{"id":19739,"date":"2024-01-31T12:50:05","date_gmt":"2024-01-31T10:50:05","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19739"},"modified":"2024-01-31T12:51:54","modified_gmt":"2024-01-31T10:51:54","slug":"bezeichnung-institut-kriterien-eintragung-oeffentliche-register","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/bezeichnung-institut-kriterien-eintragung-oeffentliche-register\/","title":{"rendered":"Bezeichnung \u201eInstitut\u201c: Kriterien zur Eintragung in \u00f6ffentliche Register"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/kriterien-eintragung-oeffentliche-register-blog.jpg\" alt=\"Bezeichnung \u201eInstitut\u201c: Kriterien zur Eintragung in \u00f6ffentliche Register\" class=\"wp-image-19748\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/kriterien-eintragung-oeffentliche-register-blog.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/kriterien-eintragung-oeffentliche-register-blog-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf hat sich in einem Urteil vom 15.08.2023 mit der Frage besch\u00e4ftigt, unter welchen Voraussetzungen die <strong>Bezeichnung<\/strong> \u201e<strong>Institut<\/strong>\u201c von einer <strong>privaten Organisation genutzt <\/strong>werden darf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verwendung des Begriffs \u201eInstitut\u201c<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach dem Duden ist ein Institut eine \u201eEinrichtung, Anstalt, die, oft als Teil einer Hochschule, wissenschaftlicher Arbeit, der Forschung, der Erziehung o. \u00c4. dient\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>bisherige Rechtsprechung<\/strong> besagt, dass die Verwendung des Begriffs \u201eInstitut\u201c als Namensbestandteil einer Organisation irref\u00fchrend sein kann. Dies k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass im Gesch\u00e4ftsverkehr falsche Vorstellungen \u00fcber wichtige gesch\u00e4ftliche Verh\u00e4ltnisse i.S.d. \u00a7 18 Abs. 2 HGB geweckt werden. Der<strong> Begriff \u201eInstitut\u201c<\/strong> k\u00f6nnte suggerieren, dass es sich um eine <strong>\u00f6ffentliche<\/strong> oder <strong>\u00f6ffentlich \u00fcberwachte Einrichtung<\/strong> mit wissenschaftlichem Personal handle, die der Allgemeinheit und der Wissenschaft dient. <strong>Tats\u00e4chlich <\/strong>handelt es sich jedoch m\u00f6glicherweise um einen <strong>privaten Gewerbebetrieb<\/strong> oder eine private <strong>Vereinigung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dieser<strong> Rechtsprechung<\/strong> ist ein <strong>klarstellender Hinweis <\/strong>notwendig, der auf die privatwirtschaftliche Organisationsform hinweist. Dabei ist ein <strong>Rechtsformzusatz<\/strong> <strong>nicht ausreichend<\/strong>. Diese Regelung gilt auch f\u00fcr die Bezeichnung von Vereinen und deren Eintragungsf\u00e4higkeit in das Vereinsregister.<\/p>\n\n\n\n<p>In den letzten Jahren findet der Begriff des \u201eInstituts\u201c trotz dieser Rechtsprechung <strong>zunehmend<\/strong> auch bei der <strong>Namensgebung <\/strong>von <strong>NPOs Verwendung<\/strong>. Dabei <strong>erf\u00fcllen<\/strong> auch diese <strong>h\u00e4ufig nicht den eigentlichen Wortsinn<\/strong> im Sinne der vorgenannten Definition.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Registergericht lehnt Eintragung von GmbH mit \u201eInstitut\u201c im Namen ab<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Beteiligten wollten eine unter dem Namen \u201eInstitut f\u00fcr Einfachheit\u201c gegr\u00fcndete GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Das Registergericht teilte ihnen daraufhin unter Verweis auf die Rechtsprechung mit, dass dem<strong> Wunsch auf Eintragung nicht entsprochen<\/strong> werden k\u00f6nne und wies den Antrag zur\u00fcck. Grund daf\u00fcr sei, dass die <strong>Firmenbezeichnung irref\u00fchrend<\/strong> i.S.d. \u00a7 18 Abs. 2 HGB sei.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Beteiligten traten der<strong> Ablehnung <\/strong>mit der<strong> Begr\u00fcndung<\/strong> entgegen, dass die Bezeichnung \u201eInstitut\u201c im <strong>Gesamtkontext <\/strong>des Namens <strong>eindeutig ironisch<\/strong> zu verstehen sei und dadurch ausreichend erkennbar w\u00e4re, dass es sich nicht um eine \u00f6ffentlich gef\u00f6rderte oder unter \u00f6ffentlicher Aufsicht stehende Wissenschaftseinrichtung handele. Damit seien die <strong>Anforderungen der Rechtsprechung <\/strong>erf\u00fcllt und eine <strong>Irref\u00fchrung ausgeschlossen<\/strong>. Auch seien die Beteiligten bereits seit l\u00e4ngerer Zeit und unter derselben Bezeichnung in der Rechtsform der Gesellschaft des b\u00fcrgerlichen Rechts t\u00e4tig, wobei ihnen gegen\u00fcber diese Bezeichnung nie beanstandet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie legten daraufhin <strong>Beschwerde <\/strong>gegen den Beschluss des Registergerichts vor dem OLG D\u00fcsseldorf ein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Irref\u00fchrung i.S.d. \u00a7 18 Abs. 2 HGB<\/h2>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 2 Satz 1 HGB darf eine Firma, also der Name unter dem ein Kaufmann sein Gesch\u00e4ft betreibt, <strong>keine Angaben enthalten<\/strong>, die geeignet sind, \u00fcber gesch\u00e4ftliche Verh\u00e4ltnisse, die f\u00fcr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuf\u00fchren.<br><br>Hierzu geh\u00f6ren Angaben zu<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Art, Gr\u00f6\u00dfe und T\u00e4tigkeit der Gesellschaft,<\/li><li>Alter der Gesellschaft sowie<\/li><li>Zusammensetzung der Gesellschaft.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im Verfahren vor dem <strong>Registergericht<\/strong> wird die <strong>Eignung<\/strong> zur<strong> Irref\u00fchrung<\/strong> nur ber\u00fccksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorgaben f\u00fcr die Bezeichnung \u201eInstitut\u201c<\/h2>\n\n\n\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf gab der <strong>Beschwerde teilweise statt<\/strong>. Da heute zahlreiche gewerblich t\u00e4tige Organisationen das Wort \u201eInstitut\u201c als Namensbezeichnung f\u00fchren, f\u00fchre alleine die Bezeichnung \u201eInstitut\u201c entgegen der Annahme der <strong>\u00e4lteren Rechtsprechung<\/strong> noch nicht zu der Vorstellung, dass es sich um eine \u00f6ffentliche oder unter \u00f6ffentlicher Aufsicht oder F\u00f6rderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal handele. Die Tatsache, dass der Begriff \u201eInstitut\u201c trotzdem weiterhin als Bezeichnung f\u00fcr solche Stellen verwendet w\u00fcrde, stehe dem nicht entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p>So f\u00e4nden sich z.B. bei Internet-Suchen zu \u201eInstitut\u201c und \u201eGmbH\u201c zahlreiche Ergebnisse zu Organisationen, die die Bezeichnung Institut tragen, obwohl sie keinem wissenschaftlichen Bereich angeh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bezeichnung f\u00fchre auch nicht zu einer <strong>Irref\u00fchrung<\/strong> gem. \u00a7 18 Abs. 2 HGB. Privatunternehmen, die die Bezeichnung Institut f\u00fchrten, m\u00fcssten unmissverst\u00e4ndlich darauf hinweisen, dass es sich eben nicht um ein Institut im wissenschaftlichen Sinn handelt. Dabei komme es stets auf die<strong> konkrete Art des Gebrauchs<\/strong>, insbesondere die im Zusammenhang mit dem Begriff \u201eInstitut\u201c verwendeten weiteren <strong>Bestandteile der Bezeichnung<\/strong> oder auf sonstige im Zusammenhang damit benutzte Angaben an. Der Name d\u00fcrfe daher jedenfalls nicht identisch mit universit\u00e4ren Studieng\u00e4ngen oder Forschungszweigen sein und auch nicht auf eine bestimmte Fachrichtung hinweisen. Der Namenszusatz \u201ef\u00fcr Einfachheit\u201c sei weder identisch mit universit\u00e4ren Studieng\u00e4ngen oder Forschungszweigen noch weise er auf eine bestimmte Fachrichtung hin. Er sei auch nicht geeignet, die Vorstellung einer wissenschaftlichen Einrichtung, die mit dem Wort \u201eInstitut\u201c verbunden werden k\u00f6nnte, zu verst\u00e4rken. Vor diesem Hintergrund wurde eine<strong> Irref\u00fchrung<\/strong> i.S.d. \u00a7 18 Abs. 2 HGB <strong>verneint.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umfassende Beratung zur Eintragung von NPOs<\/h2>\n\n\n\n<p>Sie ben\u00f6tigen <strong>Hilfe <\/strong>bei der Registereintragung oder sonstigen rechtlichen Fragen zu Ihrer NPO? Unsere Experten im Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht helfen Ihnen gern dabei. Kommen Sie zur zur Vereinbarung eines Termins einfach auf uns zu.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=OLG+D%C3%BCsseldorf+Beschluss+15.08.2023+I-3+Wx+104%2F23\">OLG D\u00fcsseldorf, Beschluss v. 15.08.2023, I-3 Wx 104\/23<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/npo-gesellschaftsformen.html\">Gemeinn\u00fctzige Gesellschaftsformen im \u00dcberblick<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG D\u00fcsseldorf hat sich in einem Urteil vom 15.08.2023 mit der Frage besch\u00e4ftigt, unter welchen Voraussetzungen die Bezeichnung \u201eInstitut\u201c von einer privaten Organisation genutzt werden darf. 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