{"id":19135,"date":"2023-09-22T10:51:03","date_gmt":"2023-09-22T08:51:03","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19135"},"modified":"2023-09-22T10:51:04","modified_gmt":"2023-09-22T08:51:04","slug":"politische-betaetigung-neues-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/politische-betaetigung-neues-gesetz\/","title":{"rendered":"Politische Bet\u00e4tigung gemeinn\u00fctziger Organisationen \u2013 Neues Gesetz soll Klarheit bringen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"224\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/politische-betaetigung-npo-mehr-klarheit.webp\" alt=\"Politische Bet\u00e4tigung gemeinn\u00fctziger Organisationen \u2013 Neues Gesetz soll Klarheit bringen\" class=\"wp-image-19145\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/politische-betaetigung-npo-mehr-klarheit.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/politische-betaetigung-npo-mehr-klarheit-300x168.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die EU-Kommission ver\u00f6ffentlichte am 13.07.2023 ihren Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedstaaten. Darin empfiehlt sie unter anderem, die von der Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag niedergelegten <strong>\u00c4nderungen im Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht<\/strong> umzusetzen. Allem voran scheint f\u00fcr die EU-Kommission insbesondere die gesetzliche Verankerung der <strong>Grenzen politischer Bet\u00e4tigung von NPOs<\/strong> ein Kernthema zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die politische Bet\u00e4tigung gemeinn\u00fctziger Organisationen ist ein umstrittenes Thema. Von der Rechtsprechung wird sie <strong>in bestimmten Grenzen zugelassen<\/strong>, andere fordern hingegen die weitergehende \u00d6ffnung des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts f\u00fcr die politische Mitwirkung von NPOs \u00fcber die von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen hinaus.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Politische Bet\u00e4tigung aktuell problematisch<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem <strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/campact-verliert-gemeinnuetzigkeit\/\">Urteil des BFH vom 20.03.2017<\/a><\/strong> (BFH vom 20.03.2017, X R 13\/15) wurden die <strong>Grenzen politischer Bet\u00e4tigung von NPOs konkretisiert<\/strong>. Eine solche ist im Hinblick auf das Ausschlie\u00dflichkeitsgebot des \u00a7 56 AO <strong>problematisch<\/strong>. Sie ist nach BFH jedoch zul\u00e4ssig, wenn nur eine \u201eallgemeinpolitische Bet\u00e4tigung\u201c vorliegt, die politische Bet\u00e4tigung also im Rahmen dessen liegt, was f\u00fcr das Eintreten und die Verwirklichung satzungsm\u00e4\u00dfiger Ziele <strong>erforderlich und zul\u00e4ssig<\/strong> ist. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die von der Organisation hinsichtlich ihrer satzungsm\u00e4\u00dfigen Ziele vertretenen Ansichten objektiv sowie sachlich fundiert sein, und parteipolitische Neutralit\u00e4t muss gegeben sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zusammenhang zwischen politischer Bet\u00e4tigung und gemeinn\u00fctzigem Zweck<\/h2>\n\n\n\n<p>Das bedeutet im Einzelnen, dass stets ein <strong>unmittelbarer Zusammenhang<\/strong> zwischen der in Frage stehenden politischen Bet\u00e4tigung und dem satzungsm\u00e4\u00dfigen, gemeinn\u00fctzigen Zweck einer NPO bestehen muss. Liegt ein solcher vor, darf auch zu tagespolitischen Themen Stellung bezogen werden. Der politische Zweck darf aber <strong>nicht zum \u00fcberwiegenden oder gar zum Hauptzweck<\/strong> der Organisation heranwachsen. Dies ist jedoch nicht anzunehmen, wenn mit einem anerkannten gemeinn\u00fctzigen Zweck auch typischerweise eine <strong>gewisse politische Zielsetzung<\/strong> verbunden ist (so z.B. beim Umwelt- und Naturschutz).<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>kritische Diskussion<\/strong> und <strong>Information der \u00d6ffentlichkeit<\/strong>, auch gegen\u00fcber Politikern im Speziellen, reicht auch nicht f\u00fcr die Qualifikation eines Vereins als \u201epolitischer Verein\u201c aus, da sonst ein Gro\u00dfteil der gemeinn\u00fctzigen Zwecke, die zwangsl\u00e4ufig mit politischem Engagement f\u00fcr das jeweilige Thema verbunden sind, leerliefe bzw. nicht mehr sinnvoll verfolgt werden k\u00f6nnte. Ein <strong>politischer Verein<\/strong> ist anzunehmen, wenn <strong>politische Ziele ma\u00dfgeblich in den Vordergrund<\/strong> treten. Das Betreiben oder Unterst\u00fctzen von Parteipolitik ist <strong>immer gemeinn\u00fctzigkeitssch\u00e4dlich<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin muss sich die politische Bet\u00e4tigung im Rahmen der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung bewegen. Sie darf also nicht gegen geltende Rechtsnormen versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Versto\u00df kann Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit zur Folge haben<\/h2>\n\n\n\n<p>Wird gegen die vorgenannten Restriktionen versto\u00dfen, droht oft der <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\">Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong>, wie bereits an einigen prominenten Beispielen deutlich wurde (Attac Tr\u00e4gerverein e.V., Campact e.V.).<\/p>\n\n\n\n<p>Problematisiert wird von einigen gemeinn\u00fctzigen Organisationen insbesondere der Umstand, dass diese Konsequenz als <strong>Druckmittel<\/strong> gegen\u00fcber NPOs eingesetzt wird. Die Allianz Rechtssicherheit f\u00fcr politische Willensbildung stellte fest, dass sich mind. 30.000 deutsche Vereine deswegen in <strong>massiver politischer Zur\u00fcckhaltung<\/strong> \u00fcben. Aus anderen Kreisen wird sogar von einer angstgetriebenen \u201eunerw\u00fcnschten Selbstzensur\u201c von Kultur- und Sportvereinen gesprochen. Zu dieser Thematik wurde k\u00fcrzlich ein von uns erstelltes Gutachten zur Gemeinn\u00fctzigkeit des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. ver\u00f6ffentlicht, das aufzeigt, wie schwierig die Frage der Zul\u00e4ssigkeit von politischer Bet\u00e4tigung gemeinn\u00fctziger Organisationen derzeit ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesetzliche Bestimmungen sollen mehr Klarheit schaffen<\/h2>\n\n\n\n<p>Um diese Unsicherheit zu beseitigen, hat sich die Ampel-Koalition zum Ziel gesetzt, \u201egesetzlich klar[zu]stellen, dass sich eine gemeinn\u00fctzige Organisation <strong>innerhalb ihrer steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke<\/strong> politisch bet\u00e4tigen kann sowie auch gelegentlich dar\u00fcber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinn\u00fctzigkeit zu gef\u00e4hrden\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Unter anderem auf diese Zielsetzung bezieht sich auch die EU-Kommission in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht. S\u00e4mtliche geplanten \u00c4nderungen im <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\">Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht<\/a><\/strong> sollen danach weiterhin verfolgt und umgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Finanzierung politischer Parteien<\/h2>\n\n\n\n<p>Allerdings bleibt die Frage offen, <strong>welches Ma\u00df<\/strong> an politischer Bet\u00e4tigung f\u00fcr eine NPO eigentlich <strong>sachgerecht<\/strong> ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einigen Entscheidungen mit der Finanzierung politischer Parteien auseinandergesetzt und ist unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass im Hinblick auf die Chancengleichheit politischer Parteien <strong>Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich des Spendenabzugs<\/strong> sachlich gerechtfertigt seien, wie sie es bei gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaften nicht geben kann. Diese Einschr\u00e4nkungen sind in den \u00a7\u00a7 23 ff. PartG niedergelegt und enthalten u.a. die Offenlegung s\u00e4mtlicher Eink\u00fcnfte einer politischen Partei in einem Rechenschaftsbericht sowie die namentliche Nennung von Gro\u00dfspendern (mehr als 10.000 Euro Spendenvolumen).<\/p>\n\n\n\n<p>Hintergrund ist der m\u00f6gliche <strong>Einflussbereich politischer Parteien<\/strong>, der im Vergleich zu dem gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften erheblich umfangreicher ausf\u00e4llt. Ziel der strengeren Anforderungen an die Parteienfinanzierung ist es daher, zu vermeiden, dass durch \u201eUmwegfinanzierung\u201c oder spendenfinanzierte politische Bet\u00e4tigung eine nicht transparente Einflussnahme Verm\u00f6gender auf die politische Willensbildung erfolgt. Stattdessen soll <strong>Transparenz<\/strong> geschaffen werden. Gleichzeitig wird hierdurch sichergestellt, dass Einkommensschwache nicht von der Einflussnahme auf die politische Willensbildung abgeschnitten werden. Im Ergebnis dient dies auch der Wahrung der Chancengleichheit politischer Parteien.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unterst\u00fctzung politischer Parteien durch NPOs nur in bestimmtem Ma\u00df zul\u00e4ssig<\/h2>\n\n\n\n<p>Das an gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften gerichtete <strong>Verbot der Parteienf\u00f6rderung<\/strong> ist also umfassend und dient aufgrund der privilegierenden Finanzierungsvorschriften dazu, eine Umgehung der f\u00fcr politische Parteien geltenden Vorschriften zu verhindern. Es gilt daher nicht nur f\u00fcr Umwegfinanzierungen, sondern auch f\u00fcr andere mittelbare Unterst\u00fctzungs- und F\u00f6rderma\u00dfnahmen aus wirtschaftlichen Ressourcen gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften. Eine <strong>mittelbare Unterst\u00fctzung<\/strong> liegt bereits vor, wenn politische Ziele einer Partei unterst\u00fctzt werden. Ein Fall der unzul\u00e4ssigen mittelbaren Unterst\u00fctzung einer politischen Partei setzt voraus, dass eine Partei bezogen auf ihren politischen Erfolg unterst\u00fctzt wird und die T\u00e4tigkeit der gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaft \u00fcber die Unterst\u00fctzung bestimmter politischer Ziele zur gemeinn\u00fctzigen Zweckverfolgung hinausgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch der Gesetzesentwurf wird daher diesen Anforderungen Rechnung tragen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit vorbeugen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung dar\u00fcber, ob die <strong>politische Bet\u00e4tigung einer gemeinn\u00fctzigen Organisation<\/strong> im Einzelnen <strong>zul\u00e4ssig<\/strong> ist, l\u00e4sst sich nicht pauschal beantworten. Bevor eine gesetzliche Konkretisierung erfolgt ist (bzw. dann erst recht), empfiehlt sich stets eine <strong>fundierte rechtliche Bewertung<\/strong> geplanter Aktionen und Angebote, um einem drohenden <strong>Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit vorzubeugen<\/strong>. Unsere erfahrenen Anw\u00e4lte f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht unterst\u00fctzen Ihre NPO dabei gerne.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/koalitionsvertrag-npos\/\">Koalitionsvertrag der Ampelkoalition: Was d\u00fcrfen NPOs erwarten?<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/change-org-verein-verlust-gemeinnuetzigkeit\/\">Nach Attac auch Change.org \u2013 immer mehr Vereine verlieren die Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU-Kommission ver\u00f6ffentlichte am 13.07.2023 ihren Bericht zur Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedstaaten. 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