{"id":19033,"date":"2023-09-19T12:48:30","date_gmt":"2023-09-19T10:48:30","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=19033"},"modified":"2024-07-31T08:34:38","modified_gmt":"2024-07-31T06:34:38","slug":"gmbh-geschaftsfuehrer-durchgriffshaftung-mindestlohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/gmbh-geschaftsfuehrer-durchgriffshaftung-mindestlohn\/","title":{"rendered":"GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Keine Durchgriffshaftung f\u00fcr unterbliebene Mindestlohnzahlung"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/verstoss-mindestlohn-haftung-geschaeftsfuehrer.webp\" alt=\"GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Keine Durchgriffshaftung f\u00fcr unterbliebene Mindestlohnzahlung\" class=\"wp-image-18986\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/verstoss-mindestlohn-haftung-geschaeftsfuehrer.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/verstoss-mindestlohn-haftung-geschaeftsfuehrer-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH sehen sich im Rahmen ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit aufgrund ihrer Organstellung <strong>vielen Haftungsrisiken<\/strong> ausgesetzt. Denn sie k\u00f6nnen von Gl\u00e4ubigern der GmbH im Wege der <strong>Durchgriffshaftung<\/strong> in Anspruch genommen werden \u2013 mit ihrem pers\u00f6nlichen Verm\u00f6gen, direkt und unmittelbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Risiken ergeben sich gerade aus arbeitsrechtlicher Sicht, weil ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die Einhaltung von Arbeitgeberpflichten und nach deutschem <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\">Arbeitsrecht<\/a><\/strong> zwingenden Vorschriften <strong>sicherstellen muss<\/strong>. Eine solche zwingende Vorschrift ist die Pflicht zur <strong>Zahlung von gesetzlichem Mindestlohn<\/strong>, welcher 2023 bei 12 Euro\/Stunde liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zahlt etwa eine GmbH ihrem Arbeitnehmer nicht den Mindestlohn, liegt darin ein <strong>Versto\u00df gegen das Mindestlohngesetz<\/strong> (MiLoG), der sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bu\u00dfgeld geahndet werden kann. Doch haftet hierf\u00fcr auch der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer <strong>pers\u00f6nlich<\/strong>?<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">BAG: Kein Schadenersatzanspruch gegen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wegen Versto\u00dfes gegen MiLoG<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 30.03.2023 (Aktenzeichen 8 AZR 120\/22) entschieden, dass sich die <strong>pers\u00f6nliche Durchgriffshaftung<\/strong> von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern <strong>nicht<\/strong> auf die <strong>Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns<\/strong> erstreckt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger war bei einer GmbH als Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt. Die Beklagten waren f\u00fcr die Gesellschaft als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer t\u00e4tig. Als die GmbH den Arbeitslohn \u00fcber mehrere Monate hinweg versp\u00e4tet zahlte, trat der Kl\u00e4ger im Juni 2017 nicht zur Arbeit an und machte ein <strong>Zur\u00fcckbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung<\/strong> geltend. F\u00fcr diesen Monat erhielt er keine Verg\u00fctung. Der Kl\u00e4ger verklagte die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer daher pers\u00f6nlich, weil er der Ansicht war, dass ihm f\u00fcr Juni 2017 zumindest der <strong>gesetzliche Mindestlohn<\/strong> im Rahmen eines deliktischen <strong>Schadensersatzanspruches<\/strong> zustand. F\u00fcr den ordnungswidrigen Versto\u00df gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns w\u00e4ren die Beklagten als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer pers\u00f6nlich verantwortlich. Dem schloss sich das BAG nicht an und wies die Klage ab.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Durchgriffshaftung \u2013 nur bei Verletzung eines Schutzgesetzes<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BAG begr\u00fcndet seine Entscheidung mit dem allgemeinen Haftungsregime einer GmbH, nach dem f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche von Gl\u00e4ubigern der Gesellschaft die deliktische Durchgriffshaftung eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nur dann einschl\u00e4gig sein soll, wenn ein <strong>besonderer Haftungsgrund<\/strong> vorliegt. Denn die Haftung f\u00fcr Verbindlichkeiten einer GmbH soll in erster Linie auf das Verh\u00e4ltnis zur Gesellschaft und auf das Gesellschaftsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein besonderer Haftungsgrund liegt z.B. dann vor, wenn ein <strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gegen ein Schutzgesetz verst\u00f6\u00dft<\/strong>. Ein Schutzgesetz ist ein gesetzliches Gebot oder Verbot, welches klar und deutlich bestimmt, wann es verletzt ist, welche Interessen und welchen Personenkreis es sch\u00fctzt. Es kommt dabei auf Zweck und Inhalt dieser Norm an.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorschrift nach dem MiLoG, die bei Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber ein Bu\u00dfgeld vorsieht, stellt kein solches Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer der Gesellschaft dar \u2013 jedenfalls nicht im Verh\u00e4ltnis zu den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, so das BAG.<\/p>\n\n\n\n<p>Denn der Zweck der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns liegt in der Existenzsicherung der Arbeitnehmer und in der Entlastung des sozialen Sicherungssystems. Dies wird durch die Bu\u00dfgeldvorschrift abgesichert, sofern ein Arbeitnehmer seinen Lohnanspruch nicht selbst durchsetzen will oder kann. Eine <strong>pers\u00f6nliche Haftung<\/strong> der Organe der Gesellschaft sei von der Gesetzessystematik <strong>nicht vorgesehen und nicht erforderlich<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit setzt das BAG der pers\u00f6nlichen Haftung eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers jedenfalls im Rahmen des MiLoG Grenzen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Achtung: Bu\u00dfgeld f\u00fcr Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist aber, dass ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als Organ der GmbH bei einem Versto\u00df gegen das MiLoG den Tatbestand einer <strong>Ordnungswidrigkeit<\/strong> verwirklicht. Anders als bei dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch besteht daher jedenfalls aus strafrechtlicher Sicht ein erh\u00f6htes Risiko, dass sich ein Bu\u00dfgeldbescheid auch auf ihn pers\u00f6nlich erstreckt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WINHELLER ber\u00e4t Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/h2>\n\n\n\n<p>Da neben den strafrechtlichen Risiken grunds\u00e4tzlich auch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerhaftung sehr weitreichend ist, empfehlen wir allen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern bei der Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern in Deutschland auf die Verwendung von <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitsvertragsgestaltung.html\">wirksamen Arbeitsvertr\u00e4gen<\/a><\/strong> sowie auf die Einhaltung arbeitnehmersch\u00fctzender Normen zu achten. WINHELLER ber\u00e4t Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in allen Fragen des Arbeitsrechts und unterst\u00fctzt bei der Erstellung von Arbeitsvertr\u00e4gen. Kommen Sie gern f\u00fcr ein unverbindliches Angebot auf uns zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitsvertragsgestaltung.html\">Was Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen beachten sollten<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/strafzahlung-spaet-gezahlte-loehne\/\">Strafzahlung bei zu sp\u00e4t gezahlten L\u00f6hnen und Geh\u00e4ltern<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH sehen sich im Rahmen ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit aufgrund ihrer Organstellung vielen Haftungsrisiken ausgesetzt. Denn sie k\u00f6nnen von Gl\u00e4ubigern der GmbH im Wege der Durchgriffshaftung in Anspruch genommen werden \u2013 mit ihrem pers\u00f6nlichen Verm\u00f6gen, direkt und unmittelbar. 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