{"id":19211,"date":"2023-10-26T15:22:57","date_gmt":"2023-10-26T13:22:57","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19211"},"modified":"2023-10-26T15:22:58","modified_gmt":"2023-10-26T13:22:58","slug":"parteinahe-stiftungen-stiftungsfinanzierungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/parteinahe-stiftungen-stiftungsfinanzierungsgesetz\/","title":{"rendered":"Parteinahe Stiftungen: Pl\u00e4ne f\u00fcr ein Stiftungsfinanzierungsgesetz"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/parteinahe-stiftungen-finanzierung.webp\" alt=\"Parteinahe Stiftungen: Pl\u00e4ne f\u00fcr ein Stiftungsfinanzierungsgesetz\" class=\"wp-image-19273\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/parteinahe-stiftungen-finanzierung.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/10\/parteinahe-stiftungen-finanzierung-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die Debatte dar\u00fcber, ob die<strong> AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung<\/strong> staatliche Zusch\u00fcsse erhalten darf, ist seit einiger Zeit ein viel diskutiertes Thema. Bei diesen Zusch\u00fcssen handelt es sich um durchaus stolze Summen, da <strong>politische Stiftungen<\/strong> pro Jahr insgesamt <strong>rund 700 Millionen Euro erhalten<\/strong> (z.B. f\u00fcr politische Bildung, Forschung, Stipendien und Auslandsprojekte). Derzeit erhalten sechs parteinahe Stiftungen Mittel aus dem Bundeshaushalt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU)<\/li><li>Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD)<\/li><li>Heinrich-B\u00f6ll-Stiftung (Die Gr\u00fcnen)<\/li><li>Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP)<\/li><li>Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke)<\/li><li>Hanns-Seidel-Stiftung (CSU)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Ampel-Fraktionen (und die Fraktion der CDU\/CSU) haben nun einen<strong> Gesetzentwurf<\/strong> zur <strong>Regelung<\/strong> der <strong>Finanzierung<\/strong> der <strong>parteinahen Stiftungen<\/strong> vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hintergrund: AfD-nahe Stiftung sollte von Finanzierung ausgeschlossen werden<\/h2>\n\n\n\n<p>Der<strong> Bundestag verweigert<\/strong> der AfD-nahen <strong>Desiderius-Erasmus-Stiftung<\/strong> (DES) <strong>seit 2019<\/strong> Jahr f\u00fcr Jahr die <strong>Zusch\u00fcsse<\/strong>. Anfangs hie\u00df es zur Begr\u00fcndung, dass die AfD erst noch zeigen m\u00fcsse, dass sie eine dauerhafte, ins Gewicht fallende <strong>politische Grundstr\u00f6mung repr\u00e4sentiere<\/strong>. Nach dem zweiten Einzug in den Bundestag 2021 beschlossen die anderen Fraktionen dann einen Vermerk zum Bundeshaushalt 2022, wonach parteinahe Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn <strong>keine Zweifel<\/strong> an ihrer <strong>Verfassungstreue <\/strong>bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf <strong>Klage<\/strong> der <strong>AfD <\/strong>entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang 2023 (Urt. v. 22.03.2023, Az. 2 BvE 3\/19), dass die Verweigerung entsprechender Mittel gegen\u00fcber der DES einen <strong>Eingriff <\/strong>in das <strong>Recht der Parteien auf Chancengleichheit <\/strong>aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt, der nur aufgrund eines Gesetzes legitimiert werden kann. Ein blo\u00dfer Vermerk im Haushaltsgesetz gen\u00fcge dem Gesetzesvorbehalt nicht. Der F\u00f6rderungsausschluss parteinaher Stiftungen sei grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, wenn er zum Schutz gleichwertiger Verfassungsg\u00fcter geeignet und erforderlich sei. Dabei komme als gleichwertiges Verfassungsgut insbesondere der <strong>Schutz<\/strong> der <strong>freiheitlichen demokratischen Grundordnung<\/strong> in Betracht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gutachten zum Ausschluss parteinaher Stiftungen soll helfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die beiden renommierten M\u00fcnchner Rechtsprofessoren Christoph M\u00f6llers und Christian Waldhoff, die bereits den Bundesrat im NPD-Verbotsverfahren vertreten haben, erstellten im Auftrag des <strong>Bundesministeriums des Innern und f\u00fcr Heimat<\/strong> (BMI) ein <strong>Gutachten<\/strong> zu den <strong>rechtlichen Anforderungen <\/strong>des <strong>Finanzierungsausschlusses<\/strong> mit dem Titel \u201eVerfassungsrechtliche Ma\u00dfgaben f\u00fcr den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der staatlichen F\u00f6rderung\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kriterien f\u00fcr den Ausschluss aus der Stiftungsfinanzierung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gutachten stellt klar, dass die<strong> Kriterien<\/strong> f\u00fcr den <strong>Ausschluss parteinaher Stiftungen<\/strong> von der staatlichen F\u00f6rderung enger gefasst sein k\u00f6nnen als die Kriterien f\u00fcr ein Verbot von Parteien oder Vereinigungen. Die F\u00f6rderung k\u00f6nne daher sowohl unter den Vorbehalt <strong>fehlender Verfassungsfeindlichkeit<\/strong> gestellt werden als auch unter den Vorbehalt einer <strong>aktiven Bereitschaft<\/strong>, die <strong>freiheitliche demokratische Grundordnung<\/strong> zu <strong>f\u00f6rdern<\/strong>. Der Ausschluss k\u00f6nne allerdings nicht bereits im Gesetz erfolgen, da diese Entscheidung viel zu komplex daf\u00fcr sei. Erforderlich seien eine komplette Betrachtung der Stiftungsaktivit\u00e4ten und ein <strong>eigenes Verfahren<\/strong>, das der Stiftung nachweist, verfassungsfeindlich<strong> <\/strong>oder anderweitig die F\u00f6rderung ausschlie\u00dfend zu handeln. Die Gutachter schlagen verschiedenen Verfahren zur Ausschlussentscheidung vor: In Betracht k\u00e4me, die <strong>Entscheidung \u00fcber<\/strong> den Ausschluss der <strong>Bundestagspr\u00e4sidentin <\/strong>zuzuweisen. Diese pr\u00fcft ohnehin schon den Status der politischen Stiftungen, wie etwa die Partein\u00e4he. Um Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit der Entscheidung auszuschlie\u00dfen, empfehlen M\u00f6llers und Waldhoff auf Antrag der Bundestagspr\u00e4sidentin das <strong>Bundesverwaltungsgericht <\/strong>\u00fcber den <strong>Ausschluss entscheiden<\/strong> zu lassen. Im Verfahren m\u00fcsse auch die Stiftung angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgeschlossen von der Stiftungsfinanzierung sollen nach der Empfehlung des Gutachtens in jedem Fall diejenigen Stiftungen sein, deren nahestehende Parteien von der <strong>Parteienfinanzierung ausgeschlossen <\/strong>sind. Dies bed\u00fcrfe einer gesonderten gesetzlichen Verankerung. <strong>Nicht ausreichend<\/strong> sei aber eine <strong>Einstufung<\/strong> einer <strong>politischen Partei<\/strong> als <strong>Verdachtsfall <\/strong>und deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Dies w\u00fcrde eine Umgehung des Parteienprivilegs des Art. 21 Abs. 3 und 4 GG darstellen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesetzentwurf von Ampel-Fraktionen und CDU\/CSU<\/h2>\n\n\n\n<p>Konkret steht ein <strong>gemeinsamer Vorschlag<\/strong> der <strong>Ampel-Fraktionen <\/strong>und der <strong>CDU\/CSU-Fraktion<\/strong> zur Diskussion, der zun\u00e4chst positive Anforderungen f\u00fcr<strong> <\/strong>eine Finanzierung<strong> <\/strong>konkretisiert. Danach m\u00fcssen die Stiftungen f\u00fcr die <strong>freiheitliche demokratische Grundordnung<\/strong> sowie f\u00fcr den <strong>Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung<\/strong> aktiv eintreten. Wann Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dies durch die Arbeit der Stiftung nicht geboten wird, regelt der Entwurf wie folgt: Sch\u00e4dlich ist insbesondere eine fr\u00fchere Stiftungsarbeit, die nicht der F\u00f6rderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diente oder mit dieser im Einklang steht. Eine<strong> Ausrichtung gegen<\/strong> die <strong>freiheitliche demokratische<\/strong> Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das <strong>Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz<\/strong> als <strong>Verdachtsfall<\/strong> oder als gesichert <strong>extremistisch<\/strong> eingestuft wird. Auch soll eine verfassungsfeindliche Pr\u00e4gung der politischen Grundstr\u00f6mung der Stiftung ins Gewicht fallen. Sch\u00e4dlich ist auch die Mitwirkung, Besch\u00e4ftigung oder Beauftragung von Personen, die im hinreichenden Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Weiteres<strong> Kriterium<\/strong> f\u00fcr die <strong>Stiftungsfinanzierung<\/strong> ist laut Entwurf, dass die den Stiftungen <strong>nahestehenden<\/strong> <strong>Parteien<\/strong> <strong>dreimal hintereinander <\/strong>in den <strong>Bundestag<\/strong> einziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ende der \u00f6ffentlichen F\u00f6rderung wird spiegelbildlich zu den <strong>F\u00f6rdervoraussetzungen<\/strong> geregelt. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Feststellungen, die zum Ende der F\u00f6rderung f\u00fchren, wird laut Entwurf auf das <strong>BMI <\/strong>\u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">M\u00f6gliche Schw\u00e4chen der Ausschlusskriterien des Entwurfs der Ampel-Fraktionen<\/h2>\n\n\n\n<p>Praktisch setzt die Handhabung dieser <strong>Hilfskriterien<\/strong> jeweils eine <strong>intensive Durchleuchtung<\/strong> der <strong>Stiftungsarbeit <\/strong>voraus. Verfassungsrechtlich problematisch w\u00e4ren in diesem Zusammenhang auch Ausschlussentscheidungen auf der Grundlage von Verdachtslagen, ganz besonders wenn sich diese im Nachhinein als falsch erweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ist zu beachten, dass die <strong>Korrektur und\/oder Aufhebung<\/strong> von <strong>Verdachtseinstufungen<\/strong> des <strong>Verfassungsschutzes<\/strong> zu dessen Tagesgesch\u00e4ft z\u00e4hlt. W\u00fcrde sich bei einem jahrelang betriebenen Verfahren \u00fcber den Ausschluss einer solchen Stiftung die Verdachtslage als falsch erweisen, w\u00e4re eine schwere Beeintr\u00e4chtigung der Chancengleichheit offenkundig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der \u201ealternative\u201c Gesetzentwurf der AfD-Fraktion<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Status, die Anerkennung und die F\u00fchrung sowie die F\u00f6rderung der parteinahen Stiftungen regelt. Kriterien zum <strong>Ausschluss von<\/strong> der <strong>Stiftungsfinanzierung<\/strong> sind allerdings <strong>enger gefasst<\/strong>. Nach dem AfD-Entwurf sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss einer Stiftung von der \u00f6ffentlichen F\u00f6rderung \u2013 neben deren Aufl\u00f6sung oder der Aberkennung durch die ihr nahestehende Partei \u2013 die <strong>gerichtliche Feststellung<\/strong> eines schwerwiegenden und wiederholten Versto\u00dfes der Stiftung gegen \u201edieses Gesetz\u201c, das Verbot der anerkennenden Partei, der <strong>Ausschluss<\/strong> der <strong>anerkennenden Partei<\/strong> von der <strong>Parteienfinanzierung<\/strong> sowie die Erkl\u00e4rung der Verfassungswidrigkeit der anerkennenden Partei.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Kriterien haben f\u00fcr sich, dass die Entscheidung \u00fcber die Aberkennung an ein vorgeschaltetes etabliertes Verfahren ankn\u00fcpft. Faktisch werden den <strong>politischen Stiftungen<\/strong> damit aber nahezu die <strong>gleichen Rechte einger\u00e4umt<\/strong> wie den Parteien, denen sie nahestehen. Dies d\u00fcrfte eine \u00dcberinterpretation ihres Status\u2018 darstellen und ist auch verfassungsrechtlich nicht zwingend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Regierung unter Zeitdruck<\/h2>\n\n\n\n<p>Am 13.10.2023 fand die <strong>erste Lesung<\/strong> der <strong>Gesetzentw\u00fcrfe<\/strong> im <strong>Bundestag<\/strong> statt. Sie wurden in den <strong>Innenausschuss<\/strong> vertagt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundeshaushalt f\u00fcr 2024 soll am 01.12.2023 beschlossen werden. Bis dahin muss das <strong>Stiftungsgesetz <\/strong>in <strong>Kraft sein<\/strong>. Ob der dadurch bestehende Zeitdruck dazu f\u00fchrt, dass die Vorgaben des Gutachtens weitgehend \u00fcbernommen werden, wird sich zeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen: <br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/reform-stiftungsrecht-2023-jetzt-beachten\/\"><strong>Reform des Stiftungsrechts 2023: Diese Regelungen m\u00fcssen Stiftungen jetzt beachten<\/strong><\/a><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Debatte dar\u00fcber, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Zusch\u00fcsse erhalten darf, ist seit einiger Zeit ein viel diskutiertes Thema. Bei diesen Zusch\u00fcssen handelt es sich um durchaus stolze Summen, da politische Stiftungen pro Jahr insgesamt rund 700 Millionen Euro erhalten (z.B. 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