{"id":19956,"date":"2024-03-28T12:26:09","date_gmt":"2024-03-28T10:26:09","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19956"},"modified":"2024-03-28T12:26:11","modified_gmt":"2024-03-28T10:26:11","slug":"zuwendungsempfaengerregister-neue-moeglichkeiten-auslaendische-npos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/zuwendungsempfaengerregister-neue-moeglichkeiten-auslaendische-npos\/","title":{"rendered":"Spendenakquise in Deutschland: Zuwendungsempf\u00e4ngerregister bietet neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr ausl\u00e4ndische NPOs\u00a0"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/register-zuwendungsempfaenger-blog.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-19732\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/register-zuwendungsempfaenger-blog.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/register-zuwendungsempfaenger-blog-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister ist<strong> seit dem 30.01.2024<\/strong> f\u00fcr die \u00f6ffentliche Nutzung freigeschaltet. Besonders interessant ist die Registrierung im Zuwendungsempf\u00e4ngerregister f\u00fcr <strong>Nonprofit-Organisationen aus dem Ausland<\/strong>. Diesen Organisationen wird es nun erm\u00f6glicht, Zuwendungsbest\u00e4tigungen an deutsche Spender auszustellen, die diese im Rahmen ihrer pers\u00f6nlichen Einkommensteuererkl\u00e4rung als Sonderausgaben ansetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ber\u00fccksichtigung von Spenden eines deutschen Steuerpflichtigen an gemeinn\u00fctzige Organisationen im Ausland war <strong>bisher ein individueller Vorgang<\/strong>: Der deutsche Steuerpflichtige war selbst gehalten, sich an sein deutsches Finanzamt zu wenden und alle Tatsachen nachzuweisen, die die Spendenbeg\u00fcnstigung der Organisation aus dem Ausland begr\u00fcnden. F\u00fcr ausl\u00e4ndische NPOs war das <strong>ung\u00fcnstig<\/strong>. Dies \u00e4ndert sich nun mit dem Zuwendungsempf\u00e4ngerregister, das diesen Organisationen nun die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, ihre <strong>Spendenbeg\u00fcnstigung in Deutschland feststellen zu lassen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Zuwendungsempf\u00e4ngerregister handelt sich um ein <strong>bundesweit zentrales Register<\/strong>, welches alle Organisationen umfasst, die berechtigt sind, <strong>Zuwendungsbest\u00e4tigungen (Spendenquittungen) auszustellen<\/strong>. Erfasst werden sowohl deutsche als auch ausl\u00e4ndische Organisationen aus dem EU-\/EWR-Ausland.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zugriff auf das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister ist auf der Webseite des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern (BZSt) unter <strong><a href=\"https:\/\/www.bzst.de\/DE\/Unternehmen\/Gemeinnuetzigkeit\/Zuwendungsempfaengerregister\/Zuwendungsempfaengerregister_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BZSt \u2013 Zuwendungsempf\u00e4ngerregister<\/a><\/strong> abrufbar. Dar\u00fcber k\u00f6nnen sowohl einzelne Organisationen gesucht als auch auf eine Liste aller eingetragenen Spendenorganisationen zugegriffen werden. Neben dem Namen der Einrichtung sind bei den meisten Eintr\u00e4gen bisher nur Adresse und zust\u00e4ndiges Finanzamt aufgelistet.<\/p>\n\n\n\n<p>Deutsche gemeinn\u00fctzige Organisationen werden <strong>automatisch<\/strong> in das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister eingetragen. Die Daten werden von dem f\u00fcr die jeweilige Organisation zust\u00e4ndigen Finanzamt automatisch an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern \u00fcbermittelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background\" style=\"background-color:#d2d6de\"><strong>Hinweis:<\/strong> Das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern hat mitgeteilt, dass \u201ezum Start des Registers <strong>nicht sofort alle<\/strong> f\u00fcr das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister berechtigten Organisationen angezeigt werden k\u00f6nnen, da Daten zu den inl\u00e4ndischen Zuwendungsempf\u00e4ngern von den Finanz\u00e4mtern dem Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern <strong>sukzessive automatisiert \u00fcbermittelt<\/strong> werden. Das m\u00f6glicherweise anf\u00e4ngliche Fehlen von berechtigten Organisationen oder das Fehlen von einzelnen Daten zu berechtigten Organisationen im Zuwendungsempf\u00e4ngerregister hat in der Aufbauphase des Zuwendungsempf\u00e4ngerregisters <strong>keine Auswirkung<\/strong> auf den durch die Finanz\u00e4mter <strong>festgestellten gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Status<\/strong> bzw. den Status als Zuwendungsempf\u00e4nger der Organisation. Die Organisationen sollten daher beobachten, ob fehlende Daten nachgetragen werden. Sollte sich dies nicht \u00e4ndern, sollten sie auf das zust\u00e4ndige Finanzamt zugehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern sich ausl\u00e4ndische NPOs in das Register eintragen lassen wollen, m\u00fcssen sie einen Antrag stellen. Dieser muss <strong>elektronisch \u00fcber das BZSt online.portal<\/strong> an das BZSt \u00fcbermittelt werden. Mit dem Antrag m\u00fcssen eine Vielzahl von Angaben und Nachweisen erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erforderliche Angaben im Antrag auf Eintrag in das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister<\/h2>\n\n\n\n<p>Als allgemeine Angaben sind die <strong>Adressdaten der NPO<\/strong> sowie ggf. die Daten des die NPO vertretenden Steuerberaters relevant. Zudem kann angegeben werden, ob eine <strong>vertretende Person<\/strong> oder Organisation (z.B. ein Steuerberater) zum Empfang der Schreiben und Entscheidungen des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern bevollm\u00e4chtigt werden soll, die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eintragung in das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Angaben zur Feststellung sind die <strong>zust\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Finanzbeh\u00f6rde<\/strong> sowie die Daten der <strong>Spendenkonten<\/strong> der ausl\u00e4ndischen NPO anzugeben. Ebenso m\u00fcssen die <strong>steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke<\/strong> der ausl\u00e4ndischen NPO angegeben werden. Diese m\u00fcssen sich nach dem Katalog des \u00a7 52 AO richten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einzureichende Unterlagen<\/h2>\n\n\n\n<p>Vorzulegen sind als Nachweise die <strong>Satzung<\/strong> des Vereins, der Stiftung etc., der Gesellschafts- oder Genossenschaftsvertrag der GmbH, Genossenschaft oder AG oder der Errichtungsakt bei \u00f6ffentlich-rechtlichen K\u00f6rperschaften, zudem auch der jeweilige <strong>Registerauszug<\/strong> bei Vereinen, Stiftungen, GmbH, AG oder Genossenschaften und die <strong>beh\u00f6rdliche Best\u00e4tigung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong> des eigenen Staates.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin sind ein <strong>T\u00e4tigkeitsbericht<\/strong> der NPO und eine <strong>Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben<\/strong> bzw. ein Kassenbericht oder Bilanzen vorzulegen. Au\u00dferdem sind Nachweise erforderlich \u00fcber die F\u00f6rderung von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, die sich in Deutschland aufhalten oder Nachweise dar\u00fcber, dass die Bet\u00e4tigung das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland f\u00f6rdert. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen auch <strong>Vorstandsprotokolle<\/strong> sowie <strong>Protokolle von Mitglieder- oder Gesellschafterversammlungen<\/strong> sowie <strong>Aufzeichnungen \u00fcber die Vereinnahmung von Zuwendungen<\/strong> und deren zweckgerechte Verwendung und eine <strong>Verm\u00f6gens\u00fcbersicht<\/strong> mit Nachweisen \u00fcber die Bildung und Entwicklung der R\u00fccklagen hochgeladen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00fcfung des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern<\/h2>\n\n\n\n<p>Dass das BZSt genau hinschaut und diese Unterlagen sehen will verwundert nicht: NPOs aus dem Ausland haben nach Antragstellung einen <strong>Anspruch auf Pr\u00fcfung<\/strong>, ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Gemeinn\u00fctzigkeit in Deutschland erf\u00fcllt sind. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die ausl\u00e4ndische NPO in das deutsche Verzeichnis der Zuwendungsempf\u00e4nger eingetragen und kann Zuwendungsbest\u00e4tigungen nach amtlichem Muster ausstellen, die den Spender zum Spendenabzug berechtigen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Mit der Einf\u00fchrung des deutschen Spendenempf\u00e4ngerverzeichnisses wird das <strong>Spenden an NPOs aus dem Ausland<\/strong> f\u00fcr in Deutschland Steuerpflichtige <strong>deutlich attraktiver<\/strong>. Dabei ist zu beachten, dass f\u00fcr die Anerkennung als spendenbeg\u00fcnstigte Organisation in Deutschland unter Umst\u00e4nden <strong>Satzungsanpassungen<\/strong> erforderlich sind. Die Kunst besteht darin, die Satzung so zu gestalten, dass sowohl dem deutschen als auch dem Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht aus dem jeweiligen Ans\u00e4ssigkeitsstaat Rechnung getragen wird \u2013 schlie\u00dflich will die Organisation ihre Spendenbeg\u00fcnstigung im Heimatstaat nicht riskieren. Hier m\u00fcssen <strong>ausl\u00e4ndische und deutsche Juristen Hand in Hand arbeiten<\/strong>. Es empfiehlt sich daher, bereits vor der Antragstellung auf Pr\u00fcfung und Eintragung in das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und sich abzusichern, damit die Anerkennung erfolgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei allen Fragen rund um das Zuwendungsemf\u00e4ngerregister sind Ihnen unsere erfahrenen Anw\u00e4lte gerne behilflich.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/register-zuwendungsempfaenger-2024\/\">Register f\u00fcr Zuwendungsempf\u00e4nger seit Januar 2024<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Zuwendungsempf\u00e4ngerregister ist seit dem 30.01.2024 f\u00fcr die \u00f6ffentliche Nutzung freigeschaltet. Besonders interessant ist die Registrierung im Zuwendungsempf\u00e4ngerregister f\u00fcr Nonprofit-Organisationen aus dem Ausland. 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