{"id":13817,"date":"2021-05-16T18:38:50","date_gmt":"2021-05-16T16:38:50","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13817"},"modified":"2021-05-18T13:58:03","modified_gmt":"2021-05-18T11:58:03","slug":"gleichberechtigung-im-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/gleichberechtigung-im-verein\/","title":{"rendered":"Gleichberechtigung im Verein: Frauen d\u00fcrfen mitfischen"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/gleichberechtigung-im-verein-frauen-d\u00fcrfen-mitfischen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-13818 alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/gleichberechtigung-im-verein-frauen-d\u00fcrfen-mitfischen.jpg\" alt=\"Gleichberechtigung im Verein: Frauen d\u00fcrfen mitfischen\" width=\"400\" height=\"267\" \/><\/a><\/strong>Bereits seit dem Mittelalter findet j\u00e4hrlich im Juli in der bayrischen Stadt Memmingen ein gro\u00dfes Spektakel statt: Das Ausfischen des Stadtbaches im Rahmen des sog. <strong>Fischertags<\/strong>. Jahrhundertelang durften jedoch <strong>nur M\u00e4nner<\/strong> daran teilnehmen. Mit seinem Urteil vom 31.08.2020 hat das Amtsgericht (AG) Memmingen nun entschieden, dass <strong>auch Frauen<\/strong> am j\u00e4hrlichen Ausfischen des Stadtbaches teilnehmen d\u00fcrfen. Die Diskriminierung von Frauen aufgrund einer jahrhundertelangen m\u00e4nnlichen Tradition sei <strong>nicht gerechtfertigt<\/strong>, so das Gericht. <em><br \/>\n<\/em><\/p>\n<h2>Nur M\u00e4nner d\u00fcrfen fischen<\/h2>\n<p>Der Fall vor dem AG Memmingen betraf einen <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\"><strong>gemeinn\u00fctzigen Verein<\/strong><\/a>, der das j\u00e4hrliche Ausfischen des Stadtbaches im Rahmen des Fischertags organisierte. Er hat rund 5.000 Mitglieder, darunter 1.500 Frauen und gliedert sich in verschiedene Untergruppen. Am Aus-fischen des Stadtbaches selbst durften nur die Mitglieder der <strong>Gruppe der Stadtbachfischer<\/strong> teilnehmen. Gem\u00e4\u00df der <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\"><strong>Satzung<\/strong><\/a> konnten jedoch nur m\u00e4nnliche Vereinsmitglieder Mitglied dieser Gruppe werden und das auch nur dann, wenn sie seit mindestens f\u00fcnf Jahren in Memmingen gelebt haben. Eine Altersgrenze gab es nicht, sodass theoretisch auch Jungen am Ausfischen teilnehmen durften. Frauen war der Zugang zu dieser Gruppe verwehrt. Der Grund: <strong>Die jahrhundertealte Tradition m\u00fcsse bewahrt werden<\/strong>.<\/p>\n<h2>Weibliches Mitglied darf mitfischen<\/h2>\n<p>Mit dieser Begr\u00fcndung war ein weibliches Vereinsmitglied, das sich bereits seit mehr als 30 Jahren im Verein engagierte, nicht einverstanden. Nachdem sie mehrfach erfolglos versucht hatte, eine <strong>Satzungs\u00e4nderung zugunsten der weiblichen Vereinsmitglieder<\/strong> zu erreichen, reichte sie <strong>Klage<\/strong> beim AG Memmingen ein. Das Gericht gab ihr Recht und ordnete an, dass der Verein sie in die Gruppe der Stadtfischer aufnehmen m\u00fcsse. Der Grund: Es gebe <strong>keinen sachlichen Grund, der ihre Ungleichbehandlung gegen\u00fcber den m\u00e4nnlichen Vereinsmitgliedern rechtfertige<\/strong>. Der Ausschluss von Frauen aus der Gruppe der Stadtfischer w\u00e4re nur gerechtfertigt, wenn es einen <strong>biologischen Grund<\/strong> daf\u00fcr g\u00e4be, z.B. eine erh\u00f6hte k\u00f6rperliche Leistungsf\u00e4higkeit erforderlich sei. Das sei hier jedoch nicht der Fall, da am Ausfischen des Stadtbaches sogar Jungen teilnehmen durften.<\/p>\n<h2>Tradition rechtfertigt keine Ungleichbehandlung<\/h2>\n<p>Auch die jahrhundertelange Tradition rechtfertige nicht die Ungleichbehandlung. Der Verein k\u00f6nne sich zwar auf seine <strong>Vereinsautonomie gem\u00e4\u00df Art. 9 des Grundgesetzes (GG)<\/strong> berufen, dieses Grundrecht kollidiere jedoch mit dem Grundrecht des weiblichen Mitglieds auf <strong>Gleichbehandlung gem\u00e4\u00df Art. 3 GG<\/strong>. Es m\u00fcsse daher eine <strong>Interessensabw\u00e4gung<\/strong> vorgenommen werden, die zugunsten der Kl\u00e4gerin ausfalle, so das Gericht.<\/p>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.<\/a><\/h4>\n<p>Zun\u00e4chst sei es nicht ersichtlich, warum der Verein seine Tradition nicht pflegen k\u00f6nne, wenn auch Frauen am Ausfischen des Stadtbaches teilnehmen. Denn die <strong>weiblichen Vereinsmitglieder<\/strong> w\u00fcrden bereits jetzt <strong>vielf\u00e4ltige Rollen in der Traditionspflege<\/strong> des Vereins einnehmen. So d\u00fcrfen die weiblichen Vereinsmitglieder etwa m\u00e4nnliche Soldaten bei Auff\u00fchrungen des Vereins darstellen. Warum Frauen einen Soldaten spielen d\u00fcrfen, jedoch keinen Fischer, sei nicht nachvollziehbar. Ferner spielt heutzutage der <strong>Spa\u00dffaktor<\/strong> eine \u00e4hnliche starke Rolle wie der Traditionsgedanke. Denn im Gegensatz zum Mittelalter sei das Ausfischen des Stadtbaches f\u00fcr dessen Reinigung nicht mehr notwendig.<\/p>\n<h2>Widerspr\u00fcchliche Zugangsvoraussetzungen<\/h2>\n<p>Schlie\u00dflich habe der Verein \u00fcber die Jahre sowieso <strong>schrittweise die Zugangsvoraussetzungen f\u00fcr die Gruppe der Stadtfischer heruntergesetzt<\/strong>. W\u00e4hrend fr\u00fcher nur geb\u00fcrtige Memminger am Ausfischen teilnehmen durften, reicht es heutzutage aus, wenn man seit mindestens f\u00fcnf Jahren in Memmingen gelebt hat. Im Gegensatz zu fr\u00fcher behalten die Stadtfischer zudem das Recht zum Ausfischen, auch wenn sie sp\u00e4ter aus der Stadt wegziehen sollten. Trotz dieser Lockerungen durfte die Kl\u00e4gerin jedoch weiterhin nicht am Ausfischen teilnehmen, obwohl sie bereits seit mehr als 30 Jahren Vereinsmitglied ist \u2013 ein <strong>offensichtlicher Widerspruch<\/strong>, den der Verein w\u00e4hrend des Verfahrens nicht ausr\u00e4umen konnte.<\/p>\n<div class=\"tmnf-sc-box normal   \">\n<h3>Hinweis<\/h3>\n<p>Der Verein hat bereits <strong>Berufung<\/strong> gegen diese Entscheidung beim Landgericht (LG) Memmingen eingelegt (Az. 13 S 1372\/20). Es bleibt daher abzuwarten, wie der Streit letztendlich ausgehen wird. Zu beachten ist, dass das Gericht den Fall rein aus vereinsrechtlicher, also <strong>zivilrechtlicher<\/strong> Perspektive bewertet hat. Doch auch von der <strong>steuerlichen<\/strong> Seite betrachtet ist dieser Fall h\u00f6chst relevant: So hat der <a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/freimaurer-keine-gemeinnuetzigkeit-ohne-frauen\/\"><strong>Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2017 entschieden<\/strong><\/a>, dass eine <strong>sachgrundlose Ungleichbehandlung der Geschlechter<\/strong> \u2013 etwa aus Traditionsgr\u00fcnden \u2013 <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html\"><strong>gemeinn\u00fctzigkeitssch\u00e4dlich<\/strong><\/a>\u00a0ist. Betroffenen Vereinen droht daher nicht nur Gegenwind von ihren eigenen Mitgliedern, sondern auch seitens des Finanzamts. In solchen F\u00e4llen hilft daher nur die <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/satzungsgestaltung.html\"><strong>\u00c4nderung der Satzung<\/strong><\/a> und der tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, um interne Konflikte zwischen den Vereinsmitgliedern sowie finanzielle Nachteile aufgrund des Entzugs der Gemeinn\u00fctzigkeit zu vermeiden.<\/div>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/fileadmin\/redaktion\/NewsletterPDFs\/nonprofitrecht\/2021\/volltexte\/april\/agmemmingen31082020.pdf\">AG Memmingen, Urteil v. 31.08.2020\u00a0\u2013 21 C 952\/19<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht.html\"><strong>Anwaltliche Beratung im Vereinsrecht<\/strong><\/a><br \/>\n<a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/freimaurer-keine-gemeinnuetzigkeit-ohne-frauen\/\"><strong>Freimaurer: Keine Gemeinn\u00fctzigkeit ohne Frauen<\/strong><\/a><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/maennerverein-frauenverein-gemeinnuetzigkeit\/\">M\u00e4nner- und Frauenvereine aufgepasst: Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit droht!<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits seit dem Mittelalter findet j\u00e4hrlich im Juli in der bayrischen Stadt Memmingen ein gro\u00dfes Spektakel statt: Das Ausfischen des Stadtbaches im Rahmen des sog. 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