{"id":20995,"date":"2024-11-20T10:40:16","date_gmt":"2024-11-20T08:40:16","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=20995"},"modified":"2024-11-20T10:40:18","modified_gmt":"2024-11-20T08:40:18","slug":"e-rechnung-empfang-format-ausnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/e-rechnung-empfang-format-ausnahmen\/","title":{"rendered":"E-Rechnung: Empfang, Format, Ausnahmen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"224\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/e-rechnung-format-ausnahmen.webp\" alt=\"Format der E-Rechnung\" class=\"wp-image-21003\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/e-rechnung-format-ausnahmen.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/11\/e-rechnung-format-ausnahmen-300x168.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>In Deutschland wird ab dem <strong>01.01.2025<\/strong> eine grundlegende Verpflichtung zur Verwendung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im <strong>Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen inl\u00e4ndischen Unternehmen<\/strong> wirksam. Der Gesetzgeber legt dabei Vorgaben f\u00fcr die technische Umsetzung, den Umfang der Verpflichtung sowie unterschiedliche Zeitpunkte fest, ab denen die E-Rechnung zu erstellen ist. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wer muss E-Rechnungen empfangen k\u00f6nnen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich muss ein <strong>jeder Unternehmer<\/strong> aus Deutschland die E-Rechnung ab dem 01.01.2025 empfangen k\u00f6nnen. Damit umfasst die Verpflichtung auch die Kleinunternehmer ebenso wie Steuerpflichtige, die ausschlie\u00dflich steuerfreie Ausgangsums\u00e4tze erzielen. Dazu k\u00f6nnen zum einen die <strong>NPOs<\/strong> geh\u00f6ren, aber auch <strong>Vermieter<\/strong>. Die Erzielung von Vermietungseink\u00fcnften ist in Deutschland grunds\u00e4tzlich steuerfrei, daher m\u00fcssen die meisten Vermieter auch keine Umsatzsteuererkl\u00e4rungen oder -voranmeldungen einreichen. Nichtdestotrotz sind sie aber Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Vielen wird diese Unternehmereigenschaft aufgrund der Erbringung von steuerfreien Ausgangsums\u00e4tzen nicht bewusst sein, aber damit trifft die Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen auch zahlreiche Steuerpflichtige, die keine Umsatzsteuererkl\u00e4rungen oder Voranmeldungen einzureichen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit Sie Zweifel haben, ob das Thema f\u00fcr Sie relevant wird, melden Sie sich und wir helfen gerne bei der Aufkl\u00e4rung und den weiteren Schritten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was ist eine E-Rechnung?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesetz definiert eine E-Rechnung als eine Rechnung, die in einem <strong>strukturierten elektronischen Format<\/strong> erstellt, \u00fcbermittelt und empfangen wird. Dabei sind nicht nur die elektronische Erstellung der strukturiert elektronischen Rechnungsdaten von Bedeutung, sondern auch deren elektronische <strong>\u00dcbermittlung <\/strong>durch den Aussteller und der elektronische <strong>Empfang <\/strong>durch den Empf\u00e4nger.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anforderungen an eine E-Rechnung werden nicht durch reine PDF-Dateien oder andere nicht strukturierte elektronische Formate wie Word- (.docx), Excel- (.xlsx) oder Bilddateien (z.B. .tif oder .jpeg) erf\u00fcllt. Diese Dateien k\u00f6nnen zwar elektronisch erzeugt, \u00fcbermittelt und empfangen werden, stellen jedoch lediglich digitale, bildhafte Darstellungen von Rechnungen dar, die nicht elektronisch weiterverarbeitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 01.01.2025 gilt als elektronische Rechnung ausschlie\u00dflich eine Rechnung, bei der die erforderlichen Rechnungsdaten als strukturierter elektronischer Datensatz in einer <strong>XML-Datei<\/strong> vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unstrukturierte Formate werden nach dem Gesetz k\u00fcnftig \u2013 ebenso wie die Papierrechnung \u2013 als sonstige Rechnung betrachtet. Nach Ablauf der \u00dcbergangsfristen d\u00fcrfen sie nur noch in Ausnahmef\u00e4llen ausgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Zul\u00e4ssige Formate der E-Rechnung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich existieren keine konkreten Technologievorgaben f\u00fcr die E-Rechnung. Somit kann das <strong>strukturierte elektronische Format <\/strong>der E-Rechnung zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempf\u00e4nger dem Grunde nach <strong>frei vereinbart werden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Inhaltlich <\/strong>muss das strukturiert elektronische Rechnungsformat ab dem 01.01.2025 jedoch der europ\u00e4ischen Norm f\u00fcr elektronische Rechnungen <strong>(Norm EN 16931) entsprechen. <\/strong>In Deutschland beruhen insbesondere zwei f\u00fchrende Rechnungsformate auf der Norm EN 16931, die sog. <strong>\u201eXRechnung\u201c <\/strong>und <strong>\u201eZUGFeRD\u201c<\/strong>. Beide Formate werden bereits angewendet.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>XRechnung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die XRechnung, ein XML-basiertes semantisches Rechnungsdatenmodell, ist ein Rechnungsformat, das im \u00f6ffentlichen Auftragswesen bereits weit verbreitet ist. Es besteht aus einer sogenannten XML-Datei. Da dieses Format keine visuelle Komponente enth\u00e4lt, ist es f\u00fcr das menschliche Auge ohne ein Visualisierungstool nicht lesbar. Die Verwendung eines solchen Tools ist daher f\u00fcr die Nutzung der XRechnung unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>ZUGFeRD<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Das ZUGFeRD-Format (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung in Deutschland), welches bereits in Gebrauch ist, stellt ein sogenanntes hybrides Rechnungsformat dar. Es erm\u00f6glicht die strukturierte \u00dcbermittlung von Rechnungsdaten innerhalb einer PDF-Datei. Diese setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einer Bilddatei und einem strukturierten elektronischen Datenteil. Eine ZUGFeRD-Rechnung erf\u00fcllt ab der Version 2.0.1 die Anforderungen, die an eine E-Rechnung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gilt die E-Rechnungspflicht auch f\u00fcr Sie? Welche Ausnahmen gibt es?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Als Unternehmer sind Sie zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, wenn Sie Ihre <strong>Leistungen gegen\u00fcber <\/strong>einem anderen <strong>inl\u00e4ndischen Unternehmer erbringen<\/strong>. Dies gilt auch, wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen f\u00fchren oder umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind. Als inl\u00e4ndische Unternehmer sieht das Gesetz diejenigen an, die ihren Sitz, den Ort der Gesch\u00e4ftsleitung oder ihren gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ebenfalls als im Inland ans\u00e4ssig gelten in Deutschland belegene Betriebsst\u00e4tten eines ausl\u00e4ndischen Unternehmers.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr folgende Rechnungen brauchen Sie auch zuk\u00fcnftig <strong>keine <\/strong>E-Rechnung auszustellen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Rechnungen \u00fcber Leistungen, die nach den \u00a7 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind,<\/li><li>Rechnungen \u00fcber Kleinbetr\u00e4ge bis 250 Euro,<\/li><li>Fahrausweise,<\/li><li>Rechnungen an ausl\u00e4ndische Unternehmer,<\/li><li>Rechnungen an private Endverbraucher.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Beginn der E-Rechnungspflicht<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich tritt die <strong>E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 in Kraft<\/strong>. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der Pflicht, eine Rechnung zu empfangen, und der Pflicht, eine Rechnung auszustellen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen<\/h4>\n\n\n\n<p>Die <strong>Pflicht zum Empfang <\/strong>von E-Rechnungen gilt <strong>ab dem 01.01.2025<\/strong>. Der bis dahin existierende gesetzliche Vorrang der Papierrechnung entf\u00e4llt. Ebenso entf\u00e4llt das Zustimmungserfordernis zum Erhalt von E-Rechnungen. Mit anderen Worten: Ab dem 01.01.2025 k\u00f6nnen Ihre Gesch\u00e4ftspartner Ihnen E-Rechnungen zusenden, ohne dass Sie dem Erhalt der E-Rechnung ausdr\u00fccklich zustimmen. Ihren Vorsteuerabzug m\u00fcssen Sie dann ausgehend von der erhaltenen E-Rechnung geltend machen. Sie haben <strong>keinen Anspruch auf Ausstellung einer sonstigen Rechnung \u2013 etwa einer Papierrechnung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt f\u00fcr alle inl\u00e4ndischen Unternehmer, unabh\u00e4ngig davon, ob sie selbst E-Rechnungen ausstellen oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Seien Sie ab 01.01.2025 empfangsbereit!<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ob und inwieweit Sie bereits ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen erhalten, liegt nicht in Ihrer Hand. Der ausschlaggebende Faktor ist, ob Ihre Gesch\u00e4ftspartner bereits zu Beginn des Jahres 2025 mit der Erstellung von E-Rechnungen beginnen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre <strong>Empfangsbereitschaft ab dem 01.01.2025<\/strong> unmittelbar sicherstellen \u2013 zumindest durch die <strong>Einrichtung einer E-Mail-Adresse<\/strong> (beispielsweise&nbsp;<a href=\"mailto:rechnung@ihre-organisation.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">rechnung@ihre-organisation.de<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wir empfehlen<\/strong>: Treten Sie noch vor dem Jahreswechsel mit Ihren Lieferanten und anderen Gesch\u00e4ftspartnern in Kontakt. Kl\u00e4ren Sie ab, welche Lieferanten bereits ab 2025 mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit auch, um sich auf ein gemeinsames Rechnungsformat und die Art der \u00dcbermittlung zu einigen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die <strong>Pflicht zur Ausstellung <\/strong>von E-Rechnungen f\u00fcr Ums\u00e4tze zwischen inl\u00e4ndischen Unternehmern beginnt <strong>grunds\u00e4tzlich ebenfalls ab dem 01.01.2025<\/strong>. <strong>Aber<\/strong>: Das Gesetz sieht f\u00fcr Rechnungsaussteller <strong>\u00dcbergangsfristen <\/strong>vor:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Bis 31.12.2026<\/strong><\/td><td>Bis Ende 2026 ausgef\u00fchrte Ums\u00e4tze d\u00fcrfen weiterhin mit Papierrechnungen oder nicht strukturiert elektronischen Rechnungen abgerechnet werden. <strong>Achtung: <\/strong>F\u00fcr nicht strukturierte Rechnungen ist die Zustimmung des Rechnungsempf\u00e4ngers weiterhin erforderlich.<\/td><\/tr><tr><td><strong>KMU-Erleichterung bis 31.12.2027<\/strong><\/td><td>Bis Ende 2027 ausgef\u00fchrte Ums\u00e4tze d\u00fcrfen weiterhin mit Papierrechnungen oder nicht strukturierten elektronischen Rechnungen (<strong>Achtung: <\/strong>F\u00fcr nicht strukturierte Rechnungen ist die Zustimmung des Rechnungsempf\u00e4ngers weiterhin erforderlich) abgerechnet werden, <strong>vorausgesetzt <\/strong>der Umsatz des Unternehmens hat im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 800.000 Euro nicht \u00fcberschritten.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Ab 01.01.2028<\/strong><\/td><td>Ab 2028 sind Rechnungen, die unter die E-Rechnungspflicht fallen, ausschlie\u00dflich elektronisch auszustellen und zu \u00fcbermitteln.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Archivierung von E-Rechnungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Sowohl E-Rechnungen als auch Papierrechnungen unterliegen der gesetzlichen <strong>Aufbewahrungspflicht<\/strong>, die aktuell <strong>zehn Jahre<\/strong> betr\u00e4gt. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die letzte Eintragung oder \u00c4nderung an der E-Rechnung erfolgte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Archivierung von elektronischen Rechnungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese in ihrem <strong>Originalformat <\/strong>und ohne Ver\u00e4nderungen aufbewahrt werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften gew\u00e4hrleistet die Integrit\u00e4t und <strong>Nachvollziehbarkeit <\/strong>der E-Rechnung \u00fcber den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kontaktieren Sie uns!<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Umstellung auf die E-Rechnung ist ein gro\u00dfer Schritt. Es handelt sich aber um eine Pflichtaufgabe! Das Gute daran: Die Umstellung er\u00f6ffnet zugleich viele M\u00f6glichkeiten, Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle deutlich <strong>einfacher <\/strong>und <strong>effizienter <\/strong>zu erfassen. Durch die Optimierung der Prozesse k\u00f6nnen auch Kapazit\u00e4ten Ihrer Mitarbeitenden frei werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die ab dem <strong>01.01.2025 geltende Empfangspflicht<\/strong> f\u00fcr E-Rechnungen steht unmittelbar bevor. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab mit der Umstellung zu besch\u00e4ftigen. Selbstverst\u00e4ndlich stehen wir Ihnen auch bei dieser Aufgabe beratend zur Seite. Gemeinsam k\u00f6nnen wir Ihre Prozesse analysieren und <strong>(Software-)L\u00f6sungen implementieren<\/strong>, die zu Ihnen passen und auch mit unseren Arbeitsabl\u00e4ufen kompatibel sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommen Sie gern mit allen Fragen zur E-Rechnung <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"direkt auf uns z\">direkt auf uns z<\/a><\/strong>u!<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/rechnungslegung-deklaration-nonprofits.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Rechnungslegung und Deklaration f\u00fcr Nonprofit-Organisationen\">Rechnungslegung und Deklaration f\u00fcr Nonprofit-Organisationen<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/unternehmen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\" title=\"Unsere Steuerberatungsleistungen f\u00fcr Unternehmen\">Unsere Steuerberatungsleistungen f\u00fcr Unternehmen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Deutschland wird ab dem 01.01.2025 eine grundlegende Verpflichtung zur Verwendung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen inl\u00e4ndischen Unternehmen wirksam. 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