{"id":19666,"date":"2024-01-29T10:08:33","date_gmt":"2024-01-29T08:08:33","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19666"},"modified":"2024-11-20T11:25:04","modified_gmt":"2024-11-20T09:25:04","slug":"keine-sofortige-wegzugsbesteuerung-europa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/keine-sofortige-wegzugsbesteuerung-europa\/","title":{"rendered":"Keine sofortige Wegzugsbesteuerung mehr innerhalb Europas!"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"265\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/bhf-wegzugsbesteuerung-europa-blog.webp\" alt=\"Keine sofortige Wegzugsbesteuerung mehr innerhalb Europas!\" class=\"wp-image-19678\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/bhf-wegzugsbesteuerung-europa-blog.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/bhf-wegzugsbesteuerung-europa-blog-300x199.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil zur Wegzugsbesteuerung gef\u00e4llt, das f\u00fcr Steuerpflichtige, insbesondere bei einem <strong>Wegzug<\/strong> in die S<strong>chweiz<\/strong> oder in einen <strong>EU- bzw. EWR-Staat<\/strong>, von gro\u00dfer Bedeutung ist. Im sog. <strong>W\u00e4chtler-Verfahren<\/strong> (BFH vom 06.09.2023, <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzhof.de\/de\/entscheidung\/entscheidungen-online\/detail\/STRE202310249\/\">Az. I R 35\/20<\/a>) wurde entschieden, dass die <strong>Wegzugsbesteuerung<\/strong> gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Au\u00dfensteuergesetz (AStG) bei einem Wegzug in die Schweiz<strong> dauerhaft<\/strong> und <strong>zinslos gestundet <\/strong>werden muss und eine Stundung allenfalls von einer Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig gemacht werden kann. Diese Entscheidung hat auch<strong> Auswirkungen auf Wegz\u00fcge<\/strong> in <strong>andere L\u00e4nder<\/strong> und bringt vor allem <strong>Vorteile f\u00fcr Steuerpflichtige<\/strong>, die innerhalb der EU umziehen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wegzugssteuer auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerpflichtige, die zu mindestens <strong>1 Prozent<\/strong> an (inl\u00e4ndischen oder ausl\u00e4ndischen) <strong>Kapitalgesellschaften<\/strong> <strong>beteiligt<\/strong> sind, also z.B. an GmbHs oder Limiteds, <strong>unterfallen<\/strong> grunds\u00e4tzlich der sog. <strong>Wegzugssteuer <\/strong>gem\u00e4\u00df \u00a7 6 AStG. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Fiskus im Fall des Wegzugs des Gesellschafters ins Ausland davon ausgeht, die <strong>Beteiligung w\u00e4re verkauft worden<\/strong> \u2013 obwohl dies tats\u00e4chlich gar nicht der Fall ist. Der Steuerpflichtige hat daher grunds\u00e4tzlich ca. <strong>25% Einkommensteuer <\/strong>auf den <strong>Wert seiner Beteiligung<\/strong> zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Besteuerung von Wegz\u00fcglern verst\u00f6\u00dft gegen Niederlassungsfreiheit<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil des BFH bringt dieses <strong>Konzept ins Wanken<\/strong>. Es besch\u00e4ftigt sich zwar schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit den Auswirkungen eines Wegzugs in die Schweiz, aber gleichzeitig auch mit der sogenannten <strong>Niederlassungsfreiheit innerhalb Europas<\/strong> und einer Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH).<br>Der BFH ist in dem von ihm entschiedenen Fall der Auffassung, dass ein Versto\u00df gegen die Niederlassungsfreiheit vorliegt, da ein Wegz\u00fcgler, der in die Schweiz verzieht, zu einem in Deutschland verbleibenden Steuerpflichtigen in <strong>ungleicher Weise behandelt<\/strong> wird. Dies liegt daran, dass ein Wegz\u00fcgler in die Schweiz eine Steuer f\u00fcr <strong>latente Wertzuw\u00e4chse<\/strong> von Gesellschaftsanteilen <strong>direkt<\/strong> zum Zeitpunkt des Wegzugs zahlen muss, w\u00e4hrend der in Deutschland verbleibende Steuerpflichtige dies erst bei <strong>Realisierung der Wertzuw\u00e4chse <\/strong>tun muss.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Wegz\u00fcgler besteht zwar die M\u00f6glichkeit einer <strong>Ratenzahlung der Steuerschuld<\/strong>. Diese ist jedoch nicht geeignet, den entstehenden <strong>Liquidit\u00e4tsnachteil <\/strong>aufzuheben.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/vsn-insider.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese zweimonatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter VSN Insider \u2013 Verm\u00f6gen | Stiftung | Nachfolge.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zinslose Stundung der Wegzugsteuer<\/h2>\n\n\n\n<p>Die logische Schlussfolgerung des BFH: Die Wegzugssteuer muss bei Umz\u00fcgen in die Schweiz bis zur <strong>tats\u00e4chlichen Anteilsver\u00e4u\u00dferung dauerhaft gestundet<\/strong> werden, und zwar<strong> zinslos<\/strong>, um den Wegz\u00fcgler nicht gegen\u00fcber inl\u00e4ndischen Umz\u00fcglern zu benachteiligen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sicherheitsleistungen bei Wegzug in die Schweiz<\/h2>\n\n\n\n<p>Einziger Wermutstropfen: Eine<strong> Sicherheitsleistung<\/strong> darf die <strong>Finanzverwaltung<\/strong> weiterhin <strong>verlangen<\/strong>, da es im Verh\u00e4ltnis zur Schweiz an einem Mechanismus zur gegenseitigen Unterst\u00fctzung bei der Beitreibung von Steuerforderungen fehlt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis f\u00fchrt das h\u00e4ufig dazu, dass ein <strong>geplanter Wegzug <\/strong>doch <strong>unterbleibt<\/strong>, weil allein das Aufbringen der Sicherheitsleistung f\u00fcr viele eine zu <strong>hohe H\u00fcrde <\/strong>darstellt. In diesen F\u00e4llen helfen allerdings h\u00e4ufig <strong>gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen<\/strong>, die im Vorfeld eines Wegzugs durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Durch sie l\u00e4sst sich in der Regel die <strong>Wegzugssteuer vollst\u00e4ndig vermeiden<\/strong>. Denkbar sind z.B. <strong>L\u00f6sungen<\/strong> unter Einsatz von <strong>GmbH &amp; Co KGs<\/strong> oder auch <strong>Stiftungsl\u00f6sungen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Sicherheitsleistung bei Wegzug ins EU-Ausland<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerpflichtige, die in ein<strong> EU-<\/strong> oder <strong>EWR-Land wegziehen <\/strong>m\u00f6chten, k\u00f6nnen dies u.E. hingegen <strong>ohne Sicherheitsleistung<\/strong> tun. Denn innerhalb der EU ist die Beitreibung von Steuerforderungen sichergestellt. Die <strong>Wegzugsbesteuerung<\/strong> f\u00e4llt daher <strong>nicht mehr sofort <\/strong>mit dem Wegzug an und der Steuerpflichtige muss sie erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt entrichten, n\u00e4mlich dann, wenn er sich tats\u00e4chlich von seiner <strong>Beteiligung getrennt hat<\/strong> (und damit auch einen Kaufpreis erl\u00f6st hat, aus dem er die Steuer bezahlen kann).<\/p>\n\n\n\n<p>Steuerpflichtige, die bereits Wegzugssteuer bezahlt haben, k\u00f6nnten sogar einen Anspruch auf <strong>Erstattung <\/strong>der <strong>gezahlten Steuern<\/strong> haben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WINHELLER ber\u00e4t und pr\u00fcft zur Wegzugssteuer und zu m\u00f6glichen Steuerr\u00fcckzahlungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerpflichtige, die einen Wegzug ins Ausland planen oder bereits vollzogen haben, sollten die <strong>Auswirkungen<\/strong> des BFH-Urteils auf ihre <strong>individuelle steuerliche Situation<\/strong> <strong>sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen<\/strong>. Das Urteil stellt die bisherige Besteuerung auf den Kopf. Steuerpflichtige, insbesondere bei einem Wegzug in die Schweiz oder in einen EU- bzw. EWR-Staat, k\u00f6nnten nun von <strong>g\u00fcnstigeren Konditionen profitieren<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Es bleibt allerdings abzuwarten, wie die<strong> Finanzverwaltung<\/strong> auf das Urteil reagiert und ob der Gesetzgeber noch einmal t\u00e4tig wird. Es ist durchaus m\u00f6glich, dass die Verwaltung die <strong>g\u00fcnstige Rechtslage <\/strong>nicht ohne Weiteres <strong>anerkennen wird<\/strong> und der <strong>Steuerpflichtige<\/strong> seine<strong> Rechte rechtlich durchsetzen<\/strong> muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere erfahrenen Anw\u00e4lte f\u00fcr Steuerrecht und Wegzugsfragen helfen Ihnen gerne bei der Optimierung Ihres Wegzugs. Kommen Sie gerne mit Ihren <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\">Fragen auf uns zu<\/a>!<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/internationales-steuerrecht\/wegzugsbesteuerung.html\" title=\"Transparenzregister: Fristen beachten und hohe Bu\u00dfgelder vermeiden\">Wegzugsbesteuerung: Voraussetzungen, H\u00f6he, Beratung<\/a><br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/steueroptimierung-investment-gmbh\/\">Steueroptimierung mit der Investment-GmbH\/verm\u00f6gensverwaltenden GmbH<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil zur Wegzugsbesteuerung gef\u00e4llt, das f\u00fcr Steuerpflichtige, insbesondere bei einem Wegzug in die Schweiz oder in einen EU- bzw. EWR-Staat, von gro\u00dfer Bedeutung ist. Im sog. W\u00e4chtler-Verfahren (BFH vom 06.09.2023, Az. 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