{"id":20672,"date":"2024-09-13T15:58:33","date_gmt":"2024-09-13T13:58:33","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=20672"},"modified":"2024-09-13T15:58:34","modified_gmt":"2024-09-13T13:58:34","slug":"bafin-anordnung-ordnungsgemaesse-geschaeftsorganisation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/bafin-anordnung-ordnungsgemaesse-geschaeftsorganisation\/","title":{"rendered":"BaFin-Anordnung: Sicherstellung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"208\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/bafin-anordnung-ordnungsgemaesse-geschaeftsorganisation.webp\" alt=\"BaFin-Anordnung: Sicherstellung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation\" class=\"wp-image-20676\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/bafin-anordnung-ordnungsgemaesse-geschaeftsorganisation.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/09\/bafin-anordnung-ordnungsgemaesse-geschaeftsorganisation-300x156.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Was ist eine <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation<\/strong> und was ist zu tun, wenn die <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz.html\">Finanzaufsicht BaFin<\/a><\/strong> nach einer Sonderpr\u00fcfung die Sicherstellung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Gesch\u00e4ftsorganisation anordnet und die Anordnung auf ihrer Homepage androht oder gar bekannt macht?<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Begriff und Anforderungen an eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation soll gew\u00e4hrleisten, dass Institute\/Kreditinstitute die <strong>gesetzlichen Bestimmungen einhalten<\/strong> und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt \u00a7 25a Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) f\u00fcr Kreditinstitute, in dem es die <strong>Mindestbestandteile<\/strong> einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation vorgibt. Dies sind insbesondere<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>ein angemessenes und wirksames <strong>Risikomanagement<\/strong>, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragf\u00e4higkeit laufend sicherzustellen hat,<\/li><li>angemessene Regelungen, anhand derer sich die <strong>finanzielle Lage des Instituts<\/strong> jederzeit mit hinreichender Genauigkeit bestimmen l\u00e4sst,<\/li><li>eine vollst\u00e4ndige <strong>Dokumentation der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit<\/strong>, die eine l\u00fcckenlose \u00dcberwachung durch die Bundesanstalt f\u00fcr ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich gew\u00e4hrleistet; wobei die erforderlichen Aufzeichnungen <strong>mindestens f\u00fcnf Jahre<\/strong> aufzubewahren sind und<\/li><li>ein Prozess, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identit\u00e4t erm\u00f6glicht, <strong>Verst\u00f6\u00dfe gegen gesetzliche Vorgaben<\/strong> sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens an geeignete Stellen zu berichten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mindestanforderungen an das Risikomanagement<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch die <strong>Mindestanforderungen an das Risikomanagement<\/strong> werden in den Nr. 1 bis 6 des \u00a7 25a Abs. 1 Satz 3 KWG im Einzelnen vorgegeben. Sie umfassen<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Festlegung von <strong>Strategien<\/strong>, die Einrichtung von Prozessen zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien,<\/li><li>Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der <strong>Risikotragf\u00e4higkeit<\/strong>,<\/li><li>die Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem <strong>internen Kontrollsystem (IKS)<\/strong> und einer internen Revision, wobei das IKS wiederum insbesondere aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie \u00dcberwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Titel VII Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt II der Richtlinie 2013\/36\/EU niedergelegten Kriterien und eine Risikocontrollingfunktion und eine Compliancefunktion aufzuweisen hat,<\/li><li>eine angemessene <strong>personelle und technisch organisatorische Ausstattung<\/strong> des Instituts,<\/li><li>die Festlegung eines angemessenen <strong>Notfallmanagements<\/strong>, insbesondere f\u00fcr IT-Systeme, und<\/li><li>angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtete <strong>Verg\u00fctungssysteme<\/strong> f\u00fcr Gesch\u00e4ftsleiter und Mitarbeiter.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesamtverantwortung der Gesch\u00e4ftsleiter<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Gesch\u00e4ftsleiter sind f\u00fcr die <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation<\/strong> des Instituts verantwortlich. Sie haben die erforderlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Ausarbeitung der entsprechenden institutsinternen Vorgaben zu ergreifen, sofern nicht (ausnahmsweise) das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan entscheidet. Gesch\u00e4ftsleiter haften damit als <strong>Gesamtschuldner<\/strong> bei Nichteinhaltung der Anforderungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Nichtvorhandensein einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation<\/h2>\n\n\n\n<p>Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Gesch\u00e4ftsorganisation eines Instituts M\u00e4ngel aufweist, kann sie t\u00e4tig werden. Grundlage hierf\u00fcr ist \u00a7 25a Abs. 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die <strong>M\u00e4ngel beseitigt<\/strong>. Sie kann auch verlangen, dass es zus\u00e4tzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ver\u00f6ffentlichung der Anordnung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>Ver\u00f6ffentlichung der Anordnung<\/strong> erfolgt nach den Regeln des \u00a7 60b Abs. 1 KWG. Danach soll die BaFin jede gegen ein ihrer Aufsicht unterstehendes Institut oder Unternehmen oder gegen einen Gesch\u00e4ftsleiter eines Instituts oder Unternehmens verh\u00e4ngte und bestandskr\u00e4ftig gewordene Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich auf ihren <strong>Internetseiten \u00f6ffentlich bekannt<\/strong> machen und dabei auch Informationen zu Art und Charakter des Versto\u00dfes mitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bekanntmachung hat auf <strong>anonymer Basis<\/strong> zu erfolgen, wenn andernfalls das <strong>Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong> nat\u00fcrlicher Personen verletzt oder eine Bekanntmachung <strong>personenbezogener Daten<\/strong> aus sonstigen Gr\u00fcnden unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4re oder die <strong>Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte<\/strong> Deutschlands oder eines oder mehrerer Mitgliedstaaten des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums oder der Fortgang einer strafrechtlichen Ermittlung erheblich gef\u00e4hrdet w\u00e4ren oder den beteiligten Instituten, Unternehmen, Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften oder nat\u00fcrlichen Personen ein <strong>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Schaden<\/strong> zugef\u00fcgt werden w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auswirkungen auf die Lizenz: Versagungs- und Aufhebungsgrund<\/h2>\n\n\n\n<p>Werden die von der BaFin ger\u00fcgten <strong>M\u00e4ngel<\/strong> entgegen ihrer Anordnung <strong>nicht beseitigt<\/strong> oder die angeforderten weiteren Eigenmittel nicht vorgehalten, dann kann die BaFin<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens \u2013 das Vorliegen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation ist Voraussetzung f\u00fcr die Lizenzerteilung \u2013 dem Antragsteller nach \u00a7 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KWG die <strong>Lizenz versagen<\/strong> und<\/li><li>eine bereits <strong>erteilte Erlaubnis<\/strong> nach \u00a7 35 Abs. 2 Nr. 3 KWG <strong>aufheben<\/strong>.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Handlungsoptionen der Gesch\u00e4ftsleiter<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Anordnung kommt selten unangek\u00fcndigt. Die Finanzaufsicht teilt ihre Beanstandung den Gesch\u00e4ftsleitern meist <strong>im Vorfeld<\/strong> einer Anordnung mit, begr\u00fcndet ihre Auffassung und droht, den Erlass einer Anordnung und ggf. ihre Ver\u00f6ffentlichung auf ihrer Homepage an. Angesichts der Bedeutung des Vorhandenseins einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation und der Folgen ihres Fehlens sollte daher bereits in dieser Phase die Finanzaufsicht davon \u00fcberzeugt werden, dass die Gesch\u00e4ftsorganisation ordnungsgem\u00e4\u00df ist oder dass aus anderen Gr\u00fcnden, die tats\u00e4chlicher oder rechtlicher Art sein k\u00f6nnen, der <strong>Erlass einer Anordnung nicht gerechtfertigt<\/strong> ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist die Anordnung bereits zugestellt und kann oder soll sie nicht befolgt werden, k\u00f6nnen ihre negativen Rechtsfolgen nur dadurch abgewehrt werden, indem durch <strong>Einschaltung von spezialisierten Rechtsanw\u00e4lten<\/strong> die Finanzaufsicht veranlasst wird, die Anordnung zur\u00fcckzunehmen oder aufzuheben. Gelingt dies nicht, ist der Rechtsweg zu beschreiten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was WINHELLER f\u00fcr Sie bei einer BaFin-Anordnung tun kann<\/h2>\n\n\n\n<p>Unser spezialisiertes Team aus Anw\u00e4lten und Beratern ber\u00e4t sie und ermittelt ihre Handlungsoptionen und unterst\u00fctzt Sie bei ihrer Umsetzung.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/aufsichtsrecht-bafin-lizenz.html\">Aufsichtsrecht: Zulassung, BaFin-Lizenz, Kosten<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation und was ist zu tun, wenn die Finanzaufsicht BaFin nach einer Sonderpr\u00fcfung die Sicherstellung der Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Gesch\u00e4ftsorganisation anordnet und die Anordnung auf ihrer Homepage androht oder gar bekannt macht? 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