{"id":14249,"date":"2021-08-03T16:04:04","date_gmt":"2021-08-03T14:04:04","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=14249"},"modified":"2023-05-04T16:59:23","modified_gmt":"2023-05-04T14:59:23","slug":"vereine-verbaende-klagen-schutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/vereine-verbaende-klagen-schutz\/","title":{"rendered":"Wie sch\u00fctzen sich Vereine und Verb\u00e4nde vor Klagen?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/vereine-klagen-schutz.jpeg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-14301 size-full alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/vereine-klagen-schutz.jpeg\" alt=\"Wie sch\u00fctzen sich Vereine und Verb\u00e4nde vor Klagen?\" width=\"400\" height=\"267\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/vereine-klagen-schutz.jpeg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/vereine-klagen-schutz-300x200.jpeg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Nach jeder Mitgliederversammlung droht die Gefahr, dass unzufriedene Mitglieder vor Gericht gegen die gefassten Beschl\u00fcsse klagen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verdeutlicht exemplarisch, mit welchen Ma\u00dfnahmen sich <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\"><strong>Vereine und Verb\u00e4nde<\/strong><\/a> einerseits sch\u00fctzen k\u00f6nnen, andererseits aber auch, welche Fehler sie lieber nicht begehen sollten.<\/p>\n<h2>Unruhe in einem Dachverband<\/h2>\n<p>Der Fall vor dem OLG Hamm betraf einen <strong>weltweiten <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/dachverband.html\">Dachverband<\/a><\/strong>, in dem sich einzelne Vereine und nationale Verb\u00e4nde, deren Zweck die Haltung und Zucht von Katzen ist, zusammengeschlossen haben. Im <strong>Juni 2019<\/strong> hielt der Dachverband eine <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein.html\"><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/a> in Pr\u00e4senzform ab. Mehrere unzufriedene Vereine waren mit der Arbeit des Dachverbandes nicht einverstanden und reichten <strong>gegen alle<\/strong> (!) auf der Mitgliederversammlung <strong>gefassten Beschl\u00fcsse Klage<\/strong> ein.<\/p>\n<h2>Liste der Beschlussm\u00e4ngel<\/h2>\n<p>Ihre Klage begr\u00fcndeten die Vereine u.a. mit folgenden <strong>Beschlussm\u00e4ngeln<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Tagesordnungspunkt sei nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angek\u00fcndigt worden.<\/li>\n<li>Der zum Tagesordnungspunkt gefasste Beschluss sei nicht hinreichend bestimmt.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung sei nicht beschlussf\u00e4hig gewesen, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.<\/li>\n<li>Die Temperatur im Sitzungssaal sei zu hoch gewesen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nachdem die Klage der Vereine vom Landgericht (LG) Essen in allen Punkten <strong>abgewiesen<\/strong> worden war, legten sie <strong>Berufung<\/strong> beim OLG Hamm ein.<\/p>\n<h2>Klage ist teilweise erfolgreich<\/h2>\n<p>Das OLG Hamm gab der Klage der Vereine im Hinblick auf den kritisierten <strong>Tagesordnungspunkt<\/strong> statt. Denn diesen habe der Dachverband <strong>weder ordnungsgem\u00e4\u00df<\/strong> in der Einladung zur Mitgliederversammlung <strong>angek\u00fcndigt<\/strong> <strong>noch<\/strong> in dem entsprechenden Beschluss <strong>hinreichend bestimmt<\/strong>, so das Gericht. Auf der Einladung zur Mitgliederversammlung stand sinngem\u00e4\u00df, dass die Mitglieder des Dachverbandes nicht f\u00fcr die IJK t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Wie das Protokoll der Mitgliederversammlung zeige, sei jedoch f\u00fcr viele Mitglieder nicht klar gewesen, was mit \u201eIJK\u201c gemeint war. Auf den ersten Blick k\u00f6nne man denken, dass es sich bei der IJK um einen konkurrierenden Dachverband handelt. Tats\u00e4chlich stand \u201eIJK\u201c jedoch f\u00fcr eine Software bzw. ein Internetportal f\u00fcr Katzenz\u00fcchter. Zwar h\u00e4tte der Dachverband diesen Mangel in der Einladung durch eine Konkretisierung des Beschlussgegenstandes in der Mitgliederversammlung <strong>heilen<\/strong> k\u00f6nnen \u2013 das sei jedoch unterlieben, so das Gericht. Denn der sp\u00e4tere Beschluss enthielt denselben Wortlaut.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Dieser Beschluss ergebe jedoch keinen Sinn, da unklar sei, wie die Mitglieder f\u00fcr eine Software bzw. ein Internetportal t\u00e4tig sein sollen. Zwar war tats\u00e4chlich gemeint, dass die Mitglieder diese Software nicht mehr nutzen sollten \u2013 allerdings gilt, dass der Inhalt eines Beschlusses klar und deutlich aus seinem Wortlaut hervorgehen muss. Das sei jedoch nicht der Fall, wenn es statt \u201eDie Mitglieder d\u00fcrfen die Software\/das Internetportal IJK nicht nutzen\u201c \u201eDie Mitglieder d\u00fcrfen nicht f\u00fcr die IJK t\u00e4tig sein\u201c hei\u00dfe.<\/p>\n<h2>Mitgliederversammlung war beschlussf\u00e4hig<\/h2>\n<p>Die weiteren Punkte der Klage wies das OLG Hamm jedoch ab. So war die Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig gewesen. Der <strong>Grund<\/strong>: Der Dachverband konnte dem Gericht ein einwandfrei gef\u00fchrtes Protokoll der Mitgliederversammlung vorlegen, in dem die Anzahl der abgegebenen Stimmen f\u00fcr jeden einzelnen Beschlussgegenstand angeben waren. Zudem habe es sechs einstimmig gew\u00e4hlte Stimmenz\u00e4hler gegeben und es wurden die stimmberechtigten Mitglieder im Sitzungssaal gesondert gekennzeichnet. Aufgrund des Protokolls und der getroffenen Vorkehrungen gebe es daher <strong>keine Zweifel an der Richtigkeit des Protokolls<\/strong> und damit an der Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h2>Hohe Temperaturen m\u00fcssen sofort ger\u00fcgt werden<\/h2>\n<p>Auch der Einwand der Kl\u00e4ger, dass die Temperatur im Sitzungssaal zu hoch gewesen sei, blieb ohne Erfolg. Denn die Kl\u00e4ger hatten diesen Mangel \u2013 wie aus dem Protokoll hervorgeht \u2013 nicht ausdr\u00fccklich ger\u00fcgt und sich trotz der vermeintlich zu hohen Temperaturen im Sitzungssaal weiterhin an den Abstimmungen beteiligt. Ihre nachtr\u00e4gliche R\u00fcge im Klageverfahren sei daher treuwidrig.<\/p>\n<h2>Richtige Entscheidung des OLG Hamm<\/h2>\n<p>Wir halten die Entscheidung des OLG Hamm f\u00fcr richtig. Es hat zu Recht entschieden, dass Beschlussgegenst\u00e4nde nicht nur klar und deutlich in der Einladung zur Mitgliederversammlung angek\u00fcndigt werden m\u00fcssen, sondern auch der <strong>Beschluss selbst klar und deutlich<\/strong> sein muss. Richtig finden wir auch, dass das Gericht dem Versammlungsprotokoll eine <strong>hohe Beweiskraft<\/strong> zubilligt und noch einmal <strong>betont<\/strong> hat, dass <strong>M\u00e4ngel<\/strong> in der Regel <strong>sofort<\/strong> in der Mitgliederversammlung <strong>geltend gemacht<\/strong> werden m\u00fcssen.<\/p>\n<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<h3>Hinweis<\/h3>\n<p>Dieser Fall zeigt, welche <strong>Fallstricke<\/strong> bei einer Mitgliederversammlung lauern k\u00f6nnen. Er zeigt jedoch auch, dass Vereine und Verb\u00e4nde durch eine sorgf\u00e4ltige Vorbereitung und Protokollierung der Mitgliederversammlung unzufriedenen Mitgliedern, die nur darauf warten, nach Ablauf der Mitgliederversammlung eine Klage einzureichen, schnell den Wind aus den Segeln nehmen k\u00f6nnen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob die Versammlung in Pr\u00e4senz- oder <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein\/virtuelle-mitgliederversammlung.html\"><strong>virtueller Form<\/strong><\/a> stattfindet. Unsere Experten f\u00fcr Mitgliederversammlungen unterst\u00fctzen Sie gerne bei der rechtssicheren Durchf\u00fchrung Ihrer (virtuellen) Mitgliederversammlung.<\/div>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/mai\/olghamm01032021.pdf\">OLG Hamm, Urteil v. 01.03.2021 \u2013 8 U 61\/20<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein.html\">Mitgliederversammlung im&nbsp;Verein: Einberufung, Durchf\u00fchrung, Digitalisierung<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/virtuelle-mitgliederversammlung-npo\/\">Virtuelle Mitgliederversammlung: Gekommen, um zu bleiben<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach jeder Mitgliederversammlung droht die Gefahr, dass unzufriedene Mitglieder vor Gericht gegen die gefassten Beschl\u00fcsse klagen. 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