{"id":17313,"date":"2022-10-28T11:22:37","date_gmt":"2022-10-28T09:22:37","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=17313"},"modified":"2022-10-28T11:22:39","modified_gmt":"2022-10-28T09:22:39","slug":"spenden-kryptowaehrung-chancen-risiken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/spenden-kryptowaehrung-chancen-risiken\/","title":{"rendered":"Spenden in Kryptow\u00e4hrung: Chancen, Risiken und offene Fragen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/spenden-kryptowaehrung-chancen-risiken-offene-ragen.webp\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"244\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/spenden-kryptowaehrung-chancen-risiken-offene-ragen.webp\" alt=\"Spenden in Kryptow\u00e4hrung: Chancen, Risiken und offene Fragen\" class=\"wp-image-17315\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/spenden-kryptowaehrung-chancen-risiken-offene-ragen.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/10\/spenden-kryptowaehrung-chancen-risiken-offene-ragen-300x183.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die Organisation <strong>SOS-Kinderd\u00f6rfer weltweit<\/strong> akzeptiert nun auch <strong>Spenden in Kryptow\u00e4hrungen<\/strong>, um eine neue Generation Spender zu erreichen und f\u00fcr sich zu gewinnen. Die gesammelten Gelder werden an eine Walletadresse beim Partner <strong>Coinbase <\/strong>\u00fcbermittelt und unmittelbar in <strong>Fiatgeld<\/strong> (= Euro, Dollar, usw.) umgewandelt. Kryptospenden sind derzeit en vogue, wodurch sich eine Vielzahl rechtlicher und tats\u00e4chlicher Fragen aufdr\u00e4ngt, die es zu kl\u00e4ren gilt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kryptospenden sind Sachspenden<\/h2>\n\n\n\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kryptowerte<\/a><\/strong> als reiner <strong>Spekulationsgegenstand<\/strong>? Das war gestern, denn Kryptos k\u00f6nnen jetzt auch Gutes tun. Insbesondere in den USA werden zunehmend Spenden dieser Form akzeptiert \u2013 und Europa zieht allm\u00e4hlich nach. Das Spendenpotenzial wird dadurch gef\u00f6rdert, dass \u00a7 23 EStG als Ausgangspunkt der <strong>Transaktionsbesteuerung <\/strong>von Kryptow\u00e4hrungen lediglich <strong>entgeltliche \u00dcbertragungen<\/strong> erfasst und damit <strong>Schenkungen steuerfrei<\/strong> l\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p>Um die \u00fcbliche Wirkung einer <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Spende<\/a><\/strong> \u2013 den <strong>Sonderausgabenabzug <\/strong>\u2013 zu erzielen, m\u00fcssen die Voraussetzungen des \u00a7 10b EStG vorliegen, sodass es sich um einen <strong>spendenf\u00e4higen Gegenstand<\/strong> handeln muss, der zur F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 52 bis 54 AO zugewandt wird. Die Verm\u00f6genswerte m\u00fcssen <strong>vom Spender ab- und der gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaft zuflie\u00dfen<\/strong>, sodass der Zuwendende wirtschaftlich belastet zur\u00fcckbleibt. Da Kryptow\u00e4hrungen einen realisierbaren Verm\u00f6genswert enthalten, sind sie als taugliches Wirtschaftsgut zu qualifizieren. Daher sind <strong>dieselben \u00dcberlegungen wie bei Fremdw\u00e4hrungsspenden<\/strong> nach \u00a7 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG anzuwenden, sodass auch <strong>Kryptospenden wie <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring\/sachspenden.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sachspenden<\/a> zu behandeln<\/strong> sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einsatz von Kryptowerten f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke<\/h2>\n\n\n\n<p>Als gespendete Wirtschaftsg\u00fcter fallen Kryptow\u00e4hrungen in den <strong>ideellen Bereich<\/strong> der Empf\u00e4ngerk\u00f6rperschaft. Sie sind daher in diesem Bereich oder f\u00fcr den <strong>Zweckbetrieb <\/strong>einzusetzen. Tats\u00e4chlich gibt es eine Vielzahl an Einsatzm\u00f6glichkeiten. Nach \u00a7 58 AO kann eine <strong>Mittelweiterleitung <\/strong>an gemeinn\u00fctzige Organisationen stattfinden. Andernfalls ist die K\u00f6rperschaft zum direkten Einsatz f\u00fcr den verfolgten <strong>Satzungszweck<\/strong>, insbesondere im Bereich der Forschung, Bildung und Wissenschaft, verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Spendenverwertung ist problematisch<\/h2>\n\n\n\n<p>Oftmals werden Kryptow\u00e4hrungen mit dem Hintergedanken gespendet, diese zur <strong>Verm\u00f6gensmehrung <\/strong>und anschlie\u00dfenden <strong>Ver\u00e4u\u00dferung <\/strong>bereitzustellen, sodass mit diesen Eink\u00fcnften eigene steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu beachten ist, dass ein langfristiger Einsatz im Bereich der Verm\u00f6gensverwaltung als sog. <strong>Verm\u00f6gensstockspende <\/strong>lediglich bei <strong>Stiftungen <\/strong>zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a> <\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Daher bleibt allenfalls die M\u00f6glichkeit, sofern die gespendeten Kryptos nicht als Forschungsobjekt zum Einsatz kommen, diese direkt in <strong>Fiatgeld <\/strong>(Euro, Dollar, etc.) <strong>umzuwandeln<\/strong>, um einem Wertverlust entgegenzuwirken. Im Ergebnis \u00fcberwiegt daher bei derartigen Spenden lediglich der Marketingaspekt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ausstellen von Zuwendungsbest\u00e4tigungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Konsequenterweise wird das Muster des BMF f\u00fcr <strong>Sachspenden <\/strong>f\u00fcr die Ausstellung von Zuwendungsbest\u00e4tigungen genutzt, sofern ein Spendenabzug angenommen bzw. mit der Finanzverwaltung abgestimmt wurde. Hier sind zudem Angaben zum <strong>Wert der zugewendeten Kryptow\u00e4hrung<\/strong> erforderlich. Die Bewertung richtet sich nach \u00a7 10b Abs. 3 EStG und h\u00e4ngt davon ab, ob die Zuwendung aus dem <strong>Betriebs- oder Privatverm\u00f6gen<\/strong> erfolgt und wie lange die W\u00e4hrung davor im Verm\u00f6gen des Spenders verblieben ist. Bei Spenden aus dem <strong>Betriebsverm\u00f6gen<\/strong> bemisst sich die Zuwendung nach dem <strong>Entnahmewert<\/strong>. Stammt die Spende aus einem <strong>Privatverm\u00f6gen<\/strong>, darf sie mit den <strong>Anschaffungs- und Herstellungskosten<\/strong> angesetzt werden, sofern sie einen Besteuerungstatbestand erf\u00fcllt. Dies ist der Fall, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Ver\u00e4u\u00dferung <strong>weniger als ein Jahr im Verm\u00f6gen des Spenders<\/strong> befand (sog. <strong>Haltefrist<\/strong>). Andernfalls ist der sog. gemeine Wert (also der <strong>Marktwert<\/strong>) ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kann auch anonym gespendet werden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Kryptow\u00e4hrungen sind allgemein bekannt und teils aufgrund ihrer <strong>Anonymit\u00e4t <\/strong>und der <strong>Nichtr\u00fcckverfolgbarkeit get\u00e4tigter Transaktionen<\/strong> beliebt. M\u00f6chte man diese Anonymit\u00e4t auch bei in der Kryptow\u00e4hrung get\u00e4tigten Spenden wahren, gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht: Grunds\u00e4tzlich ist es m\u00f6glich, <strong>ohne H\u00f6chstbetrag anonym zu spenden<\/strong>. Es existiert keine Offenlegungspflicht, die dem entgegenstehen w\u00fcrde. Jedoch sind f\u00fcr die Ausstellung einer <strong>Zuwendungsbest\u00e4tigung <\/strong>pers\u00f6nliche Daten, wie die steuerliche Identifikationsnummer zur elektronischen Daten\u00fcbermittlung nach \u00a7 50 Abs. 2 EStDV erforderlich, die dem Wunsch nach Anonymit\u00e4t entgegenstehen. So m\u00fcsste im Falle der anonymen Spende auf die Zuwendungsbest\u00e4tigung und damit den damit einhergehenden <strong>Spendenabzug<\/strong>, sofern dieser von der Finanzverwaltung anerkannt werden wird, <strong>verzichtet <\/strong>werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Risiken und Rechtsunklarheit im Bereich der Kryptospenden<\/h2>\n\n\n\n<p>Sowohl die technische als auch rechtliche Ausgestaltung ist derzeit nicht gekl\u00e4rt. Es besteht <strong>Rechtsunsicherheit<\/strong>, die sich vor allem zum Nachteil ehrenamtlicher Vereinsvorst\u00e4nde im Rahmen einer <strong>pers\u00f6nlichen Haftung<\/strong> auswirken kann, mit der oftmals nicht gerechnet wird. Denn den Vorstand trifft die Pflicht, insbesondere den <strong>korrekten Umgang mit Spenden<\/strong> zu \u00fcberwachen, da ein Versto\u00df im Ernstfall zur r\u00fcckwirkenden <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong> f\u00fchren kann. Die Haftung f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig <strong>unrichtig ausgestellte Spendenbescheinigungen<\/strong> und <strong>fehlverwendete Zuwendunge<\/strong>n ergibt sich zudem aus \u00a7 10b Abs. 4 Satz 2 EStG.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem kann die Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit mit ernsten finanziellen Belastungen in Form von <strong>Steuernachzahlungen <\/strong>einhergehen, die den Verein oder andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften in die Zahlungsunf\u00e4higkeit treiben k\u00f6nnen. Dieser Zustand f\u00fchrt wiederum erneut zu einer pers\u00f6nlichen <strong>Haftung der Vorstandsmitglieder<\/strong>, die sich auch das Fehlverhalten etwaiger Angestellter oder Mitglieder mit mangelnder Fachkenntnis zurechnen lassen m\u00fcssen. Eine <strong>\u00dcberwachung von Fachpersonal<\/strong> ist daher zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kl\u00e4rung von Rechtsfragen vorab zu empfehlen<\/h2>\n\n\n\n<p>Um eine Haftung aus \u00a7\u00a7 34, 69 AO zu verhindern, bietet sich bereits im Vorfeld eine <strong>umfassende rechtliche Beratung<\/strong> an. Denn hier entlastet den Vorstand das Handeln im Vertrauen auf kompetenten Rechtsrat. Zudem schaffen auch vorhergehende Abstimmungen mit der Finanzverwaltung zu Spendenthematiken, Satzungs\u00e4nderungen und grundlegenden Gestaltungsvorhaben Rechtsklarheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren sind <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Complianceerw\u00e4gungen<\/a><\/strong>, insbesondere im Bereich des Datenschutzrechts, bei der Nutzung eines Dienstleisters zur \u00dcbertragung von Kryptow\u00e4hrungen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Umfassende Beratung zu Spenden in Kryptow\u00e4hrung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Rechtslage im Hinblick auf Kryptow\u00e4hrungen und Spenden ist vielfach ungekl\u00e4rt und undurchsichtig. Um hier das Haftungsrisiko insbesondere f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen zu minimieren, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Bereich <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gemeinn\u00fctzigkeits- und Steuerrecht<\/a><\/strong> zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/spendenrecht-sponsoring\/kryptos-spenden-bitcoin.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Spenden in Bitcoin und anderen Kryptow\u00e4hrungen<\/a><\/strong><br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kryptowaehrungen-gemeinnuetzige-stiftung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>Sind Kryptow\u00e4hrungen in einer gemeinn\u00fctzigen Stiftung zul\u00e4ssig?<\/strong><\/a><br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/kryptowaehrungen-gemeinnuetzige-stiftung\/\" title=\"Sind Kryptow\u00e4hrungen in einer gemeinn\u00fctzigen Stiftung zul\u00e4ssig?\"><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Organisation SOS-Kinderd\u00f6rfer weltweit akzeptiert nun auch Spenden in Kryptow\u00e4hrungen, um eine neue Generation Spender zu erreichen und f\u00fcr sich zu gewinnen. 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