{"id":19480,"date":"2023-12-22T16:19:43","date_gmt":"2023-12-22T14:19:43","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19480"},"modified":"2023-12-22T16:19:45","modified_gmt":"2023-12-22T14:19:45","slug":"aus-verein-partei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/aus-verein-partei\/","title":{"rendered":"BSW f\u00fcr Vernunft und Gerechtigkeit: So wird aus einem Verein eine Partei"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"200\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/so-wird-aus-einem-verein-eine-partei-blog.webp\" alt=\"BSW f\u00fcr Vernunft und Gerechtigkeit: So wird aus einem Verein eine Partei\" class=\"wp-image-19489\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/so-wird-aus-einem-verein-eine-partei-blog.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/so-wird-aus-einem-verein-eine-partei-blog-300x150.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Bereits seit Monaten wurde \u00fcber eine m\u00f6gliche Parteigr\u00fcndung der Linkspolitikerin Sahra Wagenknecht spekuliert. Am 23.10.2023 verk\u00fcndete Wagenknecht nun die <strong>Gr\u00fcndung des Vereins<\/strong> \u201eB\u00fcndnis Sahra Wagenknecht (BSW) f\u00fcr Vernunft und Gerechtigkeit\u201c und gab ihren <strong>Austritt aus der Linkspartei<\/strong> bekannt. Die eigentliche Parteigr\u00fcndung wird f\u00fcr Januar erwartet. Dabei stellt sich die interessante Frage, wie aus einem <strong>eingetragenen Verein<\/strong> eine <strong>politische Partei <\/strong>werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist eine Partei?<\/h2>\n\n\n\n<p>Parteien sind gem. \u00a7 2 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz (PartG) <strong>frei gebildete Personenvereinigungen<\/strong> im Sinne des Art. 9 Abs. 1 GG, die sich auf der Basis des privaten Rechts nach den vereinsrechtlichen Regelungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (\u00a7\u00a7 21 bis 79 BGB) gr\u00fcnden. Sie sind in der Regel nicht rechtsf\u00e4hige Vereine. Sofern sich eine <strong>Partei <\/strong>als <strong>rechtsf\u00e4higer Verein<\/strong> organisieren will, muss sie zus\u00e4tzlich ins <strong>Vereinsregister eingetragen <\/strong>werden (\u00a7 21 BGB). Die rechtliche Stellung von Parteien und ihre Anerkennung als tragendes Element der demokratischen Verfassung basieren auf den Regelungen des Art. 21 GG, in dem es hei\u00dft: \u201eParteien sollen bei der ,politischen Willensbildung des Volkes\u2019 mitwirken.\u201c<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rechtlicher Rahmen der Parteigr\u00fcndung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Gr\u00fcndung von Parteien ist in Deutschland frei gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG. Um eine Partei zu gr\u00fcnden, bedarf es daher <strong>keiner staatlichen Genehmigung<\/strong>. Allerdings muss die innere Ordnung der Partei den <strong>Grunds\u00e4tzen<\/strong> der <strong>freiheitlichen demokratischen Grundordnung<\/strong> entsprechen. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem <strong>Grundgesetz<\/strong> und dem <strong>Parteiengesetz<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">M\u00f6glichkeiten der Entstehung von Parteien<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich bestehen<strong> zwei M\u00f6glichkeiten<\/strong>, wie eine Partei entstehen kann. In der Regel entstehen Parteien durch Gr\u00fcndung. Dazu muss ein <strong>Gr\u00fcndungsvertrag<\/strong> geschlossen werden, der den Willen der Beteiligten, eine Partei zu gr\u00fcnden, zum Ausdruck bringt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? 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Will sich eine Partei als rechtsf\u00e4higer Verein organisieren, gelten f\u00fcr sie folglich die gleichen Regeln wie f\u00fcr andere Vereine: Sie muss zus\u00e4tzlich ins Vereinsregister eingetragen werden gem. \u00a7 21 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Daraus ergibt sich, dass auch die bestehenden etablierten Parteien als Vereine organisiert sind und somit auch, neben dem <strong>Parteiengesetz<\/strong>, dem <strong>Vereinsrecht unterliegen<\/strong>. Jedoch \u00fcberlagern die Vorgaben des Parteiengesetzes die Vorgaben des Vereinsrechts und stellen somit die wesentlichen Merkmale einer Partei dar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Voraussetzungen des Parteiengesetzes beachten<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann sich also <strong>jeder Verein als Partei gr\u00fcnden<\/strong>. Das ist allerdings nicht ohne Weiteres m\u00f6glich, sondern bedarf der <strong>Einhaltung<\/strong> der <strong>Vorgaben des Parteiengesetzes<\/strong>. Eine wesentliche Vorgabe ist dabei der Wille des Vereins bzw. der zu gr\u00fcndenden Partei, an der <strong>politischen Willensbildung<\/strong> <strong>mitzuwirken<\/strong>. Dieser Wille stellt praktisch den Schritt von einem \u201enormalen\u201c Verein hin zu einer politischen Partei dar. Zudem muss der Verein in seiner Rolle als Partei auch <strong>regelm\u00e4\u00dfig<\/strong> an den <strong>Wahlen<\/strong> zu den <strong>Landtagen<\/strong> bzw. <strong>Bundestag teilnehmen<\/strong>. Auch muss sich der <strong>Name<\/strong> der Partei sowie ihre Kurzbezeichnung deutlich von den Namen <strong>bereits bestehender Parteien unterscheiden<\/strong> (vgl. \u00a7 4 PartG). Die Partei muss au\u00dferdem bei ihrer Gr\u00fcndung eine <strong>Satzung<\/strong> und ein<strong> Programm<\/strong> beschlie\u00dfen und diese auch <strong>schriftlich dokumentieren<\/strong>. Detaillierte Regelungen hierzu enth\u00e4lt \u00a7 6 Abs. 2 PartG, wonach die Satzung einer Partei folgende Bestimmungen enthalten muss:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Name, Kurzbezeichnung und Sitz der Partei<\/li><li>Aufnahme, Austritt, Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/li><li>Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstands<\/li><li>Einberufung der Mitglieder- und Vertreterversammlungen<\/li><li>Organe, die zur Einreichung von Wahlvorschl\u00e4gen befugt sind<\/li><li>Finanzordnung<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Weiterhin ist dem Bundeswahlleiter gem. \u00a7 6 Abs. 3 PartG Folgendes mitzuteilen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Satzung und Programm der Partei<\/li><li>Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverb\u00e4nde mit Angabe ihrer Funktionen<\/li><li>Aufl\u00f6sung der Partei oder eines Landesverbandes<\/li><li>\u00c4nderungen m\u00fcssen bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres mitgeteilt werden<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entscheidung des Bundeswahlausschusses \u00fcber Teilnahme an Wahlen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung, ob eine Partei an der<strong> Bundestagswahl teilnehmen<\/strong> kann, <strong>obliegt <\/strong>dem <strong>Bundeswahlausschuss<\/strong>. Dieser pr\u00fcft, ob es sich tats\u00e4chlich um eine Partei und eben nicht nur um einen Verein handelt. Die <strong>Pr\u00fcfung<\/strong> erfolgt aufgrund einer <strong>Reihe von Kriterien<\/strong>. Neben den bereits genannten spielt au\u00dferdem eine Rolle, ob der Verein eine<strong> ausreichende Mitgliederzahl<\/strong> hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Das <strong>Parteiengesetz<\/strong> schreibt dazu <strong>keine Mindestzahl <\/strong>vor. Allerdings muss eine Vereinigung auch nach der Zahl ihrer Mitglieder die Ernsthaftigkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gew\u00e4hrleisten (vgl. \u00a7 2 Abs. 1 Satz 1 PartG). Eine konkrete Mitgliederzahl kann hierf\u00fcr nicht genannt werden, da die Vereinigung in ihrem Gesamtbild gesehen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Daneben muss die Partei \u00fcber eine <strong>hinreichende Organisation<\/strong> verf\u00fcgen, um dem Ziel der Teilnahme an den Bundestagswahlen auch gerecht werden zu k\u00f6nnen. Auch muss sich der <strong>Wille der Partei<\/strong> zur <strong>Teilnahme an Wahlen <\/strong>so darstellen, dass das P<strong>arteiprogramm<\/strong> eine <strong>gewisse Breite aufweist<\/strong> und sich nicht nur auf einen Einzelaspekt bezieht. So ist es z.B. f\u00fcr einen Verein problemlos m\u00f6glich, den Zweck der F\u00f6rderung des Modelleisenbahnwesens zu haben. Dies w\u00e4re jedoch f\u00fcr eine politische Partei ein zu enger Aspekt, der allein schlecht zu einer politischen Willensbildung f\u00fchren k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Fragen zur Umwandlung eines Vereins in eine Partei und zum Vereinsrecht allgemein kommen Sie <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\"><strong>gern auf uns zu<\/strong><\/a>!<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/gruendung-verein.html\">Vereinsgr\u00fcndung<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/parteinahe-stiftungen-stiftungsfinanzierungsgesetz\/\">Parteinahe Stiftungen: Pl\u00e4ne f\u00fcr ein Stiftungsfinanzierungsgesetz<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits seit Monaten wurde \u00fcber eine m\u00f6gliche Parteigr\u00fcndung der Linkspolitikerin Sahra Wagenknecht spekuliert. 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