{"id":17119,"date":"2022-09-19T12:25:02","date_gmt":"2022-09-19T10:25:02","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=17119"},"modified":"2023-06-07T15:25:36","modified_gmt":"2023-06-07T13:25:36","slug":"massnahmenpaket-3-privatpersonen-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/massnahmenpaket-3-privatpersonen-unternehmen\/","title":{"rendered":"Ma\u00dfnahmenpaket III: Das k\u00f6nnen Privatpersonen und Unternehmen erwarten"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded wp-duotone-263385-ffffff-1\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/massnahmenpaket-3.webp\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"263\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/massnahmenpaket-3.webp\" alt=\"Geldscheine auf einem Laptop\" class=\"wp-image-17128\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/massnahmenpaket-3.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/09\/massnahmenpaket-3-300x197.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat ein <strong>drittes Entlastungspaket <\/strong>beschlossen, das eine Summe von 65 Milliarden Euro umfasst. Hier fassen wir die wichtigsten Beschlussfassungen zusammen:<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Absch\u00f6pfung hoher Zufallsgewinne von Stromproduzenten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Anreiz zum Energiesparen soll erhalten bleiben. Infolgedessen hat sich die Koalition zun\u00e4chst darauf geeinigt, die erwarteten hohen <strong>Preissteigerungen <\/strong>f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie f\u00fcr Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs <strong>abzufedern<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies soll durch <strong>Absch\u00f6pfung hoher Zufallsgewinne<\/strong> von Stromproduzenten realisiert werden. In der Politik wurde schon fr\u00fcher \u00fcber eine \u00dcbergewinn-Besteuerung diskutiert, die (eigentlich) auf Produzenten und H\u00e4ndler fossiler Energien abzielen sollten, die ihren Hauptsitz \u00fcberwiegend im Ausland haben. Nun gelangen durch das Ma\u00dfnahmepaket allerdings ebenso Firmen oder Personen ins Fadenkreuz, die Wind- oder Solarstrom erzeugen.<\/p>\n\n\n\n<p>Grund hierf\u00fcr ist das europ\u00e4ische Strommarktdesign bzw. das sog. <strong>Merit-Order-Prinzip<\/strong>. Hiernach bestimmt das teuerste f\u00fcr die aktuelle Stromerzeugung ben\u00f6tigte Kraftwerk\u200a \u2013 \u200aaktuell sind das Gaskraftwerke \u2013 \u200aden Preis f\u00fcr Strom. Eigentlich sollten dadurch Produzenten von \u00d6kostrom beg\u00fcnstigt werden, weil sie die niedrigsten Produktionskosten haben. Da sich die Produktionskosten f\u00fcr die meisten Stromproduzenten jedoch nicht \u00e4ndern, fallen dabei ebenfalls bei Produzenten erneuerbarer Energien erhebliche Mehreinnahmen als \u201eZufallsgewinne\u201c an.<\/p>\n\n\n\n<p>Eben dieses Anreizsystem w\u00e4re unsinnig, wenn der H\u00f6chstpreis zu sehr nach oben schie\u00dft, so die Bundesregierung. Allerdings wird entgegengehalten, dass derjenige, der am billigsten produziert, bei der Festsetzung einer Preisgrenze, ab der Zufallsgewinne abgesch\u00f6pft werden, immer noch den gr\u00f6\u00dften Profit habe.<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzum: Im Ergebnis wurde aus der diskutierten Steuer eine <strong>Abgabe <\/strong>gemacht, die den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zugutekommt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Verschiebung der CO<sub>2<\/sub>-Preiserh\u00f6hung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Weiterhin wird die Anfang 2023 anstehende Erh\u00f6hung des CO<sub>2<\/sub>-Preises <strong>um ein Jahr verschoben<\/strong>. Der CO<sub>2<\/sub>-Preis f\u00fcr fossile Brennstoffe wie bspw. Benzin, Diesel, Heiz\u00f6l oder Erdgas w\u00e4re zum 01.01.2023 um f\u00fcnf Euro pro Tonne gestiegen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Erh\u00f6hung des Kindergelds sowie -zuschlags<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Zum 01.01.2023 soll das Kindergeld f\u00fcr die ersten drei Kinder je <strong>238 Euro<\/strong> f\u00fcr insgesamt zwei Jahre betragen. Des Weiteren wird\u200a \u2013 \u200aebenfalls zum 01.01.2023 \u2013 \u200ader H\u00f6chstbetrag des Kinderzuschlags <strong>auf 250 Euro<\/strong> erh\u00f6ht. Dies soll bis zur Einf\u00fchrung der Kindergrundsicherung gelten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Einmalzahlung f\u00fcr Studierende bzw. Fachsch\u00fcler und&nbsp;Rentner<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Studierende sowie Fachsch\u00fclerinnen und Fachsch\u00fcler erhalten eine abgabenfreie <strong>Einmalzahlung i.H.v. 200 Euro<\/strong>. Wie diese Auszahlung effizient durchgef\u00fchrt werden kann, wird mit den L\u00e4ndern beraten.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem erhalten Rentnerinnen und Rentner \u00fcber die Deutsche Rentenversicherung zum 01.12.2022 eine einkommensteuerpflichtige <strong>Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Einf\u00fchrung des B\u00fcrgergelds sowie Erweiterung und Erh\u00f6hung des Wohngelds<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 01.01.2023 durch das <strong>B\u00fcrgergeld <\/strong>abgel\u00f6st, das auf 500 Euro erh\u00f6ht wird. Die Inflation wird bei der Anpassung ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso zum 01.01.2023 soll es die wohl gr\u00f6\u00dfte <strong>Wohngeldreform <\/strong>in der Geschichte Deutschlands geben. Dadurch sollen zum einen deutlich mehr Geringverdienende ein h\u00f6heres Wohngeld bekommen. Zum anderen soll der Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erweitert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Empf\u00e4nger von Wohngeld sollen \u00fcberdies w\u00e4hrend der Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten. F\u00fcr eine Person sind 415 Euro, f\u00fcr zwei 540 Euro und f\u00fcr jede weitere zus\u00e4tzliche 100 Euro geplant.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Anhebung der Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro und Verl\u00e4ngerung des Kurzarbeitergelds<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Dass die H\u00f6chstgrenze f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung im \u00dcbergangsbereich (Midi-Job) zum 01.10.2022 von 1.300 Euro auf <strong>1.600 Euro<\/strong> angehoben wird, wurde bereits gesetzlich geregelt. Diese soll allerdings ab dem 01.01.2023 nunmehr auf <strong>2.000 Euro<\/strong> angehoben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin werden die Sonderregelungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld \u00fcber den 30.09.2022 hinaus verl\u00e4ngert, um Sicherheit f\u00fcr Unternehmen und Besch\u00e4ftigte zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Weitere und weitergeltende Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus sorgen folgende Ma\u00dfnahmen (weiterhin) f\u00fcr weitere finanzielle Entlastungen bzw. Sicherheiten:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die sog. <strong>Doppelbesteuerung <\/strong>hinsichtlich der <strong>Rente <\/strong>soll <strong>abgeschafft <\/strong>werden. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler k\u00f6nnen ab dem 01.01.2023 \u2013 \u200aalso zwei Jahre fr\u00fcher als geplant \u2013 ihre Rentenbeitr\u00e4ge voll absetzen.<\/li><li>Die Absenkung der <strong>Umsatzsteuer <\/strong>f\u00fcr Speisen in der Gastronomie auf <strong>sieben Prozent<\/strong> wird verl\u00e4ngert.<\/li><li>Bis Ende M\u00e4rz 2024 wird f\u00fcr den <strong>Gasverbrauch <\/strong>statt des normalen Steuersatzes (19 Prozent) der <strong>erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von sieben Prozent<\/strong> gelten.<\/li><li>Energieintensive Unternehmen werden mit einem Programm unterst\u00fctzt. Daneben werden die <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Standardartikel\/Themen\/Schlaglichter\/Entlastungen\/schnelle-spuerbare-entlastungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">bestehenden Ma\u00dfnahmen<\/a> bis zum Jahresende verl\u00e4ngert und inhaltlich erweitert. Die <strong>Strompreisbremse <\/strong>soll ebenso f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen mit einem Versorgertarif greifen. Daneben werden insbesondere weiterhin Unternehmen bei Investitionen unterst\u00fctzt, ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen.<\/li><li>Die <strong>Homeoffice-Pauschale<\/strong>, die zun\u00e4chst f\u00fcr die Jahre 2020, 2021 sowie 2022 galt, wird entfristet und verbessert. Somit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von f\u00fcnf Euro (max. 600 Euro pro Jahr) m\u00f6glich. Auch Familien, die \u00fcber kein separates Arbeitszimmer verf\u00fcgen, werden entlastet.<\/li><li>Der <strong>Arbeitnehmerpauschalbetrag <\/strong>bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro <strong>auf 1.200 Euro<\/strong> angehoben worden. Hierdurch k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererkl\u00e4rung ohne Belege pauschal i.H.v. 1.200 Euro geltend machen.<\/li><li>Die <strong>Entfernungspauschale <\/strong>f\u00fcr Fernpendler ist bis 2026 befristet von 35 Cent auf <strong>38 Cent<\/strong> erh\u00f6ht worden (ab dem 21. Kilometer).<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/corona-soforthilfen-rueckforderungsbescheid-nrw-rechtswidrig\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" title=\"Corona-Soforthilfen: R\u00fcckforderungsbescheide des Landes NRW rechtswidrig\">Corona-Soforthilfen: R\u00fcckforderungsbescheide des Landes NRW rechtswidrig<\/a><\/strong><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen, das eine Summe von 65 Milliarden Euro umfasst. Hier fassen wir die wichtigsten Beschlussfassungen zusammen: Absch\u00f6pfung hoher Zufallsgewinne von Stromproduzenten Der Anreiz zum Energiesparen soll erhalten bleiben. Infolgedessen hat sich die Koalition zun\u00e4chst darauf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":16599,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[56,9],"tags":[],"class_list":["post-17119","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-einkommensteuerrecht","category-umsatzsteuer"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17119","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17119"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17119\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18645,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/17119\/revisions\/18645"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16599"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17119"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=17119"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=17119"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}