{"id":19933,"date":"2024-03-28T12:27:42","date_gmt":"2024-03-28T10:27:42","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19933"},"modified":"2024-05-13T10:23:19","modified_gmt":"2024-05-13T08:23:19","slug":"spenden-ausstellerhaftung-veranlasserhaftung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/spenden-ausstellerhaftung-veranlasserhaftung\/","title":{"rendered":"Haftung bei Spenden: Ausstellerhaftung und Veranlasserhaftung"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"271\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spenden-haftung-npo.webp\" alt=\"Haftung bei Spenden: Ausstellerhaftung und Veranlasserhaftung\" class=\"wp-image-19947\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spenden-haftung-npo.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/03\/spenden-haftung-npo-300x203.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Spenden sind f\u00fcr viele Nonprofit-Organisationen (NPOs) ein wichtiger Bestandteil f\u00fcr die <strong>Finanzierung ihrer gemeinwohlorientierten Arbeit<\/strong> und bringen auch f\u00fcr Spender den Vorteil mit sich, dass sie steuerlich geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Doch gilt es einiges beim Umgang mit Spenden zu beachten, um <strong>Haftungsrisiken zu vermeiden<\/strong>. Im Folgenden geht es darum, was genau die \u201eSpendenhaftung\u201c ist und wer f\u00fcr den fehlerhaften Umgang mit Spenden haften kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bedeutet Spendenhaftung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Begriff der <strong>Spendenhaftung<\/strong> bezieht sich auf die Haftung gem. \u00a7 10b Abs. 4 EStG. Gemeint ist damit der Fall, dass entweder <strong>Zuwendungsbest\u00e4tigungen falsch ausgestellt<\/strong> oder <strong>Spendengelder falsch verwendet<\/strong> werden. Unterschieden wird innerhalb der Spendenhaftung also zwischen der <strong>Ausstellerhaftung<\/strong> und der <strong>Veranlasserhaftung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Haftung aufgrund fehlerhafter Zuwendungsbest\u00e4tigung: Ausstellerhaftung<\/h2>\n\n\n\n<p>Ausstellerhaftung greift, wenn dem Spender vom Beg\u00fcnstigten eine <strong>Zuwendungsbest\u00e4tigung<\/strong> ausgestellt wird, auf die der <strong>Spender eigentlich gar kein Anrecht<\/strong> hat. Hierunter fallen insbesondere F\u00e4lle, bei denen die <strong>\u201eSpende\u201c aus Anlass oder zur Honorierung einer Leistung<\/strong> des Beg\u00fcnstigten erfolgt und dadurch rechtlich eben keine Spende mehr ist, sondern eine <strong>Gegenleistung<\/strong>. Unter die Ausstellerhaftung fallen dar\u00fcber hinaus auch F\u00e4lle, bei denen der Beg\u00fcnstigte den <strong>Wert der Spende<\/strong> in der Zuwendungsbest\u00e4tigung <strong>zu hoch ansetzt<\/strong> (z.B. bei einer Sachspende einen zu hohen Wert annimmt). Dies hat zur Konsequenz, dass das Finanzamt dem Spender einen \u00fcberh\u00f6hten steuerlichen Abzug gew\u00e4hrt und dem Fiskus daraus ein Steuerschaden entsteht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Haftung wegen Fehlverwendung: Veranlasserhaftung<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei der Veranlasserhaftung geht es um die <strong>Fehlverwendung von Spenden<\/strong>. Setzt der Beg\u00fcnstigte die ihm zugewandte Spende f\u00fcr Zwecke ein, f\u00fcr die diese nicht angedacht war, liegt ein Fall der Veranlasserhaftung vor. F\u00e4lle der Veranlasserhaftung sind unter anderem dann gegeben, wenn Spendenmittel im <strong>steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb<\/strong> anstatt im ideellen Bereich verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umfang der Haftung<\/h2>\n\n\n\n<p>Durch fehlerhafte Zuwendungsbest\u00e4tigungen und falsche Mittelverwendung entsteht dem Staat ein <strong>Steuerschaden<\/strong>, den dieser entsprechend ersetzt haben m\u00f6chte. Die Haftungsquote betr\u00e4gt dabei 30 % des jeweiligen Spendenbetrags. Kommt die Spende von einem Unternehmen, kommen zus\u00e4tzlich noch 15% f\u00fcr die entgangene Gewerbesteuer hinzu.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Spender seine Spende noch nicht geltend gemacht hat. Der Beg\u00fcnstigte kann die <strong>Zuwendungsbest\u00e4tigung<\/strong> in diesem Fall <strong>widerrufen<\/strong>. Das hat zur Folge, dass die Spende mangels Best\u00e4tigung steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden kann und damit mangels Steuerschaden auch <strong>keine Haftung<\/strong> eintritt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schuldner der Spendenhaftung<\/h2>\n\n\n\n<p>Ist ein Steuerschaden aufgrund von Fehlverwendung oder falschem Zuwendungsbescheid entstanden, stellt sich die Frage, <strong>wer hierf\u00fcr aufkommen muss<\/strong>. Dabei ist erneut zwischen Ausstellungs- und Veranlasserhaftung zu unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Beruht die Haftung auf einer falschen Zuwendungsbest\u00e4tigung, <strong>haftet die ausstellende NPO selbst<\/strong>, sofern die fehlerhafte Ausstellung vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Veranlasserhaftung haftet prim\u00e4r ebenfalls die NPO. Ist es dem Finanzamt jedoch nicht m\u00f6glich, sich den Steuerschaden von der NPO ersetzen zu lassen, kommt <strong>alternativ der Vorstand der NPO<\/strong> als Schuldner in Betracht. Auch hierbei besteht eine Haftung jedoch nur, sofern der Vorstand bei der fehlerhaften Mittelverwendung vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>In beiden F\u00e4llen wird, auch wenn die NPO den Steuerschaden gegen\u00fcber dem Finanzamt ersetzen muss, die <strong>direkt f\u00fcr den Schaden verantwortliche Person<\/strong> jedoch nicht g\u00e4nzlich aus der Verantwortung genommen. Die NPO ist verpflichtet, die verantwortliche Person im Innenverh\u00e4ltnis in Regress zu nehmen. Die NPO muss sich den von ihr gegen\u00fcber dem Finanzamt ersetzten <strong>Schaden vom direkten Verantwortlichen zur\u00fcckholen<\/strong>. Andernfalls k\u00e4me eine sog. <strong>Mittelfehlverwendung<\/strong> in Betracht, durch welche die NPO ihren <strong>Gemeinn\u00fctzigkeitsstatus gef\u00e4hrden<\/strong> kann. Somit h\u00e4tte ein Verzicht auf die Geltendmachung eines bestehenden Schadensersatzanspruchs gegen\u00fcber einem (Vorstands-)Mitglied der NPO ggf. <strong>schwere gemeinn\u00fctzigkeitsrechtliche Folgen<\/strong> f\u00fcr die NPO.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kenntnisse zum Spendenrecht: Unerl\u00e4sslich f\u00fcr NPOs!<\/h2>\n\n\n\n<p>Es lohnt sich, das <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\">Spendenrecht<\/a><\/strong> und seine Fallstricke zu kennen, um es gar nicht erst zum Ernstfall der Spendenhaftung kommen zu lassen. Bei Fragen rund um die <strong>Haftung bei Spenden<\/strong> sind Ihnen unsere erfahrenen Anw\u00e4lte gerne behilflich.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\">Rechtliche und steuerliche Beratung zu Spenden und Sponsoring<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/register-zuwendungsempfaenger-2024\/\">Register f\u00fcr Zuwendungsempf\u00e4nger seit Januar 2024<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Spenden sind f\u00fcr viele Nonprofit-Organisationen (NPOs) ein wichtiger Bestandteil f\u00fcr die Finanzierung ihrer gemeinwohlorientierten Arbeit und bringen auch f\u00fcr Spender den Vorteil mit sich, dass sie steuerlich geltend gemacht werden k\u00f6nnen. 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