{"id":19685,"date":"2024-01-31T12:41:41","date_gmt":"2024-01-31T10:41:41","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19685"},"modified":"2024-01-31T12:41:42","modified_gmt":"2024-01-31T10:41:42","slug":"branchenverband-erbringung-rechtsdienstleistungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/branchenverband-erbringung-rechtsdienstleistungen\/","title":{"rendered":"Branchenverb\u00e4nde: Wann die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zul\u00e4ssig ist"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-default\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/branchenverband-rechtsberatung-mitglieder.webp\" alt=\"Branchenverb\u00e4nde: Wann die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zul\u00e4ssig ist\" class=\"wp-image-19689\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/branchenverband-rechtsberatung-mitglieder.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/branchenverband-rechtsberatung-mitglieder-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf, ist im <strong>Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)<\/strong> streng geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einem Urteil vom 26.09.2023 damit besch\u00e4ftigt, unter welchen Voraussetzungen die <strong>rechtliche Beratung von Verbandsmitgliedern<\/strong> durch ihren Verband zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Branchenverband macht Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr Gesellschafter geltend<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist ein Verbund mittelst\u00e4ndischer Brauereien, welcher die F\u00f6rderung der gemeinsamen Interessen der Brauer zum Zweck hat. Die Beklagten sind Zuckerhersteller, gegen die das Bundeskartellamt bereits 2014 Bu\u00dfgelder wegen <strong>wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen<\/strong> verh\u00e4ngt hatte.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verbund koordinierte f\u00fcr seine Gesellschafter den gemeinsamen Einkauf von Zucker und schloss zwischen den Jahren 2000 und 2008 Vertr\u00e4ge mit den Beklagten ab. Nach Bekanntwerden der Beschl\u00fcsse des Bundeskartellamts traten 14 Gesellschafter ihre <strong>kartellrechtlichen Schadensersatzanspr\u00fcche<\/strong> aufgrund der wettbewerbsbeschr\u00e4nkenden Absprachen an den Verbund ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser machte die <strong>Anspr\u00fcche anschlie\u00dfend gerichtlich geltend<\/strong>. Die Klage wurde vom LG Mannheim abgewiesen und die Berufung vom OLG Karlsruhe als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen. Hiergegen legte der Verbund Revision zum BGH ein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das OLG Karlsruhe hatte ausgef\u00fchrt, dass der Verbund <strong>nicht aktivlegitimiert<\/strong> sei, da eine Abtretung der Schadensersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 134 BGB i.V.m. \u00a7 3 RDG nichtig sei. Aktivlegitimation meint die Befugnis einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person, vor Gericht einen <strong>bestimmten Anspruch geltend zu machen<\/strong>. Grund f\u00fcr die Nichtigkeit sei die Tatsache, dass die Abtretung der Schadensersatzanspr\u00fcche an die Kl\u00e4gerin im Rahmen einer <strong>rechtlichen Beratung durch die Kl\u00e4gerin<\/strong> erfolgt sei. Diese habe jedoch <strong>keine Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen<\/strong>, weswegen sich die Nichtigkeit aufgrund eines Versto\u00dfes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ergebe.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? 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Dies spreche ebenso gegen eine Anwendbarkeit der Privilegierung aus \u00a7 7 RDG.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stellung von Branchenverb\u00e4nden im RDG<\/h2>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 RDG ist die selbstst\u00e4ndige Erbringung au\u00dfergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur in dem Umfang zul\u00e4ssig, in dem sie durch das RDG selbst oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. Eine <strong>Rechtsberatung durch einen Branchenverband<\/strong> wie die Kl\u00e4gerin ist demnach <strong>ausgeschlossen<\/strong>, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich nach dem RDG oder einem anderen Gesetz erlaubt ist. Aus \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 RDG ergibt sich jedoch, dass Rechtsdienstleistungen durch berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegr\u00fcndete Vereinigungen und deren Zusammenschl\u00fcsse ausnahmsweise erlaubt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung daf\u00fcr ist jedoch, dass die Rechtsdienstleistung<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>im Rahmen des <strong>satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgabenbereichs<\/strong> der Vereinigung liegt,<\/li><li><strong>f\u00fcr ihre Mitglieder<\/strong> oder f\u00fcr die Mitglieder der ihnen angeh\u00f6renden Vereinigungen oder Einrichtungen erbracht wird,<\/li><li>gegen\u00fcber der Erf\u00fcllung der \u00fcbrigen satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben der Vereinigung <strong>nicht von \u00fcbergeordneter Bedeutung<\/strong> ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Das durch das OLG Karlsruhe geforderte Tatbestandsmerkmal des ideellen Zwecks als Voraussetzung f\u00fcr diese Privilegierung ist nicht im Wortlaut des \u00a7 7 RDG vertreten und ergibt sich auch nicht aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Ebenso ist es nicht h\u00f6chstrichterlich anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">BGH: Branchenverband ben\u00f6tigt keine Erlaubnis zur rechtlichen Beratung seiner Mitglieder<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kartellsenat des BGH entschied, dass eine Vereinigung wie die Kl\u00e4gerin zur Beratung ihrer Mitglieder <strong>keine Erlaubnis ben\u00f6tige<\/strong>. Voraussetzung daf\u00fcr sei jedoch, dass sie zur <strong>Wahrung gemeinsamer Interessen<\/strong> gegr\u00fcndet wurde und die Rechtsberatung <strong>nicht auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet<\/strong> ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verbund erf\u00fclle die Privilegierung des \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 RDG, da er mit dem gemeinsamen Ziel der Brauer gegr\u00fcndet wurde, sich gemeinsam im Wettbewerb gegen\u00fcber den gro\u00dfen Brauereien zu behaupten. Weiterhin erfolgte die rechtliche Beratung in mit dem Satzungszweck vereinbarer Weise, da sie eng mit dem Zweck des gemeinsamen Einkaufs von Rohstoffen zusammenhing.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ansicht des OLG Karlsruhe, wonach die Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen kein gemeinschaftliches Interesse darstellen k\u00f6nnte, sei zudem rechtsfehlerhaft. Anderenfalls k\u00f6nnten auch andere Verb\u00e4nde, wie Mietervereine oder Gewerkschaften keine Rechtsberatung anbieten, da jeder, der diese Beratung in Anspruch nimmt, letztlich nur sein eigenes Interesse verfolgen w\u00fcrde. Es sei vielmehr unvermeidbar, dass die Interessenvertretung einer Vereinigung nicht auch \u2013 zumindest mittelbar \u2013 deren <strong>einzelnen Mitgliedern zugutekomme<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie haben rechtliche Fragen bez\u00fcglich Ihrer NPO? Lassen Sie sich von unseren Experten im <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\">Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht<\/a><\/strong> beraten! Kommen Sie zur Vereinbarung eines Termins gern auf uns zu.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=BGH+Urteil+26.09.2023+KZR+73%2F21\">BGH, Urteil v. 26.09.2023, KZR 73\/21<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/rechtsberatung-verbaende-umsatzsteuerpflichtig\/\">Ist die Rechtsberatung durch Verb\u00e4nde umsatzsteuerpflichtig?<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\">Anwalt f\u00fcr Vereinsrecht &amp; Verbandsrecht<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf, ist im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) streng geregelt. 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