{"id":14039,"date":"2021-07-14T22:03:25","date_gmt":"2021-07-14T20:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=14039"},"modified":"2022-02-17T17:47:02","modified_gmt":"2022-02-17T15:47:02","slug":"gedeckelte-kita-zuzahlungen-foerdervereine-als-loesung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/gedeckelte-kita-zuzahlungen-foerdervereine-als-loesung\/","title":{"rendered":"Gedeckelte Kita-Zuzahlungen: F\u00f6rdervereine als L\u00f6sung?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/gedeckelte-kita-zuzahlungen-foerdervereine-als-loesung.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-14040 size-full\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/gedeckelte-kita-zuzahlungen-foerdervereine-als-loesung.jpg\" alt=\"Gedeckelte Kita-Zuzahlungen: F\u00f6rdervereine als L\u00f6sung?\" width=\"400\" height=\"284\" srcset=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/gedeckelte-kita-zuzahlungen-foerdervereine-als-loesung.jpg 400w, https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/07\/gedeckelte-kita-zuzahlungen-foerdervereine-als-loesung-300x213.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px\" \/><\/a>Seit September 2018 d\u00fcrfen Kitas in Berlin <strong>Zuzahlungen<\/strong>, etwa f\u00fcr bilinguale Sprachangebote oder Bio-Essen, nur noch bis zu einer H\u00f6he von <strong>90 Euro monatlich<\/strong> von den Eltern verlangen. In zwei Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass diese Regelung nicht nur grundrechtskonform ist, sondern auch, dass Kitas und Eltern diese Regelung \u00fcber die <strong>Gr\u00fcndung von F\u00f6rdervereinen<\/strong> umgehen d\u00fcrfen. Betroffene Eltern sollten dennoch nicht voreilig handeln: Denn bei diesem Modell lauern viele steuerliche Fallstricke.<\/p>\n<h2>Kitas sind in Berlin kostenfrei<\/h2>\n<p>Eltern m\u00fcssen in Berlin grunds\u00e4tzlich <strong>keine Kita-Beitr\u00e4ge<\/strong> bezahlen. Einzige Ausnahme: F\u00fcr Extra-Angebote, wie z.B. Sportunterricht, bilinguale Betreuung oder Bio-Essen d\u00fcrfen die Kitas maximal 90 Euro monatlich verlangen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob die Eltern auch dazu bereit w\u00e4ren, einen h\u00f6heren Betrag zu bezahlen. Mit dieser Regelung m\u00f6chte das Land Berlin allen Kindern dieselben Bildungschancen bieten. Denn hohe Zuzahlungen w\u00fcrden dazu f\u00fchren, dass einkommensschwachen Familien nicht dieselbe Anzahl von <strong>Betreuungspl\u00e4tzen<\/strong> wie wohlhabenden Familien zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<h2>Zwei Kitas m\u00f6chten h\u00f6here Zuzahlungen verlangen<\/h2>\n<p>Damit waren zwei private Kitas nicht einverstanden, die bisher Zuzahlungen von <strong>220 bis zu 780 Euro monatlich<\/strong> von den Eltern f\u00fcr die bilinguale Betreuung und die musikalische, k\u00fcnstlerische und naturwissenschaftliche F\u00f6rderung der Kinder sowie f\u00fcr einen h\u00f6heren Betreuungsschl\u00fcssel als gesetzlich vorgeschrieben verlangen konnten. Das Problem: Trotz dieser hohen Zuzahlungen finanzierten sich die Kitas <strong>haupts\u00e4chlich aus \u00f6ffentlichen Zusch\u00fcssen<\/strong> des Landes Berlin, sodass sie an die neue <strong>H\u00f6chstgrenze<\/strong> gebunden waren. Nachdem die Kitas die H\u00f6he ihrer Zuzahlungen trotz der neuen Rechtslage nicht nach unten angepasst hatten, wurden ihnen die <strong>Zusch\u00fcsse gek\u00fcrzt<\/strong>. Dagegen versuchten sich die beiden Kitas jeweils mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin zu wehren.<\/p>\n<h2>Regelung ist grundrechtskonform<\/h2>\n<p>Die Klagen und anschlie\u00dfenden Berufungen der Kitas hatten sowohl vor dem VG Berlin als auch dem OVG Berlin-Brandenburg keinen Erfolg. Denn die Zuzahlungsgrenze von 90 Euro sei <strong>verfassungsgem\u00e4\u00df<\/strong> und die Chancengleichheit aller Kinder sei nur gew\u00e4hrleistet, wenn allen Eltern dieselbe Anzahl von Betreuungspl\u00e4tzen zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden. Hohe Zuzahlungen, die sich nicht jede Familie leisten k\u00f6nne, w\u00fcrden zu einer Begrenzung der verf\u00fcgbaren Betreuungspl\u00e4tze f\u00fchren. Die Zuzahlungsgrenze von 90 Euro sei daher notwendig, um die <strong>Chancengleichheit aller Kinder<\/strong>, unabh\u00e4ngig von der sozialen und \u00f6konomischen Situation ihrer Familie, sicherzustellen.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Es sei auch <strong>kein milderes Mittel<\/strong> ersichtlich, um Eltern vor zu hohen Zuzahlungen zu sch\u00fctzen, als eine gesetzliche H\u00f6chstgrenze f\u00fcr Zuzahlungen festzulegen. Vor dem Hintergrund des ohnehin geringen Angebots an Kitapl\u00e4tzen und des <strong>Mangels an Erziehern<\/strong> sei es daher auch angemessen, wenn die Kitas ihr bisheriges Gesch\u00e4ftsmodell zugunsten der Chancengleichheit aller Kinder einschr\u00e4nken m\u00fcssten, so das Gericht.<\/p>\n<h2>F\u00f6rdervereine als Alternative<\/h2>\n<p>Die Zuzahlungsgrenze von 90 Euro sei f\u00fcr die Kitas auch <strong>nicht unzumutbar<\/strong>, da ihnen gen\u00fcgend rechtliche und wirtschaftliche Alternativen zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden. So k\u00f6nnten sie etwa <strong>aus der staatlichen F\u00f6rderung aussteigen<\/strong> und sich rein \u00fcber private Zuwendungen finanzieren. In diesem Falle k\u00f6nnten sie die H\u00f6he ihrer Beitr\u00e4ge frei festlegen.<\/p>\n<p>Alternativ sei es auch zul\u00e4ssig, wenn die Eltern <strong>F\u00f6rdervereine gr\u00fcnden<\/strong> und dar\u00fcber die bisherigen Zuzahlungen in Form von entsprechend hohen Mitgliedsbeitr\u00e4gen erheben. Einzige Voraussetzung: Die <strong>Mitgliedschaft<\/strong> im F\u00f6rderverein m\u00fcsse <strong>freiwillig<\/strong> sein. Bei einer Zwangsmitgliedschaft liege n\u00e4mlich eine unzul\u00e4ssige Umgehung der Zuzahlungsgrenze vor \u2013 bei einer freiwilligen Mitgliedschaft dagegen nicht, da die Leistungen des F\u00f6rdervereins letztendlich allen Kindern der Kita zugutek\u00e4men, unabh\u00e4ngig davon, ob ihre Eltern Mitglied des F\u00f6rdervereins sind oder nicht.<\/p>\n<h2>Chancengleichheit durch Deckelung der Zuzahlung<\/h2>\n<p>Wir halten die Entscheidung des Gerichts f\u00fcr richtig. Es hat zu Recht entschieden, dass die Chancengleichheit aller Kinder nur gew\u00e4hrleistet ist, wenn die H\u00f6he der erlaubten Zuzahlungen <strong>einheitlich begrenzt<\/strong> ist. Bedeutsam sind die Entscheidungen aber vor allem deshalb, weil es sich bei ihnen um die ersten gerichtlichen Entscheidungen handelt, die eine \u201eUmgehung\u201c der Zuzahlungsgrenze \u00fcber die Gr\u00fcndung von F\u00f6rdervereinen erlauben.<\/p>\n<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<h3>Hinweis<\/h3>\n<p>Zu beachten ist, dass das Gericht <strong>keine Aussagen zur steuerlichen Zul\u00e4ssigkeit dieses Modells<\/strong> getroffen hat. Aus steuerlicher Sicht ist dieses Modell n\u00e4mlich mit <strong>Risiken<\/strong> verbunden. Der Grund: Kitabeitr\u00e4ge gelten als Kinderbetreuungskosten, die nur zu <strong>zwei Drittel<\/strong> bzw. maximal bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr pro Kind als Sonderausgaben abgezogen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge an einen gemeinn\u00fctzigen F\u00f6rderverein k\u00f6nnen dagegen bis zur H\u00f6he von <strong>20% der Eink\u00fcnfte<\/strong> der Eltern abgezogen werden \u2013 im Einzelfall also mehr als 4.000 Euro. Kommt nun bei der n\u00e4chsten Betriebspr\u00fcfung heraus, dass die Kita neue Kinder nur aufnimmt, wenn die Eltern vorher in den F\u00f6rderverein eingetreten sind, gelten die zuvor abziehbaren Mitgliedsbeitr\u00e4ge als Kitabeitr\u00e4ge und damit als Kinderbetreuungskosten. In diesen F\u00e4llen kann schnell der Verdacht der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/steuerrecht-steuerberatung\/steuerstrafrecht.html\"><strong>Steuerhinterziehung<\/strong><\/a> aufkommen.<\/div>\n<p><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/mai\/13ovgbb19032021.pdf\">OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.03.2021&nbsp;\u2013 OVG 6 B 13\/20<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/mai\/14ovgbb19032021.pdf\">OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.03.2021 \u2013 OVG 6 B 14\/20<\/a><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht.html\">Rechtliche Beratung f\u00fcr Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht und NPOs<\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/betriebsangehoerigen-kita\/\">Betriebs-Kitas: Gemeinn\u00fctzigkeit in Gefahr!<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit September 2018 d\u00fcrfen Kitas in Berlin Zuzahlungen, etwa f\u00fcr bilinguale Sprachangebote oder Bio-Essen, nur noch bis zu einer H\u00f6he von 90 Euro monatlich von den Eltern verlangen. 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