{"id":19324,"date":"2023-11-13T15:37:02","date_gmt":"2023-11-13T13:37:02","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19324"},"modified":"2024-07-01T12:18:20","modified_gmt":"2024-07-01T10:18:20","slug":"kartellgeldbussen-geschaeftsleiterhaftung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/kartellgeldbussen-geschaeftsleiterhaftung\/","title":{"rendered":"Keine pers\u00f6nliche Haftung f\u00fcr Unternehmenskartellgeldbu\u00dfen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/geschaeftsleiterhaftung-inneverhaeltnis-blog.webp\" alt=\"Keine pers\u00f6nliche Haftung f\u00fcr Unternehmenskartellgeldbu\u00dfen\" class=\"wp-image-19336\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/geschaeftsleiterhaftung-inneverhaeltnis-blog.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/11\/geschaeftsleiterhaftung-inneverhaeltnis-blog-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Gesch\u00e4ftsleiter haften im Rahmen des deutschen <strong>Organhaftungsregimes<\/strong> f\u00fcr \u2013 durch von ihnen begangene <strong>Pflichtverletzungen<\/strong> entstandene \u2013 Sch\u00e4den des von ihnen geleiteten Unternehmens mit ihrem <strong>Privatverm\u00f6gen <\/strong>nach den Regeln der Innenhaftung. Dabei k\u00f6nnen sie sich nach den Regeln der <strong>Business Judgement Rule<\/strong> \u201eenthaften\u201c bzw. pflichtgem\u00e4\u00dfes Handeln darlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf (nicht rechtskr\u00e4ftiges Urteil vom 27.07.2023 \u2013 6 U 1\/22) hat zu der im Gegensatz zum zuvor dargestellten Grundsatz kontrovers diskutierten Frage der <strong>Regressf\u00e4higkeit<\/strong> von <strong>Unternehmenskartellgeldbu\u00dfen<\/strong> mit seiner Entscheidung mehr Rechtssicherheit geschaffen:<\/p>\n\n\n\n<p>Danach k\u00f6nnen Vorst\u00e4nde bzw. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Aktiengesellschaft bzw. GmbH \u2013 im <strong>Innenverh\u00e4ltnis <\/strong>\u2013 NICHT f\u00fcr <strong>Kartellgeldbu\u00dfen<\/strong> des Unternehmens in Regress genommen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die <strong>Handelndenhaftung<\/strong> f\u00fcr kartellrechtswidriges Verhalten grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unternehmenskartellgeldbu\u00dfen sind kein ersatzf\u00e4higer Schaden<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich stellt der durch den Gesch\u00e4ftsleiter verursachte<strong> Kartellrechtsversto\u00df<\/strong> eine <strong>Pflichtverletzung<\/strong> gegen\u00fcber der Gesellschaft im <strong>Innenverh\u00e4ltnis<\/strong> dar. Dies folgt aus der umfassenden<strong> Sorgfaltspflicht<\/strong>, die das Leitungsorgan dazu verpflichtet, alle f\u00fcr die Gesellschaft geltenden Rechtsvorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df einzuhalten (Legalit\u00e4tspflichten im Gegensatz zu unternehmerischen Entscheidungen).<\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf hat jedoch entschieden, dass die Haftung nicht insgesamt entfalle, sondern lediglich der R\u00fcckgriff der Gesellschaft bei ihren <strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsorganen<\/strong> wegen einer Kartellgeldbu\u00dfe ausgeschlossen sei. Obwohl der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer im zu entscheidenden Fall seine Pflichten verletzt hatte, stellt nach den Ausf\u00fchrungen des Gerichts das <strong>Unternehmenskartellbu\u00dfgeld <\/strong>keinen ersatzf\u00e4higen Schaden dar. Die Geldbu\u00dfe habe bereits abschlie\u00dfenden Charakter und schlie\u00dfe daher einen Regress im Innenverh\u00e4ltnis aus. Das <strong>kartellrechtliche Sanktionssystem<\/strong> sehe separate Bu\u00dfgelder jeweils gegen\u00fcber den Unternehmen und den handelnden Personen vor. Damit wolle der Gesetzgeber sowohl die Gesellschaft als auch die Leitungsorgane mit abschreckenden Sanktionen zur Einhaltung ihrer Pflichten anhalten. Das OLG D\u00fcsseldorf sieht den Sinn und Zweck einer <strong>Unternehmensgeldbu\u00df<\/strong>e gef\u00e4hrdet, wenn die Gesellschaft insoweit Regress beim Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nehmen k\u00f6nne. Die Geldbu\u00dfe solle n\u00e4mlich auch das <strong>Verm\u00f6gen<\/strong> der <strong>Gesellschaft<\/strong> treffen und nicht nur das des handelnden Leitungsorgans.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die uneingeschr\u00e4nkte Legalit\u00e4tspflicht des Leitungsorgans<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach den gerichtlichen Feststellungen ist das Handeln des Gesch\u00e4ftsleiters nicht schon deshalb pflichtwidrig, weil es sich im Nachhinein als nachteilig f\u00fcr die Gesellschaft erweist. Vielmehr sei es dann pflichtwidrig, wenn der <strong>Eintritt<\/strong> des <strong>Schadens vermeidbar<\/strong> gewesen und die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch\u00e4ftsleiters angewendet worden w\u00e4re (vgl. \u00a7 93 Abs. 1 AktG, \u00a7 43 Abs. 1 GmbHG). <strong>Verst\u00f6\u00dfe <\/strong>gegen <strong>kartellrechtliche Vorschriften<\/strong> stellen gleichzeitig einen Versto\u00df gegen die bereits genannten <strong>Legalit\u00e4tspflichten<\/strong> dar. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen sog. n\u00fctzlichen Gesetzesversto\u00df handelt, also einen Versto\u00df im vermeintlichen Interesse der Gesellschaft (oftmals als \u201eWohl des Unternehmens\u201c bezeichnet).<\/p>\n\n\n\n<p>Ein unternehmerisches Ermessen zur Begehung solcher Verst\u00f6\u00dfe wird sowohl von der Rechtsprechung als auch von der Literatur stets abgelehnt. Vielmehr unterliegt die Einhaltung der <strong>Kartellrechtsvorschriften <\/strong>immer den uneingeschr\u00e4nkten <strong>Legalit\u00e4tspflichten<\/strong> und keiner unternehmerischen Entscheidung. Die Vorgaben hierzu sind schlicht einzuhalten, eine \u201eEnthaftung\u201c ist nicht m\u00f6glich. Im zu entscheidenden Fall hatte das OLG D\u00fcsseldorf auch das Verschulden des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers bejaht, wobei den entsprechenden Ausf\u00fchrungen dazu \u2013 gerade weil hier keine saubere Trennung zwischen dem Verschulden im Innen- und Au\u00dfenverh\u00e4ltnis vorgenommen wird \u2013 mit gewissen Bedenken entgegengetreten werden muss.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rechtsirrt\u00fcmer sch\u00fctzen nicht \u2013 Rechtsrat ist erforderlich<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer konnte sich nach Ansicht des Gerichts nicht auf einen unvermeidbaren <strong>Rechtsirrtum <\/strong>berufen. Insoweit werden hohe Anforderungen gestellt, da der <strong>beweisbelastete Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong> darlegen muss, dass er alles Zumutbare getan hat, um einen Versto\u00df gegen das Kartellrecht zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Rechtsirrtum des Gesch\u00e4ftsleiters sei nur dann entschuldigt, wenn dieser die Rechtslage \u2013 falls erforderlich durch Einholung von externem Rechtsrat \u2013 samt <strong>h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung<\/strong> gepr\u00fcft habe. Zudem h\u00e4tte er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit keiner anderen Beurteilung seines Verhaltens durch die Gerichte rechnen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Trotz Vorliegens der Voraussetzungen f\u00fcr Organhaftung kein Regressanspruch<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Ergebnis bejahte das OLG D\u00fcsseldorf zwar einen <strong>Organhaftungsanspruch<\/strong> der Gesellschaft gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer dem Grunde nach, lehnte aber im Ergebnis einen <strong>Regressanspruch<\/strong> im Innenverh\u00e4ltnis mit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs des \u00a7 43 Abs. 2 GmbHG bzw. \u00a7 93 Abs. 2 AktG aufgrund der Sanktionszwecke der \u00a7\u00a7 81a bis 81d GWB ab.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">H\u00f6chstrichterliche Entscheidung steht aus<\/h2>\n\n\n\n<p>Es bleibt abzuwarten, wie die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung zur vorstehenden Problematik der pers\u00f6nlichen Haftung von Vorst\u00e4nden und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern f\u00fcr <strong>Kartellgeldbu\u00dfen<\/strong> im <strong>Innenverh\u00e4ltnis <\/strong>ausfallen wird. Zumindest reiht sich die Entscheidung in eine Serie bereits vergleichbar ergangener Urteile seitens anderer Gerichte (LAG D\u00fcsseldorf und LG Saarbr\u00fccken) ein. Unumstritten ist diese Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur jedoch keinesfalls.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>WINHELLER ber\u00e4t Sie<\/strong> umfassend hinsichtlich s\u00e4mtlicher Problem- und Fragestellungen in Fragen der Gesch\u00e4ftsleiter- und Organhaftung sowie des Kartellrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/mopeg-neuerungen-ab-2024\/\">Personengesellschaften: MoPeG bringt Neuerungen ab 2024<\/a><\/strong><br><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/kartellrechtliche-compliance.html\"><strong>Kartellrechtliche Compliance und interne Kartellrechtskontrolle<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Gesch\u00e4ftsleiter haften im Rahmen des deutschen Organhaftungsregimes f\u00fcr \u2013 durch von ihnen begangene Pflichtverletzungen entstandene \u2013 Sch\u00e4den des von ihnen geleiteten Unternehmens mit ihrem Privatverm\u00f6gen nach den Regeln der Innenhaftung. Dabei k\u00f6nnen sie sich nach den Regeln der Business [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":25,"featured_media":19334,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[3432,2],"tags":[],"class_list":["post-19324","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-compliance-wirtschaftsrecht","category-wirtschaftsrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19324","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/25"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19324"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19324\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19339,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19324\/revisions\/19339"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/19334"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19324"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19324"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19324"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}