{"id":16942,"date":"2022-08-29T11:10:00","date_gmt":"2022-08-29T09:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=16942"},"modified":"2023-12-18T11:19:20","modified_gmt":"2023-12-18T09:19:20","slug":"schiedsgerichtsvereinbarung-gut-durchdacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/schiedsgerichtsvereinbarung-gut-durchdacht\/","title":{"rendered":"Fall Pechstein zeigt: Schiedsgerichtsvereinbarungen m\u00fcssen gut durchdacht sein"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/fall-pechstein-schiedsgerichtsvereinbarungen-muessen-gut-durchdacht-sein.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"400\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/fall-pechstein-schiedsgerichtsvereinbarungen-muessen-gut-durchdacht-sein.jpeg\" alt=\"Fall Pechstein: Schiedsgerichtsvereinbarung muss durchdacht sein\" class=\"wp-image-17008\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/fall-pechstein-schiedsgerichtsvereinbarungen-muessen-gut-durchdacht-sein.jpeg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/fall-pechstein-schiedsgerichtsvereinbarungen-muessen-gut-durchdacht-sein-300x300.jpeg 300w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/08\/fall-pechstein-schiedsgerichtsvereinbarungen-muessen-gut-durchdacht-sein-150x150.jpeg 150w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>1992 Albertville Frankreich: Die 20-j\u00e4hrige <strong>Claudia Pechstein<\/strong> betritt zum ersten Mal in ihrer Karriere das olympische Eis. Nun, 30 Jahre sp\u00e4ter, ist die Eisschnelll\u00e4uferin erneut in den Schlagzeilen \u2013 diesmal weniger wegen ihrer sportlichen Leistungen, sondern wegen eines <strong><a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2022\/bvg22-061.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Siegs vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG<\/a>)<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Versto\u00df gegen Dopingordnung: Vorwurf des Dopings<\/h2>\n\n\n\n<p>Ausschlaggebend f\u00fcr den fast 13 Jahre andauernden Streit war die Mehrkampf-WM in Hamar, Norwegen 2009. Bei der Anmeldung f\u00fcr diesen Wettkampf unterzeichnete Pechstein die obligatorischen Dokumente, mit denen sie sich unter anderem verpflichtete, nicht gegen die <strong>Dopingordnung<\/strong> zu versto\u00dfen und <strong>eine Schiedsvereinbarung mit dem Verband<\/strong> \u201eDeutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft e.V.\u201c (DESG) nach den Statuten des Internationalen Sportgerichtshof (CAS) einzugehen. Nachdem bei Pechstein bei diesem Wettkampf auff\u00e4llige Blutwerte (Retikulozytenwerte) festgestellt worden waren, wurde gegen sie der Vorwurf des <strong>indirekten Blutdopings<\/strong> erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Anschluss legte ihr der Verband <strong>DESG<\/strong> eine zweij\u00e4hrige <strong>Trainings- sowie Wettbewerbssperre<\/strong> auf. Ebenso stand ihr Status als <strong>Bundesbeamtin der Polizei <\/strong>infrage.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pechstein legte sich nach Dopingsperre mit CAS an<\/h2>\n\n\n\n<p>Gegen diese Sperre legte Pechstein beim CAS <strong>Schiedsklage<\/strong> ein. Dieser best\u00e4tigte die zweij\u00e4hrige Sperre. Pechstein ging dagegen vor. Erst reichte sie Berufung beim CAS selber ein, dann klagte sie bei einem Schweizer Gericht. Dieses lehnt ihre Klage aufgrund einer <strong>Verzichtsklausel<\/strong> \u00fcber die Erhebung einer Klage bei \u00f6ffentlichen Gerichten in der Schiedsvereinbarung ab. Mangels Erfolges in der Berufung beim CAS zog Pechstein dann vor die deutschen Gerichte (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) <strong>bis hin zum BVerfG<\/strong> \u2013 und gewinnt. Ausschlaggebend dabei war unter anderem ein Urteil des <strong>Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR)<\/strong>, der eine Verletzung des Art. 6 EMRK im Verfahren des CAS r\u00fcgte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">CAS und der Aufbau eines Schiedsgerichts<\/h2>\n\n\n\n<p>Der CAS ist ein <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/schiedsgericht-verein-staatliche-gerichtsbarkeit\/\" title=\"Schiedsgericht im Verein: staatliche Gerichtsbarkeit kann ausgeschlossen werden\"><strong>Schiedsgericht<\/strong><\/a> unter Tr\u00e4gerschaft des<strong> International Council of Arbitration for Sport (ICAS)<\/strong>. Das Gremium wurde zur <strong>Beilegung sportbezogener Streitigkeiten<\/strong> durch Schiedsverfahren und Mediation geschaffen. In der Verfahrensordnung des CAS sind der Ablauf des Schiedsverfahrens sowie die Bildung der zust\u00e4ndigen Kammer geregelt. Dabei f\u00e4llt auf, dass von den 20 Ratsmitgliedern des ICAS, die sp\u00e4ter \u00fcber den Schiedsrichter im CAS Verfahren entscheiden, 12 Mitglieder den Sportverb\u00e4nden angeh\u00f6ren. Diese 12 Mitglieder w\u00e4hlen dann 4 Vertreter der Sportler aus, welche dann wiederum gemeinsam mit den 12 ersten Mitgliedern noch 4 weitere \u201eunabh\u00e4ngige\u201c Mitglieder ausw\u00e4hlen. Aus seiner Mitte w\u00e4hlt der 20-k\u00f6pfige Rat den Vorsitz des Senats f\u00fcr Schiedsverfahren sowie den Vorsitz des Senats f\u00fcr Berufungsverfahren. Au\u00dferdem bestimmen sie eine Liste von Schiedsrichtern, welche dann f\u00fcr die jeweiligen Schiedspositionen gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zu wenig Mitspracherecht f\u00fcr Sportler<\/h2>\n\n\n\n<p>Was f\u00e4llt auf? Die Sportler, die vor dem Schiedsgericht gegen ihre jeweiligen Verb\u00e4nde vorgehen wollen, haben aus 20 Ratsmitgliedern nur 4 von den Verb\u00e4nden bestimmte \u201eSportlervertreter\u201c. Dies widerspricht der Idee eines Schiedsverfahrens, bei der beide Parteien gleicherma\u00dfen an der Besetzung des Schiedsgerichts beteiligt sein m\u00fcssen. Die <strong>Sportler haben im Fall des CAS zu wenig Mitspracherecht<\/strong> und sind bei der Besetzung des Gerichts unterrepr\u00e4sentiert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ausschluss staatlicher Gerichte und der \u00d6ffentlichkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>In den Statuten des CAS, die jeder Sportler bei der Anmeldung zu einem Wettkampf im Einverst\u00e4ndnis unterzeichnen muss, war ein <strong>Ausschluss der ordentlichen Gerichte<\/strong> vorgesehen. Der CAS hat den Anspruch, letztverbindlich anstelle der staatlichen Gerichte einheitlich \u00fcber die rechtlichen Fragen des professionellen Sports zu entscheiden. Ein solcher Ausschluss ist \u00fcblich und auch nicht weiter zu beanstanden, wenn das Verfahren vor dem Schiedsgericht nach den Grunds\u00e4tzen des Art. 6 EMRK sowie der Zivilprozessordnung abl\u00e4uft.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Im Fall Pechstein stellte sich die Frage, ob der Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit durch den CAS die Verfahrensrechte von Pechstein verletzt hat. <strong>Die \u00d6ffentlichkeit<\/strong> ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 EMRK, sowie Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz in einem Gerichtsverfahren grunds\u00e4tzlich herzustellen. Dies <strong>ist ein Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit <\/strong>und soll eine <strong>\u201eGeheimjustiz\u201c verhindern<\/strong>, bei der hinter verschlossenen T\u00fcren verhandelt wird. Die \u00d6ffentlichkeit dient der Kontrolle der Justiz. Allerdings kann diese aufgrund wichtiger Verfahrensgr\u00fcnde kurzzeitig oder auch f\u00fcr das gesamte Verfahren ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hohe Anforderungen an Schiedsverfahren durch Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Besonders streng sind die Regeln des Art. 6 Abs. 1 EMRK aber laut dem EGMR und dem BVerfG dann, wenn eine Partei keine andere M\u00f6glichkeit hat, als die Vereinbarung zu unterschreiben und in ihrer dargelegten Form zu akzeptieren. So liegt der Fall hier. Die <strong>Sportler m\u00fcssen, um ihren Beruf aus\u00fcben zu k\u00f6nnen, an den Wettk\u00e4mpfen teilnehmen<\/strong>. \u00dcber die Schiedsvereinbarung zu verhandeln oder diese zu verweigern ist ihnen praktisch nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Dementsprechend sind hohe Anforderungen an das Schiedsverfahren zu stellen, sodass die Sportler trotz des Verzichts auf den Gang zu \u00f6ffentlichen Gerichten einen dem \u00f6ffentlichen Rechtssystem <strong>ebenb\u00fcrtigen Rechtsschutz<\/strong> haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorliegend hatte Pechstein einen Antrag auf Zulassung der \u00d6ffentlichkeit zur CAS-Verhandlung gestellt, dieser wurde abgelehnt. In dieser Ablehnung sieht der EGMR eine Verletzung der Verfahrensgrunds\u00e4tze aus Art. 6 Abs. 1 EMRK, weshalb der <strong>Rechtsschutz des Schiedsgerichts nicht dem eines staatlichen Gerichts ebenb\u00fcrtig<\/strong> ist und die Sportlerin mithin vor den staatlichen Gerichten prozessieren darf.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch den <strong>grundlosen Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit<\/strong> war Pechstein sowohl in Art. 6 Abs. 1 Satz 2 EMRK sowie auch in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Schiedsgerichtsvereinbarungen m\u00fcssen gut durchdacht sein<\/h2>\n\n\n\n<p>Sie wollen eine Schiedsvereinbarung schlie\u00dfen und Schiedsgerichte etablieren? Zun\u00e4chst sollte sich die Frage gestellt werden, f\u00fcr was ein Schiedsgericht eingesetzt werden soll. Dann ist zu beachten, mit wem die Schiedsvereinbarung geschlossen werden soll. Dabei ist unter anderem darauf zu achten, dass eine Schiedsvereinbarung <strong>nicht mit Verbrauchern<\/strong> i.S.d. \u00a7 13 BGB geschlossen werden kann. Zudem ist darauf zu achten, dass beide <strong>Parteien gleicherma\u00dfen an der Bestimmung des Schiedsrichters<\/strong> teilhaben k\u00f6nnen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Etablierung eines Schiedsgerichts und das Durchf\u00fchren von Schiedsverfahren meist teurer sind als ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne bei der Erstellung einer solchen Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=BVerfG+Beschluss+03.06.2022+1+BvR+2103%2F16\">BVerfG, Beschluss v. 03.06.2022 \u2013 1 BvR 2103\/16<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/sportrecht.html\"><strong>Sportrecht: Rechtsberatung f\u00fcr Sportvereine und Sponsoren<\/strong><\/a><br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/schiedsgericht-verein-staatliche-gerichtsbarkeit\/\" title=\"Schiedsgericht im Verein: staatliche Gerichtsbarkeit kann ausgeschlossen werden\"><strong>Schiedsgericht im Verein: Staatliche Gerichtsbarkeit kann ausgeschlossen werden<\/strong><\/a><br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1992 Albertville Frankreich: Die 20-j\u00e4hrige Claudia Pechstein betritt zum ersten Mal in ihrer Karriere das olympische Eis. 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