{"id":13796,"date":"2021-04-29T12:37:28","date_gmt":"2021-04-29T10:37:28","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13796"},"modified":"2023-05-04T17:00:34","modified_gmt":"2023-05-04T15:00:34","slug":"umlaufverfahren-beschlussfassung-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/umlaufverfahren-beschlussfassung-verein\/","title":{"rendered":"Umlaufverfahren f\u00fcr Beschlussfassungen im Verein"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/umlaufverfahren-beschlussfassung-verein.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-13798 alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/umlaufverfahren-beschlussfassung-verein.jpg\" alt=\"Umlaufverfahren f\u00fcr Beschlussfassungen im Verein\" width=\"400\" height=\"225\"><\/a>Beschl\u00fcsse von Vereinen k\u00f6nnen nicht nur auf klassischem Weg im Rahmen einer <strong>Pr\u00e4senzversammlung<\/strong> gefasst werden. Eine Alternative bildet das sog. <strong>Umlaufverfahren<\/strong>. Welche Vor- und Nachteile bietet dieses Verfahren und warum hat es w\u00e4hrend der Coronapandemie an Bedeutung gewonnen?<\/p>\n<h2>Wie werden Beschl\u00fcsse im Umlaufverfahren gefasst?<\/h2>\n<p>Um einen Beschluss im Umlaufverfahren wirksam zu fassen, m\u00fcssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Einstimmigkeit: <\/strong>Im Gegensatz zur Pr\u00e4senzversammlung m\u00fcssen im Umlaufverfahren alle Mitglieder dem Beschlussgegenstand zustimmen. Eine einzige ung\u00fcltige oder enthaltene Stimme reicht aus, um den Beschluss unwirksam zu machen. Die Satzung kann jedoch vorsehen, dass auch beim Umlaufverfahren die einfache Mehrheit ausreicht.<\/li>\n<li><strong>Schriftform: <\/strong>Die Stimmen der Mitglieder m\u00fcssen auf schriftlichem Wege, z.B. \u00fcber einen unterschriebenen Stimmzettel, abgegeben werden. Eine Stimmabgabe per E-Mail oder WhatsApp ist somit nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li><strong>Frist: <\/strong>Die Stimmen der Mitglieder m\u00fcssen beim Verein innerhalb einer angemessenen Frist eingehen. Eine einzige versp\u00e4tete abgegebene Stimme gilt als Enthaltung und reicht daher aus, um den Beschluss unwirksam zu machen.<\/li>\n<li><strong>Kein Satzungsausschluss: <\/strong>Zu guter Letzt darf die Satzung des Vereins die Beschlussfassung im Umlaufverfahren nicht ausschlie\u00dfen. Es ist jedoch nicht notwendig, dass die Satzung eine Erm\u00e4chtigung f\u00fcr das Umlaufverfahren enth\u00e4lt. Denn ohne Satzungsregelung gilt \u00a7 32 Abs. 2 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ausdr\u00fccklich erlaubt.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/news\/newsletter\/nonprofitrecht-aktuell-npr.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6chten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? 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Gleichzeitig hat das Umlaufverfahren allerdings den Nachteil, dass <strong>alle Mitglieder dem Beschluss zustimmen m\u00fcssen<\/strong>, wenn die Satzung dahingehend nichts anderes bestimmt. Zudem wird es bei komplexeren Beschlussgegenst\u00e4nden h\u00e4ufig dazu kommen, dass die Mitglieder eine Pr\u00e4senzveranstaltung einfordern. Das Verfahren eignet sich daher insbesondere f\u00fcr <strong>eilbed\u00fcrftige oder einfachere Entscheidungen<\/strong>.<\/p>\n<h2>Welche Ausnahmen gelten aufgrund der Coronapandemie?<\/h2>\n<p>Auch der Gesetzgeber hat die Vorteile des Umlaufverfahrens erkannt und daher im Covid-19-Gesetz mehrere <strong>Ausnahmen<\/strong> zu \u00a7 32 Abs. 2 BGB verabschiedet, die die rechtlichen H\u00fcrden f\u00fcr das Umlaufverfahren herabsenken sollen. So ist nach dem Covid-19-Gesetz <strong>keine Einstimmigkeit erforderlich<\/strong> \u2013 stattdessen gelten die Mehrheitserfordernisse laut Gesetz oder Satzung. Zudem kann die Stimmabgabe in <strong>Textform<\/strong>, also per E-Mail, Fax oder sogar \u00fcber Messengerdienste wie z.B. WhatsApp erfolgen. Wichtig ist nur, dass der Verein alle Mitglieder am Umlaufverfahren beteiligt und bis zu einem festgesetzten Termin<strong> mindestens die H\u00e4lfte der Vereinsmitglieder ihre Stimme abgegeben<\/strong> haben.<\/p>\n<h2>Virtuelle Mitgliederversammlung und Umlaufverfahren<\/h2>\n<p>W\u00e4hrend der Coronapandemie haben Vereine die Qual der Wahl: Sie k\u00f6nnen ihre Beschl\u00fcsse entweder in einer <strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein\/virtuelle-mitgliederversammlung.html\">virtuellen Mitgliederversammlung<\/a><\/strong> oder im Umlaufverfahren fassen. Die virtuelle Mitgliederversammlung ist dabei klar zu bevorzugen: Denn sie verbindet die Kostenvorteile des Umlaufverfahrens mit der <strong>Teilhabem\u00f6glichkeit<\/strong> einer Pr\u00e4senzversammlung. Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die virtuelle Teilnahme f\u00fcr die Mitglieder l\u00e4ngst nicht so kompliziert ist wie zun\u00e4chst bef\u00fcrchtet. Im Gegenteil: Der Gro\u00dfteil der bisher von uns betreuten virtuellen Mitgliederversammlungen hat aufgrund der geringeren Reiseh\u00fcrden h\u00e4ufig sogar <strong>deutlich mehr Teilnehmer<\/strong> als die herk\u00f6mmlichen Pr\u00e4senzveranstaltungen \u2013 ein echter Gewinn also f\u00fcr das Miteinander im Verein. Das Umlaufverfahren eignet sich daher nur f\u00fcr \u00e4u\u00dferst dringende Angelegenheiten, die keinen Raum f\u00fcr die Organisation einer virtuellen Mitgliederversammlung lassen.<\/p>\n<p><iframe loading=\"lazy\" title=\"Online-Mitgliederversammlung im Verein oder Verband\" width=\"628\" height=\"353\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/kPPbrHOHNv8?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/vereinsrecht-verbandsrecht\/mitgliederversammlung-verein\/virtuelle-mitgliederversammlung.html\">Virtuelle Mitgliederversammlung im Verein<\/a><\/strong><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/virtuelle-mitgliederversammlung-bis-2021\/\">Covid-19-Gesetz: Virtuelle Mitgliederversammlung bis Ende 2021<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beschl\u00fcsse von Vereinen k\u00f6nnen nicht nur auf klassischem Weg im Rahmen einer Pr\u00e4senzversammlung gefasst werden. 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