechnungshof seine auf die Haushalts- und Wirtschaftsf\u00fchrung begrenzte <strong>Pr\u00fcfungskompetenz<\/strong> mit den Ausf\u00fchrungen zum Neutralit\u00e4tsgebot und zur Chancengleichheit politischer Parteien <strong>\u00fcberschritten<\/strong> habe.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Trotz \u00f6ffentlicher Finanzierung keine starre Neutralit\u00e4tspflicht<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Landesrechnungshof verkenne in seinen Ausf\u00fchrungen, dass das <strong>Neutralit\u00e4tsgebot nicht als starres Prinzip<\/strong> isoliert betrachtet werden k\u00f6nne. Vielmehr sei es im Lichte der ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten Staatsaufgabe der <strong>F\u00f6rderung der Demokratie<\/strong>, die nach dem Kanon des Grundgesetzes als streitbare Demokratie ausgestaltet sei, und der Grundrechtsstellung der gef\u00f6rderten zivilgesellschaftlichen Akteure zu sehen. Die Argumentation des Landesrechnungshofs gehe zudem irrig davon aus, dass wertbezogene <strong>Bildungs- und Demokratief\u00f6rderung<\/strong> auch verfassungswidrige und dem F\u00f6rderziel widersprechende Positionen einbeziehen m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus der Tatsache, dass NPOs von einer staatlichen F\u00f6rderung profitieren, ergebe sich <strong>nicht zugleich<\/strong>, dass die \u00c4u\u00dferungen solcher Initiativen damit <strong>auch \u00c4u\u00dferungen des Staats<\/strong> w\u00e4ren. Private Organisationen seien, auch wenn sie staatlich finanziert w\u00fcrden, <strong>kein staatliches Sprachrohr<\/strong> und daher auch nicht an eine Pflicht zur Neutralit\u00e4t oder an die Herstellung von Chancengleichheit f\u00fcr Parteien gebunden. Insoweit obliege es dem staatlichen F\u00f6rdermittelgeber allenfalls, die Aktivit\u00e4ten der privaten Organisation <strong>\u00e4hnlich einer Rechtskontrolle zu \u00fcberwachen<\/strong> und die Einhaltung von Grenzen wie die Chancengleichheit vor Wahlen, die Versammlungsfreiheit und die Schranken des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung zu gew\u00e4hrleisten. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Gef\u00f6rderte NPOs k\u00f6nnten jedoch nicht gezwungen werden, im Rahmen von Veranstaltungen politische Parteien und deren Unterorganisationen sowie Sympathisanten einzubeziehen, die nicht vom Zweck der Veranstaltung erfasst sind. Eine Ausnahme daf\u00fcr soll lediglich dann gelten, wenn es z.B. abstrakt um die <strong>Vorstellung und Programme \u201ealler Parteien\u201c<\/strong> geht. In diesem Rahmen sei allen nicht verbotenen Parteien Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kritischer Umgang mit Parteien auf sachlicher Ebene<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Parteien d\u00fcrften deren Programm und Politik auch <strong>durch \u00f6ffentlich gef\u00f6rderte NPOs kritisiert<\/strong> sowie deren Mitglieder oder auch f\u00fchrende Funktion\u00e4re benannt werden, ohne dass dies ein <strong>f\u00f6rdermittelrechtlicher Versto\u00df<\/strong> sei.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberdies d\u00fcrfe die Bildungsarbeit gef\u00f6rderter freier Tr\u00e4ger Gefahren f\u00fcr die Menschenw\u00fcrde, f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, f\u00fcr die Grundrechte und f\u00fcr Staatsziele wie den Schutz nat\u00fcrlicher Lebensgrundlagen und die europ\u00e4ische Einigung auch und gerade dann abwehren, wenn diese Gefahren von Programmen politischer Parteien ausgehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gutachten bietet \u00f6ffentlich gef\u00f6rderten NPOs wertvolle Hinweise<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gutachten bietet NPOs, die \u00f6ffentliche F\u00f6rderung erhalten, wichtige <strong>Hinweise zum Umgang, zur Reichweite und zu Grenzen des Neutralit\u00e4tsgebots<\/strong>. Es definiert die politische Bildungsarbeit von NPOs als <strong>wichtigen Teil der demokratischen Willensbildung<\/strong> und misst ihr damit erhebliche Bedeutung zu. Inwieweit die Ausf\u00fchrungen des Gutachtens umfassende politische Anerkennung finden und auch durch die Finanzverwaltung und -gerichtsbarkeit Ber\u00fccksichtigung finden, bleibt dennoch abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerne beraten wir Ihre NPO zu ihren politischen Aktivit\u00e4ten, um ihre Gemeinn\u00fctzigkeit zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/politische-betaetigung-neues-gesetz\/\">Politische Bet\u00e4tigung gemeinn\u00fctziger Organisationen \u2013 Neues Gesetz soll Klarheit bringen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Positionierung gemeinn\u00fctziger Organisationen in politischen Belangen ist ein umstrittenes Thema, das insbesondere in Zeiten des Wahlkampfes hei\u00df diskutiert wird. 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