{"id":2034,"date":"2012-05-31T18:00:14","date_gmt":"2012-05-31T17:00:14","guid":{"rendered":"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/?p=2034"},"modified":"2013-11-26T14:12:21","modified_gmt":"2013-11-26T12:12:21","slug":"schenkungssteuer-auf-gemeinsame-ehekonten-moglicher-ausweg-durch-stiftungsgestaltungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/schenkungssteuer-auf-gemeinsame-ehekonten-moglicher-ausweg-durch-stiftungsgestaltungen\/","title":{"rendered":"Schenkungssteuer auf gemeinsame Ehekonten \u2013 m\u00f6glicher Ausweg durch Stiftungsgestaltungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der BFH hat k\u00fcrzlich entschieden, dass Einzahlungen eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto zugleich schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen an den Partner darstellen k\u00f6nnen. Insbesondere bei der \u201eklassischen\u201c ehelichen Rollenverteilung k\u00f6nnen sich hieraus erhebliche steuerliche Risiken ergeben. Kombinierte Gestaltungen mit gemeinn\u00fctzigen Stiftungen k\u00f6nnen Auswege bieten.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">In typischen Einzelverdiener-Ehen ist es nicht un\u00fcblich, dass der erwerbst\u00e4tige Ehegatte seine Eink\u00fcnfte auf ein Gemeinschaftskonto einzahlt, auf das der famili\u00e4r eingespannte Partner frei zugreifen kann. Ist der erwerbst\u00e4tige Teil dabei wirtschaftlich besonders erfolgreich und greift der andere Gatte angesichts dessen h\u00e4ufiger auf das Gemeinschaftskonto zu, ist entsprechend der Vorgaben des BFH die Schenkungssteuerpflicht \u00fcber die h\u00e4lftigen Einzahlungen zu beachten. Zwar steht Ehegatten untereinander insoweit ein hoher Freibetrag zu, dieser verteilt sich jedoch auf alle Zuwendungen, die innerhalb von 10 Jahren anfallen. Gerade bei verm\u00f6genden Ehepartnern reichen diese Freibetr\u00e4ge h\u00e4ufig nicht aus.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align:justify;background:#d9d9d9 0 50%;\"><span style=\"text-decoration:underline;\"><span style=\"font-size:9pt;\">Hinweis<\/span><\/span>: Eine gute M\u00f6glichkeit f\u00fcr den steueroptimierten Transfer von Verm\u00f6gen zwischen Ehegatten ist die sog. \u201eG\u00fcterstandsschaukel\u201c. Dabei wird die \u00fcblicherweise bestehende Zugewinngemeinschaft vertraglich aufgel\u00f6st, kann sp\u00e4ter aber auch wieder ebenso vereinbart werden. Durch die zwischenzeitliche Aufhebung entsteht ein Anspruch des verm\u00f6genslosen Ehegatten auf Zugewinnausgleich (wie bei einer Scheidung), der sich innerhalb verschiedener Freibetr\u00e4ge steuerfrei vollzieht. Das erste Ziel, die finanzielle Versorgung des anderen Teils innerhalb der Ehe, ist damit erreicht und das Gemeinschaftskonto hinf\u00e4llig. Um anschlie\u00dfend durch eine Bedienung des Ausgleichsanspruchs jedoch nicht in Liquidit\u00e4tsn\u00f6te zu geraten, kann der verm\u00f6genslose Ehegatte einen Teil seines Anspruchs einer gemeinn\u00fctzigen Stiftung \u00fcbertragen, wie sie von den Ehegatten ohnehin ins Auge gefasst war. Es kommt damit zum Sonderausgabenabzug f\u00fcr Zustiftungen von bis zu 1 Mio. Euro, die ersparte Einkommensteuer refinanziert teilweise wieder den innerehelichen Verm\u00f6genstransfer. Bei richtiger Gestaltung und ggf. um weitere Elemente (wie z.B. eine Stundung) erg\u00e4nzt, kann so ein ehelicher Verm\u00f6gensausgleich erreicht werden, der dem schenkungssteuerpflichtigen Gemeinschaftskonto \u00fcberlegen ist.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align:justify;\"><span style=\"font-size:8pt;\" lang=\"EN-US\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/BFH-II-R-33-10-Schenkungssteuerpflicht-eheliches-Gemeinschaftskonto.pdf\">BFH, Urteil v. 23.11.2011, Az. II R 33\/10.<\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BFH hat k\u00fcrzlich entschieden, dass Einzahlungen eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto zugleich schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen an den Partner darstellen k\u00f6nnen. Insbesondere bei der \u201eklassischen\u201c ehelichen Rollenverteilung k\u00f6nnen sich hieraus erhebliche steuerliche Risiken ergeben. 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