{"id":20251,"date":"2024-06-28T11:14:56","date_gmt":"2024-06-28T09:14:56","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=20251"},"modified":"2024-06-28T11:14:57","modified_gmt":"2024-06-28T09:14:57","slug":"aufsichtsrat-kriterien-selbststaendige-taetigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/aufsichtsrat-kriterien-selbststaendige-taetigkeit\/","title":{"rendered":"Aufsichtsr\u00e4te: Kriterien f\u00fcr selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/kriterien-selbststaendige-taetigkeit-aufsichtsrat.webp\" alt=\"Aufsichtsr\u00e4te: Kriterien f\u00fcr selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit\" class=\"wp-image-20254\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/kriterien-selbststaendige-taetigkeit-aufsichtsrat.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/kriterien-selbststaendige-taetigkeit-aufsichtsrat-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Nicht nur AGs und GmbHs haben<strong> Aufsichtsr\u00e4te<\/strong>. Auch NPOs wie Vereine, Stiftungen oder gGmbHs k\u00f6nnen ein solches Organ haben. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat sich zu den Kriterien f\u00fcr das <strong>Bestehen bzw. Nichtbestehen einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit<\/strong> (i.S.d. Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL) und damit zur Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Verwaltungsratsmitglieds ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Finanzbeh\u00f6rden sehen selbstst\u00e4ndige wirtschaftliche T\u00e4tigkeit in Verwaltungsratsposition<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein in mehreren luxemburgischen Gesellschaften t\u00e4tiger Verwaltungsrat erhielt f\u00fcr seine T\u00e4tigkeiten in den Gesellschaften eine <strong>variable Verg\u00fctung<\/strong> auf Basis des von den Gesellschaften erzielten Gewinns. Die T\u00e4tigkeiten des Verwaltungsrats umfassten dabei, Berichte von F\u00fchrungskr\u00e4ften oder Vertretern der betreffenden Gesellschaften entgegenzunehmen und strategische Vorschl\u00e4ge, Entscheidungen der operativen F\u00fchrungskr\u00e4fte, Probleme im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und ihrer Tochtergesellschaften sowie die f\u00fcr sie bestehenden Risiken zu er\u00f6rtern.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung der luxemburgischen Finanzbeh\u00f6rden handelte es sich dabei um eine <strong>selbstst\u00e4ndige wirtschaftliche T\u00e4tigkeit<\/strong>, die der Mehrwertsteuer (in Deutschland auch Umsatzsteuer genannt) unterliege. Das zust\u00e4ndige nationale Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob eine wirtschaftliche und vor allem selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit im Sinne der Art. 9 und 10 MwStSystRL vorlag.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Aufsichtsr\u00e4te im Verein<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Organen im Verein, namentlich der <strong>Mitgliederversammlung<\/strong> (\u00a7 32 Abs. 1 Satz 1 BGB) und dem <strong>Vorstand<\/strong> (\u00a7 26 Abs. 1 Satz 1 BGB), kann ein Verein noch weitere Organe haben. Zu diesen fakultativen Organen geh\u00f6rt auch der Aufsichtsrat. Im Gegensatz zu AG, GmbH und Genossenschaft besteht bei Vereinen somit <strong>keine Pflicht<\/strong>, einen Aufsichtsrat zu bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufsichtsr\u00e4te haben die <strong>Funktion eines \u00dcberwachungs-, Beratungs- oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsorgans<\/strong>. Die Bezeichnung Verwaltungsrat kann aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenzuweisung variieren; insbesondere f\u00fcr Organe, die die Aufgabe der Kontrolle des Vorstands haben, sind auch \u201eKuratorium\u201c oder \u201eVerwaltungsrat\u201c g\u00e4ngige Bezeichnungen. Nimmt das Organ hingegen haupts\u00e4chlich eine beratende Rolle ein, wird es h\u00e4ufig als \u201eBeirat\u201c, seltener auch als \u201e\u00c4ltestenrat\u201c bezeichnet. Weder der Aufsichtsrat noch seine Mitglieder sind in das Vereinsregister einzutragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat ein Verein einen Aufsichtsrat, so ist zu beachten, dass ein <strong>Mitglied des Vereinsvorstands nicht zugleich Mitglied des Beirats<\/strong> sein kann, da die generelle Funktion eines Aufsichtsrats i.d.R. zumindest auch die <strong>Kontrolle des Vorstands<\/strong> ist. Ist ein Aufsichtsrat in der <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\">Vereinssatzung<\/a><\/strong> vorgesehen, vertritt er den Verein bei Streitigkeiten mit dem Vorstand. Zur Ausgestaltung des Aufsichtsrats als Aufsichtsorgan k\u00f6nnen ihm Weisungsrechte gegen\u00fcber dem Vorstand in der Satzung einger\u00e4umt werden. Auch kann ihm die <strong>Befugnis zur Einberufung von Mitgliederversammlungen<\/strong> oder zum jederzeitigen Verlangen eines Berichts \u00fcber die Angelegenheiten des Vereins vom Vorstand einger\u00e4umt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Bez\u00fcglich der <strong>Haftung von Aufsichtsr\u00e4ten<\/strong> von Vereinen gelten dieselben Ma\u00dfst\u00e4be wie bei der Haftung von Vorstandsmitgliedern. Das bedeutet, dass auch Aufsichtsr\u00e4te grunds\u00e4tzlich f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit haften. Soweit die T\u00e4tigkeit unentgeltlich oder bis zu einer Verg\u00fctung von 840 Euro pro Jahr \u00fcbernommen wird, haftet das Aufsichtsratsmitglied nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verg\u00fctung und Besteuerung von Aufsichtsr\u00e4ten<\/h2>\n\n\n\n<p>Mitglieder von Aufsichtsr\u00e4ten erhalten regelm\u00e4\u00dfig <strong>Verg\u00fctungen und Aufwandsentsch\u00e4digungen<\/strong> f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeiten. Eine <strong>Umsatzbesteuerung<\/strong> kann dabei ausgel\u00f6st werden, wenn es sich um eine nachhaltige T\u00e4tigkeit zur Erzielung von Einnahmen handelt, die <strong>selbstst\u00e4ndig ausge\u00fcbt<\/strong> wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Diesbez\u00fcglich sieht die Finanzverwaltung eine Selbstst\u00e4ndigkeit und damit die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitgliedes als gegeben an, wenn die Verg\u00fctung zu <strong>mindestens 10% variabel<\/strong> ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH f\u00fchrte zur Entscheidung des geschilderten Falls aus, dass sich das Vorliegen einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit danach entscheide, ob ein Unterordnungsverh\u00e4ltnis bestehe. Zur Ermittlung dessen sei heranzuziehen,<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>ob der Betroffene seine T\u00e4tigkeiten <strong>im eigenen Namen<\/strong>,<\/li><li><strong>auf eigene Rechnung<\/strong> und <strong>in eigener Verantwortung<\/strong> aus\u00fcbt und<\/li><li>ob er unmittelbar das mit der Aus\u00fcbung dieser T\u00e4tigkeit einhergehende <strong>wirtschaftliche Risiko<\/strong> tr\u00e4gt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Sofern die jeweilige Verg\u00fctung <strong>unabh\u00e4ngig von den Verlusten<\/strong> der jeweiligen Gesellschaft bestehe, sei darin ein Indiz f\u00fcr die <strong>Unselbstst\u00e4ndigkeit<\/strong> des Aufsichtsrats gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dieser Entscheidung des EuGH scheint die Auffassung der Finanzverwaltung \u00fcberholt zu sein. Die Abgrenzung der Finanzverwaltung anhand dessen, ob es sich um eine variable oder feste Verg\u00fctung handelt, hat gem\u00e4\u00df der Auffassung des EuGH <strong>keine Auswirkungen<\/strong> auf die Einordnung des Verwaltungsrats als Unternehmer und auf eine damit verbundene <strong>Besteuerung der Verg\u00fctung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entscheidung des EuGH: unselbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach Ansicht des EuGH ist die <strong>Vorschlags- und Beratungsfunktion<\/strong>, ohne ausdr\u00fcckliche Pflicht zur Aus\u00fcbung dieser Funktion, ein Indiz f\u00fcr das Fehlen eines <strong>Unterordnungsverh\u00e4ltnisses<\/strong>. Allerdings sei ein Verwaltungsratsmitglied i.d.R. f\u00fcr die Rechnung des Verwaltungsrats t\u00e4tig und somit f\u00fcr die Gesellschaft, deren Organ der Verwaltungsrat sei. Zudem l\u00f6se eine fehlerhafte Beratung in erster Linie eine Haftung der Gesellschaft und <strong>keine pers\u00f6nliche Haftung<\/strong> des einzelnen Verwaltungsratsmitglieds aus, was daf\u00fcr spricht, dass die jeweilige Gesellschaft das <strong>wirtschaftliche Risiko<\/strong> trage und eben nicht der Verwaltungsrat bzw. dessen Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der Umstand, dass die Verg\u00fctung des Verwaltungsrats variabel auch dem Gewinn der Gesellschaft ermittelt werde, \u00e4ndere hieran nichts, da dem Mitglied dadurch eben kein wirtschaftliches Risiko auferlegt werde. Somit liege im gegebenen Fall eine unselbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit i.S.d. Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL des Verwaltungsratsmitglieds vor und damit <strong>keine umsatzsteuerpflichtige Leistung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Fragen zur Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern in Ihrer NPO k\u00f6nnen Sie gerne gemeinsam mit unseren Experten f\u00fcr Umsatzsteuerrecht kl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=EuGH+Urteil+21.12.2023+C-288%2F22\" title=\"EuGH, Urteil v. 21.12.2023, C-288\/22\">EuGH, Urteil v. 21.12.2023, C-288\/22<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/aufsichtsratsmitglied-keine-umsatzsteuer\/\">T\u00e4tigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht der Umsatzsteuer unterworfen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht nur AGs und GmbHs haben Aufsichtsr\u00e4te. Auch NPOs wie Vereine, Stiftungen oder gGmbHs k\u00f6nnen ein solches Organ haben. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat sich zu den Kriterien f\u00fcr das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit (i.S.d. Art. 9 Abs. 1 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":74,"featured_media":20255,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[1913],"tags":[],"class_list":["post-20251","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20251","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/74"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=20251"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20251\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20307,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/20251\/revisions\/20307"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/20255"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=20251"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=20251"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=20251"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}