{"id":14638,"date":"2021-08-26T10:05:00","date_gmt":"2021-08-26T08:05:00","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=14638"},"modified":"2022-02-18T16:10:40","modified_gmt":"2022-02-18T14:10:40","slug":"reform-transparenzregister-folgen-unternehmen-npos-vereine","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/reform-transparenzregister-folgen-unternehmen-npos-vereine\/","title":{"rendered":"Reform des Transparenzregisters: Folgen f\u00fcr Unternehmen, NPOs und Vereine"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-drop-cap\">Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause war es endlich so weit: Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben die <strong>Reform des Transparenzregisters verabschiedet<\/strong>, die <strong>am 01.08.2021 in Kraft<\/strong> getreten ist. <strong>Kern der Reform<\/strong> ist die <strong>zuk\u00fcnftige Ausgestaltung des Transparenzregisters als sog. Vollregister<\/strong>, was zu einem erheblichen b\u00fcrokratischen Mehraufwand f\u00fcr Unternehmen f\u00fchren wird. Eingetragene Vereine und gemeinn\u00fctzige Organisationen d\u00fcrfen sich dagegen auf einige Erleichterungen freuen, die ihren bisherigen Verwaltungsaufwand im Hinblick auf das Transparenzregister verringern werden.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image is-style-rounded wp-duotone-263385-ffffff-1\"><figure class=\"alignright size-full\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/reform-transparenzregister-folgen-unternehmen-npos-vereine.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"267\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/reform-transparenzregister-folgen-unternehmen-npos-vereine.jpeg\" alt=\"Reform des Transparenzregisters: Folgen f\u00fcr Unternehmen, NPOs und Vereine.\" class=\"wp-image-14644\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/reform-transparenzregister-folgen-unternehmen-npos-vereine.jpeg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/reform-transparenzregister-folgen-unternehmen-npos-vereine-300x200.jpeg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Transparenzregister wird zum Vollregister<\/h2>\n\n\n\n<p>Aufgrund der Reform des Transparenzregisters <strong>f\u00e4llt<\/strong> nun die sog. <strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/reform-transparenzregister-bundesrat-vereine\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Mitteilungsfiktion<\/a><\/strong> (\u00a7&nbsp;20 Abs.&nbsp;2 GwG) z.B. des Handelsregisters \u00fcber die wirtschaftlich Berechtigten <strong>weg<\/strong>. <strong>Folge<\/strong>: Gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften m\u00fcssen nun grunds\u00e4tzlich eine Mitteilung \u00fcber ihre<strong> <\/strong>wirtschaftlich Berechtigten (Angaben zu Vor- und Nachname, Anschrift, Wohnort, Staatsangeh\u00f6rigkeit etc. und jegliche Ver\u00e4nderungen hierzu)<strong> an das Transparenzregister vornehmen<\/strong> und anschlie\u00dfend ihre parallelen Eintr\u00e4ge<strong> <\/strong>beispielsweise im Handels- oder Vereinsregister pflegen \u2013 <strong>Fehler<\/strong> sind da vorprogrammiert, <strong>Mehraufwand<\/strong> sowieso.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Auch Kryptow\u00e4hrungen ber\u00fccksichtigt<\/h3>\n\n\n\n<p>Der <strong>Begriff des wirtschaftlich Berechtigten <\/strong>\u2013 bei dem es sich vereinfacht gesagt um eine nat\u00fcrliche Person handelt, welche entweder mindestens 25 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft h\u00e4lt&nbsp;oder ansonsten Kontrolle bzw. beherrschenden Einfluss aus\u00fcbt \u2013&nbsp;wird zudem <strong>teilweise<\/strong> <strong>neu<\/strong> <strong>definiert<\/strong>. So wird z.B. der Begriff des Vertragspartners in \u00a7&nbsp;3 Abs. 1 Nr. 1 GwG entfallen und durch die Worte \u201eeine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung i.S.d. Abs. 3 ersetzt. Auch die Erg\u00e4nzung von \u00a7&nbsp;3 Abs. 3 Nr. 6 GwG soll eine bisherig bestehende Regelungsl\u00fccke schlie\u00dfen und die Privilegierung von sog. \u201eTrusts\u201c, Treugebern und vergleichbaren Rechtsgestaltungen gegen\u00fcber Stiftungen aufheben. Ferner muss k\u00fcnftig nicht nur eine, sondern es m\u00fcssen alle Staatsangeh\u00f6rigkeiten der wirtschaftlich Berechtigten angegeben werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Tatsache, dass <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/bankrecht-finanzrecht\/bitcointrading.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Kryptow\u00e4hrungen<\/a><\/strong>, wie Bitcoin und Ether, immer mehr an Popularit\u00e4t gewinnen, wird in der Reform des GwG ber\u00fccksichtigt, sodass in \u00a7&nbsp;1 GwG diesbez\u00fcglich in den Abs\u00e4tzen 29 und 30 eine Erg\u00e4nzung hinsichtlich der Definition von Kryptowerten vorgenommen wurde. Zudem ist gem. \u00a7&nbsp;10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c GwG k\u00fcnftig auch beim Transfer von Kryptowerten von \u00fcber 1.000 Euro die Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflichten des \u00a7&nbsp;10 Abs. 1 GwG verpflichtend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vereinfachungsregelung f\u00fcr eingetragene Vereine<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>Abschaffung der Mitteilungsfiktion<\/strong> wurde von der Wissenschaft und Praxis w\u00e4hrend des Gesetzgebungsverfahrens<strong> stark kritisiert<\/strong> \u2013 insbesondere im Hinblick auf den zus\u00e4tzlichen b\u00fcrokratischen Mehraufwand, der vor allem Vereine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belaste. Der Gesetzgeber hat die Reform daher in diesen Punkten abgeschw\u00e4cht und eine <strong>Vereinfachungsregelung f\u00fcr eingetragene <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Vereine<\/a> eingef\u00fcgt<\/strong>: So \u00fcbernimmt die registerf\u00fchrende Stelle automatisch die Angaben aus dem Vereins- in das Transparenzregister, sodass eingetragene Vereine keine weiteren Schritte mehr unternehmen m\u00fcssen. <\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings sind Informationen zur Staatsangeh\u00f6rigkeit im Vereinsregister nicht enthalten, sodass bei der \u00dcbernahme der Daten die gesetzliche <strong>Vermutung <\/strong>erfolgt, dass es sich bei s\u00e4mtlichen Mitgliedern des Vorstands um <strong>deutsche Staatsangeh\u00f6rige<\/strong> handelt und dies die einzige Staatsangeh\u00f6rigkeit der zu meldenden Person darstellt. Eine Mitteilungspflicht an das Transparenzregister f\u00e4llt in diesem Fall f\u00fcr Vereine somit weg. Ist diese gesetzliche Vermutung jedoch falsch oder sind die Angaben im Vereinsregister nicht mehr aktuell, so sind die zutreffenden Informationen durch die Verantwortlichen des Vereins an das Transparenzregister zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Geb\u00fchrenbefreiung f\u00fcr NPOs wird erleichtert<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Kritikpunkt: Zwar m\u00fcssen NPOs formell keine Geb\u00fchren f\u00fcr das Transparenzregister zahlen, f\u00fcr eine tats\u00e4chliche Befreiung m\u00fcssen sie jedoch j\u00e4hrlich einen Antrag auf Geb\u00fchrenbefreiung beim Bundesanzeiger Verlag stellen. Dies verursache unn\u00f6tigen Mehraufwand, insbesondere f\u00fcr kleine Vereine, so die Kritik. Auch an dieser Stelle besserte der Gesetzgeber noch einmal nach: So soll der Bundesanzeiger Verlag ab 2024 keine Geb\u00fchrenbescheide mehr an NPOs verschicken, die im <strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/reform-gemeinnuetzigkeitsrecht-2021\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Zuwendungsempf\u00e4ngerregister<\/a><\/strong> verzeichnet sind. Bis dahin bleibt es zwar dabei, dass <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">NPOs<\/a> <\/strong>einen <strong>Antrag<\/strong> <strong>auf<\/strong> <strong>Geb\u00fchrenbefreiung<\/strong> <strong>stellen<\/strong> m\u00fcssen. Allerdings d\u00fcrfen sie jetzt die registerf\u00fchrende Stelle dazu erm\u00e4chtigen, bei ihrem zust\u00e4ndigen Finanzamt eine Best\u00e4tigung dar\u00fcber einzuholen, dass sie tats\u00e4chlich steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke nach der Abgabenordnung (AO) verfolgen. Somit m\u00fcssen NPOs ihrem Antrag auf Geb\u00fchrenbefreiung zumindest keine weiteren Unterlagen mehr, wie z.B. einen Freistellungsbescheid, hinzuf\u00fcgen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erleichterungen f\u00fcr NPOs gelten nicht f\u00fcr gewerbliche Unternehmen<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle gewerblichen Unternehmen, wie z.B. Aktiengesellschaften oder GmbHs, gelten die Erleichterungen, insbesondere auch die oben angesprochene Mitteilungsfiktion, nicht (mehr). Diese m\u00fcssen nun aktiv alle geforderten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister melden und diese Angaben konsequent auf dem neuesten Stand halten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle h\u00e4tte der Gesetzgeber nachbessern und sich an \u00d6sterreich orientieren k\u00f6nnen, wo die Daten aus dem dortigen Firmen- und Vereinsregister vollautomatisch in das \u00f6sterreichische Transparenzregister \u00fcbernommen werden. Der <strong>Vorteil<\/strong>: Man verringert hiermit nicht nur den b\u00fcrokratischen Aufwand f\u00fcr Unternehmen und NPOs, sondern auch die Wahrscheinlichkeit von fehlerhaften oder veralteten Registereintr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fazit f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei der Reform des Transparenzregisters handelt es sich um ein <strong>zweischneidiges Schwert<\/strong>: Einerseits <strong>befreit <\/strong>der Gesetzgeber Vereine<strong> von unn\u00f6tigem Mehraufwand<\/strong>, indem er eine automatisierte L\u00f6sung eingef\u00fchrt hat und zumindest ab 2024 automatisch feststellt, welche Organisationen von der Geb\u00fchr f\u00fcr das Transparenzregister befreit sind. Andererseits m\u00fcssen nun alle gGmbHs, gAGs (sofern nicht b\u00f6rsennotiert) und viele Vereine <strong>Eintr\u00e4ge im Transparenzregister vornehmen<\/strong> sowie diese Angaben zwingend auf dem aktuellen Stand zu halten.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">Sie m\u00f6chten wissen, welche Auswirkungen die Reform des Transparenzregisters auf Ihre Organisation hat? Sie sind sich unsicher, welche Pflichten Sie im Hinblick auf das Transparenzregister zuk\u00fcnftig erf\u00fcllen m\u00fcssen? Unsere Experten unterst\u00fctzen Sie gerne. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (<a href=\"mailto:info@winheller.com\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>info@winheller.com<\/strong><\/a>) oder gerne auch telefonisch (<strong>069 \/ 76 75 77 80<\/strong>).<\/div>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/juli\/btdr50521.pdf\">Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.06. 2021, Drucksache 505\/21<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Compliance-Beratung<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/reform-transparenzregister-bundesrat-vereine\/\" title=\"Reform des Transparenzregisters: Bundesrat setzt sich f\u00fcr Vereine ein\">Reform des Transparenzregisters: Bundesrat setzt sich f\u00fcr Vereine ein<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kurz vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause war es endlich so weit: Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben die Reform des Transparenzregisters verabschiedet, die am 01.08.2021 in Kraft getreten ist. 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