{"id":15686,"date":"2021-12-28T11:36:24","date_gmt":"2021-12-28T09:36:24","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=15686"},"modified":"2024-07-31T08:39:55","modified_gmt":"2024-07-31T06:39:55","slug":"forschungsgelder-wissenschaftler-lohnsteuerpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/forschungsgelder-wissenschaftler-lohnsteuerpflichtig\/","title":{"rendered":"Sind Forschungsgelder f\u00fcr Wissenschaftler lohnsteuerpflichtig?"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-rounded\">\n<figure class=\"alignright\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/forschungsgelder-lohnsteuerpflichtig.jpg\" alt=\"Sind Forschungsgelder f\u00fcr Wissenschaftler lohnsteuerpflichtig?\" class=\"wp-image-15687\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/forschungsgelder-lohnsteuerpflichtig.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/forschungsgelder-lohnsteuerpflichtig-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p class=\"has-drop-cap\">Erhalten Wissenschaftler <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/branchen\/nonprofit-organisationen\/forschungseinrichtungen.html\"><strong>finanzielle Mittel f\u00fcr ihre Forschungsarbeit<\/strong><\/a>, stellt sich die Frage, ob diese <strong>lohnsteuerpflichtig<\/strong> sind. Diese Frage ist wichtig, da den F\u00f6rderern hohe <strong>Lohnsteuernachzahlungen<\/strong> drohen k\u00f6nnten, falls sich nach einer Betriebspr\u00fcfung herausstellen sollte, dass die Forschungsgelder der Lohnsteuer unterliegen. Eine <strong>aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnchen <\/strong>zeigt erneut, dass F\u00f6rderer sich dar\u00fcber bewusst sein sollten, wie ihre Forschungsgelder steuerlich zu behandeln sind, um Haftungsrisiken zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wissenschaftler erh\u00e4lt Forschungsmittel<\/h2>\n\n\n\n<p>In dem Fall vor dem FG M\u00fcnchen ging es um einen Wissenschaftler, der bei der \u201eEurop\u00e4ischen Organisation f\u00fcr astronomische Forschung in der s\u00fcdlichen Hemisph\u00e4re\u201c (ESO) in der N\u00e4he von M\u00fcnchen im Rahmen eines Forschungsprojektes angestellt war. <strong>Finanziert<\/strong> wurde dieses Projekt von der <strong>Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)<\/strong>, die dem Wissenschaftler Forschungsgelder zur Verf\u00fcgung stellte. Diese Forschungsgelder setzten sich zum einen aus <strong>Personal- und Sachmitteln<\/strong> f\u00fcr die Forschungsarbeiten des Wissenschaftlers und zum anderen aus einem <strong>monatlichen Unterhaltsgeld<\/strong> von rund 5.400 Euro zusammen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Wissenschaftler, seine <strong>volle Arbeitszeit<\/strong> dem Projekt zu widmen und die Forschungsergebnisse nach Ende des Projektes zu <strong>publizieren<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Weder die ESO noch die DFG f\u00fchrten Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge ab. Auch der Wissenschaftler selbst gab die erhaltenen Unterhaltsgelder <strong>nicht als steuerpflichtige Eink\u00fcnfte in seiner Steuererkl\u00e4rung<\/strong> an, da er davon ausging, dass diese gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei seien.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Finanzamt: Unterhaltsgelder sind lohnsteuerpflichtig<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt war jedoch der Auffassung, dass die Unterhaltsgelder<strong> Eink\u00fcnfte aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit<\/strong> darstellen und damit lohnsteuerpflichtig seien. Die monatlichen Unterhaltsgelder in H\u00f6he von 5.400 Euro seien <strong>nicht<\/strong> <strong>steuerfrei<\/strong>, da diese den f\u00fcr die Sicherung des Lebensunterhalts notwendigen Betrag deutlich \u00fcbersteigen w\u00fcrden. Es setzte daher gegen\u00fcber dem Wissenschaftler eine hohe <strong>Steuernachzahlung<\/strong> fest. Nachdem der Einspruch des Wissenschaftlers gegen die Nachzahlung erfolglos blieb, reichte er Klage beim FG M\u00fcnchen ein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FG M\u00fcnchen: Unterhaltsgelder stellen sonstige Eink\u00fcnfte dar<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gericht wies die Klage des Wissenschaftlers ab und stellte fest, dass die Unterhaltsgelder steuerpflichtig seien \u2013 allerdings nicht als Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit, sondern als <strong>sonstige Eink\u00fcnfte<\/strong> im Sinne von \u00a7 22 Nr.&nbsp;1 Satz&nbsp;3 Buchst. b EStG (Eink\u00fcnfte aus Zusch\u00fcssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bez\u00fcge gew\u00e4hrt werden).<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund: Zwar war der Wissenschaftler formell bei der ESO angestellt, die <strong>Unterhaltsgelder erhielt er jedoch von der DFG<\/strong>. Die Auszahlungen der Unterhaltsgelder <strong>beruhten somit nicht auf dem Arbeitsverh\u00e4ltnis des Wissenschaftlers mit der ESO<\/strong>, sodass kein steuerpflichtiges Gehalt vorliege, so das Gericht. Stattdessen handle es sich bei den Unterhaltsgeldern um sonstige Eink\u00fcnfte im Sinne von \u00a7 22 Nr.&nbsp;1 Satz&nbsp;3 Buchst. b EStG. Unter diese Vorschrift falle <strong>jeder regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Zufluss<\/strong>, der mit einem Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit verbunden sei und f\u00fcr die der Empf\u00e4nger eine <strong>Gegenleistung<\/strong> erbringen m\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Das sei hier, so das Gericht, der Fall: Denn zum einen h\u00e4tten die monatlichen Unterhaltsgelder die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit des Wissenschaftlers erh\u00f6ht. Zum anderen war er als Gegenleistung f\u00fcr die Auszahlung der Gelder dazu verpflichtet gewesen, seine <strong>volle Arbeitszeit dem Projekt zu widmen<\/strong> und die Forschungsergebnisse nach Ende des Projektes zu <strong>publizieren<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Steuerfreiheit der Unterhaltsgelder<\/h2>\n\n\n\n<p>Ferner best\u00e4tigte das Gericht die Auffassung des Finanzamts, wonach die Unterhaltsgelder nicht nach \u00a7 3 Nr. 44 EStG steuerfrei seien. Nach dieser Vorschrift werden <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wann-unterliegen-stipendien-der-einkommensteuer\/\" title=\"Wann unterliegen Stipendien der Einkommensteuer?\"><strong>Stipendien<\/strong><\/a> von der Steuer befreit, wenn sie den f\u00fcr die <strong>Sicherung des Lebensunterhalts<\/strong> notwendigen Betrag nicht \u00fcberschreiten. \u00dcberschreiten die Stipendienleistungen diesen Betrag, sind sie hingegen in voller H\u00f6he steuerpflichtig. Mit anderen Worten: Das <strong>Stipendium darf nur den allgemeinen Lebensbedarf decken<\/strong> und nicht zu hoch ausfallen. Der genaue Betrag bestimmt sich dabei u.a. nach dem Alter des Stipendiaten, seiner Vorbildung und den typischen Lebenshaltungskosten vor Ort.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach diesen Kriterien seien die <strong>Unterhaltsgelder von 5.400 Euro monatlich zu hoch bemessen<\/strong> und damit steuerpflichtig, so das Gericht. Denn dieser Betrag gehe \u2013 selbst unter Ber\u00fccksichtigung der hohen Lebenshaltungskosten im Landkreis M\u00fcnchen \u2013 \u00fcber das hinaus, was f\u00fcr den allgemeinen Lebensbedarf notwendig sei.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entscheidung mit mehreren Besonderheiten<\/h2>\n\n\n\n<p>Wir halten die Entscheidung des Gerichts f\u00fcr richtig. Es hat zu Recht entschieden, dass die Unterhaltsgelder nicht lohnsteuerpflichtig sind und stattdessen sonstige Eink\u00fcnfte darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Fall ist von mehreren <strong>Besonderheiten<\/strong> gekennzeichnet:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Zum einen besteht hier eine <strong>Dreieckskonstellation<\/strong>, da der Wissenschaftler zwar formell bei der ESO angestellt ist, seine Stelle aber effektiv von der DFG finanziert wird. Diese Konstellation hat dazu gef\u00fchrt, dass das Gericht die Unterhaltsgelder nicht als lohnsteuerpflichtig eingestuft hat.<\/li><li>Zum anderen hat das Finanzamt die aus seiner Sicht offene Lohnsteuer <strong>direkt beim Wissenschaftler<\/strong> erhoben. In der Praxis kommt das selten vor: Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Finanz\u00e4mter <strong>prim\u00e4r an die Arbeitgeber<\/strong> zur Begleichung der Lohnsteuerschuld wenden, obwohl gegen\u00fcber dem Finanzamt sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch haften. Viele dieser F\u00e4lle werden n\u00e4mlich erst nach einigen Jahren im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung aufgedeckt. In der Zwischenzeit ist der ehemalige Angestellte jedoch h\u00e4ufig verzogen. F\u00fcr das Finanzamt ist es dann einfacher, zun\u00e4chst den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Generell sollten Forschungsstipendien so ausgestaltet sein, dass kein lohnsteuerpflichtiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis vorliegt. In den meisten F\u00e4llen liegt n\u00e4mlich auch eine sozialversicherungspflichtige T\u00e4tigkeit vor, sodass (unfreiwilligen) Arbeitgebern neben hohen Lohnsteuernachzahlungen <strong>zus\u00e4tzlich noch hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen<\/strong> drohen. Zudem schm\u00e4lert eine Steuerpflicht die Attraktivit\u00e4t der Stipendien, da die Stipendiaten zus\u00e4tzlich finanziell belastet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Experten f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung.html\"><strong>Steuer-<\/strong><\/a> und <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/arbeitsrecht.html\"><strong>Sozialversicherungsrecht<\/strong><\/a> \u00fcberpr\u00fcfen daher gerne, ob die geplante bzw. bisherige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Stipendiaten rechtskonform erfolgt bzw. erfolgt ist und ergreifen bei Fehlern geeignete Gegenma\u00dfnahmen, bevor die n\u00e4chste Betriebspr\u00fcfung ansteht. Ebenfalls unterst\u00fctzen wir sie gerne bei der <strong>Beantragung einer verbindlichen Auskunft<\/strong> und der Durchf\u00fchrung eines <strong>Statusfeststellungsverfahrens<\/strong>, um Haftungsrisiken gegen\u00fcber den Finanzbeh\u00f6rden und den Sozialversicherungstr\u00e4gern pr\u00e4ventiv zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.google.com\/search?q=FG+M%C3%BCnchen+Urteil+23.03.2021+12+K+1085%2F20\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">FG M\u00fcnchen, Urteil v. 23.03.2021 \u2013 12 K 1085\/20<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/branchen\/nonprofit-organisationen\/forschungseinrichtungen.html\">Rechtsberatung f\u00fcr Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen<\/a><br><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wann-unterliegen-stipendien-der-einkommensteuer\/\" title=\"Wann unterliegen Stipendien der Einkommensteuer?\">Wann unterliegen Stipendien der Einkommensteuer?<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erhalten Wissenschaftler finanzielle Mittel f\u00fcr ihre Forschungsarbeit, stellt sich die Frage, ob diese lohnsteuerpflichtig sind. 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