{"id":16687,"date":"2022-06-28T14:21:44","date_gmt":"2022-06-28T12:21:44","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=16687"},"modified":"2024-07-31T08:37:55","modified_gmt":"2024-07-31T06:37:55","slug":"besteuerung-preisgelder-lohnsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/besteuerung-preisgelder-lohnsteuer\/","title":{"rendered":"Besteuerung von Preisgeldern: Lohnsteuer beachten!"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-default\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/preisgeld-besteuerung-lohnsteuer.webp\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"283\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/preisgeld-besteuerung-lohnsteuer.webp\" alt=\"Besteuerung von Preisgeldern: Achtung Lohnsteuer beachten!\" class=\"wp-image-16698\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/preisgeld-besteuerung-lohnsteuer.webp 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/06\/preisgeld-besteuerung-lohnsteuer-300x212.webp 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster zeigt erneut, dass Preisgelder nicht nur Grund zur Freude sind. Denn je nach Ausgestaltung und Anlass des Preisgeldes drohen sowohl dem <strong>Preistr\u00e4ger<\/strong> als auch seinem <strong>Arbeitgeber<\/strong> steuerliche Fallstricke, insbesondere im Hinblick auf die <strong>Lohnsteuer<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Streit um ein Preisgeld<\/h2>\n\n\n\n<p>In dem Fall vor dem FG M\u00fcnster ging es um einen Professor einer Fachhochschule, der f\u00fcr seine Habilitationsschrift einen <strong>Forschungspreis<\/strong> erhielt. Er ging davon aus, dass das Preisgeld nicht steuerbar sei. Seine Argumentation: Mit dem Preis werde seine Forschungsleistung im Rahmen seiner Habilitation ausgezeichnet. Diese stehe jedoch <strong>in keinem Zusammenhang<\/strong> mit einer <strong>beruflichen Bet\u00e4tigung<\/strong>, sodass sie nicht der Einkommensteuer unterliege. Das Finanzamt teilte diese Auffassung nicht und besteuerte das Preisgeld als Teil des Arbeitslohns.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FG M\u00fcnster: Preisgeld ist steuerbar<\/h2>\n\n\n\n<p>Nachdem das Finanzamt den Einspruch des Professors abgelehnt hatte, reichte er Klage beim FG M\u00fcnster ein. Jedoch ohne Erfolg: Das Gericht entschied, dass das Finanzamt das Preisgeld <strong>zu Recht als Arbeitslohn<\/strong> behandelt habe. Der Grund: Zwischen der Habilitation und der T\u00e4tigkeit des Professors bestehe ein <strong>wirtschaftlicher Zusammenhang<\/strong>. Zun\u00e4chst stellte das Gericht klar, dass das wissenschaftliche Forschen und Publizieren zu den zentralen Dienstaufgaben eines Hochschullehrers geh\u00f6ren. Eine Habilitation stelle eine wissenschaftliche Forschungsleistung dar, sodass zwischen der Habilitation und dem Dienstverh\u00e4ltnis des Professors ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang bestehe.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr eine wirtschaftliche Veranlassung des Preisgeldes spreche auch, dass sich der Kl\u00e4ger aufgrund seiner Habilitation als habilitierter Professor bezeichnen und somit seine wissenschaftliche Reputation steigern konnte, was wiederum f\u00f6rderlich f\u00fcr seine berufliche T\u00e4tigkeit als Professor sei. Zwar sei eine Habilitation nicht notwendig, um als Professor an einer Fachhochschule t\u00e4tig zu sein. Allerdings komme es, so das Gericht, auf diesen Umstand nicht an. Denn ma\u00dfgeblich sei allein, ob die Habilitation die <strong>berufliche T\u00e4tigkeit<\/strong> des Professors <strong>f\u00f6rdern<\/strong> k\u00f6nne. Das sei vorliegend der Fall, da ein habilitierter Professor stets \u00fcber eine h\u00f6here wissenschaftliche Reputation als ein nicht habilitierter Professor verf\u00fcge. Da somit ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Habilitation und der T\u00e4tigkeit als Professor bestehe, habe das Finanzamt das Preisgeld zu Recht als Arbeitslohn besteuert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Lohnsteuerhaftung m\u00f6glich<\/h2>\n\n\n\n<p>Sind Preisgelder <strong>Teil des Arbeitslohns<\/strong>, ist auch f\u00fcr diese Gelder ein Lohnsteuereinbehalt durchzuf\u00fchren. Im Fall des FG M\u00fcnster h\u00e4tte die Hochschule als Arbeitgeber des Professors f\u00fcr das Preisgeld Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abf\u00fchren m\u00fcssen. Das hat die Hochschule jedoch nicht getan, sodass eigentlich eine hohe <strong>Lohnsteuernachzahlung <\/strong>gedroht h\u00e4tte. Sie hatte jedoch Gl\u00fcck: Der Professor hat das Finanzamt selbst \u00fcber das Preisgeld informiert, sodass das Finanzamt die entsprechende Steuer im Steuerbescheid des Professors festsetzen konnte.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Sonst w\u00e4re es f\u00fcr die Hochschule teuer geworden: Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt n\u00e4mlich, dass sich die Finanz\u00e4mter zur Begleichung der Lohnsteuerschuld prim\u00e4r an die Arbeitgeber wenden, obwohl gegen\u00fcber dem Finanzamt sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch haften. Viele dieser F\u00e4lle werden n\u00e4mlich erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung aufgedeckt. In der Zwischenzeit ist der ehemalige Angestellte jedoch h\u00e4ufig unbekannt (z.B. ins Ausland) verzogen. F\u00fcr das Finanzamt ist es dann einfacher, zun\u00e4chst den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar k\u00f6nnten in solchen F\u00e4llen die Hochschulen die <strong>Lohnsteuer<\/strong> vom ehemaligen Mitarbeiter <strong>zur\u00fcckfordern<\/strong>. Allerdings enthalten viele Arbeitsvertr\u00e4ge sog. Ausschlussklauseln, wonach nach Ablauf einer bestimmten Frist, z.B. drei Monate, beide Parteien <strong>keine Anspr\u00fcche<\/strong> mehr gegeneinander geltend machen k\u00f6nnen. Eine R\u00fcckforderung der gezahlten Lohnsteuer ist dann nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auf ordnungsgem\u00e4\u00dfe Besteuerung der Preisgelder achten<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Fall des FG M\u00fcnster hat gezeigt, dass sich Organisationen den <strong>steuerlichen Folgen von Preisgeldern<\/strong> bewusst sein m\u00fcssen, wenn der Preistr\u00e4ger bei ihnen angestellt ist. Die Preisgelder k\u00f6nnen n\u00e4mlich steuerlich als Arbeitslohn gelten, sodass die Organisationen zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet w\u00e4ren. Insbesondere Forschungseinrichtungen, Universit\u00e4ten, aber auch Sportvereine sollten daher auf eine <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Besteuerung<\/strong> der Preisgelder achten.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Steuerberater und Fachanw\u00e4lte f\u00fcr Steuerrecht unterst\u00fctzen Sie gern und pr\u00fcfen, ob das Preisgeld ihres Mitarbeiters einkommensteuerpflichtig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.de\/search?q=FG+M%C3%BCnster+Urteil+16.03.2022+13+K+1398%2F20+E\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">FG M\u00fcnster, Urteil v. 16.03.2022 \u2013 13 K 1398\/20 E<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/preisgelder-stipendien-besteuerung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Preisgelder und Stipendien: Das ist bei der Besteuerung zu beachten<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster zeigt erneut, dass Preisgelder nicht nur Grund zur Freude sind. 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