{"id":17420,"date":"2022-11-08T11:43:05","date_gmt":"2022-11-08T09:43:05","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=17420"},"modified":"2023-05-30T15:49:43","modified_gmt":"2023-05-30T13:49:43","slug":"datenschutz-rechte-pflichten-betriebsrat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/datenschutz-rechte-pflichten-betriebsrat\/","title":{"rendered":"Datenschutz: Diese Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/arbeitnehmerdatenschutz-betriebsrat.webp\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/arbeitnehmerdatenschutz-betriebsrat.webp\" alt=\"Datenschutz: Diese Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat\" class=\"wp-image-17421\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/arbeitnehmerdatenschutz-betriebsrat.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/11\/arbeitnehmerdatenschutz-betriebsrat-300x200.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>F\u00fcr Betriebsr\u00e4te spielt der Datenschutz an verschiedenen Stellen eine besondere Rolle:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Zum einen obliegt es dem Betriebsrat, die <strong>Einhaltung des Datenschutzes<\/strong> durch den Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitnehmer zu \u00fcberwachen und an der Schaffung von Erlaubnistatbest\u00e4nden f\u00fcr Datenverarbeitungen mitzuwirken.<\/li><li>Zum anderen m\u00fcssen Betriebsr\u00e4te auch <strong>selbst den Datenschutz<\/strong> bei der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeiten <strong>ber\u00fccksichtigen<\/strong>.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Bei Missachtungen drohen Mitgliedern des Betriebsrates trotz umstrittener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit des Betriebsrates empfindliche <strong>arbeitsrechtliche Konsequenzen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Betriebsrat muss Einhaltung der Datenschutzvorschriften \u00fcberwachen<\/h2>\n\n\n\n<p>Zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrates geh\u00f6rt es, die <strong>Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen<\/strong> durch den Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer zu \u00fcberwachen. Neben den Arbeitsschutzvorschriften geh\u00f6ren dazu auch die Vorgaben der <strong>Datenschutz-Grundverordnung<\/strong> (DSGVO) und des <strong>Bundesdatenschutzgesetzes<\/strong> (BDSG). Besonders im BDSG (\u00a7 26) finden sich umfangreiche Regelungen zum <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitnehmerdatenschutz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Besch\u00e4ftigtendatenschutz<\/a><\/strong> und spezielle Erlaubnistatbest\u00e4nde f\u00fcr die Verarbeitung von Daten von Angestellten oder Bewerbern. Ein Erlaubnistatbestand ist ein Rechtfertigungsgrund, der ein an sich verbotenes Handeln im Einzelfall ausnahmsweise gestattet. Entsprechende Regelungen k\u00f6nnen sich zudem auch aus <strong>Betriebsvereinbarungen<\/strong> ergeben, wobei es sich um eine Besonderheit des Besch\u00e4ftigtendatenschutzes handelt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Betriebsrat hat Auskunftsrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>Um wirksam \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, ob Arbeitnehmerdaten rechtskonform aufgrund eines Erlaubnistatbestandes verarbeitet werden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat <strong>rechtzeitig und umfassend<\/strong> \u00fcber die Datenverarbeitung unterrichten. Zu diesem Zweck kann der Betriebsrat die Herausgabe aller erforderlichen Unterlagen verlangen. Die Herausgabepflicht umfasst selbst <strong>sensible Informationen<\/strong>, wie die Schwangerschaft einer Besch\u00e4ftigten, auch gegen deren Willen.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings muss der Betriebsrat die <strong>konkrete Vorschrift benennen<\/strong> k\u00f6nnen, zu deren Schutz die Information erforderlich ist und den Schutz dieser sensiblen Information sicherstellen. Erst wenn der Betriebsrat daf\u00fcr <strong>geeignete Ma\u00dfnahmen<\/strong> getroffen hat, kann er sein Auskunftsrecht auch \u00fcber sensible Informationen gegen\u00fcber dem Arbeitsgeber geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine \u00dcberwachung von Arbeitnehmern ohne Zustimmung des Betriebsrates<\/h2>\n\n\n\n<p>In F\u00e4llen, in denen der Arbeitgeber Ma\u00dfnahmen vornimmt, die zu einer \u00dcberwachung von Arbeitnehmern f\u00fchren, muss der <strong>Betriebsrat<\/strong> diesen <strong>zustimmen<\/strong>. Dies gilt bereits, wenn die getroffenen technischen Ma\u00dfnahmen ohne eine entsprechende Absicht des Arbeitgebers <strong>objektiv zur \u00dcberwachung geeignet<\/strong> sind, d.h. wenn individualisierbare Daten \u00fcber Leistungen oder Verhaltensweisen erhoben werden. Dies betrifft beispielsweise Personalinformationssysteme oder das Softwarepaket Microsoft 365.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auch Betriebsvereinbarungen k\u00f6nnen Grundlagen f\u00fcr Datenverarbeitungen schaffen<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Bereich des betrieblichen Datenschutzes k\u00f6nnen sich Erlaubnisgrundlagen f\u00fcr Datenverarbeitungen nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus Vereinbarungen des kollektiven Arbeitsrechts ergeben. Dazu geh\u00f6ren auch <strong>Betriebsvereinbarungen<\/strong>. Betriebsr\u00e4te k\u00f6nnen somit nicht nur die Einhaltung von gesetzlichen Erlaubnistatbest\u00e4nden, sondern auch von jenen zu \u00fcberwachen haben, die sie selbst mitvereinbart haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Schaffung von datenschutzrelevanten Pflichten aus einer Betriebsvereinbarung m\u00fcssen allerdings datenschutzrechtliche Grunds\u00e4tze, wie das <strong>Transparenz- oder Bestimmtheitsgebot<\/strong> ber\u00fccksichtigt werden. Zudem d\u00fcrfen die Vereinbarungen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, deren <strong>Datenschutzniveau<\/strong> darf also <strong>nicht gesenkt<\/strong> werden. Nicht notwendig ist es hingegen, dass diese Datenverarbeitung erforderlich ist, was einen deutlichen Unterschied zu gesetzlichen Erlaubnistatbest\u00e4nden darstellt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auch Betriebsr\u00e4te m\u00fcssen sich an Datenschutzvorschriften halten<\/h2>\n\n\n\n<p>Allerdings hat der Betriebsrat nicht nur auf den datenschutzkonformen Umgang des Arbeitgebers mit Besch\u00e4ftigtendaten zu achten, sondern muss diese auch <strong>im eigenen T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong> einhalten. Verarbeitet der Betriebsrat z.B. Daten von Besch\u00e4ftigten im Rahmen seiner betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte, muss er sich an die DSGVO und das BDSG halten.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis stellt sich f\u00fcr den Betriebsrat daher h\u00e4ufig die Frage, ob die Verarbeitung der Daten f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit <strong>erforderlich<\/strong> ist oder ob nicht auch <strong>anonymisierte Daten gen\u00fcgen<\/strong>. Schlie\u00dflich gilt es, alle Daten nach der zweckgem\u00e4\u00dfen Verarbeitung unverz\u00fcglich wieder zu l\u00f6schen und f\u00fcr den gesamten Verarbeitungsprozess technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen zu fristloser K\u00fcndigung f\u00fchren<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Konsequenz eines <strong>Versto\u00dfes gegen Datenschutzvorschriften<\/strong> trifft denjenigen, der rechtlich als Verantwortlicher gilt. In Bezug auf den Betriebsrat war es lange Zeit fraglich, ob dieser oder der Arbeitgeber Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist. 2021 hat der Gesetzgeber versucht, diese Frage zu beantworten und den <strong>Betriebsrat von der Verantwortlichkeit ausgenommen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob diese Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist, ist jedoch noch umstritten. Denn dies f\u00fchrt zu einer Situation, in der der <strong>Arbeitgeber keinen Einfluss<\/strong> auf die T\u00e4tigkeiten des Betriebsrates hat, f\u00fcr dessen Datenschutzverst\u00f6\u00dfe jedoch haften muss. Ob die Betriebsr\u00e4te mit datenschutzrechtlichen Sanktionen rechnen m\u00fcssen, ist daher noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt. Unabh\u00e4ngig davon m\u00fcssen Mitglieder des Betriebsrates jedoch die <strong>arbeitsrechtlichen Konsequenzen<\/strong> im Blick behalten. Denn ein Versto\u00df gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, kann zu einer rechtm\u00e4\u00dfigen fristlosen K\u00fcndigung des jeweiligen Betriebsratsmitgliedes f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verantwortung gerecht werden und Sanktionen vermeiden<\/h2>\n\n\n\n<p>Betriebsr\u00e4te sind also sowohl H\u00fcter des betrieblichen Datenschutzes als auch Adressaten. In beiden F\u00e4llen ist es ihre Aufgabe, den <strong>Schutz der Daten von Mitarbeitern<\/strong> im Blick zu behalten. Dieser Aufgabe sollten Betriebsr\u00e4te bzw. deren Mitglieder nicht nur aus Verantwortung gegen\u00fcber den Arbeitnehmern nachkommen, sondern auch, um pers\u00f6nliche Folgen einer Missachtung zu vermeiden. Daf\u00fcr ist es essenziell, <strong>geeignete Ma\u00dfnahmen<\/strong> zu treffen und das notwendige Bewusstsein f\u00fcr die Herausforderungen zu schaffen. Unsere Datenschutzexperten sind Ihnen dabei gerne behilflich.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht\/arbeitnehmerdatenschutz.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher umsetzen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Betriebsr\u00e4te spielt der Datenschutz an verschiedenen Stellen eine besondere Rolle: Zum einen obliegt es dem Betriebsrat, die Einhaltung des Datenschutzes durch den Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitnehmer zu \u00fcberwachen und an der Schaffung von Erlaubnistatbest\u00e4nden f\u00fcr Datenverarbeitungen mitzuwirken. 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