{"id":14541,"date":"2021-08-26T16:00:00","date_gmt":"2021-08-26T14:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=14541"},"modified":"2021-08-24T21:48:50","modified_gmt":"2021-08-24T19:48:50","slug":"duerfen-npos-politiker-kritisieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/duerfen-npos-politiker-kritisieren\/","title":{"rendered":"D\u00fcrfen NPOs Politiker kritisieren?"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-image is-style-rounded wp-duotone-263385-ffffff-1\"><figure class=\"alignright\"><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/duerfen-ngos-politiker-kritisieren-1.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"400\" height=\"224\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/duerfen-ngos-politiker-kritisieren-1.jpeg\" alt=\"D\u00fcrfen NPOs Politiker kritisieren?\" class=\"wp-image-14549\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/duerfen-ngos-politiker-kritisieren-1.jpeg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/duerfen-ngos-politiker-kritisieren-1-300x168.jpeg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-drop-cap\">Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in seinem <strong>Urteil vom 23. Juni 2021<\/strong> klargestellt, dass sich auch <strong>NPOs<\/strong> auf die <strong>Meinungsfreiheit<\/strong> berufen k\u00f6nnen und damit insbesondere auch <strong>Politiker kritisieren d\u00fcrfen<\/strong>. Besonders bemerkenswert: Das Gericht hat geurteilt, dass weder der Erhalt von staatlichen Zusch\u00fcssen noch der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/anerkennung-gemeinnuetzigkeit.html\"><strong>Status der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/a> NPOs daran hindert, sich auf ihre Grundrechte zu berufen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stiftung kritisiert einen Politiker der AfD<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Fall vor dem OLG Karlsruhe betraf eine gemeinn\u00fctzige <strong><a href=\"https:\/\/www.amadeu-antonio-stiftung.de\/amadeu-antonio-stiftung-darf-ex-afd-politiker-raepple-als-erklaerter-antisemit-und-holocaust-relativierer-bezeichnen-71427\/\">Stiftung<\/a><\/strong>, die sich \u00fcberwiegend aus <strong>staatlichen Zusch\u00fcssen<\/strong> finanzierte und deren <strong>Zweck<\/strong> die <strong>St\u00e4rkung der demokratischen Zivilgesellschaft<\/strong> und der<strong> Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus<\/strong> ist. Auf ihrer Internetseite bezeichnete sie ein mittlerweile ehemaliges Mitglied der Partei \u201eAlternative f\u00fcr Deutschland\u201c (AfD), der Landtagsabgeordneter in Baden-W\u00fcrttemberg war, in Reaktion auf mehrere seiner \u00c4u\u00dferungen zu Israel und zum Holocaust in den (sozialen) Medien als \u201eerkl\u00e4rter Antisemit und Holocaust-Relativierer\u201c.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unterlassungsklage des Politikers<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Politiker war mit dieser Bezeichnung nicht einverstanden und verlangte daher von der Stiftung, die Bezeichnungen zu unterlassen. Vor Gericht argumentierte er, dass f\u00fcr sie das <strong>staatliche Neutralit\u00e4tsgebot<\/strong> gelte und ihr somit das Recht auf Meinungsfreiheit nicht zustehe, da sich die Stiftung zu gro\u00dfen Teilen aus staatlichen Zusch\u00fcssen finanziere und zudem gemeinn\u00fctzig sei.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stiftung darf sich auf Meinungsfreiheit berufen<\/h2>\n\n\n\n<p>Diese Argumente konnten die Richter des Landgerichts (LG) Baden-Baden jedoch nicht \u00fcberzeugen, sodass sie die <strong>Unterlassungsklage<\/strong> des Politikers <strong>abwiesen<\/strong>. Auch die darauffolgende Berufung des Politikers beim OLG Karlsruhe blieb erfolglos: Das Gericht best\u00e4tigte, dass die <strong>\u00c4u\u00dferung der Stiftung von der Meinungsfreiheit<\/strong> gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) <strong>gedeckt<\/strong> sei.&nbsp;Zwar greife die \u00c4u\u00dferung der Stiftung in das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Politikers ein, da sie dazu geeignet sei, das Ansehen des Politikers in der \u00d6ffentlichkeit herabzusetzen. Allerdings sei dieser Eingriff nicht rechtswidrig: Denn die Stiftung k\u00f6nne sich auf die Meinungsfreiheit berufen, der in diesem Fall auch Vorrang vor dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Politikers einzur\u00e4umen sei.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wer sich \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dfert, muss mit Gegenwind rechnen<\/h2>\n\n\n\n<p>Der betroffene Politiker m\u00fcsse damit rechnen, dass seine kritischen und vor allem \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen zum Holocaust und zu Israel, die auf eine antisemitische Einstellung des Politikers hindeuten, nicht unkommentiert blieben. Er habe mit seinen \u00c4u\u00dferungen eine hinreichende Tatsachengrundlage geschaffen, \u00fcber die die Stiftung ein wertendes Urteil treffen durfte.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Mit anderen Worten: Wer sich \u00f6ffentlich zu einem Thema \u00e4u\u00dfert, m\u00fcsse damit rechnen, dass andere Akteure auf diese \u00c4u\u00dferung reagieren und ihre eigene Meinung \u2013 auch in einem scharfen Ton \u2013 dazu kundtun. Das geh\u00f6re zur <strong>\u00f6ffentlichen Meinungsbildung<\/strong>, die gerade bei <strong>herausragenden Themen wie<\/strong> dem <strong>Antisemitismus<\/strong> und dem <strong>Holocaust<\/strong> eine wichtige Rolle spiele und daher besonders gesch\u00fctzt werden m\u00fcsse. Gegen kritische Meinungs\u00e4u\u00dferungen Dritter k\u00f6nne sich der Politiker dann wiederum \u00f6ffentlich mit eigenen Meinungs\u00e4u\u00dferungen zur Wehr setzen, so das Gericht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Einschr\u00e4nkung der Grundrechte durch staatliche Finanzierung \u2026<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Tatsache, dass sich die Stiftung \u00fcberwiegend aus staatlichen Zusch\u00fcssen finanziere, \u00e4ndere nichts an ihrem Recht, sich auf die Meinungsfreiheit zu berufen. Denn die Stiftung d\u00fcrfe sich <strong>nur dann nicht auf die Grundrechte berufen, wenn sie vom Staat beherrscht werde<\/strong>. Das sei jedoch hier nicht der Fall, da der Staat weder im Stiftungsrat noch im Stiftungsvorstand oder einem anderen Organ der Stiftung vertreten sei. Dass sich die Stiftung \u00fcberwiegend aus staatlichen Zusch\u00fcssen finanziere, reiche nicht aus, um eine (indirekte) Beherrschung der Stiftung durch den Staat anzunehmen. Denn die Stiftung k\u00f6nnte jederzeit ihre Finanzierung neu ordnen und z.B. entscheiden, keine weiteren Zusch\u00fcsse des Staates mehr in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u2026 oder durch den Status der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch der Status der Gemeinn\u00fctzigkeit hindere die Stiftung nicht daran, sich auf ihre Grundrechte zu berufen. Die Vorschriften des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts dienten<strong> allein steuerrechtlichen Zwecken<\/strong> und wirkten sich nicht auf den Grundrechtsschutz der Stiftung aus. Das Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht soll die <strong>Zivilgesellschaft f\u00f6rdern<\/strong> und nicht umgekehrt die Grundrechte von gemeinn\u00fctzigen Organisationen einschr\u00e4nken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorrang der Meinungsfreiheit<\/h2>\n\n\n\n<p>Wir halten die <strong>Entscheidung des Gerichts<\/strong> f\u00fcr <strong>richtig<\/strong>. Es hat zu Recht entschieden, dass die \u00c4u\u00dferung der Stiftung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und Vorrang vor dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Politikers genie\u00dft. Wer sich \u2013 gerade als Politiker \u2013 \u00f6ffentlich zu bestimmten Themen \u00e4u\u00dfert, muss damit rechnen, dass diese \u00c4u\u00dferungen mitunter scharf kommentiert werden. Dabei kann es <strong>keinen Unterschied<\/strong> machen, <strong>ob<\/strong> dieser Kommentar von einem <strong>einfachen B\u00fcrger<\/strong>, einem <strong>Politiker<\/strong> <strong>oder<\/strong> eben einer <strong>NPO<\/strong> stammt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WINHELLER unterst\u00fctzt bei gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlichen Fragen<\/h2>\n\n\n\n<p>Auf den ersten Blick scheint diese Entscheidung die Position von NPOs zu st\u00e4rken, die sich h\u00e4ufig zu politischen Themen \u00e4u\u00dfern. Allerdings m\u00fcssen diese beachten, dass es in dieser Entscheidung allein um die Frage ging, ob die Stiftung ihre Meinung \u00fcber den Politiker \u00fcberhaupt \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dfern darf. V\u00f6llig offen ist jedoch die Frage, inwiefern diese \u00c4u\u00dferung <strong>gemeinn\u00fctzigkeitsrechtlich <\/strong>zul\u00e4ssig ist. Diese Frage konnte und durfte das OLG Karlsruhe nicht kl\u00e4ren, da es zum einen nicht Gegenstand des Verfahrens war und es sich zum anderen beim OLG Karlsruhe um kein Finanzgericht handelt. NPOs m\u00fcssen daher weiterhin darauf achten, dass sie die <strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/attac-entzug-gemeinnuetzigkeit-bfh\/\" title=\"Attac vor Entzug der Gemeinn\u00fctzigkeit: BFH schr\u00e4nkt politische Meinungsbildung durch NPOs ein\">vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgestellten Grenzen zur zul\u00e4ssigen politischen Bet\u00e4tigung<\/a><\/strong> nicht \u00fcberschreiten. Im Zweifel helfen Ihnen unsere <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\" title=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\">Experten f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht<\/a><\/strong> gern weiter.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/juli\/olgkarlsruhe23062021.pdf\">OLG Karlsruhe, Urteil v. 23.06.2021 \u2013 6 U 190\/20<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Weiterlesen:<br><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\">Aberkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit<\/a><\/strong><br><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/reform-aeao-2021\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Reform des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts: Umstrittene \u00c4nderungen des AEAO<br><\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 23. 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