{"id":14015,"date":"2021-06-30T13:20:52","date_gmt":"2021-06-30T11:20:52","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=14015"},"modified":"2023-05-30T15:51:34","modified_gmt":"2023-05-30T13:51:34","slug":"eprivacy-verordnung-cookie-banner-bald-ueberfluessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/eprivacy-verordnung-cookie-banner-bald-ueberfluessig\/","title":{"rendered":"Neue ePrivacy-Verordnung \u2013 werden Cookie-Banner bald \u00fcberfl\u00fcssig?"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/neue-eprivacy-verordnung\u2013werden-cookie-banner-bald-ueberfluessig.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-14016 alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/neue-eprivacy-verordnung\u2013werden-cookie-banner-bald-ueberfluessig.jpg\" alt=\"Neue ePrivacy-Verordnung \u2013 werden Cookie-Banner bald \u00fcberfl\u00fcssig?\" width=\"400\" height=\"276\"><\/a>Obwohl <strong>Cookie-Banner <\/strong>Verbraucher vor der unbemerkten und unbefugten Nutzung ihrer Daten sch\u00fctzen sollen, werden sie von vielen Internetnutzern als st\u00f6rend empfunden. Durch den Einsatz neuer <strong>automatisierter Browsersignale<\/strong> k\u00f6nnten Cookie-Banner jedoch bald obsolet werden bzw. automatisch im Hintergrund beantwortet werden, ohne jedes Mal auf der besuchten Webseite zu erscheinen. Allerdings m\u00fcssten diese Dienste auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen gen\u00fcgen. Am Ende k\u00f6nnte es dabei entscheidend auf das Ergebnis der Verhandlungen um die neue <strong>ePrivacy-Verordnung<\/strong> ankommen.<\/p>\n<h2><strong>Viele Rechtsverst\u00f6\u00dfe bei Cookie-Bannern<\/strong><\/h2>\n<p>Am 31.05.2021 k\u00fcndigte die gemeinn\u00fctzige Datenschutzorganisation \u201eNOYB \u2013 Europ\u00e4isches Zentrum f\u00fcr digitale Rechte\u201c rund um den ber\u00fchmten Datenschutzaktivisten Max Schrems an, im Laufe des Jahres bis zu 10.000 der meistbesuchten Internetseiten auf die rechtm\u00e4\u00dfige Verwendung von Cookies zu \u00fcberpr\u00fcfen. Bereits am ersten Tag versandte NOYB \u00fcber <strong>500 Beschwerden<\/strong> an Unternehmen, deren Cookie-Banner nicht den Anforderungen der DSGVO entsprachen. Das zeigt deutlich auf: Cookie-Banner sind nicht nur <strong>st\u00f6rend f\u00fcr die User Experience<\/strong>, sondern in vielen F\u00e4llen auch <strong>rechtswidrig<\/strong> umgesetzt. M\u00f6gliche Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Unternehmen sind <strong>selbst von den Anforderungen \u00fcberfordert<\/strong>.<\/li>\n<li>Unternehmen profitieren, indem sie gezielt eine <strong>\u00dcberforderung<\/strong> <strong>des Verbrauchers<\/strong> hervorrufen, um diesen zu einer <strong>Zustimmung aus Bequemlichkeit<\/strong> zu bewegen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>Aktuelle Rechtslage: Speicherung nur bei Einwilligung<\/strong><\/h2>\n<p>Daher hat sich k\u00fcrzlich auch der <strong>deutsche Gesetzgeber<\/strong> mit der Rechtslage bez\u00fcglich der Verwendung von Cookies besch\u00e4ftigt. Am 20.05.2021 verabschiedete der Bundestag das \u201eGesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien\u201c (TTDSG). Dort wurden einzelne datenschutzrechtliche Bestimmungen aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gel\u00f6st, aktualisiert und im TTDSG vereinigt. Gem\u00e4\u00df \u00a7&nbsp;25&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;TTDSG ist die Speicherung oder Nutzung von bereits gespeicherten Informationen in der Endeinrichtung (z.B. dem Endger\u00e4t) des Nutzers nur dann zul\u00e4ssig, wenn dieser zuvor <strong>auf Grundlage<\/strong> <strong>klarer und umfassender Informationen eingewilligt<\/strong> hat.<\/p>\n<h2><strong>Gesetz erm\u00f6glicht bereits zentrale Cookie-Einwilligung<\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr die Frage, ob Cookie-Banner in Zukunft \u00fcberfl\u00fcssig werden k\u00f6nnten, ist vor allem der neugefasste \u00a7&nbsp;26&nbsp;TTDSG interessant. Demnach soll k\u00fcnftig die M\u00f6glichkeit bestehen, <strong>besondere Dienste zur zentralen Verwaltung von Einwilligungen <\/strong>anbieten und nutzen zu k\u00f6nnen. Die Anforderungen an einen solchen Dienst sollen von der Bundesregierung durch eine entsprechende Rechtsverordnung festgelegt werden. Durch Angebote wie <strong>\u201ePersonal Management Services\u201c (PMS)<\/strong> oder Single-Sign-on-L\u00f6sungen soll es dann m\u00f6glich sein, <strong>Voraussetzungen f\u00fcr Einwilligungen oder Ablehnungen im Vorfeld zentral festlegen <\/strong>zu k\u00f6nnen, sodass der Dienst diese automatisch an die genutzte Webseite weiterleitet. Dadurch m\u00fcssen Nutzer nicht mehr bei jedem Besuch einer Webseite erneut der Verwendung von Cookies zustimmen. Eine auf \u00a7&nbsp;26&nbsp;TTDSG gest\u00fctzte Rechtsverordnung der Bundesregierung liegt allerdings bisher noch nicht vor.<\/p>\n<h2><strong>Pilotprojekt f\u00fcr automatisches Verfahren geschaffen<\/strong><\/h2>\n<p>Auch hier hat NOYB in Zusammenarbeit mit dem \u201eSustainable Computing Lab\u201c (CSL) der Wirtschaftsuniversit\u00e4t Wien Pionierarbeit geleistet. Im Rahmen eines aktuellen Projekts haben sie mit dem \u201eAdvanced Data Protection Control\u201c (ADAP) eine erste Version eines solchen Dienstes geschaffen. Die Notwendigkeit daf\u00fcr sahen NOYB und CSL auch durch Art.&nbsp;21&nbsp;Abs.&nbsp;5&nbsp;DSGVO best\u00e4tigt, wonach betroffenen Personen ihr Widerspruchsrecht mittels <strong>automatischer Verfahren<\/strong> aus\u00fcben k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2><strong>Was sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine wirksame Cookie-Einwilligung?<\/strong><\/h2>\n<p>Allerdings wurde bereits w\u00e4hrend des Gesetzgebungsverfahren bezweifelt, ob PMS-Anbieter in der Lage sind, die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung zu erf\u00fcllen. Nach der DSGVO muss die Einwilligung<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr einen bestimmten Fall,<\/li>\n<li>in informierter Weise und<\/li>\n<li>durch eine Erkl\u00e4rung oder eine vergleichbare eindeutige best\u00e4tigende Handlung<\/li>\n<\/ul>\n<p>vorgenommen werden. Ob diese Voraussetzungen auch bei einer zentral vorweggenommen Zustimmung mittels eines entsprechenden Dienstes gegeben sind, wurde zumindest bezweifelt. Zudem folgt aus dem Erw\u00e4gungsgrund 32 der DSGVO, dass eine <strong>pauschale Einwilligung unwirksam<\/strong> ist. Sollten diese Vorbehalte gegen PMS-Dienste zutreffen, k\u00f6nnte nur ein gesetzgeberischer Eingriff Abhilfe schaffen, der jede PMS-L\u00f6sung f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt. Allerdings w\u00fcrde dies eine Abweichung von Normen der DSGVO darstellen, sodass die <strong>gesetzgeberische L\u00f6sung<\/strong> <strong>nur auf europ\u00e4ischer Ebene<\/strong> und nicht im Rahmen des TTDSG gefunden werden kann.<\/p>\n<h2><strong>Europ\u00e4ische Union und Bundesregierung m\u00fcssen aktiv werden<\/strong><\/h2>\n<p>Eine endg\u00fcltige L\u00f6sung k\u00f6nnte daher durch die <strong>neue ePrivacy-Verordnung<\/strong> herbeigef\u00fchrt werden. Sollte die Europ\u00e4ische Union <strong>PMS-Dienste als wirksame Form der Einwilligung<\/strong> in Cookie-Nutzungen durch die neue ePrivacy-Verordnung anerkennen, w\u00e4ren die soeben dargestellten Probleme beseitigt. Allerdings dauern die Verhandlungen \u00fcber die neue Verordnung noch an und ein Abschluss ist nicht absehbar. Zudem fehlt es aktuell an einer <strong>Rechtsverordnung der Bundesregierung<\/strong>. Somit besteht f\u00fcr Dienste wie dem ADAP das Risiko, dass ihre automatisiert weitergeleiteten Einwilligungen oder Ablehnungen nicht im Einklang mit der DSGVO stehen. Allerdings zeigen Projekte wie diese, dass ein Bedarf nach nutzerfreundlicheren L\u00f6sungen besteht. Au\u00dferdem verdeutlichen die neuen Regeln im TTDSG und die Verhandlungen \u00fcber die ePrivacy-Verordnung, dass der politische Wille besteht, sich mit dem Thema zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<h2>WINHELLER ber\u00e4t Unternehmen bei der Verwendung von Cookie-Hinweisen<\/h2>\n<p>Durch die rechtswidrige Umsetzung von Cookie-Einwilligungen drohen nicht nur hohe Abmahnkosten, sondern auch ein Einschreiten der Aufsichtsbeh\u00f6rden. Unsere Experten beraten Sie gerne umfassend zum Einsatz von Cookies auf Ihrer Website.<\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/datenschutzrecht.html\">Anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht<\/a><\/strong><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/cookie-einwilligungen-aktiv-angekreuzt\/\">Cookie-Einwilligungen m\u00fcssen aktiv angekreuzt werden<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obwohl Cookie-Banner Verbraucher vor der unbemerkten und unbefugten Nutzung ihrer Daten sch\u00fctzen sollen, werden sie von vielen Internetnutzern als st\u00f6rend empfunden. 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