{"id":13729,"date":"2021-04-14T17:34:06","date_gmt":"2021-04-14T15:34:06","guid":{"rendered":"https:\/\/winheller.com\/blog\/?p=13729"},"modified":"2024-07-01T12:39:30","modified_gmt":"2024-07-01T10:39:30","slug":"compliance-due-diligence","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/winheller.com\/blog\/compliance-due-diligence\/","title":{"rendered":"Compliance-Due-Diligence: Der elementare Baustein f\u00fcr eine erfolgreiche M&#038;A-Transaktion"},"content":{"rendered":"<h2><strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/compliance-management-systeme.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-13639 alignright\" src=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/compliance-management-systeme.jpg\" alt=\"Compliance-Management-Systeme\" width=\"400\" height=\"162\"><\/a>Compliancestrukturen als Teil von Due-Diligence-Pr\u00fcfungen <\/strong><\/h2>\n<p>Vor der Durchf\u00fchrung einer <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/gesellschaftsrecht\/ma-transaktionen.html\"><strong>M&amp;A-Transaktion<\/strong><\/a> (z.B. der Erwerb von Unternehmensanteilen bzw. eines gesamten Unternehmens oder Verschmelzung von Unternehmen) ist elementarer Bestandteil der Pr\u00fcfung, dass im Rahmen einer <strong>Due Diligence<\/strong> (sinngem\u00e4\u00df \u00fcbersetzt als \u201eim Verkehr gebotene Sorgfalt\u201c) Risiken der Transaktion analysiert und richtig eingesch\u00e4tzt werden. Die Analyse von St\u00e4rken und Schw\u00e4chen des Transaktionsvorhabens, der damit einhergehenden Begleiterscheinungen und Risiken spielt daher eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Transaktion. Schon bei <strong>kleinen Fehlern<\/strong> k\u00f6nnen gravierende <strong>wirtschaftliche und haftungsrechtliche<\/strong> <strong>Folgen<\/strong> entstehen.<\/p>\n<h2><strong>Vermeidung der vorvertraglichen Haftung<\/strong><\/h2>\n<p>Dazu z\u00e4hlt vor allen Dingen auch die Compliancestruktur des Zielunternehmens. Daher ist wichtig, bereits <strong>vor Aufnahme von Vertragsverhandlungen<\/strong> die relevanten kapitalmarktrechtlichen Transparenz- und Publizit\u00e4tsvorschriften einzuhalten und eine <strong>vorvertragliche Haftung zu vermeiden<\/strong>. Im Rahmen der Due-Diligence-Pr\u00fcfung m\u00fcssen aus Sicht des K\u00e4ufers Haftungsrisiken aufgedeckt werden.<\/p>\n<h2><strong>Complianceprogramm des Zielunternehmens wird untersucht<\/strong><\/h2>\n<p>Unabdingbar \u2013 auch wenn oft nicht im Fokus \u2013 ist dabei eine spezielle <a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/cms\/compliance-due-diligence.html\"><strong>Compliance-Due-Diligence<\/strong><\/a>. Hierbei wird das Complianceprogramm des Zielunternehmens auf Herz und Nieren untersucht, womit beispielsweise <strong>ungerechtfertigte Zahlungen<\/strong> und etwaige <strong>unlautere Gesch\u00e4fte <\/strong>aufgesp\u00fcrt werden k\u00f6nnen. Auf der Verk\u00e4uferseite hingegen m\u00fcssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um durch eine <strong>Vertraulichkeitsvereinbarung<\/strong> (\u201eNon-Disclosure-Agreement\u201c) vertrauliche Informationen und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nicht ungesch\u00fctzt preiszugeben.<\/p>\n<h2><strong>Spezielle Compliance-Due-Diligence auch f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Unternehmen wichtig<\/strong><\/h2>\n<p>W\u00e4hrend gro\u00dfe Unternehmen die Compliance\u00fcberpr\u00fcfung zumeist schon bei der Due Diligence ber\u00fccksichtigen, wird dieser Aspekt von <strong>mittelst\u00e4ndischen Unternehmen<\/strong> noch zu h\u00e4ufig untersch\u00e4tzt. Dabei drohen neben <strong>Reputationssch\u00e4den<\/strong> auch <strong>pers\u00f6nliche Konsequenzen<\/strong> f\u00fcr die verantwortlichen (F\u00fchrungs-)Personen aufseiten des Erwerbers. Eine Compliance-Due-Diligence ist jedoch nicht nur bei Zielunternehmen aus einem risikobelasteten Gesch\u00e4ftsumfeld, sondern auch bei allen gr\u00f6\u00dferen Transaktionen ratsam.<\/p>\n<h2><strong>Von der Identifizierung bis zur Bewertung \u2013 was muss beachtet werden?<\/strong><\/h2>\n<p>Eine Due Diligence teilt sich grunds\u00e4tzlich in <strong>drei Phasen<\/strong> auf:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Identifizierung<\/strong> des Risikos<\/li>\n<li><strong>Analyse<\/strong> des identifizierten Risikos<\/li>\n<li><strong>Auswertung<\/strong> des analysierten Risikos<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Compliance-Due-Diligence verfolgt dabei vor allem das Ziel, das <u>Compliance-Management-System <\/u>des Zielunternehmens einzusch\u00e4tzen und einen daraus resultierenden Mehraufwand der Transaktion oder zus\u00e4tzliche Risiken fr\u00fchzeitig zu benennen.<\/p>\n<h2><strong>Potenzielle L\u00fccken m\u00fcssen umfassend aufgedeckt werden<\/strong><\/h2>\n<p>In der <strong>ersten Phase<\/strong> m\u00fcssen alle m\u00f6glichen bzw. spezifischen <strong>Risiken<\/strong> beim Zielunternehmen aufgedeckt werden, die mit dessen T\u00e4tigkeit verbunden sind. In einem weiteren Schritt muss gepr\u00fcft werden, wie das Zielunternehmen mit diesen Risiken umgeht. Daf\u00fcr werden u.a. <strong>Gespr\u00e4che<\/strong> mit dem Compliancebeauftragten und weiteren relevanten (F\u00fchrungs-)Mitarbeitern gef\u00fchrt. Weiterhin wird genau \u00fcberpr\u00fcft, welche Compliancestrukturen im Unternehmen vorhanden sind, insbesondere ob und welche<\/p>\n<ul>\n<li>Regelwerke,<\/li>\n<li>Complianceschulungen,<\/li>\n<li>Meldekan\u00e4le oder<\/li>\n<li>Kontroll- und Sanktionsmittel<\/li>\n<\/ul>\n<p>implementiert sind.<\/p>\n<h2><strong>Gesch\u00e4ftliche Beziehungen mit dem \u00f6ffentlichen Sektor im Fokus<\/strong><\/h2>\n<p>Ein weiterer Fokus sollte \u2013 je nach Branche \u2013 auf den gesch\u00e4ftlichen Vertr\u00e4gen und Aktivit\u00e4ten mit dem <strong>\u00f6ffentlichen Sektor<\/strong> liegen. Hier drohen schnell Schwierigkeiten bei sp\u00e4teren <strong>Vergabeverfahren<\/strong>. Des Weiteren werden auch Vertr\u00e4ge mit Gesch\u00e4ftspartnern, Vermittlern oder Beratern in den Blick genommen. Hier gilt es vor allem, darauf zu achten, ob deren Verwendung einen nachvollziehbaren gesch\u00e4ftlichen Zweck erf\u00fcllt oder ob der Gesch\u00e4ftspartner in dem Zielunternehmen eine uneindeutige Rolle einnimmt. Entscheidend wird es am Ende darauf ankommen, die Funktionalit\u00e4t und Effektivit\u00e4t des entsprechenden Compliance-Management-Systems zu evaluieren.<\/p>\n<h2><strong>Schwerpunkte bei der Risikoanalyse<\/strong><\/h2>\n<p>Nachdem alle Compliancerisiken identifiziert wurden, geht es anschlie\u00dfend in der <strong>zweiten Phase<\/strong> darum, diese zu <strong>analysieren<\/strong> und hinsichtlich ihrer Risikopotenziale f\u00fcr den Erwerber einzusch\u00e4tzen. Wichtig sind dabei insbesondere<\/p>\n<ul>\n<li>Korruption,<\/li>\n<li>Kartellrechtsverst\u00f6\u00dfe,<\/li>\n<li>Exportkontrolle und<\/li>\n<li>Umweltfaktoren,<\/li>\n<\/ul>\n<p>da in diesen Bereichen f\u00fcr den K\u00e4ufer eines Unternehmens mitunter kostspielige Folgen eintreten k\u00f6nnen, wenn <strong>erst nach der Transaktion compliancerelevante Problemfelder <\/strong>feststellt werden. Abgesehen davon ist eine <strong>Haftung<\/strong> des K\u00e4ufers und der handelnden verantwortlichen Personen m\u00f6glich, wenn nicht sofort auf eventuelle Verst\u00f6\u00dfe reagiert wird und diese sich damit fortsetzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Zielunternehmen in sensiblen Rechtssystemen Gesch\u00e4fte macht und es dabei zu <strong>Bestechungszahlungen<\/strong> oder einer (versteckten) <strong>Terrorismusfinanzierung<\/strong> kommt. Wird dies unter der \u00c4gide des K\u00e4ufers als neuem Eigent\u00fcmer einfach fortgef\u00fchrt, treffen diesen bzw. die verantwortlichen Personen auch die Haftung.<\/p>\n<h2><strong>Bewertung der analysierten Compliancerisiken<\/strong><\/h2>\n<p>Im Anschluss an die Analyse der einzelnen Risiken m\u00fcssen diese in der <strong>dritten<\/strong> <strong>und letzten<\/strong> <strong>Phase<\/strong> in einem Gesamtkontext <strong>bewertet<\/strong> werden. Dies kann unter Umst\u00e4nden dazu f\u00fchren, dass der potenzielle Erwerber von einer Transaktion Abstand nimmt. Eine umfassende Compliance-Due-Diligence kann den potenziellen Erwerber in solchen F\u00e4llen vor einer Transaktion bewahren, der er bei Kenntnis aller objektiven Fakten niemals zugestimmt h\u00e4tte. Aber auch wenn der potenzielle Erwerber weiterhin eine Transaktion anstrebt, f\u00fchrt die Bewertung der festgestellten Risiken dazu, dass er zumindest den Zeit- und Kostenaufwand der Integration des Zielunternehmens in die eigene Compliancestruktur <strong>realistisch einsch\u00e4tzen<\/strong> kann. Dies verschafft ihm auf der einen Seite Planungssicherheit und bietet auf der anderen Seite eine Grundlage f\u00fcr die weiteren (Preis-)Verhandlungen. Denn hohe Kosten f\u00fcr Nachbesserungen hinsichtlich der vorhandenen Compliancestrukturen k\u00f6nnen auch ein Argument f\u00fcr einen niedrigeren Kaufpreis sein.<\/p>\n<h2><strong>Ohne Compliance-Due-Diligence drohen Risiken f\u00fcr Unternehmen und Gesch\u00e4ftsleitung<\/strong><\/h2>\n<p>Eine gr\u00fcndliche Compliance-Due-Diligence ist jedoch nicht nur empfehlenswert, um eine bessere Argumentationsgrundlage bei den (Kaufpreis-)Verhandlungen zu erhalten, sondern auch, um nachteilige Folgen f\u00fcr das Unternehmen und die verantwortlichen Personen zu vermeiden.<\/p>\n<h3><strong>Risiken f\u00fcr das Unternehmen<\/strong><\/h3>\n<p>Die Erfahrung zeigt, dass eine <strong>voreilige Akquisition<\/strong> eines Unternehmens, das erhebliche Compliancedefizite bzw. -verst\u00f6\u00dfe aufweist, schnell mit einem <strong>Reputationsverlust<\/strong> beim akquirierenden Unternehmen einhergehen kann. Zudem k\u00f6nnen Complianceverst\u00f6\u00dfe beispielsweise zu einem <strong>Ausschluss von \u00f6ffentlichen Vergabeverfahren<\/strong> f\u00fchren, der nach dem Erwerb auch das ganze Unternehmen erfassen k\u00f6nnte. Gerade f\u00fcr Unternehmen, die auf derartige Auftr\u00e4ge angewiesen sind, besteht in diesem Bereich ein gro\u00dfes Risiko. Aber auch alle anderen Unternehmen tragen nach dem Erwerb die Verantwortung f\u00fcr Complianceverst\u00f6\u00dfe des Zielunternehmens, denn die <strong>Haftungsrisiken<\/strong> eines Unternehmens k\u00f6nnen bei dessen \u00dcbernahme <strong>miterworben<\/strong> werden. Somit k\u00f6nnen beispielsweise auch <strong>Bu\u00dfgelder<\/strong> drohen, wenn das Zielunternehmen vorher oder unerkannt weiterhin gegen <strong>Kartell- oder Datenschutzvorschriften<\/strong> verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<h3><strong>Risiken f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsleitung<\/strong><\/h3>\n<p>Wer als Teil der Gesch\u00e4ftsleitung auf Erwerberseite auf eine solche Pr\u00fcfung verzichtet, handelt pflichtwidrig und riskiert, sich <strong>Schadensersatzanspr\u00fcchen<\/strong> der Gesellschaft auszusetzen. Diese bestehen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Zielunternehmen in haftungstr\u00e4chtige Complianceproblematiken verstrickt ist oder war. Denn sowohl der Vorstand als auch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung haben ihre Aufgaben ordentlich und gewissenhaft wahrzunehmen und dabei im Interesse der Gesellschaft zu handeln. Dies umfasst insbesondere die <strong>Schadensabwendungspflicht<\/strong>, die bei einem Verzicht auf eine Compliance-Due-Diligence verletzt w\u00e4re.<\/p>\n<h2><strong>Umfassende \u00dcberpr\u00fcfung verhindert sp\u00e4tere Sch\u00e4den<\/strong><\/h2>\n<p>Vor allem die drohenden Risiken zeigen deutlich, welche Bedeutung eine Compliance-Due-Diligence hat und welchen Beitrag sie zu einer <strong>erfolgreichen Unternehmenstransaktion<\/strong> leisten kann. Die Unternehmen sollten hier zuk\u00fcnftig bei geplanten Transaktionen einen noch gr\u00f6\u00dferen Schwerpunkt setzen. Begleitet durch kompetente anwaltliche Unterst\u00fctzung k\u00f6nnen so erhebliche <strong>Risiken minimiert<\/strong> und \u00fcberraschende Folgeprobleme nach Abschluss des Transaktion wirksam verhindert werden.<\/p>\n<h2><strong>WINHELLER unterst\u00fctzt Sie bei der Compliance-Due-Diligence<\/strong><\/h2>\n<p>Gerne helfen wir Ihnen im Vorfeld zu Ihrer geplanten M&amp;A-Transaktion. Das bedeutet konkret:<\/p>\n<ul>\n<li>Umfassende <strong>Risikoanalyse<\/strong> hinsichtlich compliancerelevanter Themen im Vorfeld einer Transaktion<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung der <strong>(Compliance-)Due-Diligence<\/strong> in allen Phasen der Transaktion hinsichtlich aller erforderlichen Problemfelder (vom Signing bis zum Closing)<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung bei der Erstellung aller erforderlichen <strong>Vertragsdokumente<\/strong>, insbesondere in der Fr\u00fchphase beim Entwurf und der Verhandlung eines sog. \u201eLetter of Intent\u201c (rechtlich unverbindliche Absichtserkl\u00e4rung hinsichtlich des Kaufgegenstands)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weiterlesen:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.winheller.com\/wirtschaftsrecht\/compliance\/cms\/compliance-due-diligence.html\"><strong>Compliance-Due-Diligence<\/strong><\/a><br \/>\n<strong><a href=\"https:\/\/winheller.com\/blog\/letter-of-intent-term-sheet-ma-transaktionen\/\">Letter of Intent und Term Sheet in M&amp;A-Transaktionen<\/a><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Compliancestrukturen als Teil von Due-Diligence-Pr\u00fcfungen Vor der Durchf\u00fchrung einer M&amp;A-Transaktion (z.B. der Erwerb von Unternehmensanteilen bzw. eines gesamten Unternehmens oder Verschmelzung von Unternehmen) ist elementarer Bestandteil der Pr\u00fcfung, dass im Rahmen einer Due Diligence (sinngem\u00e4\u00df \u00fcbersetzt als \u201eim Verkehr gebotene Sorgfalt\u201c) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"categories":[3432],"tags":[],"class_list":["post-13729","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-compliance-wirtschaftsrecht"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13729","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=13729"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13729\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20327,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/13729\/revisions\/20327"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=13729"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=13729"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/winheller.com\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=13729"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}