{"id":20089,"date":"2024-05-29T11:50:41","date_gmt":"2024-05-29T09:50:41","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=20089"},"modified":"2024-08-02T11:39:24","modified_gmt":"2024-08-02T09:39:24","slug":"deutsche-familienstiftungen-mit-auslaendischen-beguenstigten-vorsicht-steuerfallen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/deutsche-familienstiftungen-mit-auslaendischen-beguenstigten-vorsicht-steuerfallen\/","title":{"rendered":"Deutsche Familienstiftungen mit ausl\u00e4ndischen Beg\u00fcnstigten: Vorsicht Steuerfallen!"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/deutsche-familienstiftungen-auslaendischen-beguenstigten.webp\" alt=\"Deutsche Familienstiftungen mit ausl\u00e4ndischen Beg\u00fcnstigten: Vorsicht Steuerfallen!\" class=\"wp-image-20098\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/deutsche-familienstiftungen-auslaendischen-beguenstigten.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/deutsche-familienstiftungen-auslaendischen-beguenstigten-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die internationale Verm\u00f6gensplanung und -verwaltung mittels Stiftungen ist ein komplexes Feld, das sowohl rechtliche als auch steuerliche Herausforderungen birgt. Insbesondere deutsche <strong>Familienstiftungen<\/strong> mit <strong>Beg\u00fcnstigten<\/strong>, die im <strong>Ausland steuerlich<\/strong> ans\u00e4ssig sind, stehen z.B. vor <strong>spezifischen Problemen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Beispiel einer <strong>deutschen Familienstiftung <\/strong>mit einem in <strong>Italien steuerlich ans\u00e4ssigen Beg\u00fcnstigten <\/strong>wollen wir drei zentrale Themenbereiche beleuchten, die sich so oder so \u00e4hnlich auch bei Beg\u00fcnstigten in anderen L\u00e4ndern stellen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Frage, ob die Stiftung in Italien eine steuerliche Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet,<\/li><li>ob Offenlegungspflichten zu beachten sind und eine Belastung mit italienischer Verm\u00f6gensteuer f\u00fcr den Beg\u00fcnstigten droht und<\/li><li>wie die Aussch\u00fcttungen der Stiftung an den italienischen Beg\u00fcnstigten besteuert werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Betriebsst\u00e4tte der Stiftung in Italien durch Vorstandst\u00e4tigkeit des Beg\u00fcnstigten<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Frage, ob die T\u00e4tigkeit eines in Italien ans\u00e4ssigen Beg\u00fcnstigten eine <strong>Betriebsst\u00e4tte in Italien<\/strong> darstellt, stellt sich z.B. dann, wenn der Beg\u00fcnstigte zugleich Vorstand der deutschen Familienstiftung ist. Der Beg\u00fcnstigte k\u00f6nnte damit in Italien eine sog. <strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbetriebsst\u00e4tte<\/strong> begr\u00fcnden. Sofern sich der Beg\u00fcnstigte in Italien lediglich aufh\u00e4lt, ohne dort ein stiftungseigenes B\u00fcro o.\u00e4. vorzuhalten, d\u00fcrfte dieses Risiko allerdings gering sein. Eine Betriebsst\u00e4tte im <strong>steuerlichen Sinne verlangt <\/strong>n\u00e4mlich nach einer <strong>festen Gesch\u00e4ftseinrichtung<\/strong>, \u00fcber die ein Unternehmen seine T\u00e4tigkeit ganz oder teilweise aus\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Beg\u00fcnstigte auch sonst f\u00fcr die Stiftung nicht oder<strong> kaum aktiv wird<\/strong>, insbesondere k<strong>eine Vertr\u00e4ge<\/strong> f\u00fcr die Stiftung <strong>abschlie\u00dft<\/strong>, sondern dies von anderen Vorstandsmitgliedern aus Deutschland heraus erledigt wird, wird man auch insoweit nicht von einer Betriebsst\u00e4tte in Italien ausgehen m\u00fcssen. Schlie\u00dflich ist auch schon im Ansatz fraglich, ob eine Betriebsst\u00e4tte in Italien \u00fcberhaupt denkbar ist. Denn eine <strong>Betriebsst\u00e4tte verlangt grunds\u00e4tzlich <\/strong>nach <strong>einem gewerblichen Unternehmen<\/strong>. Ein solches ist eine rein verm\u00f6gensverwaltend t\u00e4tige Familienstiftung aber nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Offenlegungspflichten und italienische Verm\u00f6gensteuerbelastung<\/h2>\n\n\n\n<p>Anders als Deutschland kennt <strong>Italien<\/strong> eine <strong>Verm\u00f6gensteuer<\/strong>. Italienische Steuerpflichtige sind daher verpflichtet, auch ihr im<strong> Ausland gehaltenes Verm\u00f6gen offenzulegen<\/strong>. Dies betrifft oft auch die Beg\u00fcnstigten deutscher Familienstiftungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>Offenlegungspflicht umfasst<\/strong> n\u00e4mlich nicht nur die Eigent\u00fcmer von ausl\u00e4ndischen Verm\u00f6genswerten, sondern auch solche Personen, die als wirtschaftliche Eigent\u00fcmer gelten. Wirtschaftliche Eigent\u00fcmer sind z.B. Stifter, identifizierte oder leicht identifizierbare Beg\u00fcnstigte der Stiftung sowie Personen mit Befugnissen zur rechtlichen Vertretung, Leitung und Verwaltung der Stiftung.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist also denkbar, dass der Beg\u00fcnstigte in Italien die in die Stiftung eingebrachten Verm\u00f6genswerte in seiner <strong>italienischen Steuererkl\u00e4rung offenlegen<\/strong> muss. Dies umfasst die Angabe des anteiligen Verm\u00f6gens der Stiftung.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr bestimmtes im Ausland gehaltenes Verm\u00f6gen, wie Finanzprodukte und Liegenschaften (grunds\u00e4tzlich aber z.B. nicht f\u00fcr Beteiligungen), ist sodann die (italienische) Verm\u00f6gensteuer zu entrichten. <\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/vsn-insider.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Besteuerung von Aussch\u00fcttungen der Stiftung an den italienischen Beg\u00fcnstigten<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn der Beg\u00fcnstigte<strong> erhebliche Kontrolle \u00fcber die Stiftung<\/strong> aus\u00fcben kann, droht ihm eine sog. <strong>Hinzurechnungsbesteuerung<\/strong>. In solchen F\u00e4llen werden die Eink\u00fcnfte der deutschen Stiftung dem Beg\u00fcnstigten in Italien direkt zugerechnet und sind von ihm in Italien zum Zeitpunkt der Erwirtschaftung durch die Stiftung zu besteuern, auch wenn sie ihm \u00fcberhaupt nicht zuflie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird die deutsche Stiftung vom italienischen Recht hingegen als <strong>intransparente Stiftung <\/strong>anerkannt, sind lediglich die tats\u00e4chlichen Aussch\u00fcttungen steuerpflichtig. Die<strong> italienische Steuer <\/strong>des Beg\u00fcnstigten liegt in diesem Fall bei <strong>26 Prozent<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in <strong>Deutschland<\/strong> unterliegen<strong> Aussch\u00fcttungen der Besteuerung<\/strong>. Es wird grunds\u00e4tzlich eine <strong>Kapitalertragsteuer<\/strong> in H\u00f6he von <strong>25 Prozent<\/strong> f\u00e4llig, die aufgrund des zwischen Deutschland und Italien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf <strong>15 Prozent reduziert <\/strong>werden kann. Das DBA sieht zudem eine Anrechnung der Steuer auf die in Italien f\u00e4llige Steuer vor. Im Prinzip w\u00e4ren in Italien somit nur weitere <strong>11 Prozent Steuerbelastung<\/strong> zu erwarten (26% &#8211; 15% = 11%). Das Problem: Die italienische Finanzverwaltung erkennt die M\u00f6glichkeit der Anrechnung deutscher Quellensteuern bisher nicht offiziell an (anders als die italienische Rechtsprechung). Das k\u00f6nnte zu einer relativ <strong>unattraktiven <\/strong>tats\u00e4chlichen <strong>Gesamtsteuerbelastung<\/strong> von 15% + 26% = 41% f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Internationale Stiftungsl\u00f6sungen: Rechtliche und steuerliche Herausforderungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Grenz\u00fcberschreitende Stiftungsl\u00f6sungen bed\u00fcrfen immer der Kl\u00e4rung <strong>rechtlicher <\/strong>und <strong>steuerlicher Fragen<\/strong> aus mehreren Blickwinkeln und unter Ber\u00fccksichtigung des jeweiligen ausl\u00e4ndischen Rechts.<strong> One-size-fits-all-L\u00f6sungen<\/strong> <strong>gibt<\/strong> <strong>es insoweit<\/strong> <strong>nicht<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Manche L\u00e4nder kennen Verm\u00f6gensteuern oder Hinzurechnungsregeln, manche L\u00e4nder sind strenger, manche laxer, was die Begr\u00fcndung von Betriebsst\u00e4tten angeht. Mit vielen L\u00e4ndern existieren Doppelbesteuerungsabkommen, die h\u00e4ufig auch Stiftungen miterfassen, mit manchen L\u00e4ndern existieren solche Abkommen aber nicht. Zudem funktionieren nicht in jedem Land die eigentlich im DBA vereinbarten Anrechnungen der deutschen Steuer auf die ausl\u00e4ndische Steuer.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beratung f\u00fcr Stiftungen mit Beg\u00fcnstigten im Ausland<\/h2>\n\n\n\n<p>Sind Steuerpflichtige im Ausland steuerlich ans\u00e4ssig bzw. unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig, sollten daher zumindest die oben genannten <strong>drei Problemfelder durch Experten abgekl\u00e4rt <\/strong>werden. Eine sorgf\u00e4ltige Planung und Beratung sind unerl\u00e4sslich, um<strong> steuerliche Fallstricke<\/strong> zu vermeiden und die<strong> steuerliche Belastung zu minimieren<\/strong>. Wenn Sie insoweit Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigen, sind wir gerne f\u00fcr Sie da.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/vermoegen-stiftung-nachfolge\/familienstiftung.html\">Unsere Beratungsleistungen im Bereich Familienstiftung<\/a><\/strong><br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/abzug-spenden-stiftung-ausland\/\"><strong>Abzug von Spenden an eine Stiftung im Ausland<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die internationale Verm\u00f6gensplanung und -verwaltung mittels Stiftungen ist ein komplexes Feld, das sowohl rechtliche als auch steuerliche Herausforderungen birgt. Insbesondere deutsche Familienstiftungen mit Beg\u00fcnstigten, die im Ausland steuerlich ans\u00e4ssig sind, stehen z.B. vor spezifischen Problemen. 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