{"id":19418,"date":"2023-12-20T11:15:18","date_gmt":"2023-12-20T09:15:18","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19418"},"modified":"2024-07-31T08:33:43","modified_gmt":"2024-07-31T06:33:43","slug":"blaue-karte-eu-voraussetzungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/blaue-karte-eu-voraussetzungen\/","title":{"rendered":"Blaue Karte der EU: Erleichterte Voraussetzungen f\u00fcr Bewerber"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was ist die Blue Card\/Blaue Karte<\/h3>\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-default\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"224\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/blue-card-blog.webp\" alt=\"Blaue Karte der EU: Erleichterte Voraussetzungen f\u00fcr Bewerber\" class=\"wp-image-19423\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/blue-card-blog.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/blue-card-blog-300x168.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die<strong> Blaue Karte der EU<\/strong> ist vergleichbar mit der amerikanischen \u201eGreencard\u201c. Es ist eine spezielle <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong> f\u00fcr <strong>qualifizierte Mitarbeiter<\/strong>, die in Deutschland arbeiten m\u00f6chten. Wer eine <strong>ausl\u00e4ndische Mitarbeiterin<\/strong> oder ein <strong>ausl\u00e4ndischer Mitarbeiter <\/strong>ist, kann die Blue Card beantragen. Seit dem 18.11.2023 wurden einige Abl\u00e4ufe und Voraussetzungen f\u00fcr Bewerber erleichtert.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Berufe mit hohem Bedarf: Gehaltsgrenze f\u00fcr Blue Card gesenkt<\/h3>\n\n\n\n<p>Die <strong>wichtigste Voraussetzung<\/strong> f\u00fcr die Erteilung einer \u201eBlauen Karte der EU\u201c (im Folgenden nur Blue Card) ist, dass der Antragsteller eine <strong>bestimmte Gehaltsgrenze<\/strong> erreicht. Vor Abzug von Steuern musste bisher die <strong>Gehaltsgrenze von 58.400,00 Euro<\/strong> erreicht werden. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkr\u00e4fteeinwanderung \u00e4ndert sich diese Grenze f\u00fcr 2023 in Berufen mit hohem Bedarf auf <strong>39.682,80 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gehaltsgrenzen f\u00fcr die Blue Card bemessen sich an der<strong> j\u00e4hrlichen Beitragsbemessungsgrenze<\/strong> der allgemeinen Rentenversicherung. Damit sind sie an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst und steigen jedes Jahr etwas an. Die allgemeine Gehaltsgrenze f\u00fcr eine Blue Card liegt im Jahr 2023 bei <strong>zwei Dritteln der Beitragsbemessungsgrenze<\/strong> (58.400,00 Euro).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was sind Berufe mit hohem Bedarf?<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gewisse, besonders nachgefragte Berufe gilt eine niedrigere Gehaltsgrenze. Diese niedrigere Grenze ist vor allem f\u00fcr akademische Fachkr\u00e4fte in der<strong> IT-Branche, Apotheker, Humanmediziner (Ausnahme Zahnmedizin), Architekten, Ingenieure, Mathematiker und Naturwissenschaftler<\/strong> von Vorteil. Ebenso sollen Berufseinsteiger von dieser Grenze profitieren, deren Studienabschluss bei Antragstellung weniger als drei Jahre zur\u00fcck liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Besch\u00e4ftigte in diesen T\u00e4tigkeitsfeldern gilt 2023 eine <strong>Gehaltsgrenze von 52%<\/strong> der Beitragsbemessungsgrenze, also von j\u00e4hrlich 39.682,80 Euro brutto.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesetzes\u00e4nderungen seit 18.11.2023<\/h3>\n\n\n\n<p>Durch das Anfang Juli 2023 beschlossene Gesetz wurden die Gehaltsgrenzen f\u00fcr die Blue Card <strong>erheblich gesenkt<\/strong>. Die neuen Untergrenzen gelten seit dem 18.11.2023.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit diesem Zeitpunkt liegt die Grenze lediglich bei <strong>50% der Beitragsbemessungsgrenze<\/strong>, mithin bei 43.800 Euro brutto. F\u00fcr Berufe mit besonders hoher Nachfrage liegt das neue Mindestgehalt pro Jahr seit dem 18.11.2023 bei <strong>45,3% der Beitragsbemessungsgrenze<\/strong>, also lediglich 39.411 Euro brutto.<br>Dar\u00fcber hinaus werden k\u00fcnftig mehr Berufe als Mangelberufe klassifiziert. Seit dem 18.11.2023 k\u00f6nnen sich nun auch <strong>Lehrkr\u00e4fte<\/strong>, <strong>Tier\u00e4rzte<\/strong> <strong>oder<\/strong> <strong>Krankenpfleger sowie F\u00fchrungskr\u00e4fte in der Kinder- oder Altenbetreuung und der Logistik<\/strong> \u00fcber die niedrigere Gehaltsschwelle bewerben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Familiennachzug mit der Blue Card<\/h3>\n\n\n\n<p>Auch der <strong>Familiennachzug<\/strong> zu Inhabern einer Blue Card wurde <strong>verbessert<\/strong>. Es <strong>entfallen Erfordernisse<\/strong> wie der Nachweis des ausreichenden Wohnraums oder der Sicherung des Lebensunterhalts f\u00fcr Nachz\u00fcgler. Die Gruppe an Personen, denen ein<strong> Familiennachzug m\u00f6glich<\/strong> sein soll, wird zudem um die <strong>Eltern<\/strong> und die <strong>Schwiegereltern <\/strong>(sofern der Ehepartner der\/s Ausl\u00e4nderin\/s sich dauerhaft in Deutschland aufh\u00e4lt) <strong>erweitert<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fachkr\u00e4fte mit Blue Card aus anderen EU-L\u00e4ndern<\/h3>\n\n\n\n<p>Ebenso gilt f\u00fcr Fachkr\u00e4fte, die von anderen EU-Mitgliedstaaten eine Blue Card ausgestellt bekommen haben, folgende \u00c4nderung: Sie d\u00fcrfen sich f\u00fcr bis zu <strong>90 Tage<\/strong> zu<strong> gesch\u00e4ftlichen Zwecken in Deutschland <\/strong>aufhalten, ohne daf\u00fcr erst ein <strong>Visum<\/strong> oder eine <strong>Arbeitserlaubnis <\/strong>beantragen zu m\u00fcssen. Hatten sie sich weniger als ein Jahr mit ihrer Blue Card in dem EU-Mitgliedstaat aufgehalten, der sie ihnen ausgestellt hat, k\u00f6nnen sie im Anschluss einfacher nach Deutschland umziehen. Es wird kein Visum mehr bei den Auslandsvertretungen ben\u00f6tigt. Lediglich bei der <strong>zust\u00e4ndigen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde<\/strong> muss ein <strong>Antrag <\/strong>im Inland gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Blue Card ohne Hochschulabschluss<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die <strong>IT-Branch<\/strong>e gilt: Auch <strong>ohne Hochschulabschluss<\/strong> ist der Zugang zur Blue Card m\u00f6glich. <strong>Voraussetzung<\/strong> ist, dass mindestens <strong>drei Jahre relevante Berufserfahrung <\/strong>in den letzten sieben Jahren, <strong>nachweisbare theoretische Kenntnisse<\/strong> auf dem <strong>Niveau<\/strong> einer <strong>akademischen Ausbildung<\/strong> und ein <strong>Bruttojahresgehalt<\/strong> \u00fcber der Schwelle f\u00fcr Mangelberufe von <strong>45,3%<\/strong> <strong>der j\u00e4hrlichen Rentenbeitragsbemessungsgrenze<\/strong> nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich erleichtert die Blue Card den IT-Spezialisten k\u00fcnftig das Erfordernis von Deutschkenntnissen. Diese sind zwar f\u00fcr ein Visum f\u00fcr IT-Fachkr\u00e4fte nach wie vor erforderlich, jedoch nicht mehr f\u00fcr die Blue Card Inhaber.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Staatlich anerkannte Fachkr\u00e4fte mit Blue Card nach Deutschland<\/h3>\n\n\n\n<p>Auch wenn eine Berufsausbildung in Deutschland nicht als vergleichbar anerkannt ist, wird es f\u00fcr solche Arbeitnehmer leichter: Das Gesetz sieht vor, dass in Zukunft auch <strong>ausl\u00e4ndische Absolventen<\/strong> einer <strong>mindestens zweij\u00e4hrigen Ausbildung<\/strong>, die im Ausbildungsland staatlich anerkannt ist, als Fachkr\u00e4fte nach Deutschland kommen k\u00f6nnen. F\u00fcr Hochschulabsolventen gilt das Gleiche, wenn deren Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt ist (Entfallen des Erfordernisses der Vergleichbarkeit zu einem deutschen Abschluss).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Anerkennung bereits im Heimatland<\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht zuletzt gibt es durch die <strong>Gesetzes\u00e4nderung <\/strong>die M\u00f6glichkeit der <strong>Anerkennungspartnerschaft<\/strong>. Es erlaubt den Fachkr\u00e4ften, das Verfahren zur Anerkennung ihrer Ausbildung erst im Inland zu beginnen und w\u00e4hrenddessen bereits einer Besch\u00e4ftigung nachzugehen. Dazu m\u00fcssen der Ausl\u00e4nder und sein Arbeitgeber eine Vereinbarung schlie\u00dfen, in der sich der <strong>Ausl\u00e4nder verpflichtet<\/strong>, sich unverz\u00fcglich um eine Anerkennung zu bem\u00fchen, und der Arbeitgeber garantiert, die <strong>Teilnahme<\/strong> an <strong>n\u00f6tigen Qualifizierungsma\u00dfnahmen <\/strong>zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als zus\u00e4tzliche Voraussetzung wird eine<strong> neue Gehaltsschwelle<\/strong> in der <strong>Besch\u00e4ftigungsverordnung<\/strong> eingef\u00fchrt. Unter der<strong> Schwelle von 45%<\/strong> der j\u00e4hrlichen <strong>Bemessungsgrenze<\/strong> in der allgemeinen Rentenversicherung ist auch weiterhin eine offizielle Anerkennung der Ausbildung notwendig.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wir beraten Unternehmen zu Fachkr\u00e4ften mit Blue Card<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Erreichen der <strong>Gehaltsgrenze<\/strong> ist unabdingbar. Da die Beh\u00f6rden gerne einige Monate zur Bearbeitung des Antrags ben\u00f6tigen, ist es von Vorteil, besonders bei Antragstellung gegen Ende des Jahres, ein h\u00f6heres Gehalt vorweisen zu k\u00f6nnen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch im Jahr 2024 die voraussichtlich etwas h\u00f6here Grenze erf\u00fcllt. Dann haben Ihre potenziellen neuen Mitarbeiter weniger Stress, sollte die Beantwortung des Antrags etwas l\u00e4nger dauern. Gern beraten wir Sie zu s\u00e4mtlichen Fragen rund um die Blue Card.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/entsendung-von-arbeitnehmern.html\">Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist die Blue Card\/Blaue Karte Die Blaue Karte der EU ist vergleichbar mit der amerikanischen \u201eGreencard\u201c. 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