{"id":1510,"date":"2011-03-30T17:16:26","date_gmt":"2011-03-30T16:16:26","guid":{"rendered":"http:\/\/nonprofitlawyer.wordpress.com\/?p=1510"},"modified":"2016-10-27T17:28:00","modified_gmt":"2016-10-27T15:28:00","slug":"haus-notruf-dienste-notarztliche-transportdienste-und-menuservice-umsatzsteuerfrei-oder-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/haus-notruf-dienste-notarztliche-transportdienste-und-menuservice-umsatzsteuerfrei-oder-nicht\/","title":{"rendered":"Haus-Notruf-Dienste, not\u00e4rztliche Transportdienste und Men\u00fcservice: umsatzsteuerfrei oder nicht?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die europarechtlichen Befreiungsvorschriften zur Umsatzsteuer waren auch Dreh- und Angelpunkt einer Entscheidung des BFH zu Haus-Notruf-Diensten, zu not\u00e4rztlichen Transportdiensten und zum h\u00e4uslichen Men\u00fcservice. Dabei kristallisiert sich heraus, dass die Kosten\u00fcbernahme durch Sozialkassen zum europarechtlichen Status der Einrichtung mit sozialem Charakter und damit zur Umsatzsteuerfreiheit verhilft.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Fall betraf einen Verein, der soziale Transport- und Hilfsdienste anbot, ohne zugleich Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes zu sein. Damit entfiel eine Umsatzsteuerbefreiung aufgrund des \u00a7 4 Nr. 18 UStG. Es blieb im Wesentlichen nur der R\u00fcckgriff auf das europ\u00e4ische Recht. Die europ\u00e4ische Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) stellt Leistungen steuerfrei, die 1.) eng mit der sozialen F\u00fcrsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind und 2.) von einer Einrichtung erbracht werden, die als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Haus-Notruf-Dienst erachtete das Gericht beide Voraussetzungen als erf\u00fcllt. Insbesondere die Tatsache, dass Teile der Leistung von den Pflegekassen \u00fcbernommen wurden, war entscheidend und f\u00fchrte direkt zur Qualifikation als Einrichtung mit sozialem Charakter. Folge war die Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen aufgrund einer unmittelbaren Anwendung der europ\u00e4ischen Richtlinie.<\/p>\n<p>Anders entschied das Gericht beim not\u00e4rztlichen Transportdienst. Hier soll es sich bereits nicht um eine Leistung im Zusammenhang mit der sozialen F\u00fcrsorge handeln. Die Vorinstanz sah dies noch anders. F\u00fcr den BFH war jedoch entscheidend, dass der Transportdienst sowohl das Fahrzeug als auch den Rettungsassistenten direkt dem Notarzt anbot und auch mit diesem direkt abrechnete. Die Leistung wurde damit an den Notarzt erbracht, der Verein quasi nur als dessen Subunternehmer sozial t\u00e4tig. Soziales Handeln im Auftrag eines Anderen gen\u00fcgt im Rahmen der Richtlinie jedoch nicht. Die mit dem Notarzt abgerechneten Leistungen waren damit umsatzsteuerpflichtig.<\/p>\n<p>Zu einem \u00e4hnlichen Ergebnis gelangte das Gericht bei der Beurteilung des Men\u00fcservices. Hier war zun\u00e4chst auch an nationale Befreiungsvorschriften zu denken. Das Finanzamt hatte den Men\u00fcservice als Zweckbetrieb eingeordnet und aufgrund dessen nach \u00a7 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG zumindest den erm\u00e4\u00dfigten Steuersatz gew\u00e4hrt. Der BFH sah dies kritischer und wies darauf hin, dass eine Einordnung als Zweckbetrieb nur Bestand haben k\u00f6nne, wenn ausschlie\u00dflich an bed\u00fcrftige Personen im Sinne der gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Zwecksetzung geliefert werde. Dennoch lie\u00df er eine m\u00f6gliche Einordnung als Zweckbetrieb offen. Das europ\u00e4ische Recht vermittle aber jedenfalls keine vollst\u00e4ndige Umsatzsteuerbefreiung: Da jeder Mensch essen m\u00fcsse, sei der Men\u00fcservice bereits deshalb nicht der Sozialf\u00fcrsorge zuzuordnen. Auch fehle es an einer Kosten\u00fcbernahme durch Sozialkassen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify; background: #d9d9d9 0 50%;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"font-size: 9pt;\">Hinweis<\/span><\/span>: Hinsichtlich der Behandlung des Men\u00fcservices verwies der BFH die Sache zur\u00fcck an die Vorinstanz mit dem Hinweis, dass der EuGH bald zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines Partyservices entscheiden werde. Solche Leistungen seien dem Men\u00fcservice vergleichbar. Die Entscheidung des EuGH erging zwischenzeitlich am 10.03.2011 (Rs. C-502\/09) und bringt keine Erleichterung f\u00fcr den betroffenen Verein. Der Gerichtshof entschied, dass die Leistungen eines Partyservices in der Regel mit weiteren Dienstleistungen als nur der Lieferung von Nahrung verbunden sind und daher dem regelm\u00e4\u00dfigen Umsatzsteuersatz unterfallen. Betroffenen Vereinen bleibt daher nur, zumindest die Zweckbetriebseigenschaft ihres Men\u00fcservices zu verteidigen, um so Vorteile aus der erm\u00e4\u00dfigten Umsatzbesteuerung zu ziehen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\"><span lang=\"EN-US\" style=\"font-size: 8pt;\"><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/files\/bfh__urteil_vom_01.12.2010__az._xi_r_46-08.pdf\">BFH, Urteil v. 01.12.2010, Az. XI R 46\/08.<\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die europarechtlichen Befreiungsvorschriften zur Umsatzsteuer waren auch Dreh- und Angelpunkt einer Entscheidung des BFH zu Haus-Notruf-Diensten, zu not\u00e4rztlichen Transportdiensten und zum h\u00e4uslichen Men\u00fcservice. Dabei kristallisiert sich heraus, dass die Kosten\u00fcbernahme durch Sozialkassen zum europarechtlichen Status der Einrichtung mit sozialem Charakter und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[9],"tags":[],"class_list":["post-1510","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-umsatzsteuer"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1510","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1510"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1510\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6657,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1510\/revisions\/6657"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1510"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1510"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1510"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}