{"id":16003,"date":"2022-02-21T16:52:28","date_gmt":"2022-02-21T14:52:28","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=16003"},"modified":"2022-02-21T16:52:29","modified_gmt":"2022-02-21T14:52:29","slug":"besteuerung-crowdloans-parachains","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/besteuerung-crowdloans-parachains\/","title":{"rendered":"Besteuerung von Crowdloans und Eink\u00fcnften \u00fcber Parachains"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/besteuerung-parachain.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"187\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/besteuerung-parachain.jpg\" alt=\"Besteuerung von Parachains\" class=\"wp-image-16008\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/besteuerung-parachain.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/besteuerung-parachain-300x140.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>F\u00fcr einige Kryptowerte wie <strong>Polkadot <\/strong>(DOT) und <strong>Kusama <\/strong>(KSM) besteht die M\u00f6glichkeit, sich an <strong>Crowdloans <\/strong>f\u00fcr sogenannte <strong>Parachainauktionen <\/strong>zu beteiligen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kryptoinvestoren bietet sich dadurch die M\u00f6glichkeit, neu emittierte Kryptowerte zum <strong>Marktstart <\/strong>zu erlangen und somit Investor der ersten Stunde des jeweiligen Projektes zu werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Relay- und Parachains<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Blockchains wie Polkadot oder Kusama sind sogenannte <strong>Relaychains<\/strong>, also Blockchains, die als zentrales Bindeglied f\u00fcr eine Vielzahl von weiteren Blockchains fungieren. An diese k\u00f6nnen sich die weiteren, technisch auf ihnen basierenden Blockchains, sogenannte Parachains, anschlie\u00dfen. Das beg\u00fcnstigt Synergieeffekte zwischen den verkn\u00fcpften Blockchains, indem die <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Skalierbarkeit, <\/li><li>Sicherheit und <\/li><li>Interoperabilit\u00e4t <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>verbessert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Parachains k\u00f6nnen dabei eigene Spezifikationen aufweisen. Das macht sich unter anderem in den avisierten Anwendungsf\u00e4llen bemerkbar, die von <strong>Decentralized Finance<\/strong> (DeFi) \u00fcber die selbstbestimmte <strong>digitale Identit\u00e4t<\/strong> (SSI) bis hin zum Gaming reichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Innerhalb des \u00fcber die Relaychain verbundenen \u00d6kosystems sind alle Blockchains <strong>interoperabel<\/strong>, und es k\u00f6nnen auch Schnittstellen zu weiteren (externen) Blockchains genutzt werden. F\u00fcr Investoren besonders interessant und m\u00f6glicherweise lukrativ ist, dass die Parachainprojekte eigene <strong>native Tokens herausbringen<\/strong> k\u00f6nnen, wodurch sich viele Investoren Spekulationsgewinne erhoffen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Parachainauktionen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die verf\u00fcgbaren Pl\u00e4tze an der Relaychain k\u00f6nnen von den Parachainprojekten \u201e<strong>geleast<\/strong>\u201c werden. Daf\u00fcr ist es notwendig, dass ein Parachainprojekt eine <strong>Parachainauktion <\/strong>gewinnt. Um die f\u00fcr das Gewinnen der Auktion notwendige Menge an Kryptowerten aufzubringen, bedienen sich viele Projekte sogenannter <strong>Crowdloans<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei stellen Nutzer dem Parachainprojekt ihrer Wahl Tokens der jeweiligen Relaychain <strong>f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum zu Verf\u00fcgung<\/strong>, also beispielsweise DOT, wenn Polkadot als Relaychain und KSM, wenn Kusama als Relaychain fungiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Nutzer k\u00f6nnen direkt \u00fcber eine eigene Wallet \u00fcber die jeweilige Website des Parachainprojekts (On-Chain) \u00fcber einen Kryptoverwahrer\/Kryptob\u00f6rse (Off-Chain) teilnehmen. Die eingesetzten Tokens werden separat auf der Relaychain gesichert, und deren R\u00fcckzahlung wird <strong>durch einen Smart Contract abgesichert<\/strong>, sodass sie nicht vom jeweiligen Parachainprojekt kontrolliert werden und die Blockchains als dezentrale Intermedi\u00e4re fungieren (und Scams reduziert werden k\u00f6nnen).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kryptowerte f\u00fcr bestimmten Zeitraum eingefroren<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die so geliehenen Kryptowerte werden eingefroren, bis der vorher definierte <strong>Leasingzeitraum beendet<\/strong> ist. Die Dauer des Leasingzeitraums h\u00e4ngt vom jeweiligen Projekt ab und liegt aktuell bei Polkadotprojekten bei 96 und bei Kusamaprojekten bei <strong>48 Wochen<\/strong>. Am Ende dieser Zeitr\u00e4ume werden die eingezahlten Kryptowerte automatisch <strong>zur\u00fcckgezahlt<\/strong>. W\u00e4hrend dieser Prozesse erhalten die Nutzer <strong>Zinszahlungen <\/strong>in dem Kryptowert, in dem eingezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte das Projekt die Auktion nicht gewinnen, erhalten die Nutzer ihre Kryptowerte automatisch wenige Tage nach der Parachainauktion zur\u00fcck. Gewinnt das Parachainprojekt die Auktion, so kann es f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum eine Parachain betreiben. Nach Ablauf des <strong>Leasingzeitraums <\/strong>kann erneut ein Angebot f\u00fcr andere Slots abgegeben oder die Blockchain als sog. Parathread betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Besteuerung der Ertr\u00e4ge aus Crowdloans<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Unsicherheiten bei der Besteuerung von Kryptowerten werden auch bei den Ertr\u00e4gen aus Crowdloans deutlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bewertet man Crowdloans ebenso wie das Lending, verl\u00e4ngert sich nach Ansicht des Bundesministeriums f\u00fcr Finanzen (BMF) die <strong>Ver\u00e4u\u00dferungsfrist <\/strong>f\u00fcr die geliehenen Kryptowerte nach \u00a7 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG <strong>auf zehn Jahre<\/strong>, weil sie als Einkunftsquelle genutzt und hieraus Eink\u00fcnfte erzielt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zinsertr\u00e4ge und die erhaltenen nativen Tokens w\u00e4ren nach Ansicht des BMF gem. \u00a7 22 Nr. 3 EStG steuerbar, weil beim Lending die Erzielung von Eink\u00fcnften aufgrund der Leistung des Steuerpflichtigen, n\u00e4mlich der Nutzungs\u00fcberlassung auf Zeit, erzielt w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die neuen Tokens gelten dann als im Zeitpunkt des Erhalts als <strong>angeschafft <\/strong>und sind mit dem <strong>Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung<\/strong> zu bewerten, wobei dann die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr gilt. Alle dar\u00fcber hinausgehenden Ertr\u00e4ge werden dann mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz des Investors versteuert.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Nutzungs\u00fcberlassung als Einkunftsquelle?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Dabei wird bereits deutlich, dass auch dem BMF nicht genau klar ist, ob die Einkunftsquelle die Kryptowerte sind oder ob es die Nutzungs\u00fcberlassung ist. Denn beim Lending werden in der Regel <strong>keine Eink\u00fcnfte aus dem Wirtschaftsgut<\/strong> (der Kryptow\u00e4hrung), sondern aus dem <strong>Verleihgesch\u00e4ft <\/strong>erzielt, sodass es dann bei der Haltefrist von einem Jahr bliebe.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei ist sogar insgesamt umstritten, ob es sich bei Kryptowerten \u00fcberhaupt um Wirtschaftsg\u00fcter im steuerrechtlichen Sinne handelt. Hintergrund ist, dass die Kryptowerte <strong>nur digitale Registereintr\u00e4ge auf der Blockchain<\/strong> sind und das kryptografische Schl\u00fcsselpaar als reine Signaturm\u00f6glichkeit keinen Wert im Rechtssinne darstellt. Ebenso ist unklar, welcher Marktkurs gemeint ist, da es bei Kryptowerten <strong>keinen Referenzmarkt<\/strong> gibt und die Arbitrage zwischen den einzelnen Handelspl\u00e4tzen und im Peer-2-Peer-Handel sehr hoch ausfallen kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>WINHELLER unterst\u00fctzt bei Steuerbescheiden und Klageverfahren<\/strong> <\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Kryptoinvestoren lohnt es sich daher, bei <strong>Steuerbescheiden <\/strong>genau hinzuschauen, weil die Auffassung der Finanz\u00e4mter zu einer <strong>h\u00f6heren Steuer<\/strong> f\u00fcr Kryptoinvestoren f\u00fchren kann. Sollte das BMF bei seiner Ansicht bleiben, sind zuk\u00fcnftig alle Finanz\u00e4mter in Deutschland daran gebunden. Dann droht eine <strong>r\u00fcckwirkende \u00c4nderung von Steuerbescheiden<\/strong>. Um erhebliche Steuernachzahlungen mit Zinsen zu vermeiden, ist ein Einspruchs- und Klageverfahren unvermeidlich. Unsere Experten stehen Ihnen <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/kontaktanfahrt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">gerne zur Seite<\/a><\/strong>!<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/finanzgericht-bejaht-kryptobesteuerung-steuerbescheid\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" title=\"Finanzgericht bejaht Kryptobesteuerung: Fehler beim Einspruch gegen Steuerbescheid vermeiden\">Finanzgericht bejaht Kryptobesteuerung: Fehler beim Einspruch gegen Steuerbescheid vermeiden<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr einige Kryptowerte wie Polkadot (DOT) und Kusama (KSM) besteht die M\u00f6glichkeit, sich an Crowdloans f\u00fcr sogenannte Parachainauktionen zu beteiligen. 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