{"id":19471,"date":"2023-12-22T16:02:14","date_gmt":"2023-12-22T14:02:14","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19471"},"modified":"2023-12-22T16:02:15","modified_gmt":"2023-12-22T14:02:15","slug":"aufnahmepflichten-bei-vereinen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/aufnahmepflichten-bei-vereinen\/","title":{"rendered":"Aufnahmepflichten bei Vereinen: M\u00fcssen Vereine jeden aufnehmen?"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/aufnahmepflichten-bei-vereinen-blog.webp\" alt=\"Aufnahmepflichten bei Vereinen: M\u00fcssen Vereine jeden aufnehmen?\" class=\"wp-image-19478\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/aufnahmepflichten-bei-vereinen-blog.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/aufnahmepflichten-bei-vereinen-blog-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Der Verein Sterbehilfe will nach einer Satzungs\u00e4nderung<strong> keine Mitglieder<\/strong> der Partei <strong>AfD<\/strong> mehr <strong>aufnehmen<\/strong>. Daraus ergibt sich die Frage, ob und unter welchen Umst\u00e4nden Vereine verpflichtet sind, bestimmte Personen als Mitglieder aufzunehmen bzw. wann sie bestimmte Personengruppen nicht aufnehmen m\u00fcssen. Dies kann f\u00fcr Vereine durchaus interessant werden, vor allem dann, wenn man sich mit Bewerbern konfrontiert sieht, die nicht zum eigenen Verein passen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verein Sterbehilfe will keine AfD-Mitglieder mehr aufnehmen<\/h2>\n\n\n\n<p>Es sollen nur noch Personen in den Verein Sterbehilfe aufgenommen werden, die<strong> nicht Mitglied einer Partei<\/strong> sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird. Derzeit trifft beides auf die AfD zu. Macht eine Person, die k\u00fcnftig aufgenommen werden m\u00f6chte, falsche Angaben dazu und wird in den Verein aufgenommen, soll dies zum <strong>Ausschluss aus dem Verein<\/strong> f\u00fchren. <strong>Altmitglieder <\/strong>sowie Personen, die erst <strong>nachtr\u00e4glich Mitglied <\/strong>in der AfD werden, sollen von dieser \u00c4nderung <strong>nicht betroffen<\/strong> werden. Die vom Verein bereitgestellte Suizidbeihilfe k\u00f6nnen nur Personen in Anspruch nehmen, die selbst auch Mitglied in dem Verein sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Grund f\u00fcr die neue Regelung des Vereins ist, dass die T\u00e4tigkeit des Vereins auf einen funktionierenden Rechtsstaat, insbesondere auf eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit angewiesen sei. Nach Aussage des Vereinsgr\u00fcnders sei dies nicht mit der AfD vereinbar.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Aufnahmepflicht von Vereinen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das <strong>Vereinsrecht <\/strong>kennt grunds\u00e4tzlich <strong>keinen Anspruch<\/strong> einer Person auf Aufnahme in einen Verein. Dies ergibt sich aus dem <strong>Grundsatz der<\/strong> <strong>Vereinsautonomie<\/strong>, die Teil der verfassungsrechtlich garantierten Privatautonomie ist. Ein potentielles Mitglied kann die Aufnahme daher auch dann <strong>nicht erzwingen<\/strong>, wenn es alle in der Satzung vorgegebenen Voraussetzungen erf\u00fcllt. Aufseiten des Vereins ist es m\u00f6glich, Aufnahmegesuche schlicht zu ignorieren. Auch muss die Ablehnung eines Beitrittsgesuchs durch den Verein nicht begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das <strong>Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht <\/strong>sieht ebenso <strong>keine Pflicht zur Aufnahme<\/strong> vor. Gemeinn\u00fctzige Vereine d\u00fcrfen ihre Mitgliedschaft lediglich nicht auf einen eng begrenzten Personenkreis beschr\u00e4nken. Das liegt daran, dass sie dem Grundsatz der <strong>F\u00f6rderung der Allgemeinheit <\/strong>unterliegen. Diesem w\u00e4re in einem solchen Fall nicht gen\u00fcgt. Diese Voraussetzung bezieht sich jedoch nur auf die in der jeweiligen Vereinssatzung niedergelegten Voraussetzungen. Eine <strong>tats\u00e4chliche Pflicht<\/strong>, jeden Beitrittswilligen aufzunehmen, <strong>ergibt<\/strong> <strong>sich daraus nicht<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beitrittsregeln der Vereinssatzung sind entscheidend<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch wenn es keine Pflicht zur Aufnahme in den Verein gibt, muss sich der Verein an die Vorgaben halten, die er sich selbst in seiner Satzung auferlegt hat. Grund daf\u00fcr ist, dass die Vereinssatzung gem. \u00a7 25 BGB die Verfassung eines Vereins ist, welche die Grundregeln und Abl\u00e4ufe festlegt. Der Satzungsinhalt ist somit f\u00fcr den Verein selbst bindend. Demnach kann sogar eine Aufnahme aller Bewerber in Betracht kommen, wenn die Vereinssatzung dies so vorsieht. Aufgrund der Bedeutung des Satzungsinhalts sollten Vereine das Aufnahmeverfahren f\u00fcr neue Mitglieder genau regeln. Dadurch entstehen klare Vorgaben, und Missverst\u00e4ndnissen kann vorgebeugt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ausnahme: Verein mit Monopolstellung<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine <strong>Pflicht zu Aufnahme <\/strong>von Mitgliedern, die auch nicht durch die Vereinssatzung ausgeschlossen werden kann, kann sich ergeben, wenn der betreffende <strong>Verein<\/strong> eine <strong>Monopolstellung auf seinem Gebiet <\/strong>oder eine <strong>wirtschaftliche <\/strong>und <strong>soziale Vormachtstellung<\/strong> innehat. Aus der Verweigerung der Annahme kann sich in diesem Fall eine unangemessene Benachteiligung des abgelehnten Bewerbers ergeben. Beispiele f\u00fcr eine <strong>derartige Stellung<\/strong> finden sich z.B. bei <strong>Sportverb\u00e4nden<\/strong>, sofern die Mitgliedschaft in dem jeweiligen Verband auch Voraussetzung zur Teilnahme an regionalen oder nationalen Wettk\u00e4mpfen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bez\u00fcglich einer Monopolstellung ist zu beachten, dass einem Verein eine solche nicht schon deswegen zukommt, weil es keinen anderen sachlich und \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Verein gleicher Art gibt. Daher ist f\u00fcr <strong>lokale Vereine keine Monopolstellung<\/strong> gegeben, weil es Bewerbern zumeist zuzumuten ist, dem n\u00e4chstgelegenen Verein beizutreten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Auch f\u00fcr Monopolvereine gibt es jedoch M\u00f6glichkeiten, die sie davon befreien, jeden Beitrittswilligen aufnehmen zu m\u00fcssen. Auch hier k\u00f6nnen <strong>sachliche Voraussetzungen<\/strong> f\u00fcr die <strong>Aufnahme<\/strong> in der <strong>Satzung festgelegt <\/strong>werden. Zudem k\u00f6nnen in der Person des Bewerbers liegende Gr\u00fcnde herangezogen werden, die eine Ablehnung durch den Verein rechtfertigen.<\/p>\n\n\n\n<p>In wenigen F\u00e4llen kann auch eine <strong>Pflicht zur Aufnahme<\/strong> <strong>aus<\/strong> dem <strong>Kartellrecht<\/strong> in Betracht kommen. Das gilt f\u00fcr Wirtschafts- und Berufs- sowie G\u00fctezeichengemeinschaften. Diese d\u00fcrfen die Aufnahme eines Unternehmens gem. \u00a7 20 GWB nicht ablehnen, wenn mit der Ablehnung eine <strong>sachlich nicht gerechtfertigte ungleiche Behandlung<\/strong> gegeben w\u00e4re und sich daraus eine unbillige Benachteiligung des Unternehmens im Wettbewerb ergeben k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verein Sterbehilfe kein Monopol<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein Sterbehilfe ist nicht der einzige Verein, der diese Art von Leistungen anbietet und verf\u00fcgt folglich nicht \u00fcber eine Monopolstellung. Es besteht somit<strong> keine Pflicht zur Aufnahme<\/strong> <strong>von AfD-Mitgliedern<\/strong> <strong>aufgrund<\/strong> einer <strong>Monopolstellung<\/strong> des Vereins, da neben dem Verein Sterbehilfe auch noch die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr humanes Sterben (DGHS) e.V. und DIGNITAS auf dem Gebiet der Sterbehilfe aktiv sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie m\u00f6chten Ihre <strong>Satzung <\/strong>bez\u00fcglich des <strong>Aufnahmeverfahrens<\/strong> in Ihren Verein \u00fcberpr\u00fcfen lassen oder haben weitere Fragen zur <strong>Aufnahme neuer Vereinsmitglieder<\/strong>? Unsere Spezialisten im Vereinsrecht stehen Ihnen dabei gern zur Seite. Kommen Sie zur Vereinbarung eines Termins <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\"><strong>gern auf uns zu<\/strong><\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\">Gestaltung von Vereinssatzungen<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/bundesregierung-fordert-vereinsverbote-hamas\/\">Bundesregierung fordert Vereinsverbote \u2013 Was sagt das Gesetz?<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Verein Sterbehilfe will nach einer Satzungs\u00e4nderung keine Mitglieder der Partei AfD mehr aufnehmen. Daraus ergibt sich die Frage, ob und unter welchen Umst\u00e4nden Vereine verpflichtet sind, bestimmte Personen als Mitglieder aufzunehmen bzw. wann sie bestimmte Personengruppen nicht aufnehmen m\u00fcssen. 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